Ministerium veröffentlicht Unterrichtsausfall von jeder Schule im Land – was auf die Kollegien hereinbricht, ist absehbar

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DÜSSELDORF. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen müssen ab dem kommenden Schuljahr ihren Unterrichtsausfall statistisch erfassen. Das Ministerium wird die Ergebnisse dann veröffentlichen – so, dass für Eltern der Unterrichtsausfall an der Schule ihres Kindes nachvollziehbar ist. Dies hat NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) zum Schuljahresende in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ nochmal klargestellt. Die schwarz-gelbe Landesregierung werde aus den Daten zwar kein Ranking ableiten. Was allerdings ein Außenstehender damit mache, „ist ihm überlassen“, so die Ministerin.

Die Medien werden sich sehr für Schulen mit hohen Ausfallquoten interessieren (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Schulleiterinnen und Schulleiter in Nordrhein-Westfalen sollten sich schon mal wappnen. Vom Frühjahr 2019 an will das Schulministerium die Ergebnisse seiner statistischen Erhebung zum Unterrichtsausfall alle drei Monate auf seiner Website veröffentlichen –schulscharf. Was dann auf die Rektoren und Direktoren hereinbricht, ist absehbar: Die örtlichen Zeitungen werden öffentliche Erklärungen zu den Daten verlangen. Gegenüber Elternvertretern und wohl auch vor einzelnen Vätern und Müttern werden sich die Schulleitungen rechtfertigen müssen – umso mehr, je schlechter die Bilanz im Vergleich zu anderen Schulen ausfällt. Die negativen Spitzenreiter, die Schulen also mit den landesweit höchsten Quoten, werden sich in der Berichterstattung reichweitenstarker Medien wie dem WDR  wiederfinden.  Die Bundesligatabelle mit ihren Abstiegsplätzen lässt grüßen.

„Wir stellen niemanden an den Pranger“, so sagt Schulministerin Yvonne Gebauer – wohlwissend, dass andere das erledigen werden. „Mir geht es um belastbare Daten, auf deren Grundlage wir gezielt die Schulen unterstützen können“, so meint sie. „Unterstützen“ bedeutet dann aber wohl nicht, für eine ausreichende Lehrerversorgung (samt angemessener Vertretungsreserve) zu sorgen. „Ich will eine Unterstützung, die den Schulen ihre Möglichkeiten bei der Planung aufzeigt“, so sagt sie.

Was damit gemeint ist, verdeutlicht eine Broschüre auf der Homepage ihres Ministeriums. Die heißt: „Schulische Konzepte zur Vermeidung von Unterrichtsausfall“. Das Thema Lehrermangel kommt in dem Papier nicht vor. Ebenso wenig eine steigende Zahl von Krankentagen durch Überlastung des pädagogischen Personals.

Streitfall Dienstunfähigkeit

Durch die extremen Belastungen im Beruf werden jedes Jahr Tausende von Lehrerinnen und Lehrer frühzeitig pensioniert. Das komplizierte Verfahren wirft viele Fragen auf. News4teachers hat deshalb jetzt einen 36-seitigen Ratgeber herausgegeben, der Antworten liefert und Lösungen für mögliche Probleme aufzeigt, die Betroffenen drohen können – verfasst vom Fachanwalt Michael Else.

Hier lässt sich das Dossier herunterladen (kostenpflichtig).

Zur Vorschau draufklicken.

Dafür gibt’s Tipps, wie sich die Kollegen möglichst reibungslos gegenseitig vertreten können. Beispiel Grundschulen: Die sollen einen „Handlungsrahmen“ für Vertretungssituationen vereinbaren. „Das bedeutet zumeist, dass die Lehrkräfte eines Jahrgangs eng zusammenarbeiten (paralleles Arbeiten in Jahrgangsteams) und so nach den schuleigenen Arbeitsplänen ihren Unterricht gemeinsam planen und gestalten. Nur so können Inhalte des Vertretungsunterrichts von einer Lehrkraft im Jahrgangsteam an die jeweilige Vertretungslehrkraft weitergegeben werden. Eine sonst notwendige umfassende Absprache mit der fehlenden Lehrkraft entfällt“, heißt es.

Und weiter: „Weitere Maßnahmen bestehen in der zeitweiligen Auflösung von Differenzierungsmaßnahmen (wie Doppelbesetzungen) und der Verlagerung von Unterrichtskapazitäten (z. B. Stunden von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern, LRS und DaZ-Angebote). Wenn diese Maßnahmen nicht zur  Verfügung stehen, kann die Lerngruppe auch auf parallele und andere Lerngruppen aufgeteilt  werden.“

Sechs Kategorien von Daten

Schon ab September haben die Schulleitungen ihre Daten regelmäßig abzuliefern – in sechs Kategorien, wie Gebauer im Interview erläuterte. „Wir unterscheiden sechs Stufen: erteilter Unterricht gemäß Stundenplan, Unterricht in besonderer Form, etwa Exkursionen, Vertretung im vorgesehenen Fach, fachfremder Unterricht, eigenverantwortliches Arbeiten in der Oberstufe, ersatzloser Ausfall.“  Auf die Frage, wie sie die Angaben der Schulleitungen kontrollieren wolle, antwortete Gebauer: „Ich vertraue meinen Lehrerinnen und Lehrern, letztendlich sollen sie und die Schulen ja von der Erhebung profitieren. Außerdem werden die Daten veröffentlicht. Das ermöglicht auch einen Plausibilitätscheck durch die Eltern.“ Heißt: Die Öffentlichkeit wird sehr genau hinschauen. Die Schulleitungen sollten sich schon mal wappnen… News4teachers

Hier geht’s zum Papier „Schulische Konzepte zur Vermeidung des Unterrichtsausfalls“.

Auch auf der Facebook-Seite von News4teachers wird das Thema schon heiß diskutiert.

Studie zur Lehrergesundheit zeigt “katastrophale Entwicklung” auf – Aggressive Schüler und Lärm setzen Kollegien zu

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Heinz
5 Jahre zuvor

Als Lösung die Umverteilung von dringend benötigten Kapazitäten zu nennen ist genial. Doppelbesetzungen und Förderangebote auflösen …. ich bin mir nicht so sicher, ob die entsprechenden Personen wissen, was dies bedeuten würde. Das liest sich ja so, als müsste vll. mal alle jubel Jahre ein Kollege vertreten werden, der mal zwei Tage krank ist, dies ist aber nicht der Fall. In der Regel sind bei uns 1-3 Kollegen Dauererkrankt, häufig auch aus psychischen Gründen, da sie einfach nicht mehr können, dazu kommen die regulären kurzzeitigen Krankheiten.

Zur Info für alle, die der Meinung sind, dass man so das Problem lösen könnte: Wenn man damit anfängt, dann braucht man keine Doppelbesetzungen und auch keine Förderangebote mehr, denn diese wird es dann maximal noch ein bis zweimal pro Halbjahr geben!

Es ist doch grundsätzlich eine ganz einfache Rechnung:
Im Durchschnitt sind in Deutschland ungefähr um die 5% der Arbeitnehmer krank, das liebes Ministerium ist im Lehrerberuf nicht anders, wenn ich diese 5% bei den Lehrerstellen nicht mit einplane, dann wird auch immer Unterricht ausfallen!

Nebenbei bemerkt, führt so etwas nur dazu, dass immer mehr Klassen kaschiert auf dem Papier zwar Unterricht hatten, dann aber keinen richtigen Unterricht erteilt bekommen haben, was zählt ist, was auf dem Papier steht. Bei uns geht es schon seit vielen Jahren so: Fehlen mehr Kollegen, als durch Kollegen ersetzt werden kann, dann muss ein Kollege eine Doppelaufsicht führen, anstatt dass man der Klasse erlaubt, sich in der Pausenhalle oder der Mensa (wo häufig Lehrer vorbeikommen) selbst zu beschäftigen. Die Folge ist dann, dass anstatt einer Klasse direkt zwei Klassen keinen ordentlichen Unterricht mehr haben (zählt bei beiden aber nicht als Unterrichtsausfall), der Lehrer steht gleichzeitig mit einem Bein im Knast, da er nicht remonstriert hat gegen die Doppelaufsicht.

Wann lernen Politiker endlich, dass sie durch Erhöhung des Druckes, ohne Schaffung der Rahmenbedingungen genau das Gegenteil erreichen? In Arbeitslosenstatistiken werden Menschen nicht aufgeführt, die an einer kurzen Bildungsmaßnahme teilnehmen, das ist genau so ein Unsinn, sieht gut aus, bringt aber nur auf dem Papier etwas, da es im Grund trotzdem mehr Arbeitslose gibt.

Monika Niemann
5 Jahre zuvor

Wie werden denn dann die Doppelbesetzungen gezählt, die per Aufsichtserlass notwendig sind? Ich nenne da einmal Klassenfahrten, Tagesfahrten, Besuche außerschulischer Lernorte, Schwimmunterricht, Berufsorientierungstage? Ein Museumsbesuch mit einer 30er Klasse von Zehnjährigen inklusive Zugfahrt in die nahe gelegene Stadt und anschließendem Fußmarsch würde aus Haftungsgründen nur jemand allein unternehmen, der nicht bei Trost ist.
Logischerweise muss bei einer zweiten Aufsichtsperson dann in einer anderen Klasse der Unterricht entfallen. Entfällt er nicht, muss er vertreten werden. Wird er vertreten, dann haben die Lehrkräfte das Recht, diese Zusatzstunden irgendwann auch abzubummeln.

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Monika Niemann

Bei uns darf man auf Klassenfahrten keine Kollegen mehr mitnehmen. Ausflüge müssen von Eltern begleitet werden. Doppeltbesetzung gab es noch nie.

mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Ich muss immer Eltern mitnehmen. Beim letzten Ausflug habe ich 2 Erwachsene gesucht, während 25 Erstklässler brav um mich herum versammelt waren. Soweit zur Begleitung durch Eltern. Eltern sind nicht immer hilfreich, daher fährt auch niemand mehr von uns ins Schullandheim.

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Das wird bei uns auch kommen. Zumal nach dem Landheim beschwerden eingehen, weil man Nachts um 2:00 Uhr Drittklässlern etwas unfreundlicher sagt das jetzt endlich Schluss ist. Man hat gar keine Lust mehr Ausflüge oder Landheimaufenthalte durchzuführen.

OMG
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Die Sl bekäme bei der Probe aus Exempel größter Probleme. Sicher sind die Eltern alle auch als Hilfsaufaichten förmlich verpflichtet worden, oder?

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Wir sollen auch Eltern mitnehmen und ich finde sie oft auch nicht sehr hilfreich. Sie haben eher so eine Art „Alibi-Funktion“, dass sich die Schüler beobachtet fühlen, weil ich alleine ja nie alle im Auge behalten kann. Mehr ist es nicht. Aber genau das sagt ja auch die Aufsichtspflicht aus. Man kann nicht jeden ständig sehen, aber sie sollen sich beobachtet FÜHLEN.

OMG
5 Jahre zuvor

Die Form, wie die Stunden erstattet werden, sollte auf Persinalratsebene und der GK festgelegt werden. Die Lehrkräfte haben hier das Recht, dass transparent gearbeitet wird.

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor

Mit solchen Veröffentlichungen setzt man ganz einfach weiter unter Druck. Wir wahen jetzt schon kaum krank zu Hause zu bleiben, da uns ja Kollegen vertreten müssen. So wird der Druck erhöht.
Unglaublich was sich das Ministerium dabei denkt.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Werden die ausgefallenen Stunden des DaZ-Unterrichts etc. auch erhoben?

Und was will das Ministerium machen, wenn viele KollgeInnen im kommenden Jahr krank sind und die ausgefallenen Stunden weit höher sind, als bisher angenommen?
Wo bleibt da die Fürsorge des Ministeriums den erkrankten KollegInnen UND dem verbleibenden Kollegium gegenüber?

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

die frage von OlleSchachtel, was das ministerium sich dabei denkt, setzt sehr optimistisch voraus, dass es tatsächlich etwas denkt…fürsorge scheint gelegentlich eher zu einer floskel zu verkümmern.

an unserer schule wird längst jede vertretungsstunde nicht nur hinsichtlich ihres ausfalls sondern auch fachlich gelistet. vielleicht um letztlich auszuwerten, mit welchem effekt vielleicht mehr deutsch-als mathestunden erteilt wurden – verwaltung als schicker selbstzweck?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

In Nds. wird die Vertretung in der Grundschule über pädagogische MitarbeiterInnen geregelt: eine Lehrkraft muss planen, die p.M. führt aus bzw. Aufsicht.
Auch hier wird jede Stunde fachlich gelistet.
Allerdings sind Doppelbesetzungen ohnehin nicht zugeteilt, die Sprachförderung gestrichen, der DaZ-Unterricht zusammengestrichen, weiterer Zusatzbedarfe gestrichen.
Hat man keine andere Möglichkeit, müssen die Klassen aufgeteilt werden.
Auch bei uns beschweren sich Eltern, aber man darf deutlich kommunizieren, dass man nur insoweit Unterricht erteilen kann, wie man Lehrkräfte oder Mitarbeiter zur Verfügung hat.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

da scheinen wir besser aufgestellt: fest eingeplante doppelbesetzungen mit sopäds, erziehern, sprafös und gelegentlichen honorarkräften finden trotz unterbesetzung aufgrund nicht besetzter stellen u. krankheit zwar holprig aber halbwegs regelmäßig statt. ausfallende förderungen und klassenaufteilungen lassen sich dennoch nicht langfristig vermeiden und fordern langfristig ihren tribut.

dickebank
5 Jahre zuvor

Waffengleichheit – im Gegenzug sollten die Schulleitungen veröffentlichen, wie groß der Unterhang ist. D.h. ihnen muss gestattet werden, dass sie in den medien bekanntgeben dürfen, wie viele ihrer Planstellen zum Beginn des laufenden Schulhalbjahres nicht besetzt werden können und wie viele Stunden in welchen Fächern a priori gestrichen werden müssen, um einen ordnungsgemäßen Unterricht gewährleisten zu können.
Des Weiteren sollten die Kollegien sich in Gesamtlehrkräftekonferenzen darauf verständigen, keinen Unterricht an außerschulischen Lernorten mehr zu veranstalten, keine Wandertage und Wanderfahrten mehr durchzuführen, um die angespannte Personalsituation nicht noch weiter zu belasten.

Darüber hinaus steht zu befürchten, dass demnächst die Ganztagsschulen an den Pranger gestellt werden, wenn sie versuchen Personalressourcen aus dem Ganztag umzuwidmen, um drohenden Unterrichtsausfall zu kaschieren.

Der verdeckte Unterrichtsausfall wird dadurch zustande kommen, dass die lehrkräfte demnächst am Pausenende erst einmal 10 Minuten vor dann evtl. ellenlangen Vertretungslisten stehen, um die Dienstanweisungen für Adhoc-Vertretungen zu lesen. Das gehört nämlich zu den dienstlichen Verpflichtungen.

Btw die ADO lässt eine Überschreitung des Wochenstundendeputats von max. 5 Unterrichtsstunden je Woche zu. Hierfür muss es aber eine zeitnahe Entlastung im nächsten Schulhalbjahr geben. Diese regelung ist für Dauervertretungen auch sinnvoll. DAs, was jetzt erfolgen wird, ist, dass die Schulleitungen die Zahl der wöchentlichen Mehrarbeitsstunden für Vertretungen erhöhen wird. Das belastet nämlich nicht den Personalschlüssel, da die geleistete Mehrarbeit individuell abgerechnet werden kann. Es ist also allen anzuraten demnächst die mehrarbeit je Monat auch tatsächlich abzurechnen, damit der rechnungshof sehen kann, wie viele Stunden da vergütet werden müssen. Gleichzeitig sollten die Kollegien darauf drängen, dass ihnen der Arbeitgeber/Dienstherr die geleisteten Mehrarbeitsstunden – wie in jedem anderen Unternehmen und anderen Behörden auch – automatisch vergütet und diese nicht erst beantragt werden müssen.
Wenn die Daten bezüglich des Unterrichtsausfalles rapportiert werden, dann sind automatisch auch die Daten vorhanden, welcher Kollege bzw. welche Kollegin wann und wo Mehrarbeit geleistet hat. Folglich kann auch jedem/jeder am Ende des Monats eine Aufstellung der geleisteten Mehrarbeitsstunden gegeben werden bzw. diese an das LBV zur individuellen Abrechnung weitergeleitet werden, ohne das die zusätzliche Vergütung gesondert beantragt werden muss. Die bestehende regelung ist aus meiner Sicht mit Blick auf die tarifbeschäftigten Lehrkräfte rechtlich zu beanstanden. In der freien Wirtschaft wird nämlich unterschieden zwischen tariflichen und außetariflichen Angestellten. Bei letzteren sind 10″ bis 15% Überschreitung der tariflich vereinbarten Arbeitszeit in die außertarifliche Vergütung eingepreist. Alle tariflich Beschäftigten bekommen ihre Überstunden automatisch mit der Gehaltsabrechnung vergütet. Voraussetung ist allerdings, dass es eine Zeiterfassung gibt. Ansonsten müssen die Überstunden aufgeschrieben werden, wobei die direkten disziplinarischen Vorgesetzten darauf zu achten haben, dass angefallenen Überstunden eben auch abgebummelt werden können.

In Schule kann man nur hoffen, dass endlich alle aufwachen und die geleistete Mehrarbeit auch tatsächlich abrechnen, damit diese zusätzlichen Ausgaben auch auf den Landeshaushalt durchschlagen.
Gehen wir einmal nur von 100.000 Vollzeitlehrkräften in NRW aus, die alle monatlich mindesten 8 Stunden Mehrarbeit mit einem durchschnittlichen Vergütungssatz um die 25,00 EUR abrechnen, dann ergibt sich je Schuljahr eine zusätzliche Summe für Personalkosten von ca. 200 Mio. EUR.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die Schulleitungen werden sicherlich angewiesen, die Mehrarbeit so zu verteilen, dass sie möglichst nicht vergütet werden muss. Offiziell wegen nicht übermäßiger Belastung, in Wahrheit natürlich aus Kostengründen.

OMG
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die nichtverguetete Mehrarbeit darf nicht mehrere Monate hintereinander ausgeschoepft werden. Sollte jede Schulleitung wissen

OMG
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wir hatten im letzten Jahr Minus 10,6% dauerhaft. Drauf kamen drei elternzeiten a 8 Wochen, zwei Kuren a sechs Wochen und natürlich die normalen Erkrankungen. War wie immer cool

OMG
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Zunächst schlägt es sich im Schulbudget nieder. Das bedeutet dann: Keine Fortbildungen mehr, keine Fahrtkostenerstattung fuer Fortbildung, Kürzung Lehrmittel, Beauftragung von günstigen 15 Euro Kräften, keine Wandertag, keine Klassenfahrt en.
Bis der Landeshaushalt das spürt haben die Eltern die Schule gestürmt

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Bedeutet das, dass die Schulen in NRW aus ihrem Gesamtbudget die Vertretungen entlohnen müssen?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Es wird zu Streichungen in personalintensiven Fächern kommen. Aufgrund der Raumgrößen und vorhandenen Arbeitsplätze werden teilweise Hauswirtschaft und Technik epochal unterrichtet. Hat die eine Hälfte einer Klasse Hauswirtschaft, hat die andere Technik. Zum Halbjahr erfolgt der Austausch der Gruppen, wer zunächst Hauswirtschaft hatte, macht dann im zweiten Halbjahr Technik und andersherum. Für eine Klasse von 28 SuS sind also jeweils zwei lehrkräfte gebunden. Um Lehrkräfte frei zu blocken, werden dann beide Gruppen zusammen gelegt und es gibt theoretischen Unterricht im Klassenverband in Wirtschaft. Zunächst wird das den Kernbereich treffen und bei großer Personalknappheit auch den Wahlpflichbereich. Spätestens dann müssten aber die Eltern auf die Barrikaden gehen, ist das wahlpflichtfach doch das vierte fach der Fächergruppe I und somit abschlussrelevant..

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist vergleichbar mit Werken/Textil im Grundschulbereich, was früher einmal getrennt werden konnte. Das ist lange vorbei.
Die Sicherheitsvorschriften werden gerade wichtiger genommen als sonst und so ist das Werken mit Sägen im Klassenverband im Klassenraum demnächst auch Vergangenheit.

OMG
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

In Hessen. Ja

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

In Nds. Ist dies ein anderes Budget, aus dem die Stubden der pädagogischen Mitarbeiterinnen gezahlt werden, auch 15€-Kräfte.
Für die Einstellung von Vertretungen benötigt man auch zunächst das OK der Landesschulbehörde und die Geldfreigabe, dazu die Liste der Bewerberinnen, die in der Regel nicht aktuell und letztlich leer ist. Findet die SL irgendwoher jemanden, kann die Schulbehörde diese Vertretung an eine andere Schule setzen.

OMG
5 Jahre zuvor

In Hessen gibt es ein Budget, aus dem alles zu stemmen ist. Und da schlagen sich viele Erkrankungen auf die anderen Bereich direkt aus

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Soweit geht die Budgetierung in NRW nicht. Das ist auch der Grund, warum Schulleitungen es anstreben, dass die MAV gesondert abgerechnet wird. Es muss tunlichst vermieden werden, dass Mehrarbeit innerhalb eines Schulhalbjahres auf das Folgehalbjahr übertragen werden können und mit Freizeitausgleich (Reduzierung des Wochenstundendeputates) verrechnet werden.
Also 1,5 Überstunden aus dem ersten Halbjahr zu 1,5 Minusstunden im zweiten Halbjahr werden.

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor

Interessant zu hören wie Schulen deutschlandweit über Chancengleichheit dabattieren und es schon am einzelnen Bundesland scheitert. Die einen haben Teamteaching etc und andere knappsen an der Grundversorgung… Gab es eigentlich mal eine Offenlegung der Bundesländer wohin die Bildungsmillionen versickern????

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Ehrlicher wäre es, wenn der Begriff Chancengleichheit durch Ergebnisgleichheit ersetzt werden würde. Erstere gibt es schon, weil mir niemand erzählen kann, dass ein Kind das Abitur nicht anstreben darf, _weil_ es die Nationalität X hat, in der Straße Y wohnt, die Eltern kein Abitur haben o. ä.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Ich finde schon die Statistik über die Pflichtstundenzahl/ Stundentafel erhellend.

Eine ebensolche dürfte es auch gerne zur zusätzlichen Versorgung über die Grundversorgung hinaus geben hinsichtlich Förderung/ Herausforderung, zusätzlicher Angebote, DaZ, Inklusion, Entlastungsstunden sowie zur Versorgung mit Sozialpädagogen, Therapeuten etc.
Zu Schulpsychologen gab es auch mal eine Aufstellung, auch hierbei ist die Versorgung in den Bundesländern sehr unterschiedlich.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Zustimmung, wenngleich die Durchführung unwahrscheinlich ist. Denn dann würde das Versagen der Schulträger deutlich werden und man könnte dieses nicht auf die Lehrer schieben.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Warum wird dann bei einer Aufstellung des Unterrichtsausfalls dies den Schulen angelastet, nicht aber dem Schulträger bzw. dem Land, das die Stunden zuweist und für eine entsprechende Vertretungsreserve sorgen müsste?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Stimmt, ich war etwas ungenau. Die ausgefallenen Unterrichtsstunden können dem Land angelastet werden, alles andere wie evtl. DaZ, Inklusionshelfer, Sozialpädagogen, Therapeuten, Ganztagsbetreuung usw. sind Sache des Schulträgers.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„alles andere wie evtl. DaZ, Inklusionshelfer, Sozialpädagogen, Therapeuten, Ganztagsbetreuung usw. sind Sache des Schulträgers.“
Ist das in NRW so?
Warum ist dieses Personal nicht beim Land angestellt?
DaZ-Stunden, Inklusion samt Erlass, selbst Ganztag sind Landessache, das Land setzt die Erlasse fest und damit auch die Stunden/ Ausstattung, für die es aufkommen sollte.
In Nds. gilt dies für DaZ, auch der Ganztag wird finanziell vom Land ausgestattet, die Einstellung der päd. MitarbeiterInnen lief bisher über die SL, nun wieder über das Land.
Förderschullehrkräfte sind Landesbedienstete, Sozialpädagogen und Therapeuten z.T. auch (da soll es neue Möglichkeiten geben), bei FöS Sprache z.B. gehe ich davon aus, dass die Logopäden dort vom Land entlohnt werden.
Von Erziehern im Schulbereich wüsste ich in Nds. nichts.

Lediglich die Inklusionshelfer fallen heraus, deren Beantragung als Einzel(!)fallhilfe durch die Eltern erfolgen muss und deren Anwesenheit in der Schule in keinem schulischen Dokument genannt sein darf, um keine Kostenerstattung einklagen zu können. Auch da gibt es in den BL Unterschiede, hier laufen die Kosten je nach Fall über das Jugend- oder Sozialamt (bisher).
Und Hauswarte+Reinigungskräfte werden vom Schulträger finanziert, da sie sich um Gebäude und Geländer kümmern.

Ist das in NRW anders?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Meines Wissens ist das nicht-lehrende Personal an den Schulen bei der Kommune angestellt.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Kann denn das nicht-lehrende Personal dann für Vertretungen herangezogen werden?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

DaZ wird in NRW von Lehrkräften erteilt – also Persoanal des Landes.
Bei Sonderpädagogen ist die Sache ebenfalls klar – Landespersonal.
Bei Sozialpädagogen wird die Sache komplizierter. Es gibt Sozialpädagogen, die von der Kommune finanziert werden. Es gibt aber auch Soz.-Päd., die auf umgewidmeten Lehrerstellen sitzen.
Bei der Agnztagsbetreuung wird es noch vielschichtiger. An OGSen in NRW sind die Betreuungskräfte Vertragskräfte der Kommunen, sie sind also nicht direkt bei der Kommune sondern bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. An Schulen im gebundenen Ganztag wird die Betreuung durch Lehrkräfte sicher gestellt. Dafür erhalten die Schulen im gebundenen Ganztag ja auch den Ganztagszuschlag bei der Stellzuweisung.
Inklusionshelfer sind über die Kommunen oder – hier in NRW – über die Landschaftsverbände (LVR und LWL) finanziert.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

@ Olle Schachtel, Sie fragen, wohin die Bildungsmillionen versickern? Ich denke, ich weiß, wohin. In die Portmonees der Lehrer (A 13 für alle). 🙂

Sagte ich doch immer, dass dann nichts mehr / nicht genug für alles andere übrig bleibt. Man kann das Geld eben nicht zweimal ausgeben.

(Kommentar eben erschien nicht, daher probiere ich es nochmal – ggf. doppelten Beitrag bitte löschen.)

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Und warum verzichten dann viele nicht auf die A13 – vor allem diejenigen, denen A13 als Eingangsbesoldung ohne langjährige Berufserfahrung zufällt?
Warum nicht also eine einheitliche Lehrerbesoldung bzw. Anstellung, bei der alle zunächst einmal E10 nach dem Vorbereitungsdienst erhalten? Verbeamtung auf Widerruf also nur für Schulleitungen, zunächst einmal befristet auf 5 Jahre. Erst wenn sie danach bestätigt werden, Verbeamtung auf Lebenszeit. A14, max. A15 ist dann aber das höchste der Gefühle. Und die A15 auch nur für die leiter großer Systeme mit mehr als 1300 SuS. Eine Grundschule kann man dann auch zu A12 leiten. Der abwesenheitsvertrter bekommt dann A11.
Und die eingesparten Milliarden darf dann @sofawolf wegen seiner guten Ideen verwalten … ironie off

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor

In Ba-Wü nicht. Hausmeister und Co dürfen nicht eingesetzt werden. Pädagogische Hilfskraft darf offizell eigentlich auch nicht alleine Unterrichten (kommt aber immer öfter vor). Lehrermangel treibt aber immer seltsamere Blüten hervor. Ich verstehe nicht, dass nicht längst Lehrer und Eltern auf die Barrikaden gehen.

Invictus
5 Jahre zuvor

Leider bringt das alles nichts,denn die, die sich gerne mal nach dem Elternsprechtag die Mehrarbeit durch ein langes Wochenende zurückholen, werden es auch weiterhin machen. Die Blöden sind dann wieder die, die nie krank sind, die müssen dann nicht vier, sondern sechs oder acht Stunden Bereitschaft schieben.

PeterPan314
5 Jahre zuvor

Man kann sich den meisten Vorrednern und Vorrednerinnen nur anschließen.
Bei solchen Statistiken muss man einfach lachen, wenn man weiß, wie die Praxis aussieht.
– Als die Geschichtslehrerin meiner Klasse in Mutterschutz ging, wurde meine Physik-Stunde in ihre Stunde verlegt. Meine Stunde ist nicht ausgefallen, weil sie verlegt worden ist. Ihre Stunde ist nicht ausgefallen, weil die Kinder Unterricht hatten.
– Zwei Mathematiklehrkräfte sind zum Halbjahr in Pension gegangen, also mussten die restlichen Mathelehrkräfte Mehrarbeit leisten. Das ging aber nur vorrübergehend – nicht weil die Mehrarbeit belastend war, sondern weil die Mehrarbeit ja bezahlt werden muss, und das möchte man oberhalb der Schulleitungsebene nicht.
– Unbezahlte Mehrarbeit leistet bei uns sowieso jeder in (fast) vollem Umfang – da erscheint der Vertretungsplan dann auch manchmal erst montags, wenn der Monatswechsel am Wochenende war, wenn man weiß, was ich meine.
– Bei neuen Aufgaben wie den Inklusionsklassen hat man gegenüber der Schulleitungen meiner Stadt schon darauf hingewiesen, dass man die unbezahlte Mehrarbeit der Lehrkräfte nutzen soll, um unbesetzte Lehrerstellen aufzufangen. Meine Schulleitung musste lachen, weil wir die ja schon für den Regel- bzw. Vertretungsunterricht brauchen.
– Den letzten Ausflug habe auch ich mit Eltern machen müssen. Für die für mich fremde Lerngruppe ist bei mir eine Stunde Oberstufenunterricht ausgefallen, die ich als gelenkte Eigenarbeit trotzdem vorbereiten durfte. Die eigentlichen Lehrkräfte der Gruppe durften nicht mit, weil da zuviel Unterricht ausgefallen wäre.
– Da ich an einem Gymnasium arbeite, hatten meine Kolleginnen und Kollegen und ich auch bei der letzten Zeugniskonferenz wieder Spaß. In unserer Stadt fehlen über 200 Schulplätze. Das heißt, dass die Kinder, die nach Klasse 5 und 6 eigentlich die Schulform wechseln müssten, weil sie trotz intensiver Betreuung mehrheitlich 5en auf dem Zeugnis hatten, eins von zwei Schicksalen ereilt. Entweder landen sie in einer Auffangklasse, wohin auch die Kinder der internationalen Klassen und andere Kinder hin „abgeschoben“ werden, weil die Gesamt-, Gemeinschafts- und Realschulen total überfüllt sind und alle anderen Schulformen ja beendet worden sind.
Oder wir lassen die Kinder wiederholen und versuchen unser bestes, dass das Kind dieses Mal durchkommt. Der zweite Fall kommt derweil häufiger vor, weil die Eltern Einspruch einlegen und die Ebene über der Schulleitung den Einsprüchen aufgrund der Schulplatzsituation immer stattgibt.
– Mein Eindruck ist dabei, dass einige Kollegen die Etablierung der „Gnadenvier“ tolerieren, weil sie es einfach satt haben unnütze Arbeit in Form von individuellen Lehrplänen und Notenbegründungen zu leisten.
– Bei unseren Gymnasien ist es auch so, dass sie ausschließlich die älteren Kinder für die internationalen Klassen zugeteilt bekommen. Diese sollen dann zwei Jahre dort verweilen, um irgendwie den Hauptschulabschluss zu erhalten.
Die Arbeit mit 15- bis 17-Jährigen ist dabei besonders angenehm, weil in einer Klasse Kinder mit Schulbildung mit Kindern ohne jegliche Schulerfahrung zusammen sitzen. Warum sollte man auch nach Bildungsgrad differenzieren? Das kann ja die Lehrkraft in der Schule.
– Neben dem Umstand, dass der Trend an unserer Schule zum Dritt- und Viertfach geht, haben wir im MINT-Bereich jetzt den fünften Seiteneinsteiger. Wir bekommen keine neuen Lehrkräfte, sondern Fachwissenschaftler, die vor dem Beginn der eigentlichen Ausbildung zur Lehrkraft zur Probe ein halbes oder sogar ganzes Jahr als Lehrkraft eingesetzt werden. Die neue Kollegin für Mathe und Physik ist da ein tolles Beispiel. Sie erhält keine Betreuung und soll dann für ein ganzes Schuljahr in den Klassen 5, 7, 9 und EF Mathe und teilweise Physik unterrichten, damit man erkennen kann, ob sie überhaupt zur Lehrkraft geeignet ist. Das ist genau mein Humor.
Bei solchen Aspekten ist die Erfassung des Unterrichtsausfalls blanker Hohn, wenn die Öffentlichkeit nicht über die wahren Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte informiert wird.