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Streikrecht für Lehrer? Meidinger: „GEW versucht, Lehrerschaft und Öffentlichkeit zu täuschen“

BERLIN. Als irreführend und „nachweislich falsch“ hat Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbands (DL), sinngemäße Be­hauptungen der GEW im Vorfeld der morgigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungs­gerichts bezeichnet, man könne statusrechtlich die Vorteile des Beamtenstatus mit einem Streikrecht problemlos verbinden. Gleichzeitig verwies der DL-Präsident darauf, dass die große Mehrheit der gewerkschaftlich organisierten Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland keine Aufweichung des Streikverbots und damit des Beamtenverhältnisses für Lehrkräfte wollten. Auch der VBE warnte davor, den Beamtenstatus für Lehrerinnen und Lehrer zu gefährden.

Sollen künftig auch verbeamtete Lehrkräfte streiken dürfen? Foto: Mbdortmund / Wikimedia Commons / GNU Free Documentation License

„Aus dem Grundgesetz heraus gibt es keinerlei Ansatzpunkte dafür, zukünftig zwei Klassen von Beamten zu bilden, also etwa diejenigen, die als Kernbeamte nicht streiken dürften und diejenigen, wie etwa Lehrkräfte, die als Randbereichsbeamte streiken dürften“, führte er weiter aus. „Eine Aufhebung des Streikverbots für Lehrkräfte kommt einer Auflösung des ausgewogenen Struktur­prinzips von Pflichten und Rechten gleich und läuft damit entgegen der GEW-Argumentation letztendlich auf eine Entbeamtung aller Lehrer hinaus. Die GEW täuscht ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit, wenn sie den Eindruck erweckt, man könnte als verbeamteter Lehrer alles haben, die Vorteile der lebenslangen Anstellung und Versorgung sowie das Streikrecht!“

Meidinger erläuterte weiter, dass der deutsche Staat nach Ansicht von Verfassungsrechtlern sehr wohl das Recht habe, Beamtinnen und Beamte auch außerhalb des hoheitlichen Bereichs einzusetzen, sofern dies der besseren Verwirklichung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze diene. Davon abgesehen, gebe es nach wie vor folgende gewichtigen Argumente für eine Verbeamtung von Lehrkräften:

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„Wer die Schulpflicht gesetzlich verankert, muss auch dafür sorgen, dass Unterricht stattfindet“, so meinte auch VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. Er stellte im Vorfeld der mündlichen Anhörung in Karlsruhe klar: „Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass Lehrkräfte im juristischen Sinne einer grundrechtswesentlichen Tätigkeit nachgehen und damit hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben und deshalb grundsätzlich zu verbeamten sind. Der Beamtenstatus für Lehrkräfte ist daher unabdingbar. Das Beamtenverhältnis geht jedoch mit Rechten und Pflichten einher. Ein Streikrecht für Beamte ist hiermit nicht vereinbar.“

Beckmann betonte: „Wer das Streikrecht für Beamte fordert, will im Grunde durch die Hintertür erreichen, dass Lehrkräfte grundsätzlich tarifbeschäftigt werden. Genauso wie die Bürgerinnen und Bürger sich darauf verlassen können müssen, dass die Polizei nicht streikt und damit den Rechtsstaat lahmlegt, muss das auch für den Bildungsbereich gelten. Auf der anderen Seite ist der Staat in der Pflicht, seine Beamten angemessen zu alimentieren und aufgabengerechte Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen.“ News4teachers

Die Position der GEW

KIEL. Die GEW hat vor der Verhandlung in Karlsruhe noch einmal auf ihrer Position im Streit um das Streikrecht beharrt. „Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Es gibt keinen Grund dieses elementare Recht den Beamtinnen und Beamten vorzuenthalten. Auch Beamtinnen und Beamte haben ein Recht auf faire Chancen, um mit der Landesregierung auf Augenhöhe die Arbeitsbedingungen aushandeln zu können. Bisher unterliegen sie dem Diktat der Landesregierungen“,  sagte die schleswig-holsteinische GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke.

Streikwellen sieht sie nicht auf die Schulen zukommen, falls das Verfassungsgericht im Sinne der GEW urteilen sollte. „Der Streik ist bei allen Gewerkschaften immer nur das letzte Druckmittel. Auch bei angestellten Lehrkräften ist die GEW mit diesem Instrument bisher immer sehr verantwortungsbewusst umgegangen. Insofern wird unser Rechtsstaat es auch überleben, wenn beamtete Lehrerinnen und Lehrer die Arbeit niederlegen, um beispielsweise Arbeitszeitverlängerungen abzuwenden oder für bessere Arbeitsbedingungen zu streiten.“

Die GEW-Landeschefin verwies darauf, dass Deutschland nach Auffassung der GEW mit dem bisherigen Streikverbot für Beamtinnen und Beamte gegen internationales auch Deutschland bindendes Recht verstoße. „Das Beamtenrecht muss weiterentwickelt und neu interpretiert werden. Wir dürfen nicht bei den sogenannten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die teilweise auf das 19. Jahrhundert zurückgehen, stehenbleiben“, führte Astrid Henke aus.

Vor dem Bundesverfassungsgericht werden am Mittwoch, 17. Januar, vier Fälle von beamteten Lehrkräften verhandelt, die mit Unterstützung der GEW gegen Disziplinarverweise klagen, die sie für die Teilnahme an Streikaktionen 2010 erhalten hatten – darunter der Fall einer Grundschullehrerin aus Schleswig-Holstein. Damals hatten rund 2.000 verbeamtete Lehrkräfte gegen eine Pflichtstundenerhöhung gestreikt.

Karlsruhe verhandelt nächste Woche über Streikrecht für verbeamtete Lehrer – GEW träumt schon von Streiks in Schulen auf breiter Front

 

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