BERLIN. Die Vereinigung der Schulleitungen in der Berliner GEW (VBS) kritisiert eine schleichende Anhebung der Klassengrößen in den Integrierten Sekundar- und Gemeinschaftsschulen. „Leider sehen wir, dass an manchen Sekundar- und Gemeinschaftsschulen siebte Klassen mit bis zu 28 Schüler*innen inzwischen Realität sind, obwohl die Basisfrequenz auf 25 Schüler*innen festgelegt ist. Dies gefährdet massiv die Qualität der schulischen Bildung an den betroffenen Standorten“, sagt Vorstandsmitglied Detlef Pawollek.
Bei der Zusammenlegung von Haupt-, Real- und Gesamtschulen in Berlin im Jahr 2010 sei eine Basisfrequenz von 25 Schüler*innen in Abgrenzung zu den Gymnasien verbrieft vorgesehen gewesen, so erklären die Schulleitungen in einer Pressemitteilung. Dies habe den gewachsenen inklusiven Aufgaben des Schultyps und den sozioökonomischen Voraussetzungen der Schüler*innen im Sinne der Bildungsgerechtigkeit Rechnung tragen.
Nach wie vor sei nach der Sekundarstufenverordnung eine Absenkung auf weniger als 25 Schüler*innen in Abstimmung mit der Schulbehörde zulässig. Dies werde aber nicht mehr umgesetzt. „Der politische Druck auf die Schulen und die regionalen Schulaufsichten, weiter zu verdichten, ist enorm. Dass unter diesen Bedingungen aufgrund der vielfältigen Aufgaben einer Sekundar- und Gemeinschaftsschule guter Unterricht nur schwerlich stattfinden kann, liegt auf der Hand”, so heißt es.
Die Schülerinnen und Schüler erhielten nicht die so dringend benötige Unterstützung und Begleitung beim Lernen – und die Belastung der Kollegien wachse kontinuierlich. „Das spiegelt sich dann auch in den schulischen Ergebnissen wider. Steuern wir nicht dagegen, sind die Sekundar- und Gemeinschaftsschulen gegenüber den Gymnasien keine vorteilhafte Alternative, sondern ein unattraktives Übel“, stellt Pawollek klar.
„An Schulen des Startchancen-Programms ist eine Absenkung zur Förderung der Basiskompetenzen schon aus programmatischer Sicht gerechtfertigt“
Die VBS fordert eine gezielte Steuerung seitens der Senatsbildungsverwaltung und die Einhaltung der Vorgaben. „In den Klassen der Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sollte die Frequenz von 26 Schüler*innen nicht überschritten werden. An Schulen des Startchancen-Programms, die als Schulen besonderer Herausforderungen zu betrachten sind, ist eine Absenkung zur Förderung der Basiskompetenzen schon aus programmatischer Sicht gerechtfertigt“, betont VBS-Sprecher Pawollek.
Hintergrund: Über das Startchancen-Programm, ein bundesweites Förderprogramm, sollen über zehn Jahre lang rund 4.000 Schulen im Land – das ist etwa jede zehnte – mit insgesamt 20 Milliarden Euro speziell gefördert werden. Bund und Länder tragen die Kosten gemeinsam. Das Geld ist für Baumaßnahmen, zusätzliches Personal wie Sozialarbeiter und auch zur freien Verwendung der Schulen gedacht. Ziel: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in den Basiskompetenzen zu halbieren. News4teachers