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A13 doch nicht für alle: Verbände zeigen sich enttäuscht darüber, dass Grundschullehrkräfte weiterhin weniger verdienen sollen

KIEL / DÜSSELDORF. „Den Grundschulen kommt als Einstieg in das Schulsystem eine besondere Bedeutung zu. Ihre Aufgabe ist es, Kinder mit Freude an das Lernen heranzuführen“, so heißt es auf der Seite der CDU Schleswig-Holstein. „Grundschullehrer, so die Ankündigung von April, „wollen wir einheitlich mit der Besoldungsgruppe A13 bezahlen“. Die Überschrift über der Seite lautet: „Anpacken statt rumschnacken.“ Allerdings: Im nun vorgelegten Koalitionsvertrag für die geplante Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen findet sich davon nur noch eine vage Absichtsbekundung – die GEW zeigt sich enttäuscht. Auch in Nordrhein-Westfalen ist offenbar keine zeitnahe Angleichung der Bezüge von Grundschullehrkräften geplant.  

In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit wenig Hoffnung auf A13 für Grundschullehrkräfte – anders als in Berlin. Illustration: N4t/ Wikimedia Commons

Zum Versprechen der CDU, in Schleswig-Holstein A13 für Grundschullehrkräfte einführen zu wollen, findet sich im Koalitionsvertrag auf Seite 14 zwar noch ein Bekenntnis: “Unser Ziel ist es, die Grundschullehrkräfte mit A 13 zu besolden.” Die Umsetzung allerdings wird an die Kultusministerkonferenz (KMK) delegiert (die gar nicht für Besoldungsfragen von Landesbediensteten zuständig ist) – und damit auf die lange Bank geschoben. “Als Konsolidierungsland können wir jedoch keine Vorreiterrolle einnehmen. Wir werden uns in der Kultusministerkonferenz für eine bundesweit einheitliche Regelung einsetzen. Unabhängig davon werden wir die Besoldung der Grundschulleitungen erhöhen”, so heißt es.

GEW: “Rückzieher”

Die GEW spricht bereits von einem „Rückzieher“ bei der Besoldung der Lehrkräfte an Grundschulen. CDU und FDP seien zwar mit dem Thema „Mehr Gerechtigkeit bei der Besoldung der Grundschullehrerinnen“ in den Wahlkampf gezogen, davon geblieben seien nur leere Worte, so schimpft Landesvorsitzende Astrid Henke. Das Land Berlin hingegen mache vor, wie es gehe: Zum kommenden Schuljahr sollen dort – neue – Grundschullehrerinnen nach der Besoldungsgruppe A13 (Angestellte E13) besoldet werden. „Die Aufwertung der Arbeit von Lehrkräften an Grundschulen ist überfällig, in Schleswig-Holstein genauso wie in Berlin. Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen müssen endlich nach A13 bezahlt werden“,  fordert Henke.

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Bei der politischen Forderung will es die GEW nicht belassen. „Wir werden auch juristisch Druck machen, um gegen die ungerechte Besoldung anzugehen“, kündigte die Gewerkschaftschefin an. „Mit einigen ausgewählten Kolleginnen und Kollegen werden wir Musterprozesse führen. Anträge auf höhere Besoldung werden von ihnen jetzt beim Bildungsministerium gestellt. Nach einer Ablehnung dieser Anträge wird die Sache dann vor das Verwaltungsgericht gehen.“ Henke sieht in der besseren Bezahlung auch eine wichtige Maßnahme gegen den sich verstärkt abzeichnenden Lehrkräftemangel besonders auch an Grundschulen.  „Es fehlt eine Offensive, um viel mehr junge Menschen für den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers zu gewinnen, vor allem an Grundschulen zu gewinnen“, sagt sie.

“Masterplan” ohne Lehrkräfte?

Auch in Nordrhein-Westfalen herrscht Enttäuschung an den Grundschulen, obwohl Schwarz-Gelb unter dem designierten Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) einen „Masterplan Grundschule“ verfolgen will. Der beinhalte unter anderem eine Vertretungsreserve und kleinere Klassen bei Inklusion und Integration – was zentralen Forderungen des VBE entspreche, wie VBE-Vorsitzender Udo Beckmann betont. Er kritisiert aber: „Die dafür notwendigen Lehrkräfte dafür wird man nicht finden, wenn weiterhin die Frage der gerechten Bezahlung ausgeklammert wird.“ Die entscheidende Forderung A13/E13 für alle Lehrkräfte finde im Koalitionsvertrag keine Beachtung. n4t

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