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Neues Schulgesetz gibt Schülern mehr Rechte – schon in der Grundschule

MAINZ. Vorbild für andere Bundesländer? Die rot-grün-gelbe Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat eine Neufassung des Schulgesetzes beschlossen. Sie sieht unter anderem vor, dass Lehrkräfte auch mit digitalen Lehr- und Lernsystemen arbeiten müssen. Darüber hinaus bringt die Novelle deutlich mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler – schon in der Grundschule.

In Rheinland-Pfalz sollen Kinder nicht nur theoretisch lernen, wie Demokratie funktioniert, sondern dies auch selbst erleben. Foto: Shutterstock

Mit der Schulgesetznovelle hat die rheinland-pfälzische Landesregierung ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags von SPD, FDP und Grünen umgesetzt. Das neue Schulgesetz trage sowohl dem modernen Demokratieverständnis als auch der digitalisierten Gesellschaft Rechnung, erklärt Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). Mit dem neuen Gesetz wird es sehr viel mehr Rechte für Schülerinnen und Schüler geben. „Außerdem haben wir eine Bestimmung aufgenommen, dass Schule zur Erfüllung ihres Bildungsauftrags auch digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzt.“

Die Novelle sieht vor, dass alle Schulen im Land künftig eine einheitliche Software zur Verwaltung einsetzen. Diese kann dann auch für die amtliche Schulstatistik genutzt werden.

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Hinsichtlich der Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern bestimmt der Gesetzentwurf, dass alle Schulen Schülervertretungen haben sollen. Bei den Grundschulen war dies bisher nicht überall der Fall. „Schon unsere Jüngsten können und sollen mitbestimmen“, sagt Hubig. „Das ist gelebte Demokratie.“ Dass Kinder in der Schule lernen, dass die eigene Meinung gehört wird und auf diese Weise Selbstwirksamkeit erfahren, ist ein zentrales Anliegen der rheinland-pfälzischen Bildungsministerin.

Demokratiebildung: Kostenloser Online-Kurs für Lehrer

„Schule ist ein zentraler Ort, an dem junge Menschen Demokratie und Engagement lernen, erfahren und gestalten können.” Foto: Shutterstock

Die Demokratiebildung in der Schule hat im Zuge der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen an Bedeutung gewonnen. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich als Part der Gesellschaft zu begreifen, der diese aktiv verändern kann. Doch wie können Lehrkräfte dies erreichen? Unterstützung bietet der kostenlose Online-Kurs „Citizenship Education – Demokratiebildung in Schulen“, den die Bertelsmann Stiftung zusammen mit dem Institut für Didaktik der Demokratie an der Leibniz Universität Hannover entwickelt hat.

Hier gibt es weitere Informationen.

„Die Kinder und Jugendlichen von heute sind die Gesellschaft von morgen. Sie werden dieses Land in 10, 15 und 20 Jahren tragen. Wenn wir wollen, dass auch sie die Chance haben, in einer freien und gerechten Gesellschaft zu leben, dann müssen sie den Wert von Demokratie kennen“, sagte Hubig bereits im vergangenen Jahr gegenüber News4teachers, kurz bevor sie das Amt der Präsidentin der Kultusministerkonferenz übernahm (hier geht es zum Interview). Um dieses Ziel zu erreichen, müssten Kinder auch selbst erleben, „wie Demokratie funktioniert, wie ein demokratisches Miteinander, respektvoller Umgang und gegenseitige Achtung funktionieren – und wie unverzichtbar sie sind“, so Hubig damals.

Vorgaben zur Mitbestimmung in der Praxis

Für die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler in der schulischen Praxis in Rheinland-Pfalz soll nun ein Mitbestimmungskatalog eingeführt werden, der etwa Veränderungen des Schulgebäudes, Konzepte zu Klassenfahrten oder auch die Organisation von Hausaufgaben einschließe. Explizit untersagt wird in der Neufassung die Vollverschleierung im Unterricht, also das Tragen von Burka und Niqab. „Das Tragen eines Kopftuchs bleibt davon selbstverständlich unberührt“, so die Ministerin.

Für den Entwurf berücksichtigte das Ministerium 28 Stellungnahmen von Verbänden und Interessenvertretungen. Die Gesetzesvorlage geht nun an den Landtag. Die Landesvertretung der Schülerinnen und Schüler (LSV) begrüßt, dass die Mitsprache von Kindern und Jugendlichen an der Schule in mehreren Punkten verbessert worden sei. Allerdings sei das Ministerium leider nicht auf den Vorschlag gleich großer Stimmengewichte von Lernenden, Lehrkräften und Eltern in der Schulgemeinschaft eingegangen. Die Landesvertretung kritisiert auch, dass der Gottesbezug im Schulgesetz nicht gestrichen worden sei. Gleichwohl sei es Ministerin Hubig gelungen, eines der modernsten und schülerfreundlichsten Schulgesetze in Deutschland zu erarbeiten, an dem sich andere Bundesländer orientieren sollten. News4teachers / mit Material der dpa

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