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Meidinger: „Auch Grundschulen vor Schließungen schützen – durch Maskenpflicht!”

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BERLIN. Im Hinblick auf die Beratungen zur Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes im Bundestag hat der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, dringend Nachbesserungen angemahnt. Er fordert, den Ländern bei einem Aufflammen der Pandemie die Möglichkeit einzuräumen, auch in Grundschulen eine Maskenpflcht zu verhängen – um Schulschließungen zu vermeiden.

Den Bundesländern soll es per Bundesgesetz weiter verboten bleiben, eine Maskenpflicht in Schulen unterhalb der Jahrgangsstufe 5 zu verhängen. Foto: Shutterstock

Meidinger betonte: „Wir hoffen zwar alle auf weitestgehende Normalität im nächsten Schuljahr möglichst ohne Einschränkungen. Das darf uns aber nicht davon abhalten, im Falle einer erneuten heftigen Coronawelle alles zu tun, um Schulschließungen durch zu hohe Personalausfälle zu verhindern.”

An den weiterführenden Schulen sieht der Bundesinfektionsschutzgesetz-Entwurf deshalb bei heftigem Infektionsgeschehen die Möglichkeit vor, durch Anordnung einer Maskenpflicht Infektionen im Schulbereich zu erschweren und dadurch den Präsenzunterricht zu sichern. Meidinger: “Für die Grundschulen ist dies bislang aus unerfindlichen Gründen nicht vorgesehen, obwohl gerade für die Jüngeren die Sicherung des Präsenzunterrichts besonders wichtig ist. Im Vergleich zu Schulschließungen, wie wir sie übrigens auch jetzt nach Schulstart schon wieder vereinzelt leider erleben mussten, ist eine präventive Maskenpflicht das eindeutig geringere Übel. Deshalb fordern wir diesbezüglich dringend eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs!”

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Darüber hinaus forderte der Verbandsvorsitzende eine möglichst einheitliche Verfahrensweise der Länder bei der Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten. Es müsse nachvollziehbar mit klaren Kriterien definiert werden, wann eine Gefährdung des Präsenzunterrichts vorliegt. News4teachers

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