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Schulen sind künftig verpflichtet, Schutzkonzepte gegen Gewalt und Missbrauch zu entwickeln

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WIESBADEN. Gewaltprävention und der Schutz vor sexuellem Missbrauch sind in der Schule von größter Bedeutung – meint Hessens schwarz-grüne Landesregierung. Um diesen Auftrag weiter zu stärken, ist im Schulgesetz des Landes nun die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch verankert worden. Kultusminister Alexander Lorz meint dazu: „Der bestmögliche Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ist unsere Pflicht. Deshalb verstärken wir in den Schulen nochmals unsere Anstrengungen.“

“Unsere Pflicht”: Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Foto: Shutterstock

Hierzu würden ab dem kommenden Schuljahr an allen öffentlichen Schulen spezielle Beratungslehrkräfte für Gewaltprävention und zur Schutzkonzeptentwicklung eingesetzt, wie es in einer Pressemitteilung des Kultusministeriums heißt. Sie sollen die Entwicklung der Schutzkonzepte vor Ort koordinieren und dabei helfen, sie gemeinsam mit der Schulgemeinde zu gestalten. Dafür erhalten alle Schulen eine zusätzliche Stundenzuweisung. Die neuen Beratungslehrkräfte werden für diese anspruchsvolle Aufgabe von der Schulpsychologie an den Staatlichen Schulämtern unterstützt.

Um die Schulen bei der Umsetzung der Gewaltprävention wirkungsvoll zu unterstützen, stünden bereits verschiedene Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Schulleitungen und Lehrkräfte zur Verfügung. So böten die Staatlichen Schulämter den Schulen zum Beispiel systembezogene Beratung und schulische Prozessbegleitung bei der Schutzkonzeptentwicklung an. Über die Hessische Lehrkräfteakademie könnten darüber hinaus Fortbildungsveranstaltungen zum Schulleitungshandeln im Kontext der Schutzkonzeptentwicklung und weitere Qualifizierungsangebote für Lehrkräfte abgerufen werden. News4teachers

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