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Ministerium veröffentlicht Unterrichtsausfall von jeder Schule im Land – was auf die Kollegien hereinbricht, ist absehbar

DÜSSELDORF. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen müssen ab dem kommenden Schuljahr ihren Unterrichtsausfall statistisch erfassen. Das Ministerium wird die Ergebnisse dann veröffentlichen – so, dass für Eltern der Unterrichtsausfall an der Schule ihres Kindes nachvollziehbar ist. Dies hat NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) zum Schuljahresende in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ nochmal klargestellt. Die schwarz-gelbe Landesregierung werde aus den Daten zwar kein Ranking ableiten. Was allerdings ein Außenstehender damit mache, „ist ihm überlassen“, so die Ministerin.

Die Medien werden sich sehr für Schulen mit hohen Ausfallquoten interessieren (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Schulleiterinnen und Schulleiter in Nordrhein-Westfalen sollten sich schon mal wappnen. Vom Frühjahr 2019 an will das Schulministerium die Ergebnisse seiner statistischen Erhebung zum Unterrichtsausfall alle drei Monate auf seiner Website veröffentlichen –schulscharf. Was dann auf die Rektoren und Direktoren hereinbricht, ist absehbar: Die örtlichen Zeitungen werden öffentliche Erklärungen zu den Daten verlangen. Gegenüber Elternvertretern und wohl auch vor einzelnen Vätern und Müttern werden sich die Schulleitungen rechtfertigen müssen – umso mehr, je schlechter die Bilanz im Vergleich zu anderen Schulen ausfällt. Die negativen Spitzenreiter, die Schulen also mit den landesweit höchsten Quoten, werden sich in der Berichterstattung reichweitenstarker Medien wie dem WDR  wiederfinden.  Die Bundesligatabelle mit ihren Abstiegsplätzen lässt grüßen.

„Wir stellen niemanden an den Pranger“, so sagt Schulministerin Yvonne Gebauer – wohlwissend, dass andere das erledigen werden. „Mir geht es um belastbare Daten, auf deren Grundlage wir gezielt die Schulen unterstützen können“, so meint sie. „Unterstützen“ bedeutet dann aber wohl nicht, für eine ausreichende Lehrerversorgung (samt angemessener Vertretungsreserve) zu sorgen. „Ich will eine Unterstützung, die den Schulen ihre Möglichkeiten bei der Planung aufzeigt“, so sagt sie.

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Was damit gemeint ist, verdeutlicht eine Broschüre auf der Homepage ihres Ministeriums. Die heißt: „Schulische Konzepte zur Vermeidung von Unterrichtsausfall“. Das Thema Lehrermangel kommt in dem Papier nicht vor. Ebenso wenig eine steigende Zahl von Krankentagen durch Überlastung des pädagogischen Personals.

Streitfall Dienstunfähigkeit

Durch die extremen Belastungen im Beruf werden jedes Jahr Tausende von Lehrerinnen und Lehrer frühzeitig pensioniert. Das komplizierte Verfahren wirft viele Fragen auf. News4teachers hat deshalb jetzt einen 36-seitigen Ratgeber herausgegeben, der Antworten liefert und Lösungen für mögliche Probleme aufzeigt, die Betroffenen drohen können – verfasst vom Fachanwalt Michael Else.

Hier lässt sich das Dossier herunterladen (kostenpflichtig).

Zur Vorschau draufklicken.

Dafür gibt’s Tipps, wie sich die Kollegen möglichst reibungslos gegenseitig vertreten können. Beispiel Grundschulen: Die sollen einen „Handlungsrahmen“ für Vertretungssituationen vereinbaren. „Das bedeutet zumeist, dass die Lehrkräfte eines Jahrgangs eng zusammenarbeiten (paralleles Arbeiten in Jahrgangsteams) und so nach den schuleigenen Arbeitsplänen ihren Unterricht gemeinsam planen und gestalten. Nur so können Inhalte des Vertretungsunterrichts von einer Lehrkraft im Jahrgangsteam an die jeweilige Vertretungslehrkraft weitergegeben werden. Eine sonst notwendige umfassende Absprache mit der fehlenden Lehrkraft entfällt“, heißt es.

Und weiter: „Weitere Maßnahmen bestehen in der zeitweiligen Auflösung von Differenzierungsmaßnahmen (wie Doppelbesetzungen) und der Verlagerung von Unterrichtskapazitäten (z. B. Stunden von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern, LRS und DaZ-Angebote). Wenn diese Maßnahmen nicht zur  Verfügung stehen, kann die Lerngruppe auch auf parallele und andere Lerngruppen aufgeteilt  werden.“

Sechs Kategorien von Daten

Schon ab September haben die Schulleitungen ihre Daten regelmäßig abzuliefern – in sechs Kategorien, wie Gebauer im Interview erläuterte. „Wir unterscheiden sechs Stufen: erteilter Unterricht gemäß Stundenplan, Unterricht in besonderer Form, etwa Exkursionen, Vertretung im vorgesehenen Fach, fachfremder Unterricht, eigenverantwortliches Arbeiten in der Oberstufe, ersatzloser Ausfall.“  Auf die Frage, wie sie die Angaben der Schulleitungen kontrollieren wolle, antwortete Gebauer: „Ich vertraue meinen Lehrerinnen und Lehrern, letztendlich sollen sie und die Schulen ja von der Erhebung profitieren. Außerdem werden die Daten veröffentlicht. Das ermöglicht auch einen Plausibilitätscheck durch die Eltern.“ Heißt: Die Öffentlichkeit wird sehr genau hinschauen. Die Schulleitungen sollten sich schon mal wappnen… News4teachers

Hier geht’s zum Papier “Schulische Konzepte zur Vermeidung des Unterrichtsausfalls”.

Auch auf der Facebook-Seite von News4teachers wird das Thema schon heiß diskutiert.

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