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Abitur- und Abschlussprüfungen – KMK: Selbst bei geschlossenen Schulen in Präsenz

BERLIN. Kurz vor Weihnachten – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – hat sich die Kultusministerkonferenz dem Thema Abschlüsse 2022 gewidmet. Bemerkenswert: Im Beschluss wird erstmals die Möglichkeit geschlossener Schulen eingeräumt. Betont wird allerdings: Auch wenn dieser Fall eintritt, sollen die Prüfungen unbedingt in Präsenz stattfinden. Lediglich mündliche Prüfungen können danach „in einem virtuellen Prüfungsraum“ als Videokonferenz stattfinden.

Die Abschlussprüfungen sollen – wie schon im vergangenen Jahr – in Präsenz stattfinden, selbst wenn die Schulen geschlossen sind. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

„Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/2022 ihren Abschluss anstreben, haben seit März 2020 Präsenzunterricht zeitweise nicht in dem Umfang gehabt, wie er von der Stundentafel vorgesehen ist. Die Gründe dafür liegen sowohl in den pandemiebedingten Schulschließungen als auch in den individuellen Quarantänemaßnahmen bei ansonsten geöffneten Schulen. Zudem können sich auch die psychosozialen Folgen der anhaltenden Pandemie negativ auf das Lernen auswirken“, so stellt die KMK fest.

„Schülerinnen und Schülern dürfen keine Nachteile aus der weiter andauernden pandemiebedingten Ausnahmesituation erwachsen”

Konsequenzen hat das allerdings keine. Zwar postulieren die Kultusminister, dass „Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aus der weiter andauernden pandemiebedingten Ausnahmesituation erwachsen dürfen, und erklären, dass die Abschlüsse und Abschlussprüfungen 2022 denen früherer und späterer Jahrgänge gleichwertig sind und gegenseitig anerkannt werden“. (Warum sollten sie das auch nicht?)

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Ansonsten gilt aber: „Business as usual“. Im Wortlaut: „Auch wenn das weitere Pandemiegeschehen nicht vorhersehbar ist, geht die Kultusministerkonferenz davon aus, dass die Abiturprüfungen sowie die Abschlussprüfungen der beruflichen Schulen auch im Jahr 2022 unter Beachtung der dann möglicherweise geltenden Hygieneregelungen wie geplant und in der gewohnten Weise stattfinden werden. Die Länder bekräftigen, den gemeinsamen Abituraufgabenpool in der Abiturprüfung 2022 zu nutzen, wenn dem nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Die Länder stellen – in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – ferner sicher, dass die Abschlüsse des Sekundarbereichs I unter Wahrung der regulären Standards und Beachtung der landeseigenen Regelungen erlangt werden können.“

Dabei könnten Prüfungen auch in geschlossenen Schulen stattfinden, „sofern es keine entgegenstehenden Landesregelungen gibt“. Mündliche Prüfungen könnten „im Ausnahmefall“ unter geltenden rechtlichen Bestimmungen in einem virtuellen Prüfungsraum als Videokonferenz stattfinden, „wenn sie aus Gründen des Infektionsgeschehens nicht in einem realen Prüfungsraum durchgeführt werden können“.

“Das von der Kultusministerkonferenz definierte Anspruchsniveau darf nicht abgesenkt werden”

Anpassungen des Prüfungsstoffes sind nicht geplant. „Um verlässliche und vergleichbare Rahmenbedingungen für die Abschlussprüfungen zu gewährleisten und die Schülerinnen und Schüler in ihrer Prüfungsvorbereitung zu unterstützen, stehen den Ländern weiterhin eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung, die Hilfestellung geben, ohne das von der Kultusministerkonferenz definierte Anspruchsniveau abzusenken. Solche Maßnahmen können etwa sein:

Die Länder informieren sich in der Kultusministerkonferenz gegenseitig über die angewandten Maßnahmen.“ Die Kultusminister könnten darüber hinaus Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnen, das Schuljahr zu wiederholen, ohne dass dies auf die Verweildauer insbesondere in der gymnasialen Oberstufe angerechnet werde. News4teachers

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