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Kultusministerium sammelte im vergangenen Schuljahr 29 Überlastungsanzeigen von Schulen

Im Schuljahr 2022/2023 sind im hessischen Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern 29 Überlastungsanzeigen von Lehrkräfte-Kollegien eingegangen.

Überlastungsanzeigen dienen dazu, den Arbeitgeber deutlich auf Gefahren hinzuweisen und zum Ergreifen von Gegenmaßnahmen anzuregen. Illustration: Shutterstock

Zu den Gründen zählten unter anderem Mehrarbeit durch Verwaltungsaufgaben und Inklusion, aber auch mangelnde Sauberkeit und Lärm, wie aus einer Antwort des Kultusministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervorgeht. Inklusion bezeichnet den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen.

Mit 16 Meldungen stammten die meisten Überlastungsanzeigen von Grundschulen (Stichtag 6. Juni 2023). Es wandten sich unter anderem aber auch sieben integrierte Gesamtschulen mit ihren Nöten an die Bildungsverwaltung. «Jedwede Eingabe wird ernst genommen», bekräftigte das Kultusministerium. Für die Schulen gebe es verschiedene Unterstützungsangebote. Bei den 29 Schreiben handelt es sich den Angaben zufolge um 19 erstmalige sowie zehn erneute Eingaben.

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Wie ein Sprecher des Kultusministeriums mitteilte, hatte die Summe der Überlastungsanzeigen 2021/2022 bei ebenfalls 29 gelegen. Im Schuljahr 2020/2021, das von zahlreichen Einschränkungen und Distanzunterricht wegen der Corona-Pandemie geprägt war, waren es demnach nur 6 gewesen. News4teachers / mit Material der dpa

Hier gibt es Informationen vom dbb Berlin zu Überlastungsanzeigen.

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