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Kinder fordern: „Kinderrechte ins Grundgesetz“ – zur besten Sendezeit in der ARD und mit prominenter Unterstützung

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DÜSSELDORF. Kinderrechte ins Grundgesetz – das forderte gestern Abend die Kölner Comedian Carolin Kebekus zur besten Sendezeit im Ersten Deutschen Fernsehen. Statt des Tatorts folgte auf die Tagesschau eine 15-minütige Sondersendung. Im Mittelpunkt dabei: die Situation der Kinder in Deutschland – und zwar aus Sicht der Kinder. Denn genau diese Perspektive, so die Sendung, findet zu wenig Berücksichtigung, in der Gesellschaft und der Politik. Kebekus: „Leider ist die Lobby der Kleinen sehr klein.“

Unter dem Hashtag #Kinderstören fordern Kinder mit prominenter Unterstützung von Comedian Carolin Kebekus mehr Aufmerksamkeit für ihre Probleme. Symbolbild: Shutterstock/New Africa

Sonntagabend, 20.15 Uhr, Zeit für den Tatort, nur nicht gestern Abend. Zwar setzte nach der Nachrichtensendung die bekannte Titelmelodie ein, doch die Bilder des Vorspanns waren neu. Unter dem Hashtag #Kinderstören unterbrach Carolin Kebekus zusammen mit einigen Kindern das ARD-Abendprogramm für eine Sondersendung. Ganz nach dem Motto: „Wenn Kinder schon überall stören, dann doch bitte richtig – zur besten Sendezeit“, so Kebekus.

Die Viertelstunde nutzten die bekannte Kölner Comedian und die Kinder, um auf Probleme aufmerksam zu machen, die die Jüngsten in der Gesellschaft betreffen und die aus ihrer Sicht mehr Handlung erfordern. Dafür schlüpften die Kinder in die Rollen der Moderator:innen, Gäste oder Schauspieler:innen bekannter ARD-Formate wie Morgenmagazin, Sport- und Tagesschau, Tatort und „Gefragt – Gejagt“.

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In den kurzen Videoclips prangerten sie unter anderem den fehlenden Kinderschutz im Internet an, schlecht gepflegte Sportstätten, zunehmende psychische Belastungen junger Menschen durch Krieg, Klimawandel und gesellschaftliche Spaltung, den Mangel an Betreuungsplätzen und pädagogischen Fachkräften im frühkindlichen Bildungsbereich, Gefahren auf dem Schulweg und die noch weit verbreitete Akzeptanz für körperliche Züchtigung von Kindern. „Deutschland“, so fasst Kebekus zusammen, „ist alles andere als ein Kinderparadies.“ Sie fordert daher: „Kinderrechte gehören in die Verfassung.“ Denn dabei gehe es um „ganz zentrale und wichtige Themen – Schutz, Beteiligung und Förderung von Kindern – und die sollten bei politischen Entscheidungen an erster Stelle stehen“.

Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert

Die Kinderrechte sind in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen niedergeschrieben. Diese umfasst 54 Artikel, die das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, Unicef, zu den folgenden zehn Grundrechten zusammenfasst: „Das Recht

Der Bundestag hat die Konvention 1992 ratifiziert. Dadurch hat sich Deutschland verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Der Staat muss bei seinen Gesetzen und Entscheidungen, die Kinder betreffen, immer das Kindeswohl berücksichtigen. Im Grundgesetz sind die Kinderrechte allerdings nicht ausdrücklich aufgeführt. Nur im Artikel 6 des Grundgesetzes sind Kinder derzeit erwähnt. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Versprechen der Ampel

Mit ihrer Forderung, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, steht Carolin Kebekus nicht allein da. Zuletzt erinnerte Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) die aktuelle Bundesregierung an eben dieses Vorhaben (News4teachers berichtete). „Die Berliner Ampel muss endlich ihren Koalitionsvertrag einlösen, denn viel Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl bleibt nicht mehr“, sagte der Linke-Politiker vor dem internationalen Kindertag. Er forderte: „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.“ Der Vorstoß der Vorgängerregierung aus Union und SPD, dies zu ändern, war 2021 gescheitert. Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. News4teachers

Kinderschutzbund: Warum stehen Kinderrechte noch immer nicht im Grundgesetz?

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