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Höcke verurteilt: 13.000 Euro Geldstrafe – beamtenrechtliche Konsequenzen absehbar

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HALLE. Im Prozess gegen AfD-Politiker Björn Höcke – Lehrer für Geschichte und Sport von Beruf – ist ein Urteil gefallen, das beamtenrechtliche Konsequenzen haben könnte: Er soll eine Geldstrafe von 13.000 Euro zahlen. Und damit ist der Fall noch nicht erledigt: In einem weiteren, ähnlich gelagerten Verfahren droht dem vom Verfassungsschutz als Rechtsextremisten eingestuften Thüringer AfD-Landeschef dann tatsächlich eine Freiheitsstrafe.

Dass der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke nochmal in den Schuldienst zurückkehren kann, erscheint nach dem Urteil fraglich. Foto: Shutterstock / knipsdesign

Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen, urteilte das Landgericht Halle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich. Höcke würde, sollte das Urteil rechtskräftig werden, als vorbestraft gelten. (Nachtrag: Die Anwälte des AfD-Politikers beantragten nur Stunden nach dem Urteil schriftlich Revision).

Der Staatsanwaltschaft zufolge soll Höcke wissentlich in einer Rede im Mai 2021 in Merseburg eine Parole der SA (Sturmabteilung), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben. Er sagte dort: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um die verbotene Losung der SA. Höcke soll von der Herkunft und der Bedeutung der Losung gewusst haben.

Dieser Argumentation folgte das Gericht. Nach dessen Überzeugung war sich der ehemalige Geschichtslehrer bewusst, dass der dritte Teil des Ausspruchs eine verbotene SA-Losung war. „Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt“, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel in der Urteilsverkündung. Höcke habe den Deckmantel der Meinungsfreiheit „sehr strapaziert“. Das Gericht sei der Auffassung, dass er die Äußerung spontan getätigt habe – mit der Motivation zu prüfen, wie weit er gehen könne.

Der 52-jährige Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht zurückgewiesen. Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben müsse, behauptete er. Zum Prozess-Auftakt Ende April war der Lehrer für Geschichte und Sport mit einem Schulbuch unter dem Arm im Gerichtssaal erschienen: „Weltgeschichte im Aufriss, Band 3/1″. Es behandelt die Zeit von der Weimarer Republik bis zum Zweiten Weltkrieg.

„Das bedeutet, dass derzeit keine dienstrechtlichen Zugriffsmöglichkeiten auf ihn möglich sind“

Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Der Spruch sei eigentlich vergessen gewesen, sagte Verteidiger Ralf Hornemann in seinem Schlussvortrag. Nicht Höcke, sondern die Staatsanwaltschaft habe dafür gesorgt, dass ihn nun zahlreiche Menschen kennen. Dieser Linie folgte Richter Stengel dann nicht. In knappen, aber deutlichen Worten verkündete er sein Urteil: „Das Gericht muss sich viel anhören, aber es muss nicht alles glauben“, sagte er. Richter und Lehrer hätten ein gemeinsames Werkzeug: die Sprache. „Da muss man besonders verantwortungsvoll sein und vorsichtig mit umgehen.“

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. In ihrem Schlussplädoyer wurde sie nochmal deutlich: Höcke verwende immer wieder NS-Vokabular. Als „Volksverderber“ habe er zum Beispiel den ehemaligen Minister Sigmar Gabriel bezeichnet: ein Begriff aus Hitlers „Mein Kampf“. Auch das Wort „Tatelite“ habe Höcke verwendet: die Selbstbeschreibung der SA.

Höcke selbst richtete sich in seinem Schlusswort an die Staatsanwaltschaft. „Mein Eindruck ist, dass sie heute die Binde der Justitia nicht auf ihren Augen hatten, Herr Staatsanwalt“, sagte Höcke. „Sie haben nicht nach entlastenden Momenten gesucht.“ Zudem verwies der Politiker mehrfach darauf, dass er die Meinungsfreiheit in Deutschland als eingeschränkt sieht. Der Richter ermahnte Höcke, er solle sich zur Sache äußern und keine Wahlkampfrede halten.

Der Thüringer AfD-Parteichef will am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl im Freistaat antreten. Das Urteil des Landgerichts wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf seine Kandidatur haben. Die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden von den dortigen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der in Nordrhein-Westfalen geborene und in Hessen als Lehrkraft verbeamtete Höcke wird sich noch wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen.

  • Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen ging. Höcke unterstellte darin Einwanderern eine krankheitsbedingte Gewaltbereitschaft („weit verbreitet“). Termine für die Verhandlung gab es dort bis zuletzt noch nicht.
  • Vor dem Landgericht in Halle soll ein Fall verhandelt werden, der für den AfD-Politiker dann nochmal deutlich gefährlicher werden könnte als der aktuelle. Bei einem Auftritt im thüringischen Gera hatte Höcke während eines Stammtisches die Parole „Alles für Deutschland“ ebenfalls verwendet, das dritte Wort allerdings nicht selbst ausgesprochen, sondern es vom Publikum rufen lassen. Pikant: Zu diesem Zeitpunkt war die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Höcke kann hier also hier nicht behaupten, von der Strafbarkeit des Spruches nichts gewusst zu haben. Hier droht Höcke eine Freiheitsstrafe. Der Fall sollte zwischenzeitlich Teil der aktuellen Verhandlung in Halle werden, wurde es dann aber doch nicht – für den Prozess gibt es bislang keine Termine.

Schon das nun gefällte Urteil könnte Konsequenzen für Höckes Beamtenstatus haben. Er ist derzeit als Landtagsabgeordneter vom Schuldienst freigestellt – und vor einem Disziplinarverfahren geschützt. „Das bedeutet, dass derzeit keine dienstrechtlichen Zugriffsmöglichkeiten auf ihn möglich sind“, so hatte das Innenministerium in Wiesbaden bereits 2020 mitgeteilt. Sollte Höcke jedoch in den Schuldienst zurückkehren wollen – er ist Oberstudienrat –, dürfte eine rechtskräftige Verurteilung für ihn Folgen haben: Zu den Straftaten, die immer wieder zur Entfernung aus dem Dienst führen, gehört das Werben für verfassungsfeindliches Gedankengut.

Erst am Vortag hatte die AfD eine schwere juristische Niederlage erlitten. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgerichts in Münster urteilte, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens ist (wogegen die Partei geklagt hatte). Es gebe „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für Bestrebungen der AfD, „die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“, so hießt es zur Begründung. In der AfD würden „in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet“. Eine solche Abwertung sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“. Deshalb sei am Vorgehen der Verfassungsschützer nichts auszusetzen. News4teachers / mit Material der dpa

Wenn die AfD in Münster verliert, wird der Druck auf Staatsbedienstete (also auch Lehrkräfte) mit Parteibuch steigen

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34 COMMENTS

  1. Ich halte die Argumentation des Gerichts für plausibel. Viel zu oft hat Höcke in seinen Reden mit Worten gespielt. Ich bin gespannt auf die Auswirkungen des Urteils auf die Umfrage- und Wahlergebnisse.

    Den letzten Absatz zu den dienstrechtlichen Konsequenzen teile ich vorerst nicht. Erst einmal wird Höcke niemals mehr vor einer Klasse stehen, weil das selbst bei einem Freispruch weder der Klasse selbst noch der Schule zuzumuten wäre. Er weiß das und will sich das nicht antun, finanziell wird er es auch nicht nötig haben. Zudem sind mir in dem letzten Absätzen zu viele Konjunktive. Allerdings bin ich rechtlich nicht bewandert genug.

    • Ob das MdL – B. Höcke in den hessischen Staatsdienst zurück will, ist dabei nicht die Frage. Die Frage ist, ob der hessische KuMi die Gelegenheit wahrnimmt, Herrn Höcke nach einem Ausscheiden aus dem thüringischen Landtag aus dem Dienst zu entfernen, wenn das Urteil in seiner jetzigen Form (mehr als 90 Tagessätze) durch die Berufungsinstanz bestätigt wird.

  2. Mich würde eine Stellungnahme der Kultusministerien interessieren. Wie geht man mit Lehrkräften um, die für gesichert rechtsextreme Parteien kandidieren. Da betrifft in Sachsen nicht nur die AFD, sondern auch die Freien Sachsen. Könnte News for teacher dazu mal die Ministerien befragen? Ich wette, das lässt man einfach so laufen.

      • das wäre nur dann möglich, wenn auch die staatsanwaltschaft revision einlegt. sonst gibt es leider ein verböserungsverbot

    • Vor allem komme noch die Folgeprozesse.

      Der Faschist Höcke hat die SA-Parole ja nicht nur einmal öffentlich verwendet.

      Bei den Folgeprozessen werden die Strafen gegen einen vorbestraften Wiederholungstäter wohl höher ausfallen.

      • Und die Anwalts- und die Verfahrenskosten sind
        auch noch eine schöne Beigabe zu den Gesamtkosten
        dieses Strafverfahrens.
        Die langsam zerbröselnde persönlich Hybris im Antlitz
        des selbst entworfenen Bild der Unantastbarkeit des
        eigenen Ego trägt ihr Übriges zur Demontage dieses
        krakeelenden, stets völkisch-national aufgelegten
        Anti-Patrioten aus der Partei mit ihren vielen
        Vaterlandsverräter bei.

      • Ich habe unter einem anderen Artikel eine köstlich passende Bezeichnung eines Kommentators bzgl der nationalsozialistischen Alternative für Deutschland gelesen.
        Ob es möglich ist Parteiprogramme aus den 1930er Jahren mit denen von heute zu vergleichen? (Wenn es dazu Infos gibt, bitte her damit. Ich habe gerade eine tolle Idee für ein Projekt!)

  3. Ein Urteil mit Augenmaß. Der Schuldspruch sowie die Geldstrafe sind angemessen. Ich bin ganz der richterlichen Meinung. Natürlich wusste Höcke von dem Verbot der Parole, natürlich hat er sie bewusst verwendet und natürlich wollte er damit provozieren und Grenzen austesten. Eine Haftstrafe zur Bewährung wäre übertrieben gewesen und hätte das Märtyrertum nur befeuert.

    Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage, ob §86a StGB insgesamt einen Nutzen hat. Schwer zu sagen, ob das Maß der Verhinderung von Normalisierung die mediale Aufmerksamkeit überwiegt, die Figuren wie Höcke durch die bloße Existenz dieses Paragraphen zu generieren in der Lage sind.

    • „Der Schuldspruch sowie die Geldstrafe sind angemessen.“

      In dieser Woche wurde ein Beamter wegen Vergewaltigung seiner Kollegin zu 8000 € (im Gegensatz zu Höckes 13.000 €) verurteilt.

      Nun, ich würde einmal behaupten, dass es viele Menschen, insbesondere im Osten, geben wird, die Ihnen da widersprechen dürften.

      „Ich bin ganz der richterlichen Meinung. Natürlich wusste Höcke von dem Verbot der Parole, natürlich hat er sie bewusst verwendet und natürlich wollte er damit provozieren und Grenzen austesten.“

      Natürlich darf jeder seine Meinung haben, aber das ist ja kein historisches Problem (irgendwo hatte ich sogar einen Artikel gelesen in dem behauptet wurde, dass man sich während des Geschichtsstudiums sogar ganz vor der NS-Zeit drücken könne, aber das könnten ja mal ein paar Geschichtskollegen hier erläutern), sondern ein Juristisches. Selbst wenn er gewusst hätte, dass das der Leitspruch dieser Organisation gewesen ist, muss er trotzdem nicht gewusst haben, dass dieser verboten ist, insbesondere, wenn man bedenkt, wie allgemein dieser gehalten ist.

  4. Als „Kalifat ist die Lösung“ – Lehrer kommt man nicht vor die Klasse. Als „Alles für Deutschland“ – Lehrer auch nicht. Passt!
    @der Dip kommt hoffentlich auch nicht vor die Klasse, der im anderen Thread „Alles für Reiche, damit sie mehr und Arme weniger Kinder zeugen“ gut findet, dass finde ich, passt auch in diese Kategorie.

    • Macht kann als rechtsextrem gesinnter Lehrer ohne Probleme arbeiten. Siehe dazu meinen Kommentar oben. Mir ist auch ein Beispiel bekannt.

      • Gesinnung ist nicht strafbar. Lediglich die auf der Gesinnung beruhenden Meinungsäußerungen und Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
        Auch wenn durch das BfV die AfD als Verdachtsfall eingestuft worden ist, ist die Mitgliedschaft in dieser Partei kein Straftatbestand.

      • Das stimmt nicht: N4T berichtete hier über eine junge Lehrerin, die nicht einmal ihr Referendariat beenden durfte (was selbst zu Zeiten des Radikalenerlasses erlaubt wurde), nur weil sie als Moderatorin (soweit ich verstanden habe, ohne eigene politische Kommentierung) bei Comapct TV gearbeitet hatte.

        https://www.news4teachers.de/2023/12/offensichtlich-rechtsradikale-lehramtskandidatin-aus-beamtenverhaeltnis-entlassen/

        So ganz kann ihre Behauptung also nicht stimmen.

        • Nur?

          Aus Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz: „„COMPACT“ verbreitet in seinen unterschiedlichen Publikationen antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungsideologische Inhalte und agitiert gegen die parlamentarische Demokratie. Verschwörungsideologische Erzählungen werden dabei von „COMPACT“ politisch instrumentalisiert, um staatstragende Institutionen und das Konzept einer offenen, pluralistischen Gesellschaft zu diskreditieren.“ Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vsb-rechtsextremismus/2022-vsb-rechtsextremismus_artikel.html

          Herzliche Grüße
          Die Redaktion

        • Compact wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

          Und Mitarbeiter:innen rechtsextremer Organisationen können selbstverständlich nicht Lehrer:innen werden.

          Wie kommen Sie darauf, dass das anders sein sollte? Referendar:innen sind Beamt:innen auf Probe. Dazu gehört ein Eid aufs Grundgesetz, den die Referendarin nicht erfüllt hat.

    • Noch ausgewogener wäre der Beitrag gewesen, wenn die taz auf die voreilige Verkündung des Straßmaßes vor der Urteilsverlesung hingewiesen hätte. Dass die Presse schon das Urteil vorwegnimmt, bevor es im Gerichtsverfahren verkündet wurde – dazu hätte es nicht kommen dürfen!

      Doppelt peinlich, wenn man bedenkt, dass Höckes mit einem wiederholten Benutzen der Parole nach der ersten Anklage eine Steilvorlage zu einer über jeden Zweifel erhabenen Verurteilung geboten hat.

  5. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Alles_f%C3%BCr_Deutschland

    Man lese sich Wiki dazu durch und es sollte klar werden, dass Höckes „Wissen“ offensichtlich ist, als Politiker, Geschichtslehrer und Afd-Mitglied/Oberhaupt mit mehreren dieser Vorfälle in der Partei. Und nein, der Vorfall mit Cathy Hummels ist nicht dasselbe, wie Höcke und Bild suggerieren! Man könnte auch beim ESC auf die Idee kommen „Alles für Deutschland“ zu fordern, weil man es nicht besser weiß und meint damit dann 10Points for Germany! Höcke meint was anderes und er ist auch nicht der einzige, der die Anklage „im Zweifel gegen den Angeklagten“ bekommt. Es kommt ständig vor, im Grunde bei jeder Vergewaltigung, jedem Kindesmissbrauch, dass man keine Beweise vorlegen kann, die gleichermaßen Beweiskräftig sind wie ein ertappen auf frischer Tat. Wann soll Höcke denn belangt werden können? Erst wenn er sagt:“Ich wollte mal Nazisprech machen“? Dann braucht die Kirche ja auch keine Entschädigungen für etliche Missbrauchsopfer zu zahlen, so lange die Täter nichts zugeben und die Kinder damals keine Videokamera dabei hatten. ^^

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