WIESBADEN. Die hessische Landesregierung will die Finanzierung der Privatschulen im Land neu regeln. Eine Evaluation habe gezeigt, dass das bestehende Gesetz der Höhe der Schülerkosten nicht mehr gerecht werde, erklärte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) am Montag in Wiesbaden – künftig wird draufgesattelt.

Im Rahmen eines Runden Tisches zur Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes, an dem Vertreterinnen und Vertreter der kirchlichen sowie der nicht-kirchlichen Ersatzschulen teilnahmen, hätten sich alle Beteiligten auf die künftige Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft bis zum Jahr 2033 verständigt, so teilte das Kultusministerium mit. „Wir bekennen uns auch weiterhin zu unseren Ersatzschulen als wichtige Partner und werden sie im Rahmen der anstehenden Novellierung der Ersatzschulfinanzierung auch künftig finanziell gut ausstatten“, erklärte Lorz.
Das geltende Ersatzschulfinanzierungsgesetz war zum 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt worden. Eine zwischenzeitlich durchgeführte Evaluation hatte laut Kultusministerium gezeigt, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form die tatsächliche Entwicklung der Schülerkosten nicht mehr abbilden konnte. Das Gesprächsformat des Runden Tisches sei Anfang 2021 mit dem Ziel einberufen worden, eine neue Basis für die Finanzierung der Ersatzschulen zu finden und alle Beteiligten frühzeitig einzubinden. Im Rahmen der nun erzielten Einigung werde es erstmals eine neue Berechnungssystematik sowie eine fortlaufende Anpassung der Zuschüsse in Anlehnung an die tatsächliche Entwicklung der Landeskosten – also der Kosten, die das Land für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen ausgibt – geben.
Dies führe dazu, dass mit dem neuen Gesetz die Schülersätze in gleichem Maße ansteigen wie die Landeskosten. Ein Auseinanderlaufen der Schülersätze und der Landeskosten könne so künftig vermieden werden. „Damit ist die Finanzierung der Ersatzschulen bis zum Jahr 2033 gewährleistet“, ergänzte der Kultusminister. Das parlamentarische Verfahren für den neuen Gesetzentwurf starte noch in diesem Jahr. Am 1. Januar 2024 soll das Gesetz dann in Kraft treten. Dann wird die Höhe der Mittel zur Finanzierung feststehen. Im aktuellen Haushaltsjahr betragen die Zuwendungen des Landes an die Privatschulen 364 Millionen Euro.
“Erstmals partizipieren die Ersatzschulen in Hessen an den Entwicklungen der öffentlichen Schulen”
Auch weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches lobten den eingeschlagenen Weg: „Wir sind mit den Ergebnissen sehr zufrieden“, sagte Falk Raschke, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Privatschulen Hessen (VDP). „Seit vielen Jahren haben wir auf die Systemfehler hingewiesen. Erstmals partizipieren die Ersatzschulen in Hessen an den Entwicklungen der öffentlichen Schulen. Dies macht die freien Schulen zukunftssicher.“
Sowohl Lorz als auch Raschke nannten die Zustimmung im Rahmen des Runden Tisches eine gute Grundlage für das anstehende Gesetzgebungsverfahren. Der Kultusminister hob insbesondere den engagierten Dialog hervor: „Wir sind den Kernforderungen der Ersatzschulen nachgekommen. Wir greifen nun auf die jeweils aktuellste Datengrundlage zurück und berücksichtigen dabei auch die Investitionskosten der kommunalen Schulträger.“ Steffen Borzner, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Waldorfschulen ergänzte: „Alle haben einander zugehört und konstruktiv an Lösungen gearbeitet. Dies trotz der aktuellen Ereignisse um die Corona-Krise und den Krieg in der Ukraine.“ News4teachers / mit Material der dpa
