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Urteil zur Inklusion: Sozialamt muss Autismustherapie für Grundschülerin bezahlen

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CELLE. Das Bremer Sozialamt muss nach einem Urteil des Landessozialgerichts die Kosten für die Autismustherapie eines Grundschulkindes tragen. Die Autismustherapie fördere die Aufmerksamkeit und Konzentration sowie kommunikative und soziale Fähigkeiten, teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am Montag zu dem Urteil vom 28. November mit. Dies müsse nicht allein auf den Schulbesuch ausgerichtet sein – es reiche, wenn dieser erleichtert werde (Az.: L 8 SO 240/18).

Wann zieht der erste Lehrer gegen die AfD vor Gericht=? Foto: pxhere

Hintergrund ist der Fall eines achtjährigen Mädchens, das an frühkindlichem Autismus und einer Verhaltensstörung leidet. Das Kind besucht den Angaben zufolge eine Inklusionsklasse an einer Bremer Grundschule.

Das Sozialamt Bremen hatte eine zusätzliche Autismustherapie aus Sozialhilfemitteln zunächst abgelehnt. Für die Therapie seien die Eltern zuständig, die über ausreichend Geld verfügten. Die Eltern sowie die Klassenlehrerin und die Ärzte hielten die Therapie dagegen für notwendig. Wegen der ungeklärten Kostenfrage finanzierten die Eltern selbst eine Therapie, für die sie rund 7.400 Euro aus eigenen Mitteln ausgaben. Die Kosten muss das Sozialamt nach dem Urteil nun erstatten. dpa

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