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Schulministerium: Teilnahme an Demokratie-Demo kann als Unterricht gelten

DÜSSELDORF. Zuletzt gingen hunderttausende Menschen auf die Straße, um gegen Rechtsextremismus und für die Demokratie zu protestieren. Wäre so eine Demo während der Schulzeit, könnte eine Klasse teilnehmen – so stellt das NRW-Schulministerium nun klar.

Gegen Rechtsextremismus zu demonstrieren, kann als Unterricht gelten. Foto: PhotoBatta / Shutterstock

Klassen können während der Schulzeit an Demos teilnehmen. Das stelle «Unterricht in anderer Form» dar, wenn damit Bildungs- und Erziehungsziele im Sinne des Schulgesetzes verwirklicht würden, stellte das Schulministerium in einem aktuellen Papier für den Landtag klar.

«Die Teilnahme an Veranstaltungen, deren Gegenstand die Grundwerte gesellschaftlichen Zusammenlebens sind, ist daher im Rahmen einer Schulveranstaltung möglich. Der Grundsatz der Freiwilligkeit ist zu beachten», so das Ministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag. Die Fraktion hatte mit Bezug auf die jüngsten Demos gegen Rechtsextremismus und für die Demokratie unter anderem wissen wollen, ob Lehrkräfte bei ihren Schülerinnen und Schülern für solche Demos werben dürfen.

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Die Antwort: Lehrer müssen grundsätzlich ihre Unparteilichkeit wahren. Auch eine Demo, für die sie werben, müsse von §2 des Schulgesetzes gedeckt sein. Dort heißt es: «Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen, Menschen unterschiedlicher Herkunft vorurteilsfrei zu begegnen, die Werte der unterschiedlichen Kulturen kennenzulernen und zu reflektieren sowie für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzustehen sowie die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen und für die Demokratie einzutreten.»

Die AfD wollte auch wissen, ob Lehrer in diesem Jahr schon Ärger bekommen haben, weil sie zu Demos aufgerufen haben. Laut Schulministerium sind «bisher drei Verdachtsfälle bei den zuständigen Dienststellen bekannt geworden, bei denen geprüft wird, ob gegen die Neutralitätspflichten durch Lehrkräfte verstoßen wurde. Die Sachverhaltsermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.» Um die Fälle nicht identifizierbar zu machen, nannte das Ministerium in dem Papier keine weiteren Details.

Die AfD wird vom Verfassungsschutz als «rechtsextremistischer Verdachtsfall» eingestuft, drei Landesverbände und die Jugendorganisation «Junge Alternative» als «gesichert rechtsextremistisch».

Auslöser der Demonstrationen waren Enthüllungen des Medienhauses Correctiv über ein Treffen radikaler Rechter im November in Potsdam, an dem auch AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion teilgenommen hatten. Dort hatte der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, nach eigenen Angaben über das Konzept der sogenannten Remigration gesprochen. Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang. News4teachers / mit Material der dpa

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