DÜSSELDORF. Zum Start des neuen Schuljahres gibt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Bettina Gayk, Schulen und Schulträgern deutliche Hinweise zum Einsatz von iPads. Das Problem: Die Geräte des US-Konzerns Apple sind weit verbreitet im Unterricht – ihre datenschutzkonforme Nutzung allerdings nur über Hürden möglich.
„Schulen und Schulträger, die iPads einsetzen wollen, sind damit faktisch nicht in der Lage, die Kontrolle über die Verarbeitung der Daten von Schüler*innen und Lehrkräften zu gewährleisten, wenn sie die iCloud uneingeschränkt nutzen“, betont Gayk. Hintergrund: Vertragsunterlagen und Datenschutzrichtlinien von Apple legen nahe, dass Nutzungsdaten aus den Geräten über die iCloud auch in die USA übermittelt werden – und dort zur Produktentwicklung genutzt werden. Eine Praxis, die Schulen rechtlich untersagt ist: Sie dürfen personenbezogene Daten nicht für Unternehmenszwecke weitergeben.
Darüber hinaus gebe es Hinweise, dass Daten auch in weitere Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau übertragen werden. „Das Problem besteht darin, dass die Schulen aufgrund der vertraglichen Regelungen, die sich Apple derzeit noch vorbehält, ihrer eigenen Verantwortung zum Schutz der Daten der Schüler*innen und Lehrkräfte nicht gerecht werden können,“ erläutert Gayk.
Technisch mögliche Auswege – aber mit Hürden
Ganz ohne iCloud gehe es zwar, doch auch das sei kompliziert. Laut LDI lässt sich die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA „weitestgehend verhindern“, wenn iPads ohne iCloud-Funktionen eingerichtet werden. Dann aber fehlt das automatische Backup, sodass Schulen zusätzliche Lösungen implementieren müssen. Alternativ bleiben ansonsten nur sehr aufwändige Lösungen, um die Schuldaten zu schützen. Dazu muss mit pseudonymen Accounts und verschlüsselten Inhaltsdaten gearbeitet werden, auf die Apple keinen Zugriff hat.
Gayk empfiehlt den Einsatz datenschutzfreundlicherer Anwendungen, etwa alternativer Cloud-Systeme. „Die Datenschutzkonferenz hat Kriterien für Souveräne Clouds aufgestellt, die bei der Auswahl eines geeigneten Cloud-Anbieters herangezogen werden können“, erklärt sie. Alternativ bleibe nur der Einsatz pseudonymer Accounts und verschlüsselter Inhaltsdaten – technisch aufwendig, aber rechtlich notwendig.Immerhin: Apple habe in Gesprächen zugesagt, künftig neue Vertragswerke vorzulegen. Gayk: „Insofern hoffe ich, dass auch die iCloud-Nutzung bald möglich sein wird.“ Bis dahin aber gelten hohe Hürden für Schulen, die iPads einsetzen.
Datenschutzproblem über Schulen hinaus
Die Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass die Problematik nicht nur Bildungseinrichtungen betrifft. „Die geschilderten Probleme haben im Übrigen nicht nur Schulen, sondern die gesamte Verwaltung, die Geräte oder Programme nutzt, bei denen die Anbieter für eigene Zwecke auf Nutzungsdaten zugreifen wollen.“ Die öffentliche Hand dürfe personenbezogene Nutzungsdaten nicht an Unternehmen weitergeben – weder im Bildungsbereich noch anderswo.
Auch in der Fachwelt sorgt die Warnung für Resonanz. Christopher Lück, IT-Sicherheitsberater beim Beratungsunternehmen Viama, macht deutlich: iPads könnten zwar wertvolle Werkzeuge sein, doch dürfe dies nicht zulasten des Datenschutzes gehen. Die uneingeschränkte Nutzung der iCloud sei aus seiner Sicht schlicht nicht schulgeeignet, da sie eine Übermittlung sensibler Daten in Drittländer und deren Nutzung zu kommerziellen Zwecken ermögliche.
Für Schulen bedeute das, betont er auf Linkedin, dass ihre Verantwortung weit über die Anschaffung von Geräten hinausreiche. Wer personenbezogene Daten von Kindern und Lehrkräften verwalte, müsse Lösungen einsetzen, die rechtlich tragfähig und technisch souverän seien – auch wenn diese zunächst umständlicher erscheinen. „Digitale Bildung braucht mehr als Geräte“, so Lück. „Sie braucht Souveränität – und klare Grenzen für kommerzielle Plattformen.“ News4teachers
Wer weitere Details sucht, findet ab Seite 48 des aktuellen Tätigkeitsberichts der LDI NRW eine ausführliche Darstellung der Problematik: Tätigkeitsbericht 2025 der LDI NRW
