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Höcke verurteilt: 13.000 Euro Geldstrafe – beamtenrechtliche Konsequenzen absehbar

HALLE. Im Prozess gegen AfD-Politiker Björn Höcke – Lehrer für Geschichte und Sport von Beruf – ist ein Urteil gefallen, das beamtenrechtliche Konsequenzen haben könnte: Er soll eine Geldstrafe von 13.000 Euro zahlen. Und damit ist der Fall noch nicht erledigt: In einem weiteren, ähnlich gelagerten Verfahren droht dem vom Verfassungsschutz als Rechtsextremisten eingestuften Thüringer AfD-Landeschef dann tatsächlich eine Freiheitsstrafe.

Dass der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke nochmal in den Schuldienst zurückkehren kann, erscheint nach dem Urteil fraglich. Foto: Shutterstock / knipsdesign

Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen, urteilte das Landgericht Halle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich. Höcke würde, sollte das Urteil rechtskräftig werden, als vorbestraft gelten. (Nachtrag: Die Anwälte des AfD-Politikers beantragten nur Stunden nach dem Urteil schriftlich Revision).

Der Staatsanwaltschaft zufolge soll Höcke wissentlich in einer Rede im Mai 2021 in Merseburg eine Parole der SA (Sturmabteilung), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben. Er sagte dort: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um die verbotene Losung der SA. Höcke soll von der Herkunft und der Bedeutung der Losung gewusst haben.

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Dieser Argumentation folgte das Gericht. Nach dessen Überzeugung war sich der ehemalige Geschichtslehrer bewusst, dass der dritte Teil des Ausspruchs eine verbotene SA-Losung war. „Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt“, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel in der Urteilsverkündung. Höcke habe den Deckmantel der Meinungsfreiheit „sehr strapaziert“. Das Gericht sei der Auffassung, dass er die Äußerung spontan getätigt habe – mit der Motivation zu prüfen, wie weit er gehen könne.

Der 52-jährige Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht zurückgewiesen. Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben müsse, behauptete er. Zum Prozess-Auftakt Ende April war der Lehrer für Geschichte und Sport mit einem Schulbuch unter dem Arm im Gerichtssaal erschienen: „Weltgeschichte im Aufriss, Band 3/1″. Es behandelt die Zeit von der Weimarer Republik bis zum Zweiten Weltkrieg.

„Das bedeutet, dass derzeit keine dienstrechtlichen Zugriffsmöglichkeiten auf ihn möglich sind”

Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Der Spruch sei eigentlich vergessen gewesen, sagte Verteidiger Ralf Hornemann in seinem Schlussvortrag. Nicht Höcke, sondern die Staatsanwaltschaft habe dafür gesorgt, dass ihn nun zahlreiche Menschen kennen. Dieser Linie folgte Richter Stengel dann nicht. In knappen, aber deutlichen Worten verkündete er sein Urteil: „Das Gericht muss sich viel anhören, aber es muss nicht alles glauben”, sagte er. Richter und Lehrer hätten ein gemeinsames Werkzeug: die Sprache. „Da muss man besonders verantwortungsvoll sein und vorsichtig mit umgehen.”

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. In ihrem Schlussplädoyer wurde sie nochmal deutlich: Höcke verwende immer wieder NS-Vokabular. Als „Volksverderber” habe er zum Beispiel den ehemaligen Minister Sigmar Gabriel bezeichnet: ein Begriff aus Hitlers „Mein Kampf”. Auch das Wort „Tatelite” habe Höcke verwendet: die Selbstbeschreibung der SA.

Höcke selbst richtete sich in seinem Schlusswort an die Staatsanwaltschaft. „Mein Eindruck ist, dass sie heute die Binde der Justitia nicht auf ihren Augen hatten, Herr Staatsanwalt“, sagte Höcke. „Sie haben nicht nach entlastenden Momenten gesucht.“ Zudem verwies der Politiker mehrfach darauf, dass er die Meinungsfreiheit in Deutschland als eingeschränkt sieht. Der Richter ermahnte Höcke, er solle sich zur Sache äußern und keine Wahlkampfrede halten.

Der Thüringer AfD-Parteichef will am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl im Freistaat antreten. Das Urteil des Landgerichts wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf seine Kandidatur haben. Die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden von den dortigen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der in Nordrhein-Westfalen geborene und in Hessen als Lehrkraft verbeamtete Höcke wird sich noch wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen.

Schon das nun gefällte Urteil könnte Konsequenzen für Höckes Beamtenstatus haben. Er ist derzeit als Landtagsabgeordneter vom Schuldienst freigestellt – und vor einem Disziplinarverfahren geschützt. „Das bedeutet, dass derzeit keine dienstrechtlichen Zugriffsmöglichkeiten auf ihn möglich sind”, so hatte das Innenministerium in Wiesbaden bereits 2020 mitgeteilt. Sollte Höcke jedoch in den Schuldienst zurückkehren wollen – er ist Oberstudienrat –, dürfte eine rechtskräftige Verurteilung für ihn Folgen haben: Zu den Straftaten, die immer wieder zur Entfernung aus dem Dienst führen, gehört das Werben für verfassungsfeindliches Gedankengut.

Erst am Vortag hatte die AfD eine schwere juristische Niederlage erlitten. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgerichts in Münster urteilte, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens ist (wogegen die Partei geklagt hatte). Es gebe „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für Bestrebungen der AfD, „die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“, so hießt es zur Begründung. In der AfD würden „in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet“. Eine solche Abwertung sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“. Deshalb sei am Vorgehen der Verfassungsschützer nichts auszusetzen. News4teachers / mit Material der dpa

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