KIEL. Zuletzt fehlten in Schleswig-Holstein 120 Millionen Euro zur Finanzierung der Kitas (News4teaches berichtete). Nun haben sich die Kommunen und das Land vorerst über die Finanzen geeinigt. Doch es bleiben Fragen offen.
Land und Kommunen haben eine Einigung über die künftigen Kita-Kosten in Schleswig-Holstein erzielt. Die bisher klaffende Finanzierungslücke von 120 Millionen Euro pro Jahr werde geschlossen, kündigte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) im Landtag an. Land und Kommunen stellen jeweils 20 Millionen Euro zusätzlich bereit. Für die Eltern sollen die Kitakosten nicht steigen.
Den Rest will Touré durch Bürokratieabbau und einen neuen Anstellungsschlüssel sowie die Absenkung von Standards erreichen. Dies hatte sie bereits Anfang des Jahres angekündigt (News4teachers berichtete): „Wenn wir theoretische Qualitätsstandards haben, die aber in der Realität zu Schließungen oder einem eingeschränkten Kita-Betrieb führen, ist niemandem geholfen“, so die Ministerin. Sie wolle Vorgaben nicht streichen, sondern mehr Flexibilität ermöglichen und Bürokratie abbauen. „Wenn Fachkräfte mehr mit Bürokratie als mit ihrer eigentlichen Aufgabe beschäftigt sind, ist das in Zeiten des Fachkräftemangels ein Problem.“
Mit einem neuen Schlüssel soll der Gruppenbezug entfallen, Kitas sollen zukünftig vor Ort ihr Personal selbst flexibler einsetzen können und finanzielle Mittel zielgerichteter eingesetzt werden. Dabei gilt weiterhin der Standard von zwei Fachkräften pro Kita-Gruppe.
Das bestehende Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) wird derzeit grundsätzlich überarbeitet und dem Parlament nach der parlamentarischen Sommerpause übersendet. Die neuen Maßnahmen des KitaG werden zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
«Das bisherige Finanzierungssystem bleibt bestehen»
Insgesamt stehen in Schleswig-Holstein rund 1,8 Milliarden Euro für das Kita-System zur Verfügung. Die Summe setzt sich zu rund 43 Prozent aus Mitteln des Landes, rund 37 Prozent aus Mitteln der Kommunen und rund 20 Prozent durch Elternbeiträge zusammen. Früheren Angaben zufolge sind für zusätzliches Personal 14 Millionen Euro von Land und Kommunen im Jahr 2025 und 36 Millionen Euro jährlich ab 2026 vorgesehen. Kleine Kitas, die nur eine Betreuungsgruppe haben, sollen zusätzliche Unterstützung erhalten.
Mit dem aktuellen Beschluss des Landtags zur Anpassung des Finanzierungssystems im Kindertagesförderungsgesetz (KitaG) erfülle das Land drei zentrale Versprechen gegenüber den Kommunen und Trägern der Kitas in Schleswig-Holstein: «Keine Kürzungen der Kita-Landesmittel, die Finanzierungslücke wird geschlossen und das bisherige Finanzierungssystem bleibt bestehen», sagte Touré in der Landtagsdebatte. Jetzt müssten die Kommunen schnellstmöglich die Verträge mit allen rund 1.850 Kitas abschließen.
Der aktuelle Beschluss des Landtags wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen sowie FDP und SSW gefasst. Die SPD-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung. «Wir als Sozialdemokraten haben die große Sorge, dass es nach der Sommerpause zu Kita-Schließungen kommen wird», sagte die SPD-Abgeordnete Sophia Schiebe. Die Kommunen sollten Verträge abschließen, ohne zu wissen, welche Kosten ihnen dadurch entstehen.
«Es geht darum, dass sich alle zusammenraufen»
Heiner Garg (FDP) nannte das Vorschaltgesetz notwendig, aber es sei nur ein Instrument. «Die Hauptaufgabe in den nächsten Wochen besteht darin, den Reset-Knopf zu drücken, gerade im Verhältnis mit den Trägern und den Kommunen. Es geht darum, dass sich alle Beteiligten zusammenraufen», erklärte Garg.
«Wir erkennen an, dass das Land nunmehr bereit ist, zumindest in derselben Höhe wie die Kommunen seinen Beitrag zum Lückenschluss zu leisten», erklärten die Geschäftsführer der Kommunalen Landesverbände Jörg Bülow, Marc Ziertmann und Sönke Schulz. Dennoch werde das nicht reichen, um die gesamte Finanzierungslücke strukturell zu schließen.
Unsicherheiten gebe es insbesondere bei der Finanzierung des tatsächlich eingesetzten Personals, die Wirkung des einrichtungsbezogenen Anstellungsschlüssels sowie der Sachkosten. Das Land müsse den Kommunen Planungswerkzeuge an die Hand geben, um die im Gesetz definierten Standards und Qualitäten berechnen zu können.
Die Landes-Arbeitsgemeinschaft (LAG) der freien Wohlfahrtsverbände begrüßt das Vorschaltgesetz und appelliert an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Schleswig-Holstein, «ihrer Verantwortung für verlässliche Kitas in Schleswig-Holstein nachzukommen». Es brauche nun dringend Gespräche über konkrete Finanzierungsvereinbarungen, erklärte die Vorsitzende der LAG, Anette Langner. Die Wohlfahrtsverbände würden dazu einen offenen Brief an alle 1.100 Kommunen in Schleswig-Holstein versenden. News4teachers / mit Material der dpa