ERFURT. Die GEW hat in einem Brief an den Thüringer Bildungsminister Helmut Holter (Linke) die Umsetzung des geltenden Arbeitsschutzes sowie der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts an Schulen gefordert. Die Erzieher und Lehrer im Freistaat seien „zutiefst verunsichert“, so heißt es. Aus dem Forderungskatalog der Gewerkschaft – der sich so auch auf andere Bundesländer übertragen ließe – lässt sich schließen, wie wenig bislang unternommen wurde, um den pädagogischen Betrieb zu sichern.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Die Einschränkungen der Bundesregierung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus zielen auf Abstand, Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht überall da, wo Abstand nicht gewahrt werden kann sowie zusätzlich auf Lüftung geschlossener Räume. Als Bildungsgewerkschaft müssen wir feststellen, dass wesentliche Merkmale dieser Maßnahmen an Bildungseinrichtungen nicht gegeben sind. Vielmehr werden die gültigen Arbeitsschutzregeln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel) sowie die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes für Kitas und Schulen faktisch außer Kraft gesetzt.“
Robert-Koch-Institut empfiehlt für Risikogebiete, Abstandsregel im Unterricht wieder einzuführen
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt ab einem Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb einer Woche auf 100.000 Einwohner für alle Schulen des betroffenen Gebiets eine generelle Maskenpflicht im Unterricht (also auch in Grundschulen) sowie eine Verkleinerung der Lerngruppen, damit die Abstandsregel in den Klassenräumen eingehalten werden kann (News4teachers berichtet ausführlich über die Empfehlungen des RKI für den Schulbetrieb). Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt in Thüringen (Stand: 8.11.) bei 78. News4teachers
Für Kitas:
- Die RKI-Empfehlungen umzusetzen.
- Zusätzliches pädagogisches Fachpersonal für den coronabedingten Mehrbedarf einzustellen.
Die Gruppengrößen zu verringern. - Beschäftigte für digitale Kommunikationswege wie Dienstberatungen und Elterngespräche entsprechend auszustatten.
- Luftreinigungssysteme einzusetzen.
- Masken (FFP2 bzw. Alltagsmasken) zur Verfügung stellen.
- Insbesondere ist auch Unterstützung bei der Ausgestaltung der Hol- und Bringphasen zu leisten.
- Regelmäßige und freiwillige kostenlose Tests in enger Taktung zu ermöglichen und die Kosten dafür zu übernehmen.
- Ansprechende und leicht verständliche Schilder in verschiedenen Sprachen oder Piktogramme zur Verfügung zu stellen, damit Familien mit Migrationshintergrund nicht ausgegrenzt werden.
Für Schulen:
- Die RKI-Empfehlungen umzusetzen. Dabei sind die Schulträger zu verpflichten, ihren Anteil an den Hygienemaßnahmen unverzüglich umzusetzen, was sie derzeit häufig nicht oder nicht in ausreichendem Umfang leisten.
- Zusätzliches pädagogisches Fachpersonal für den coronabedingten Mehrbedarf einzustellen.
- Auf ein Wechselmodell zwischen Präsenz- zu Distanzunterricht umzustellen.
Kosten für zusätzliche Schulbusse zu übernehmen, damit ein sicherer Schüler*innenverkehr möglich wird. - Größere Räume für den Unterricht anzumieten (insbesondere für Grundschulen).
- Luftreinigungssysteme einzusetzen.
- Masken (FFP2 bzw. Alltagsmasken) zur Verfügung stellen.
- Regelmäßige, freiwillige und kostenlose Tests in enger Taktung zu ermöglichen und die Kosten dafür zu übernehmen.
- Lehramtsstudierende vergütet für Fördermaßnahmen einzusetzen.
- Lehrpläne coronabedingt zu entschlacken.”
