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Bedeutet Verhüllungsverbot im Unterricht auch Maskenverbot? Elterninitiative wehrt sich

HAMBURG. Vollverschleiert im Unterricht? Das wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in Hamburg künftig verhindern – und dafür das Schulgesetz ändern. Dagegen regt sich jetzt aber Widerstand. Aus ganz anderer Richtung: Nach Einschätzung der Initiative #ProtectTheKids kommt die Neuregelung einem Maskenverbot an Schulen gleich. Denn beschlossen werden soll ein allgemeines Verhüllungsverbot für Schülerinnen und Schüler, von dem lediglich das „Tragen einer medizinischen Maske bei Vorliegen einer medizinischen Indikation“ ausgenommen ist.

Sind Masken künftig in Hamburger Schulen verboten? Foto: Shutterstock

„Die Grundlage für beständige Bildungsprozesse im Unterricht (..) ist der offene Austausch und die offene Kommunikation. Nur wenn sich Schüler:innen untereinander wie auch Schüler:innen und Lehrer:innen gegenseitig ins Gesicht schauen können, ist eine vollständige Kommunikation gewährleistet. Zu einem vollständigen Interaktionsprozess gehört auch die Möglichkeit, die Mimik und Gestik des Gegenübers lesen zu können, um dann auf das verbal wie nonverbal Geäußerte eingehen zu können. Erst dieser offene Unterricht mit einer symmetrischen Kommunikationsbeziehung zwischen den Beteiligten sichert den nachhaltigen Erfolg von Bildungsprozessen“, so heißt es in einem Antrag der Hamburger SPD-Fraktion, der darauf zielt, das Schulgesetz der Hansestadt zu ändern.

„Die Änderung sieht vor, dass Schüler:innen in der Schule und bei Schulveranstaltungen jeder Art ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen, da dies die offene Kommunikation in besonderer Weise erschwert. Schulleitungen können im Einzelfall begründete abweichende Entscheidungen treffen. Diese können im individuellen Gesundheitsschutz begründet sein oder sich aus anderen individuellen besonderen Härten ergeben, die das Verbot der Gesichtsverhüllung als unzumutbar erscheinen lassen“, heißt es weiter.

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Hintergrund ist ein Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts von 2020, dem zufolge einer damals 16-Jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers von der Schule nicht untersagt werden konnte, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehlte.

„Schüler:innen muss es weiterhin nach eigenem Ermessen freistehen, sich mit einer medizinischen Maske ihrer Wahl vor Infektionen in der Schule zu schützen“

Gegen die geplante Änderung regt sich aber nun Protest – von Eltern, die um den Infektionsschutz für ihre Kinder fürchten. „Das würde bedeuten, dass Schüler:innen sich nicht mehr eigenverantwortlich durch das Tragen einer Maske vor Infektionen schützen dürfen, denn laut Gesetzesbegründung wird dies nun auf Fälle von besonderer Vulnerabilität beschränkt“, so schreibt die Initiative #ProtectTheKids. Betroffene Familien müssten fallweise bei der Schulleitung eine wie auch immer definierte „medizinische Indikation“ nachweisen und hierzu  wohl auch private Krankenakten offenlegen. „Der bloße Wunsch, beispielsweise in einer Wintervirenwelle sich vor Infektionen zu schützen, stellt nach Vorstellung des rot-grünen Senats offenbar keine ‚medizinische Indikation‘ dar. Die geplante Änderung des Schulgesetzes widerspricht deshalb unserer Ansicht nach dem in Artikel 2 des Grundgesetzes garantierten Schutz der Gesundheit“, so erklären die Initiatoren.

Die Initiative #ProtectTheKids fordert deshalb die Regierungsfraktionen auf, ihre geplante Schulgesetzänderung zu überdenken. „Schüler:innen muss es weiterhin nach eigenem Ermessen freistehen, sich mit einer medizinischen Maske ihrer Wahl (etwa einer OP-Maske oder FFP2-Maske) vor Infektionen in der Schule zu schützen. Unser Änderungsvorschlag für den zweiten Satz des geplanten Verhüllungsverbots in § 28 des Schulgesetztes lautet deshalb: ‚Ausgenommen ist das Tragen von Masken zum Gesundheitsschutz oder von medizinisch notwendigen Verhüllungen wie z.B. Kopfverbänden.‘“

Gründe für eigenverantwortliche Bemühungen um Infektionsschutz gebe es für Kinder und Jugendliche weiterhin – gerade mit Blick auf die Corona-Pandemie, die von der Weltgesundheitsorganisation ja noch keineswegs für beendet erklärt worden sei. „Insofern scheint es rational nachvollziehbar, dass einige Eltern sich weiterhin wünschen, ihre Kinder bei Bedarf auch mit Masken vor Neuinfektionen zu schützen. Dass Masken ein wirksamer Gesundheitsschutz nicht nur in Zeiten von Corona, sondern auch mit Blick auf andere durch die Luft übertragene Virenerkrankungen wie z.B. Influenza sind, steht unter Public Health-Expert:innen außer Frage.“

Und weiter: „Die Sorge um gute Kommunikation und Bildungserfolg steht nicht in Widerspruch zu Anliegen des Gesundheitsschutzes. Eine wichtige Lehre aus der Pandemie muss es vielmehr sein, Gesundheitsprävention und Bildung in den Schulen zusammenzudenken statt gegeneinander auszuspielen. Wir bitten deshalb den Hamburger Senat, nicht nur auf ein Maskenverbot an Schulen zu verzichten, sondern künftig wieder mehr Maßnahmen für saubere Innenraumluft zu ergreifen und so in den Bildungseinrichtungen auf nachhaltige Weise für die Gesundheit aller Schüler:innen, Erzieher:innen und Lehrkräfte sowie für ein gedeihliches Lernklima zu sorgen.“ News4teachers / mit Material der dpa

Studie: Maskenpflicht und Luftfilter in Klassenräumen waren wirkungsvoll während der Pandemie

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