Urteil zur Inklusion: Sozialamt muss Autismustherapie für Grundschülerin bezahlen

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CELLE. Das Bremer Sozialamt muss nach einem Urteil des Landessozialgerichts die Kosten für die Autismustherapie eines Grundschulkindes tragen. Die Autismustherapie fördere die Aufmerksamkeit und Konzentration sowie kommunikative und soziale Fähigkeiten, teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am Montag zu dem Urteil vom 28. November mit. Dies müsse nicht allein auf den Schulbesuch ausgerichtet sein – es reiche, wenn dieser erleichtert werde (Az.: L 8 SO 240/18).

Wann zieht der erste Lehrer gegen die AfD vor Gericht=? Foto: pxhere

Hintergrund ist der Fall eines achtjährigen Mädchens, das an frühkindlichem Autismus und einer Verhaltensstörung leidet. Das Kind besucht den Angaben zufolge eine Inklusionsklasse an einer Bremer Grundschule.

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Das Sozialamt Bremen hatte eine zusätzliche Autismustherapie aus Sozialhilfemitteln zunächst abgelehnt. Für die Therapie seien die Eltern zuständig, die über ausreichend Geld verfügten. Die Eltern sowie die Klassenlehrerin und die Ärzte hielten die Therapie dagegen für notwendig. Wegen der ungeklärten Kostenfrage finanzierten die Eltern selbst eine Therapie, für die sie rund 7.400 Euro aus eigenen Mitteln ausgaben. Die Kosten muss das Sozialamt nach dem Urteil nun erstatten. dpa

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omg
4 Jahre zuvor

Das ist „gelebte“ Inklusion.
Aber eine Frage fällt mir ein. Wasmachen denn Eltern, die 7400 Euro nicht vorstrecken lassen bzw. was passiert mit Kindern, deren Eltern die notwendigen Hilfen nicht selbst stemmen können?
Sind die Verwaltungen in Deutschland nicht zwingend gehalten, völkerrechtsfreundlich im Verwaltungshandeln zu sein?????

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Sind sie ja erst einmal, indem sie den Steuerzahler schonen.

omg
4 Jahre zuvor

Nein. Verwaltungshandeln verstößt in diesem Fall nicht gegen inländisches Recht, zumindest vor dem Urteil nicht. Gleichzeitig löst dieses Handeln aber einen Völkerrechtsbruch nach außen hin aus – und genau das darf nach den Regeln des GG nicht sein.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Die Verwalter kommen dann im Zweifel bestimmt mit der Interpretationsfreiheit der UN-BRK, nach der Kinder mit Behinderung nicht an der schulischen Bildung gehindert werden dürfen. Das ist noch immer der Fall und war auch schon vor der Inklusion in den Förderschulen so.

omg
4 Jahre zuvor

Der Verwalter hat da keine Zweifel zu haben. Dem Betroffenen sind die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Wenn dieses Urteil 2011 so gefallen wäre, ok. Aber die Gerichte haben sich weiterentwickelt, das Urteil war also von vornherein absehbar gewesen. Und genau das kommt einer Behörde nicht zu.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Vielleicht haben Sie mich falsch verstanden. Mit „im Zweifel“ meinte ich, dass die Verwalter, wenn sie gefragt werden, auf die ihnen aus finanzieller Sicht genehme Interpretation der UN-BRK verweisen. Vor ihrer Verabschiedung wurden die Politiker ja auch in den Glauben versetzt, dass die Inklusion nicht zu Mehrkosten führen wird.

Wenn ich Ihren Kommentar wörtlich nehme, haben die Verwalter trotzdem keine Zweifel. Sie denken aus finanzieller Sicht. Mit Pädagogik hat das nichts zu tun – das hat die gesamte Bildungslandschaft als Wirtschaftszweig ohnehin nicht (mehr).

geli
4 Jahre zuvor

Mir tut einfach nur das Kind leid. Für autistische Kinder, die oft auch Verhaltensstörungen haben, ist die Regelschule mit normal großen Klassen, entsprechender Unruhe und Lautstärke, eine einzige Qual. Für die Mitschüler ergeben sich ebenfalls besondere Belastungen.
Aber Hauptsache, das Kind wird nicht „abgeschoben“ auf eine spezielle Förderschule mit Unterricht in Kleingruppen durch extra geschultes Personal.
Der Inklusionswahnsinn lässt immer wieder grüßen.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  geli

Das interessiert die Inklusionsbefürworter aus ideologischen und die Stadtkämmerer aus finanziellen Gründen reichlich wenig.

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  geli

Zum einen ging es hier gar nicht um die schulische Situation, sondern um eine außerschulische Therapie, deren Kostenübernahme abgelehnt worden war,

zum anderen ist „eine spezielle Förderschule mit Unterricht in Kleingruppen durch geschultes Personal“ ein Wunschtraum, der in vielen Bundesländern auch vor der beginnenden Umsetzung der Inklusion nicht gewährleistet wurde. In Nds. gab es so gut wie keine staatlichen Schulen zum Schwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung.

Dabei werden SchülerInnen mit Autismus gar nicht per se diesen Schulen bzw. diesem Unterstützungsbedarf zugerechnet, was seine Gründe hat, und haben daraufhin keinerlei Anspruch auf den Besuch einer Förderschule, es sei denn, es wird ein Unterstützungsbedarf in einem der bekannten Bereiche auf dem üblichen Weg nach den gesetzten Fristen festgestellt. Bis dahin sind Schule, Eltern und Schüler auf sich gestellt.

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

“eine spezielle Förderschule mit Unterricht in Kleingruppen durch geschultes Personal” war in Rheinland-Pfalz der übliche Normalfall. Gegenüber meiner Wohnung war so eine Schule, klein, von alten Bäumen umgeben am Ufer des Ellerbachs. Die ist jetzt aufgelöst, die Sonderpädagogen von Schule zu Schule eilend …

Cornelia
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Auch in unserem Bundesland gab und gibt es noch genug Förderschulen unterschiedlichster Art. Leider lese ich viel von Eltern, die diese Sonderschulen als Schonraumfallen verachten und sogar zynisch behaupten, Kinder würden in “ grauen Bussen“ dorthin gefahren. Kein Wunder,dass viele Eltern meinen, außer Regelschulen käme keine Schule für ihr Kind in Frage.
Zum anderen ist es aber auch so: Kennt man einen Menschen mit Autismus, kennt man nur einen. Das Spektrum ist riesengroß, wie schon Palin beschreibt, je nach Konnotation. Deshalb muss auch für jeden die passende Schule gefunden werden, bei manchen ist es durchaus die Regelschule.

OMG
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Autismus ist sicherlich ein Problem, weil die bekannten „Förderschwerpunkte“ der KMK das nicht benennen. Grundsätzlich aber, dass wurde auch so mittlerweile von OVGs erkannt, kennt die UN BRK keine Förderschwerpunkte und zielt eher auf Benachteiligungen, die sehr weit gefasst sind. Da Autismus nicht generalisierbar ist, sondern individuelle Ausprägungen erfährt, fällt er dennoch nachweislich unter die UN BRK. Und damit setzt auch die Pflicht der bescheidenden Behörde ein, ausführlich über den notwendigen Förderort zu beraten und die Überlegungen auch mitzuteilen. Der Hinweis auf die Notwednigkeit einer kleinen und ruhigen Lerngruppe und einer indivuduellen und verlässlichen Bezugsperson ist einer der wenigen Punkte, der eigentlich die bescheidenden Behörde zwingt, keinen inklusiven Unterricht zu genehmigen, denn das Kindswohl (LORZ 2003 u.a.) stellt hier eine klare Schranke auf.

Katja
4 Jahre zuvor

Was mir völlig unklar ist: Es handelt sich offensichtlich um eine Therapie, die die Krankenkasse nicht bezahlt. Weiterhin offensichtlich hatten die Eltern das Geld, um die Therapie trotzdem zu finanzieren. Warum muss jetzt das Sozialamt, dass ja eigentlich nur bei Bedürftigkeit einspringt, das zurück erstatten ?? Kann ich mir dann auch all meine von der Beihilfe / Krankenkasse nicht erstatteten Rechnungen vom Amt bezahlen lassen?

Cornelia
4 Jahre zuvor
Antwortet  Katja

Ja, normalerweise übernimmt doch das die Krankenkasse. Das war mein erster Gedanke. Und ebenfalls wie Sie wundere ich mich auch, weshalb das Sozialamt einspringen soll, wenn die Eltern genug Geld haben. Nachher fehlt es wieder woanders. Bei den Bescheidenen.

OMG
4 Jahre zuvor
Antwortet  Katja

Es geht hier um den Rechtsanspruch auf die Leistung. Beim Zahnarzt wird ja auch nicht der Lohnsteuerjahresausgleich verlangt und dann erst entschieden, ob die Krone eine Kassenleistung ist oder privat bezahlt werden muss.