DÜSSELDORF. Mitten in den Sommerferien laufen im nordrhein-westfälischen Schulministerium die Planungen auf Hochtouren, wie es nach den Ferien weitergeht. Zur Debatte stehen systematische Corona-Tests. Darüber will die Landesregierung noch in dieser Woche beraten, wie Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) ankündigte. Klar ist schon jetzt: Lernen auf Distanz wird im neuen Schuljahr wie normaler Unterricht bewertet und Lehrkräfte können sich endlich einen Dienstlaptop zulegen.
Gebauer lässt Bewegung in ihrer bisher eher ablehnenden Haltung zu „anlasslosen Massentests“ erkennen. Es gebe im In- und Ausland Entwicklungen bei den Corona-Infektionen, die Anlass zur Abwägung gäben, Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher „in noch zu definierenden Abständen testen zu lassen“. Zur Debatte stehen dabei in der Runde der Ministerinnen und Minister nach dpa-Informationen verschiedene Fragen:
- Sollen sich Lehrkräfte, die Sorge vor einer Ansteckung haben, kostenlos testen lassen dürfen?
- Wird die ganze Schule durchgetestet, wenn ein Kind oder eine Lehrkraft erkrankt?
- Soll es an ausgewählten Schulen wissenschaftlich begleitete Tests geben?
- Müssen Corona-Tests von Lehrenden und Lernenden verlangt werden, die aus Risikoländern zurückkehren und wie wäre die Finanzierung zu regeln?
Bereits geltende Corona-Schutzmaßnahmen bleiben bestehen
Klar ist bereits, dass die 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler sowie die fast 200.000 Lehrkräfte in den rund 6.000 Schulen in NRW auch nach den Sommerferien weiter mit den üblichen Corona-Schutzmaßnahmen leben müssen – etwa mit Abstandsregeln und Masken in größeren Menschenansammlungen. Die jüngst von der Kultusministerkonferenz beschlossenen bundesweit einheitlichen Hygieneregeln (news4teachers berichtete) seien in NRW aber schon Standard und brächten keine Veränderungen, versichert Gebauer.
Eine Neuerung steht hingegen bei der Bewertung von Leistungen an, die coronabedingt beim sogenannten Unterricht auf Distanz erbracht werden. Sie sollen künftig ebenso wie Präsenzunterricht benotet werden. Eine entsprechende Verordnung sei derzeit in Vorbereitung. Bis zu den Sommerferien waren negative Homeschooling-Leistungen nicht in Leistungsbewertungen eingeflossen. Lediglich positive Leistungen seien beim Sozialverhalten mitberücksichtigt worden, erläutert Gebauer.
Laptops und Tablets für Lehrer und Schüler
Alle Lehrkräfte sowie alle bedürftigen Schülerinnen und Schüler sollen Laptops oder Tablet-Computer aus einem öffentlichen Förderprogramm finanziert bekommen. Es könne jedoch nicht sichergestellt werden, dass sämtliche Geräte schon nach den Sommerferien bei allen vorhanden seien, räumt Gebauer ein. Sie geht daher davon aus, dass Lehrkräfte bei ihren Aufgabenstellungen auch weiterhin Rücksicht auf die jeweilige Ausstattung der Schülerinnen und Schüler nähmen.
Das Förderprogramm soll bis zum Jahresende laufen. Die Geräte könnten von den Schulen aber schon jetzt angeschafft und nachträglich abgerechnet werden. Das sei rückwirkend ab dem 16. März möglich. Das Ziel sei, die digitale Technik „so schnell als möglich“ zur Verfügung zu stellen. Daher sollten die Schulen alle benötigten digitalen Geräte schon jetzt bestellen und nicht auf die für kommende Woche geplante Veröffentlichung der Förderrichtlinie warten. Ein Ausstattungsstandard werde von der Landesregierung nicht vorgegeben, so Gebauer.
Über die Verteilung entscheidet die Schule, die die Geräte kostenlos ausleihen soll. Rein rechnerisch reiche der 178 Millionen Euro schwere Fördertopf für Schülerinnen und Schüler, um die 356.000 Kinder und Jugendlichen auszustatten, die in NRW in Mindestsicherung leben. Für die Lehrkräfte sind weitere 103 Millionen vorgesehen. Smartphones gehören nicht zum Förderprogramm. (dpa)
