Schulministerium: Teilnahme an Demokratie-Demo kann als Unterricht gelten

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DÜSSELDORF. Zuletzt gingen hunderttausende Menschen auf die Straße, um gegen Rechtsextremismus und für die Demokratie zu protestieren. Wäre so eine Demo während der Schulzeit, könnte eine Klasse teilnehmen – so stellt das NRW-Schulministerium nun klar.

Gegen Rechtsextremismus zu demonstrieren, kann als Unterricht gelten. Foto: PhotoBatta / Shutterstock

Klassen können während der Schulzeit an Demos teilnehmen. Das stelle «Unterricht in anderer Form» dar, wenn damit Bildungs- und Erziehungsziele im Sinne des Schulgesetzes verwirklicht würden, stellte das Schulministerium in einem aktuellen Papier für den Landtag klar.

«Die Teilnahme an Veranstaltungen, deren Gegenstand die Grundwerte gesellschaftlichen Zusammenlebens sind, ist daher im Rahmen einer Schulveranstaltung möglich. Der Grundsatz der Freiwilligkeit ist zu beachten», so das Ministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag. Die Fraktion hatte mit Bezug auf die jüngsten Demos gegen Rechtsextremismus und für die Demokratie unter anderem wissen wollen, ob Lehrkräfte bei ihren Schülerinnen und Schülern für solche Demos werben dürfen.

Die Antwort: Lehrer müssen grundsätzlich ihre Unparteilichkeit wahren. Auch eine Demo, für die sie werben, müsse von §2 des Schulgesetzes gedeckt sein. Dort heißt es: «Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen, Menschen unterschiedlicher Herkunft vorurteilsfrei zu begegnen, die Werte der unterschiedlichen Kulturen kennenzulernen und zu reflektieren sowie für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzustehen sowie die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen und für die Demokratie einzutreten.»

Die AfD wollte auch wissen, ob Lehrer in diesem Jahr schon Ärger bekommen haben, weil sie zu Demos aufgerufen haben. Laut Schulministerium sind «bisher drei Verdachtsfälle bei den zuständigen Dienststellen bekannt geworden, bei denen geprüft wird, ob gegen die Neutralitätspflichten durch Lehrkräfte verstoßen wurde. Die Sachverhaltsermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.» Um die Fälle nicht identifizierbar zu machen, nannte das Ministerium in dem Papier keine weiteren Details.

Die AfD wird vom Verfassungsschutz als «rechtsextremistischer Verdachtsfall» eingestuft, drei Landesverbände und die Jugendorganisation «Junge Alternative» als «gesichert rechtsextremistisch».

Auslöser der Demonstrationen waren Enthüllungen des Medienhauses Correctiv über ein Treffen radikaler Rechter im November in Potsdam, an dem auch AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion teilgenommen hatten. Dort hatte der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, nach eigenen Angaben über das Konzept der sogenannten Remigration gesprochen. Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang. News4teachers / mit Material der dpa

Geheimtreffen mit AfD-Politikern: Wie nach Machtübernahme Millionen von Menschen aus Deutschland herausgedrängt werden sollen

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Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Ich finde diese Lösung etwas schwierig… Den Unterricht ausfallen zu lassen und den Kindern die Wahlmöglichkeit einer Teilnahme anzubieten, erscheint mir angemessener.

Bei dieser Thematik fällt mir aber ehrlichgesagt nur wenig ein, warum die Demos zu Schulzeiten angemeldet werden sollten

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ähnliche Lösungen gab es schon bei den Demos von Fridays for Future.

Die Klasse oder der Kurs geht gemeinsam zur Demo. Ob man an der Demo teilnimmt oder sie nur vom Straßenrand aus beobachtet, bleibt den Schüler:innen überlassen. In dieser Form scheint mir das Vorgehen auch angesichts der Pflicht von Schulen zu den grundgesetzlichen Werten zu erziehen angemessen.

Eine Demo gegen die AfD wäre wegen der Neutralitätspflicht nicht in Ordnung – eine Demo gegen Rechtsextremismus aber schon.

Die großen Demos der letzen Wochen und Monate waren allesamt so friedlich, dass auch keine Gefahr für die Schüler:innen bestand.

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Danke. Die Landesregierung möchte wohl in erster Linie kritische Stimmen wie das potenzielle Schule schwänzen wie bei den FFF-Demos vermeiden.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Ich sehe das weniger, immerhin werden Klassen ja ermuntert, hinzugehen.
Persönlich gehe ich hin und erzähle davon, fühle mich aber unwohl dabei, Kinder zu Demos einladen zu müssen, weil manche Erwachse zu blöde für Rechtstaat und Demokratie sind

Schulmeister
1 Monat zuvor

«Die Teilnahme an Veranstaltungen, deren Gegenstand die Grundwerte gesellschaftlichen Zusammenlebens sind, ist daher im Rahmen einer Schulveranstaltung möglich. Der Grundsatz der Freiwilligkeit ist zu beachten»

Jetzt wird‘s natürlich interessant. Wenn wir dieses Kriterium zugrunde legen, welche Veranstaltungen fallen dann darunter und welche nicht.
Ich kann mich erinnern, wie erbittert vor gar nicht allzu langer Zeit über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an den Demos von Fridays for Future gestritten wurde. Das Hauptargument für die letztendliche Ablehnung einer Teilnahme war die Verletzung der Schulpflicht. Wenn das Eintreten für eine lebenswerte Umwelt kein Grundwert gesellschaftlichen Zusammenlebens ist, was dann?
Hier braucht es sicherlich noch eine Klarstellung

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Schulmeister

Eine Verletzung der Schulpflicht liegt nicht vor, wenn die Teilnahme eine Schulveranstaltung ist.

Lisa
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Was passiert, wenn ein Schüler nicht will?

Unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  Lisa

Genau dasselbe, was passiert, wenn übrige Schulveranstaltungen verweigert werden.

A.J. Wiedenhammer
1 Monat zuvor
Antwortet  Unverzagte

Nein, denn bei einer Demonstration muss Freiwilligkeit gewährleistet werden. Und sogar berücksichtigt werden, ob eventuell gruppendynamischer Druck zur Teilnahme vorliegt. Eine solche Veranstaltung kann rechtlich schwerlich als Schulveranstaltung deklariert werden.

unverzagte
1 Monat zuvor

„Die Teilnahme an Veranstaltungen, deren Gegenstand die Grundwerte gesellschaftlichen Zusammenlebens sind, ist daher im Rahmen einer Schulveranstaltung möglich. Der Grundsatz der Freiwilligkeit ist zu beachten“, so das Ministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Lisa

Bei Klassen und Kursen, die Demos von FFF besucht haben, war den Schüler:innen freigestellt, ob sie an der Demo teilnahmen oder von der anderen Straßenseite aus beobachteten.

Natürlich darf niemand zu einem politischen Bekenntnis gezwungen werden. An Schulveranstaltungen müssen Schüler:innen trotzdem teilnehmen.

unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Sie sollten können.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Lisa

Ich denke, es lässt sich seitens der Schule ein Vertretungsangebot schaffen

Lisa
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Das wäre der beste Weg. Und nein, ich frage gar nicht wegen eventuell rechtsgerichteter Schüler, sondern wegen der garantiert protestierenden Elternschaft: Zeugen Jehovas und manche Teile der Freikirchen. Sie beteiligen sich an keiner wie auch immer gearteten politischen Veranstaltung, und das wird von der Religionsfreiheit völlig gedeckt.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Lisa

Das hatte ich aucb gar nicht im Sinn.
Dachte eher an Eltern, die sich nicht noch mehr Unterrichtsausfall wünschen und Schüler*innen, die nicht länger als zehn Minuten am Tag stehen können.

Meine Klasse hat kollektive Fallsucht: nach einer Minute suchen sich sich Anlehn- und Sitzgelegenheiten -___-