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Protest: Schülerinnen hissen Banner gegen Genderverbot an Söders Staatskanzlei

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MÜNCHEN. Seit Montag ist in Bayern das Genderverbot in Kraft. Damit wollen sich zwei junge Menschen nicht abfinden. Sie klettern auf die Fahnenmasten vor der Staatskanzlei und gendern in luftiger Höhe. Den beiden Aktivistinnen drohen nun strafrechtliche Konsequenzen.

«Wegen der anstehenden Prüfungen bleibt nicht viel Zeit für Protest. Trotzdem ist es mir
wichtig, auf das Thema aufmerksam zu machen»

«Ich finde es unfassbar, dass Bayern das Gendern verbietet und so die Diskriminierung
durch das generische Maskulinum fördern will. Damit sollen systematisch Menschen, die
sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, aus der Sprache ausgeschlossen werden. Auch
weiblich gelesene Personen werden dadurch weiter diskriminiert», sagte Juna Stepovic, eine der kletternden Personen. «Als nichtbinäre Schüler*in finde ich es erschreckend, dass queere Schüler*innen so aus dem Schulalltag ausgegrenzt werden sollen.» Sollte das Gendersternchen als Fehler angestrichen werden, würden die Kinder lernen, dass es falsch wäre, queer zu sein.

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«Wegen der anstehenden Prüfungen bleibt nicht viel Zeit für Protest. Trotzdem ist es mir
wichtig, auf das Thema aufmerksam zu machen», sagte Sky Lutzen, eine der kletternden
Personen, «auch wenn das bedeutet, dass ich auf einer Schaukel für Mathe lernen muss».

In Bayern ist an diesem Montag das Genderverbot in Kraft getreten. In Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache ausdrücklich verboten. In der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es jetzt: «Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.»

«Der wiederholten Aufforderung die Fahnenmasten herunterzuklettern und sich zu einer anderen Örtlichkeit zu begeben, kamen die beiden Personen nicht nach»

Aus der Sicht von Stepovic und Lutzen versuche die CSU, mit dem neuen Gesetz Menschen eine Sprache aufzuzwingen, die sie selbst als richtig erachte. Es gehe bei dem Protest nicht in erster Linie darum, alle Menschen dazu zu bringen zu gendern. Wichtig sei es, dass alle Menschen frei darüber entscheiden können, ob sie gendern oder nicht. Auch Lehrerinnen und Lehrer sowie Direktorinnen und Direktoren sollten ermutigt werden, sich nicht in ihrer Sprache und im Schriftverkehr einschränken zu lassen. Gerade die bevorstehenden Abitur- und Abschlussprüfungen seien eine geeignete Plattform, um den Protest zu verdeutlichen.

«Der wiederholten Aufforderung die Fahnenmasten herunterzuklettern und sich zu einer anderen Örtlichkeit zu begeben, kamen die beiden Personen nicht nach», teilte das Polizeipräsidium München mit. Daraufhin sei die Versammlung aufgelöst und die beiden Personen durch speziell geschulte Polizeikräfte gesichert zu Boden gebracht worden. «Hierbei widersetzten sie sich den polizeilichen Maßnahmen.» Die beiden Personen seien nach Feststellung ihrer Identität wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.

Ihnen drohen allerdings jetzt strafrechtliche Konsequenzen. «Gegen beide Personen wurden Anzeigen unter anderem wegen Verstöße nach dem Versammlungsgesetz, Hausfriedensbruch sowie Widerstand gegen Vollzugsbeamte erstattet», teilte das Polizeipräsidium München mit, hieß es von der Polizei. News4teachers / mit Material der dpa

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