Bedeutet Verhüllungsverbot im Unterricht auch Maskenverbot? Elterninitiative wehrt sich

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HAMBURG. Vollverschleiert im Unterricht? Das wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in Hamburg künftig verhindern – und dafür das Schulgesetz ändern. Dagegen regt sich jetzt aber Widerstand. Aus ganz anderer Richtung: Nach Einschätzung der Initiative #ProtectTheKids kommt die Neuregelung einem Maskenverbot an Schulen gleich. Denn beschlossen werden soll ein allgemeines Verhüllungsverbot für Schülerinnen und Schüler, von dem lediglich das „Tragen einer medizinischen Maske bei Vorliegen einer medizinischen Indikation“ ausgenommen ist.

Sind Masken künftig in Hamburger Schulen verboten? Foto: Shutterstock

„Die Grundlage für beständige Bildungsprozesse im Unterricht (..) ist der offene Austausch und die offene Kommunikation. Nur wenn sich Schüler:innen untereinander wie auch Schüler:innen und Lehrer:innen gegenseitig ins Gesicht schauen können, ist eine vollständige Kommunikation gewährleistet. Zu einem vollständigen Interaktionsprozess gehört auch die Möglichkeit, die Mimik und Gestik des Gegenübers lesen zu können, um dann auf das verbal wie nonverbal Geäußerte eingehen zu können. Erst dieser offene Unterricht mit einer symmetrischen Kommunikationsbeziehung zwischen den Beteiligten sichert den nachhaltigen Erfolg von Bildungsprozessen“, so heißt es in einem Antrag der Hamburger SPD-Fraktion, der darauf zielt, das Schulgesetz der Hansestadt zu ändern.

„Die Änderung sieht vor, dass Schüler:innen in der Schule und bei Schulveranstaltungen jeder Art ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen, da dies die offene Kommunikation in besonderer Weise erschwert. Schulleitungen können im Einzelfall begründete abweichende Entscheidungen treffen. Diese können im individuellen Gesundheitsschutz begründet sein oder sich aus anderen individuellen besonderen Härten ergeben, die das Verbot der Gesichtsverhüllung als unzumutbar erscheinen lassen“, heißt es weiter.

Hintergrund ist ein Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts von 2020, dem zufolge einer damals 16-Jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers von der Schule nicht untersagt werden konnte, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehlte.

„Schüler:innen muss es weiterhin nach eigenem Ermessen freistehen, sich mit einer medizinischen Maske ihrer Wahl vor Infektionen in der Schule zu schützen“

Gegen die geplante Änderung regt sich aber nun Protest – von Eltern, die um den Infektionsschutz für ihre Kinder fürchten. „Das würde bedeuten, dass Schüler:innen sich nicht mehr eigenverantwortlich durch das Tragen einer Maske vor Infektionen schützen dürfen, denn laut Gesetzesbegründung wird dies nun auf Fälle von besonderer Vulnerabilität beschränkt“, so schreibt die Initiative #ProtectTheKids. Betroffene Familien müssten fallweise bei der Schulleitung eine wie auch immer definierte „medizinische Indikation“ nachweisen und hierzu  wohl auch private Krankenakten offenlegen. „Der bloße Wunsch, beispielsweise in einer Wintervirenwelle sich vor Infektionen zu schützen, stellt nach Vorstellung des rot-grünen Senats offenbar keine ‚medizinische Indikation‘ dar. Die geplante Änderung des Schulgesetzes widerspricht deshalb unserer Ansicht nach dem in Artikel 2 des Grundgesetzes garantierten Schutz der Gesundheit“, so erklären die Initiatoren.

Die Initiative #ProtectTheKids fordert deshalb die Regierungsfraktionen auf, ihre geplante Schulgesetzänderung zu überdenken. „Schüler:innen muss es weiterhin nach eigenem Ermessen freistehen, sich mit einer medizinischen Maske ihrer Wahl (etwa einer OP-Maske oder FFP2-Maske) vor Infektionen in der Schule zu schützen. Unser Änderungsvorschlag für den zweiten Satz des geplanten Verhüllungsverbots in § 28 des Schulgesetztes lautet deshalb: ‚Ausgenommen ist das Tragen von Masken zum Gesundheitsschutz oder von medizinisch notwendigen Verhüllungen wie z.B. Kopfverbänden.‘“

Gründe für eigenverantwortliche Bemühungen um Infektionsschutz gebe es für Kinder und Jugendliche weiterhin – gerade mit Blick auf die Corona-Pandemie, die von der Weltgesundheitsorganisation ja noch keineswegs für beendet erklärt worden sei. „Insofern scheint es rational nachvollziehbar, dass einige Eltern sich weiterhin wünschen, ihre Kinder bei Bedarf auch mit Masken vor Neuinfektionen zu schützen. Dass Masken ein wirksamer Gesundheitsschutz nicht nur in Zeiten von Corona, sondern auch mit Blick auf andere durch die Luft übertragene Virenerkrankungen wie z.B. Influenza sind, steht unter Public Health-Expert:innen außer Frage.“

Und weiter: „Die Sorge um gute Kommunikation und Bildungserfolg steht nicht in Widerspruch zu Anliegen des Gesundheitsschutzes. Eine wichtige Lehre aus der Pandemie muss es vielmehr sein, Gesundheitsprävention und Bildung in den Schulen zusammenzudenken statt gegeneinander auszuspielen. Wir bitten deshalb den Hamburger Senat, nicht nur auf ein Maskenverbot an Schulen zu verzichten, sondern künftig wieder mehr Maßnahmen für saubere Innenraumluft zu ergreifen und so in den Bildungseinrichtungen auf nachhaltige Weise für die Gesundheit aller Schüler:innen, Erzieher:innen und Lehrkräfte sowie für ein gedeihliches Lernklima zu sorgen.“ News4teachers / mit Material der dpa

Studie: Maskenpflicht und Luftfilter in Klassenräumen waren wirkungsvoll während der Pandemie

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Minna
2 Monate zuvor

Das Gesetz soll wohl medienwirksam nach zwei Kalifatsdemonstrationen verkündet werden. Es wird auch dazu führen, dass Kopftuchträgerinnen sich verunsichert fühlen. An unserer Schule wurde neulich eine Kleiderordnung verkündet, die Kopfvedeckungen pauschal verbietet. Ein Hinweis auf Ausnahmen aus religiöser Gründen gab es nicht. Das betrifft dann ziemlich viele Religionsgemeinschaften. Hier geht es auch um den Ton, die Signalwirkung, die möglichen Fehlinterpretationen. Dass die Kultur des Masketragens in Asien auch betroffen war ist, kommt dazu. Es ist wirtschaftsfeindlich und wissenschaftsfeindlich und unterstreicht die Verfügungsgewalt selbstherrlicher Behörden, die sich gern über bestehendes Recht hinwegsetzen.
Unser Kind ist übrigens mit Maske (im Innenraum) sehr (!) ausdrucksstark, findet sie völlig in Ordnung und hasst Brillen. Niedriger Atemwiderstand ist halt wichtig, hier sollte aufgeklärt werden. Transparente Masken gibt es für ältere Kinder auch noch als Option (sie müssen aber gut sitzen). Sollen dann Kinder auch verpflichtet werden Kontaktlinsen zu tragen und dicke Brillenränder verboten werden? Zu lange Ponys, Vollbart? Sonnenhut und Sonnenbrille nur bei Genehmigung? Ab jetzt stramme Pferdeschwänze und Kurzhaarschnitt?

Prophylaxe ist auch ein selbstverständlicher medizinischer Bedarf.

Minna
2 Monate zuvor
Antwortet  Minna

Hmmm, hätte doch noch mal Korrektur lesen sollen … aber mir tun jetzt auch vor lauter Aktivismus langsam die Augen weh.
An die PolitikerInnen: #TeamVorsicht hat jetzt echt genug von der populistischen Schwurbelei und den heuchlerischen Bekundungen. Die Datenlage ist glasklar. Es ist Zeit für Lufthygiene und andere Prävention.

Zusätzlich empfehle ich folgende Lektüre über die verstrahlten Ghost Girls in den USA und den Abgründen der jetzigen Pandemiepolitik:

https://www.okdoomer.io/weve-been-ghostgirled/

Der Mediziner Peter Tschentscher hat Luftfilter abschalten lassen und keilt jetzt auch noch gegen medizinische Masken? Während stündlich Studien über die Langzeitfolgen „milder“ Infektionen dazu kommen. Semmelweis-Reflex?

(Ich verspreche, dass ich in diesem Forum jetzt eine Weile Ruhe gebe. Danke für die Berichterstattung.)

AvL
2 Monate zuvor
Antwortet  Minna

Geben sie bitte keine Ruhe,
ein kritischer Dialog fördert die Erkenntnis
auf beiden Seiten. manchmal auch nicht, siehe Palim.

Ignaz Semmelweiß gilt als der Begründer der Evidenz
basierten Medizin, indem er 1847/48 in einer prospektiven
Studie mit der von ihm entwickelten Methode zur
Händedesinfektion das Kindbettfieber an seiner
Klinik eindämmen konnte.
Leider verstarb er unter undurchsichtigen Umständen
in einer Psychiatrischen Klinik.
Wehe dem der Böses dabei denkt.

Minna
2 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Ich gebe ganz sicher nicht auf – ich denke da beispielsweise an ostasiatische Interessenvertretungen.

AvL
2 Monate zuvor
Antwortet  Minna

Ich gebe ihnen auch ausdrücklich Recht
im Hinblick auf ihre Kritik an einem Verbot
des Tragens von medizinischen Masken und Kopftüchern,
wie diese auch z.B. unsere Franziskanerinnen Tragen
oder eben auch andere religiöse Entitäten.
Selbst im absolutistischen Staatswesen eines
aufgeklärten preußischen Königs wie Friedrich II.,
war es Privatsache sich derart zu bedecken.

Walter Hasenbrot
2 Monate zuvor

Man sollte Schüler:innen erlauben eine medizinische Maske zu tragen. Das ist ja nicht nur sinnvoll, für diejenigen, die sich nicht anstecken wollen, sondern in besonderer Weise sinnvoll für die, die trotz Erkältung in die Schule kommen.

In Teilen von Asien ist das nicht unüblich.

Dirk Z
2 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ein längeres Tragen eine Maske wie hier z.B. während eines Schulbesuches unter normalen Bedingungen schützt wahrscheinlich nicht durchgehend davor, daß andere angesteckt werden oder man selber angesteckt wird. Aus Pandemiezeiten wissen wir, daß nur ein gesamtes Bündel an Massnahmen (kurze Kontaktzeit, Abstände und dann ggf. eine Maske als zusätzliche Absicherung) ein Infektionsrisiko auch auf längere Sicht senken kann – also Bedingungen die in einer normale Schule einfach nicht vorherrschen können.

Peace
2 Monate zuvor
Antwortet  Dirk Z

Einfach mal GG lesen.

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Dirk Z

Das sollten Sie bitte belegen; ist mir zu vage und wohl mehr erwünschtträumt als bewiesen.

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Sie können es sowieso als LehrerIn keinem verbieten, eine Maske zu tragen.
Müßig, nicht alles in China, Japan ist schlecht……oder tut die Maske des anderen jemandem weh ? Im Gegenteil, ich bin sehr erfreut, wenn sich jemand dem anderen gegenüber verantwortungsvoll zeigt.

Moin
2 Monate zuvor
Antwortet  Besseranonym

Die geplante Gesetzesänderung führt leider streng ausgelegt dazu, dass es in Hamburg SuS grundsätzlich verboten sein wird, Masken zu tragen. Unabhängig davon, wie einzelne LuL auf masketragende Kinder und Jugendliche reagieren. Genau das ist doch u.a. das Problem. Legal wäre das Masketragen nur möglich mit Ausnahmegenehmigung der SL.

immeralleshinterfragen
2 Monate zuvor
Antwortet  Besseranonym

Zumindest in Hamburg wird die Änderung des Schulgesetzes in der aktuellen Form dazu führen, dass kein Schulbeteiligter das Schulgelände mit einer FFP betreten darf, wenn die SL zuvor keine Einzelfallgenehmigung aus medizinischen Gründen erteilt hat.

De facto kommt das Gesetz einem Maskenverbot gleich.

Eigenverantwortung endet dann an der Schultür. Ohne dass im Gegenzug die Schule Verantwortung übernimmt. Perfide.

Besseranonym
2 Monate zuvor

@ Moin und
@ immeralleshinterfragen

Sobald ein Attest vorgelegt wird, müsste die Maske sicher sein – oder sind die Hamburger SL alle Ärzte wie H. Tschentscher? ( Nächste Stufe wäre dann Amtsarzt/ Gutachten ) – ob sich eine SL den Terz antut ? Den Prozess, wenn sich auch nur der gesundheitliche Zustand eines Kindes, dem die Maske verboten wurde negativ verändert, möchte ich als SL nicht incl. Bildzeitung durchstehen müssen.
Logisch ist die Farce jedenfalls nicht – oder will Hamburg im Herbst- Winter, wenns dumm läuft, lieber die Schulen dicht machen, statt Vorsorge zuzulassen ?

immeralleshinterfragen
2 Monate zuvor
Antwortet  Besseranonym

Erstens hat selbst mit ärztlichem Attest die Schulleitung das letzte Wort.

Zweitens wird kein Arzt ein Attest ausstellen „XY bescheinige ich hiermit, dass bei Bedarf eine medizinische Maske präventiv getragen werden kann, um XY vor Infektionen besser zu schützen“ – und wenn doch, siehe Erstens.

Dieses Gesetz richtet sich zu 99% gegen Prävention und Eigenverantwortung.

Was war nochmal die Zielsetzung? Eine Vollverschleierung zu verbieten.

Was ist das Ergebnis? Die Gesichtsmimik darf nicht verdeckt werden, egal womit. Streng genommen fallen auch Brillen unter das Verbot, oder Bärte.

AvL
2 Monate zuvor
Antwortet  Besseranonym

Ihr Kommentar bezog sich bestimmt auf Dirk Z.

Unfassbar
2 Monate zuvor

Wie viele Kinder tragen denn aktuell noch eine Maske? Bei mir an der Schule niemand mehr und schon überhaupt nicht wegen potenzieller Ansteckungsgefahr bei Erkältungen.

Das Verhüllungsverbot halte ich aufgrund der Prüfungssituationen für durchaus gerechtfertigt, vom dadurch gezeigten Frauenbild ganz zu schweigen.

Peace
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Das würde wohl bei einem Gericht nicht standhalten. In BW hatte man sowas auch angedacht, es aber sofort wieder revidiert. Wer zum Schutz der Gesundheit eine Maske trägt, darf das nicht verboten bekommen, auch in der Schule nicht. Wer schlau ist, klagt sofort dagegen. Und was heißt, wer trägt noch eine Maske. Im Winter werden das schon einige wieder tun. Das entscheidet jeder selbst. Und dieses Recht steht jedem zu. Die Pandemie ist nicht vorbei, denn das Virus bleibt.

German Fux
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Aktuell trägt keiner eine Maske, in den Wintermonaten aber immer wieder Kollegen und Schüler, um sich oder andere zu schützen. Das fand ich gut.

Lisa
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Beispielsweise ein Kind, das ein besonders vulnerables Elternteil zu Hause hat. Aber klar, es ist kein 100prozentiger Schutz. Nur die Schuldgefühle “ Mein Papa ist wegen mir gestorben“, möchte ich dem Kind auch nicht zumuten..

DerDip
2 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Gefühle und Fakten sind zweierlei.

Schuldgefühle dieser Art wurden doch erst ab 2020 den Kindern beigebracht.

Andererseits kann auch ein Maskenträger eine tödliche Krankheit mit nach Hause bringen. Sollte er dann Schuldgefühle haben?

DerDip
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Genau diese Frage habe ich mir auch gestellt. Es trägt ja kaum einer Maske. Um die paar Fälle im Promillebereich lohnt sich nicht mal eine Diskussion.

uwe
2 Monate zuvor
Antwortet  DerDip

Es trägt auch kaum ein Kind oder eine Jugendliche Burka oder ähnliches. Für die paar Fälle im Promillbereich wird aber grade ein Gesetz gemacht.

DerDip
2 Monate zuvor
Antwortet  uwe

Halte ich ebenfalls für Unsinn.

AvL
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Solange das Gesicht frei ist und ein Attest für das Tragen
einer Maske wegen einer bestehenden Immunsuppression
eine medizinische Maske erforderlich macht, z.B. nach einer
erfolgten Lungentransplantation, werden sie ein Verbot
nicht durchsetzen können.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Ein medizinisches Attest lasse ich als Ausnahmetatbestand zu, Religion dagegen nicht.

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Sind Sie SL oder ……maßgeblich entscheidend?

immeralleshinterfragen
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Wenn bei Ihnen an der Schule sowieso weder SuS noch LuL noch sonstige Schulbeteiligte eine Maske zur Prävention aufsetzen, dann sollten Sie besonders lautstark für das Recht eines jeden Einzelnen eintreten, sich bedarfsweise schützen zu dürfen.

Oder andersherum gefragt: Wie viele vollverschleierte Schüler sind an Ihrer Schule, um einen derart massiven Eingriff in Grundrechte zu rechtfertigen?

RainerZufall
2 Monate zuvor

„Die Grundlage für beständige Bildungsprozesse im Unterricht (..) ist der offene Austausch und die offene Kommunikation.“ …
Man kann auch – mal wieder – Verbote um sich werfen. Wen schehrt sich schon um andere Religionen. Da sieht man offenbar keinen Grund zu offenem Austausch

Walter Hasenbrot
2 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Ich kenne keine Schülerin, die sich verhüllt. Insofern scheint mir das eine Debatte zu sein, die die AfD- Wähler beruhigen soll.

Ich habe allerdings durchaus noch Schüler: innen, die gelegentlich aus Rücksicht auf andere eine Maske tragen, um niemanden anzustecken. Das kommt nicht oft vor, aber gelegentlich.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ich auch nicht. Zum Glück kenne ich auch keine Schülerin, die gewollt oder gezwungen religiös verhüllt ist (Kopftuch zähle ich nicht dazu, die habe und hatte ich etliche).

RainerZufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Wieso ist es für Sie ein Glück, wenn sich eine Schülerin willentlich so kleiden will?
Deren Meinung wäre falsch oder sprechen wir die Meinung pauschal ab?

Walter Hasenbrot
2 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Sorry, ich wollte eigentlich auf Unfassbar antworten.

RainerZufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ich hatte mich schon gewundert/ über den Beitrag gefreut 😛

Mage
2 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Welche Religion verbietet Schülerinnen ihr Gesicht zu zeigen? Der Islam schon mal nicht. Ein freies Gesicht mit erkennbarer Mimik ist unerlässlich für offene Kommunikation. Ich weiß nicht, was ich in Coronazeiten schlimmer fand: Die fehlende nonverbale Kommunikation oder die undeutliche, oft kaum verständliche Lautsprache. Beide Symptome des Maskentragens erschwerten den Unterricht ungemein und schadeten meiner Beobachtung der Entfaltung der Jugendlichen. Diejenigen, die auch nach Ende der Maskenpflicht die Maske weitertrugen, waren häufig diejenigen, die unsicher waren und sich verstecken wollten- das wurde auch mir gegenüber so geäußert. Mit Corona infizierten sie sich trotzdem. Ich würde die Hamburger Stadtregierung in diesem Punkt voll unterstützen- gesundheitlich relevante Gründe sind natürlicher ausgenommen.

Lisa
2 Monate zuvor
Antwortet  Mage

Relevant kann auch ein Familienangehöriger sein. Geschwister oder Eltern oder Großeltern. Der Maskenzwang schadete eventuell wie jeder Zwang, doch nun sprechen wir ja vom freiwilligen Tragen.
Viele jugendliche Japaner und Koreaner tragen übrigens Masken, wenn sie erkältet sind. Aus Höflichkeit und Rücksicht. Sie sind aber auch entfaltet, oder?

Dirk Z
2 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Das Problem ist wenn jemand wirklich Familienangehörige schützen möchte muss dies auch mit einer hohen Sicherheit erfolgen. Da wird Maskentragen alleine bei weitem nicht ausreichen sondern dann wäre es wichtig, Kontakte zu beschränken, die Kontaktzeiten kurz zu halten und Abstände einzuhalten. Da kann man meiner Meinung nach gleich zuhause bleiben, was einen regulären Schulbesuch ausschliessen würde. Zudem müsste der Schüler auch eine sehr strenge Tragehygiene befolgen, die wohl in der Praxis wohl nicht so funktioniert. Und ehrlich gesagt müssten auch die von Ihnen angesprochenen Asiaten in gleicher Weise die genannten Punkte einhalten.

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Dirk Z

Erst mal weiter oben Belege bringen?
bevor Sie die Tragehygiene 🙂 der Menschen anzweifeln ;
Es sind nicht alle doof, pardon , dümmer als Sie.

unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Mage

Burka und Niqab gibt es durchaus. Ob die mit dem Islam vereinbar sind, weiß ich nicht.

RainerZufall
2 Monate zuvor
Antwortet  unfassbar

Klar sind die vereinbar! Nötig sind sie nicht, aber das werde ich nicht den Eltern um die Ohren werfen, die sich ebendies Wünschen.
Ein plumpes Verbot erscheint mir bei diesen sehr wenigen Fällen auch nicht ergiebiger als Elternarbeit – sofern das Land und die Ressourcen dazu bereitstellen mag…

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Würden Sie das bei Ihren eigenen Töchtern auch so befürworten? Ich hoffe ja.

RainerZufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Ich würde besseres mit an den Tisch bringen als: „Ich verbiete das!“
Das Gericht sah es offenbar ähnlich und ich wünsche mir in einem toleranten Land zu leben. Es wurde lange genug an der Kleidung von Frauen herumgezubbelt.

Aber ich drücke den ganzen ernsten Sorgenträger*innen aufrichtig die Daumen, erzkonservative Familien durch einen Dresscode öffnen zu können

Bart
2 Monate zuvor
Antwortet  Mage

Sie wollen Jugendlichen also etwas nehmen, das ihnen Sicherheit gibt, weil Sie das vorgeblich als Kommunikationshindernis empfinden. Nach meiner Beobachtung machen das häufig Leute mit Empathiedefiziten. Kommunikationsprobleme mit Jugendlichen haben sie dann trotzdem.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Bart

Ich möchte Mädchen vor etwas viel schlimmerem schützen. Für die medizinische Maske lässt sich bestimmt ein Attest entwickeln. Die genannten Bedenken der Initiative halte ich für nicht relevant.

Bart
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Aber, aber. Seit der Pandemie wissen wir doch, dass in unserer Gesellschaft die Freiheitsrechte Anderer höher zu gewichten sind, als Schutzbedürfnisse einer vulnerablen Minderheit. Warum sollte man jetzt plötzlich auch nur die Freiheit rechtfertigen müssen, eine Maske tragen zu wollen?

RainerZufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Welche Initiative? Die Anti-Masken-Schwurbler, die immer noch heulen, dass wir nicht an Masken und/ oder Impfungen starben?

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Die Initiative #ProtectTheKids aus dem Artikel

RainerZufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Mage

Fragen Sie mich nicht. Vielen Schulen in Deutschland reichte nichtmal dies, die bauten direkt separate Schulen, dass sich Jungen und Mädchen erst gar nicht begegnen konnten – absolute Schwachsinnigkeit, nicht wahr? XD

Aber ich teile Ihre Meinung bezüglich der Masken nicht. Wäre dankbar, in der Erkältungszeit gesunde Kids in der Schule zu haben, anstatt Kranke ohne Maske nicht unterrichten zu können. Müssen die Familien aber für sich entscheiden

immeralleshinterfragen
2 Monate zuvor
Antwortet  Mage

Witzig: Nach Aussage der Verantwortlichen für diese Gesetzesinitiative soll das Gesetz eine Vollverschleierung verbieten, weil ein Gericht vor Jahren die Vollverschleierung für rechtmäßig erklärt hat.

Da ein Gesetz wegen Religionsfreiheit schwierig umsetzbar ist, wird nun zusätzlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gleich mit verboten – und plötzlich kommen begeisterte Stimmen, die sich immer schon an Schutzmaßnahmen gegen Corona gestört haben.

Prävention ist immer schwierig.

In der Pandemie wurde politisch entschieden, alle Maßnahmen zu beenden und auf Eigenverantwortung zu setzen. Dafür wurde die Pandemische Notlage für beendet erklärt, und der Bevölkerung kommuniziert, die Pandemie sei „vorbei“ und Omikron sein „mild“. Und die große Masse glaubt es freudig, weil jeder wieder so leben will wie vor der Pandemie. Psychologisch verständlich. Darum ergibt sich aus unserer Verfassung ein Schutzpflicht des Staates.

Straßenverkehrsordnung, Helmpflicht, Gurtpflicht wurden eingeführt, um Unfallfolgen zu mildern. Keiner wollte es, alle müssen sich daran halten, sehr viele Leben wurden dadurch gerettet. Dank Schutzpflicht des Staates.

Dieses Gesetz ist klar verfassungswidrig. Wer es verabschiedet oder verteidigt, sollte zuerst eine Abschaffung unserer Grundrechte fordern, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen.

Rüdiger Vehrenkamp
2 Monate zuvor

Achja… Die Masken. Ich sehe im Alltag niemanden mehr damit. Sie zu verbieten, halte ich für Quatsch.

Lisa
2 Monate zuvor

Ich trage ab und zu noch eine, wenn es um mich herum Leute gibt, die leider weder den Gebrauch von Taschentüchern noch der Armbeuge kennen.

AvL
2 Monate zuvor

Es ist nicht nur Quatsch, sondern Evidenz basierter Unsinn.

Ich sehe im OP jeden Tag nur Menschen mit
medizinischen Masken, und diese tragen Masken
um Patienten zu schützen, siehe Ignaz Semmelweiß.
Es ist evident basiert, dass medizinische Masken
vor Infektionen schützen, ebenso wie eine strikte
Händedesinfektion vor und nach einem Patientenkontakt
vor einer Übertragung von Keimen wie MRSA
(multiresistente Staphylokokkus Aureus ) in
Krankenhäusern Patienten schützt.

Dirk Z
2 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Sie können schlecht einen speziellen kontrollierten Bereich wie hier im OP mit dem realen Leben vergleichen. Die Masken im OP haben hier eine ganz andere Funktion (Vermeidung bakterielle Infektionen offener Wunden) und hier ist der Einsatz sinvoll und notwendig.

Peace
2 Monate zuvor
Antwortet  Dirk Z

Immer noch die alte Laier. Wo ist der Unterschied? Masken schützen, ob im OP oder anderswo. Und das beweisen die Asiaten Jahr für Jahr. Jeder kann selbst entscheiden, was er für richtig hält. Wer eine Maske tragen will, trägt sie. Das Verschleierungsproblem wird doch nur vorgeschoben. Eigentlich geht es darum, dass bestimmte Menschen unseren Rechtsstaat nicht akzeptieren. Dieses Problem wird wohl kaum durch dieses Gesetz gelöst und wird auch einem Gericht nicht standhalten.

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Peace

Man könnte Mitleid bekommen; ihn hat das Ich-weiß-es-trotzdem-besser -Trauma voll erwischt;
Er sucht und sucht und sucht – nach was eigentlich?
Ach so – Mitstreitern,Zustimmenden – sicher noch bis zum nächsten Virus ( man muss ja querdenkerisch in Übung bleiben )
@ Herr Dirk
Ich weiß, das war böse; aber Ihre völlig überholte Strampelei macht mich…..

Dirk Z
2 Monate zuvor
Antwortet  Besseranonym

Entschuldigung wenn ich Ihnen jetzt noch mal einen Konter gebe – einen Maskeneinsatz z.B. im Schulumfeld zu billigen mit der Begründung, daß man im medizinischen Bereich im OP auch welche trägt zieht einfach nicht. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Einatzbereiche und Schutzanforderungen. Nur haben die meisten das eben nicht verstanden.

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Dirk Z

Na gut nochmal:
Maske im Medbereuch schützt Patient und Arzt.
Maske in der Schle schützt Maskenträger und Gegenüber.
So what……

Dirk Z
2 Monate zuvor
Antwortet  Besseranonym

Also gut, eine Maske verzögert eine Ansteckung, die dann aber doch eintritt.

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Dirk Z

Ansteckung…..die dann bei einigen nicht eintritt trifft es eher.
Und Masken “ verzögern “ ist in jeder Hinsicht faktisch falsch.

Mama
2 Monate zuvor

Ich verstehe sehr gut, warum das so geplant wird, denn ich sehe in Hamburg immer häufiger Frauen mit Kopftuch und langem Mantel,die dann zusätzlich noch eine Maske tragen. Im Ergebnis ist das eine geschummelte Burka und damit ein trickreiches Umgehen!! Die Maske dient nicht zum Infektionsschutz, sondern zum Schummeln, da eine echte Burka nicht erlaubt ist (übrigens begegnen mir auch immer mehr vollverschleierte Frauen und das finde ich sehr verstörend, nur noch Augen hinter Netzen erahnen zu können).

Es ist verrückt: Als es noch keine Impfung gab bzw. sehr viele Menschen noch keinen Kontakt mit dem Corona-Virus hatten, haben die Eltern in Hamburg einen riesigen Aufschrei gegen die Maskenpficht an Schulen gestartet (und da war so manche Familie real gefährdet!! ).

Jetzt ist das Virus eines von vielen geworden, JEDER hatte damit inzwischen Kontakt — und plötzlich wird von Eltern geheuchelt, sie müssten die Kinder/sich etc vor einer Ansteckung schützen.
Wer das wirklich tun MUSS (zB. bei einer Krebserkrankung in der Familie) wird keine Probleme haben, das mit einem Attest nachweisen zu können.
Alle anderen können mal drüber nachdenken, warum sie die Zeit vor der Pandemie in der Schule auch ohne Existenz von FFP2-Masken überstanden haben. (Schon erstaunlich, wie schnell vergessen wird, dass es diese einzigen WIRKLICH zu 96 % schützenden Masken bis vor ca 3-4 Jahre überhaupt nicht für den Normalbürger mal eben zu kaufen gab).

Hamburg wird immer vollverschleierter und ich bezweifel, dass das wirklich freier Wille ist. Ein Verbot dieser trickreichen indirekten Vollverschleierung wäre eine Unterstützung gegen Frauenunterdrückung.

Peace
2 Monate zuvor
Antwortet  Mama

Eine medizinische Maske zu verbieten, verstößt meiner Meinung nach gegen Artikel 2 GG. So einfach ist das nicht.

Nachdenker
2 Monate zuvor
Antwortet  Mama

Bravo, auf den Punkt argumentiert! Dazu drei weitere Aspekte:
Im laizistischen Frankreich sind an staatlichen Schulen sowohl die Vollverschleierung wie das islamische Kopftuch (religiöse Symbole) verboten und dieses Verbot ermöglicht vielen dankbaren muslimischen Mädchen die wenigstens temporäre Flucht aus einem mittelalterlichen Religionsverständnis.
An den deutschen Auslandsschulen in Ägypten ist die Vollverschleierung ebenfalls verboten.
Schließlich: Das (oft genug scheinheilige) Argument, Kinder vor allen Infektionen schützen zu wollen, ist medizinisch kaum begründbar: Studien zur Zunahme der Allergien deuten darauf hin, dass das mangelnde Training kindlicher Immunsysteme letztlich zu mehr und häufig chronischen Erkrankungen führt.
Für Sonderfälle ermöglicht das Gesetz absolut ausreichende Ausnahmegenehmigungen.

Peace
2 Monate zuvor
Antwortet  Nachdenker

Diese Thesen können Sie belegen? Corona führt zu ganz anderen Folgeerscheinungen und da steht man erst am Anfang. Gerade bei Kindern und Jugendlichen sind vielfältige Folgeerscheinungen erkennbar, Veränderungen im Gehirn, der Organe, höhere Entzündungswerte….Und soweit ich weiß, sind in Frankreich medizinische Masken nicht verboten. Zumal es ja nichts ändert. Die Verschleierung findet dann zwar in der Schule nicht statt, außerhalb aber weiterhin.

Mika
2 Monate zuvor
Antwortet  Mama

Das Tragen einer Burka ist in D nicht generell verboten, wie kommen Sie darauf?
FFP2-Masken gab es auch vor 2020 für jedermann zu kaufen: einfach im Baumarkt.
Warum verbreiten Sie hier so einen Quatsch?

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Mama

Reine Polemik, aber: bis jetzt 15 Daumen – für so einen völlig (sollte wohl “ trickreich “ sein ) Q u a t s c h
ohne realistische Bezugspunkte ! ):

Dirk Z
2 Monate zuvor
Antwortet  Mama

Wenn das in der Tat so ist daß Masken nicht für den Infektionsschutz genutzt werden sondern auch aus Gründen, die Sie genannt haben, dann wäre ein Verbot sowieso angemessen. Personen, die einen Schutz benötigen müssten mit ihrem Arzt ein Paket an Massnahmen treffen, der eine Kombination aus Abstand, Kontaktdauer und das Tragen einer geeigneten Maske beeinhaltet. Das Ergebnis wäre dann z.B. ein eingeschränkter Schulbesuch des Betroffenen in Abhängigkeit zu den vorhandenen Gegebenheiten.

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Dirk Z

“ Personen, die einen Schutz benötigen müssten mit ihrem Arzt ein Paket an Massnahmen treffen, der eine Kombination aus Abstand, Kontaktdauer und das Tragen einer geeigneten Maske beeinhaltet “
> jeder Arzt wird sich natürlich an Ihre qualifizierten? Ratschläge halten.
Von was schreiben Sie: FFP3, FFP2
oder gar FFP1 ?

Mich würde @ AvLs Meinung dazu interessieren

immeralleshinterfragen
2 Monate zuvor

Die Gesetzänderung betrifft übrigens nicht nur Schüler, sondern sämtliche Schulbeteiligten.
Zuerst wird die verfassungsgemäße Schutzpflicht des Staates einfach an die Bevölkerung delegiert, Stichwort: „Eigenverantwortung“, und nun wird genau diese Eigenverantwortung auf dem Schulgelände verboten. War nur eine Frage der Zeit.

Das Lustige dabei ist, dass die Verantwortlichen bis hinauf zum Ersten Bürgermeister so tun, als würde ihr Gesetzentwurf das Tragen einer medizinischen Maske weiterhin erlauben. Angeblich soll nur das Tragen einer Vollverschelierung verboten sein – davon steht allerdings nichts im Entwurf, denn Ziel ist ja nur eine „offene“ Kommunikation (Sehbehinderte sind schonmal raus, Vollbartträger ebenfalls, Brillenträger wahrscheinlich nur noch mit dünnem Rahmen und ohne Tönung, Pflaster oder Augenklappen bei Verletzungen vielleicht nach Antragstellung mit Attest möglich).

Offensichtlich hat keiner den Entwurf gelesen, der am Mittwoch beschlossen werden soll. 
Danach darf das Schulgelände nicht mehr betreten werden, wenn etwas das Gesicht teilweise bedeckt. Ausnahmen müssen (wahrscheinlich mit einem ärztlichen Attest) beantragt werden, medizinisch begründet sein und *können* dann von der SL erlaubt werden – oder auch nicht.

Verstöße werden mit Ausschluss vom Unterricht bis hin zum Schulverweis bestraft. Soviel zur heiligen Schulbesuchspflicht, die ist plötzlich egal.

Anwälte raten den Hamburger Politikern zur Lektüre von Artikel 2 (2) Grundgesetz, warnen allerdings direkt, dass es wahrscheinlich Jahre dauern wird, bis das Gesetz höchstrichterlich kassiert wird. 

Danach wird über Schadenersatz zu sprechen sein. (Illusorisch, ich weiß)

Nachdenker
2 Monate zuvor

Zitieren Sie bitte wörtlich aus dem Ihnen offensichtlich vorliegenden Gesetzesentwurf, anstatt irgendwelche kruden Aussagen zu treffen („Sehbehinderte sind schonmal raus…“). Quellenangabe nicht vergessen!