HAMBURG. Eine schlechtere Entlohnung von Lehrern an Grund- und Stadtteilschulen ist nach Auffassung der GEW rechtswidrig. In Hamburg droht die GEW nun mit dem Klageweg. Die Beamten-Besoldung nach A12 (E11 Angestellte) statt A13 sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, sagte die Hamburger GEW-Vorsitzende Anja Bensinger-Stolze.
Sollte die Gewerkschaft mit der Schulbehörde nicht in Verhandlungen über eine Aufstockung kommen, «beschreiten wir den Klageweg». Noch im Februar wollen erste Lehrer Widerspruch gegen ihre Besoldung einlegen – als Voraussetzung für eine mögliche Musterklage beim Verwaltungsgericht.
Schulsenator Ties Rabe (SPD) sagte, Hamburg verbeamte alle Lehrer. Das machten längst nicht alle Bundesländer. Außerdem sei knapp ein Drittel der Lehrer auf A12-Stellen befördert worden und bekomme inzwischen A13. «Damit liegen wir einsam an der Spitze», ergänzte Rabe.
Die GEW sieht ihre Auffassung durch ein Rechtsgutachten untermauert, das Prof. Ralf Brinktrine von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg verfasst hat. Nach GEW-Angaben werden in Hamburg rund 3000 Lehrer nach A12 besoldet, davon sind 2200 an Grundschulen tätig.
Die Differenz zur höheren Eingruppierung betrage monatlich rund 550 Euro brutto. Eine Aufstockung würde die Stadt jährlich rund 24 Millionen Euro zusätzlich kosten, berichtete die GEW. dpa
“A13 für alle”: Beugt sich bald schon das dritte Bundesland dem Druck aus den Grundschulen?