STUTTGART. Jetzt hat auch Baden-Württemberg ein “Meldeportal”. Die umstrittenen AfD-Seiten, bei der Schüler und Eltern aufgerufen werden, parteikritische Lehrer – auch anonym – zu melden, verstoßen gegen den Datenschutz. Das meint jedenfalls Kultusministerin Eisenmann. In einem Bundesland wurde so ein Portal mittlerweile auch tatsächlich verboten. In Baden-Württemberg wie in den anderen Fällen gibt es aber einen kleinen, entscheidenden Unterschied.
Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hat bei der umstrittenen AfD-Meldeplattform für Vorfälle an Schulen datenschutzrechtliche Bedenken. In einem Brief bat sie den Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink um eine Einschätzung. Der teilte mit: «Das fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich».
Auf der Plattform «Neutrale Schule» können Schüler, Lehrer und Eltern «Vorfälle» an Schulen melden. Dabei kann man zwischen Rubriken wie «politische Beeinflussung» und «Neutralität», aber auch «Gewalt an der Schule» und «Mobbing» wählen. Die AfD-Fraktion hatte die Seite vergangene Woche freigeschaltet.
Eisenmann: Die AfD lädt dazu ein, Lehrer mit Namen zu melden
Eisenmann schrieb, die Plattform lade dazu ein, Lehrer wegen des Verdachts der politischen Beeinflussung von Schülern mit Namen zu melden, schrieb Eisenmann. Personenbezogene Daten, aus denen eine politische Meinung hervorgeht, dürften laut Datenschutzgrundverordnung aber nur bei einem erheblichen öffentlichen Interesse erhoben werden. Ein solches Interesse sehe sie hier nicht. Sollte die Plattform wie von ihr vermutet gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen, wünsche sie sich von Brink Hinweise, welche Möglichkeiten es gibt, gegen das Portal vorzugehen.
Brink sagte, bei den von der AfD erhobenen Informationen handele es sich um besonders sensible Daten, vor allem weil Kinder und Jugendliche betroffen seien. Da die AfD-Fraktion die Plattform betreibe, falle die Bewertung aber in die Zuständigkeit des Landtags. Fraktionen sind besonders geschützt. Die parlamentarische Arbeit unterliegt nicht der Kontrolle eines Landesbeauftragten. Das ist auch in den anderen Bundesländern so: Sachsen-Anhalts Landesdatenschutzbeauftragter Harald von Bose zum Beispiel hatte zwar bereits im vergangenen Jahr Zweifel an der Zulässigkeit des umstrittenen Lehrer-Meldeportals der AfD-Fraktion von Sachsen-Anhalt geäußert. Zu einer Prüfung kam es jedoch auch hier nicht – mangels Zuständigkeit.
AfD hat “Fachleute” engagiert, um die Aktion rechtlich abzusichern
Der baden-württembergische AfD-Politiker Rainer Balzer sagte, Fachleute hätten sich darum gekümmert, dass die entsprechenden Bestimmungen eingehalten werden. Er gehe davon aus, dass das auch gemacht worden sei. «Wir haben alles getan – auch aus den Erfahrungen der anderen Länder – dass gegen den Datenschutz nicht verstoßen wird», sagte er. Seit Herbst 2018 hat die AfD schon in mehreren Bundesländern solche Portale online gestellt.
In Mecklenburg-Vorpommern hatte der dortige Landesdatenschutzbeauftragte im September ein entsprechendes Portal verboten. Auch vor diesem Hintergrund bitte sie ihn um seine datenschutzrechtliche Bewertung, schrieb Eisenmann an Brink. In dem Bundesland war das AfD-Portal aber von der Partei betrieben worden, nicht wie in Baden-Württemberg von der Fraktion. Der Datenschutzbeauftragte Brink sagte: «Das ist der entscheidende Unterschied, was meine Zuständigkeit angeht.»
Stattdessen müsse das Parlament sich im Rahmen seiner eigenen Datenschutzordnung damit befassen, sagte er. Die ist aber noch auf dem Stand von 2012 – also aus Zeiten, in denen es die seit 2018 geltende DSGVO noch gar nicht gab. Hat die baden-württembergische AfD-Fraktion also konkret aus dem Fall in Mecklenburg-Vorpommern ihre Lehren gezogen? «Da kann ich keinen Zusammenhang erkennen», sagte Balzer.
Lehrer können gegen die AfD vor Gericht vorgehen
Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter von Bose wies seinerzeit darauf hin, dass auch die parlamentarische Arbeit kein rechtsfreier Raum sei. “Die Fraktionen des Landtags sind an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden”, erklärte er – und gab einen Hinweis: Lehrer könnten Anspruch auf Auskunft oder Löschung der Daten haben, die über sie in dem Portal gespeichert werden. Gegen eine Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeitsrechte könnten sie vor Gericht vorgehen. News4teachers / mit Material der dpa
Die nächste AfD-“Meldeplattform” gegen parteikritische Lehrer geht online