Abstand, Abtrennungen, Masken: Arbeitsministerium erlässt neue Richtlinien für den Arbeitsschutz – die in Schulen allesamt nicht gelten

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BERLIN. Das Bundesarbeitsministerium hat neue Richtlinien für den Schutz am Arbeitsplatz herausgeben. „Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente“, heißt es. Die darin enthaltenen Regelungen stehen allerdings in einem bemerkenswerten Kontrast zum Schulbetrieb, wie ihn die Kultusminister für das beginnende Schuljahr vereinbart haben.

In etlichen Bundesländern hat das neue Schuljahr bereits begonnen – ohne die bislang geltende Abstandsregel (Symbolbild). Foto: Shutterstock

„Ziel dieser Regel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes wirkungsvoll zu schützen“, so erklärt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu ihren neuen Vorgaben. „Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen in den Betrieben, Einrichtungen und Verwaltungen wird durch Unterbrechung von Infektionsketten zugleich ein Beitrag zum Bevölkerungsschutz geleistet.“ Die Maßnahmen sollen also nicht allein die Beschäftigen schützen – es gilt zu vermeiden, dass die Betriebe zu Corona-Hotspots werden, über die das Infektionsgeschehen in Deutschland neuen Schub erhält.

Der Schulbetrieb mit seinen rund 820.000 Lehrern und mehr als elf Millionen Schülern in Deutschland sollte entsprechend wichtig genommen werden. Allerdings: Praktisch nichts, was der Arbeitsschutz vorsieht, wird in den Schulen umgesetzt.

Abstandsregel wurde in den Klassenräumen ausgesetzt

So heißt es in dem Papier: „Der Arbeitgeber hat insbesondere Maßnahmen zu ergreifen, die die Anzahl ungeschützter Kontakte zwischen Personen (auch indirekter Kontakt über Oberflächen) sowie die Konzentration an luftgetragenen Viren in der Arbeitsumgebung soweit wie möglich verringern. Geeignete Maßnahmen hierfür sind beispielsweise die Einhaltung der Abstandsregel, Arbeiten in festen Teams, die Trennung der Atembereiche durch technische Maßnahmen, die Nutzung von Fernkontakten, die verstärkte Lüftung, die Isolierung Erkrankter, eine intensivierte Oberflächenreinigung und zusätzliche Handhygiene.“

Wenn die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, „sind als technische Maßnahme Abtrennungen zu installieren. Abtrennungen aus transparentem Material sind zu bevorzugen, um erforderlichen Sichtkontakt und ausreichende Beleuchtungsverhältnisse sicherzustellen.“

Und weiter: „Soweit arbeitsbedingt die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten mindestens Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) zum gegenseitigen Schutz tragen. Entsprechend der Höhe des Infektionsrisikos, das sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, sind filtrierende Halbmasken (mindestens FFP2 oder vergleichbar als persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Gleiches gilt, wenn in einer unmittelbaren Interaktion einer der Beteiligten keine MNB tragen kann. Die MNB und die filtrierenden Halbmasken sind vom Arbeitgeber bereitzustellen.“

Die Schulpraxis nach den Sommerferien sieht hingegen so aus: Für den Unterricht wurde bundesweit die Abstandsregel in den Klassenräumen ausgesetzt, Abtrennungen sind nicht vorhanden, und eine Maskenpflicht gilt in 15 von 16 Bundesländern – wenn überhaupt – lediglich auf Fluren und Schulhöfen. Als einziges Land hat Nordrhein-Westfalen eine bis zum 31. August befristete Maskenpflicht auch im Unterricht der weiterführenden Schulen erlassen.

Lüften im Klassenraum: Laut KMK reichen alle 45 Minuten

„Durch verstärktes Lüften kann die Konzentration von möglicherweise in der Raumluft vorhandenen virenbelasteten Aerosolen reduziert werden. Verstärktes Lüften ist insbesondere durch eine Erhöhung der Frequenz, durch eine Ausdehnung der Lüftungszeiten oder durch eine Erhöhung des Luftvolumenstroms möglich“, betont die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Doch nicht einmal dabei müssen in Schulen die Standards eingehalten werden.

So heißt es im geltenden Hygieneplan der Kultusministerkonferenz für die Schulen: „Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 45 min ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts.“ Entsprechend lauten die Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

In den Arbeitsschutz-Regelungen wird hingegen auf die ASR A3.6 verwiesen, die eine Frequenz beim Fensterlüften „von Büroräumen nach 60 Minuten und von Besprechungsräumen nach 20 Minuten“ vorsieht – und bei Klassenräumen dürfte es sich um „Besprechungsräume“ handeln. „Diese Frequenz ist in der Zeit der Epidemie möglichst zu erhöhen. Eine sogenannte Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster ist anzuwenden. Es wird eine Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten empfohlen. Besprechungsräume sind zusätzlich bereits vor der Benutzung zu lüften, insbesondere dann, wenn sich zuvor andere Personen dort aufgehalten haben.“

Apropos Besprechungen: „Bei Besprechungen ist die Einhaltung der Abstandsregel im Besprechungsraum zu gewährleisten. Dies kann zum Beispiel durch eine geringere Belegung erfolgen.“

Lehrerverbände kritisieren, dass die Kultusministerien mauern

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird in dem Regelwerk mehrfach betont. So heißt es: „Der Arbeitgeber soll bei der Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Ableitung betriebsspezifischer Infektionsschutzmaßnahmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt einbeziehen. Zudem ist der Prozess beteiligungsorientiert unter Einbeziehung der Beschäftigtenvertretungen oder, falls diese nicht vorhanden sind, mit den Beschäftigten umzusetzen.“

Und: „Um der Verunsicherung und Angst der Beschäftigten durch die Vielzahl an teilweise widersprüchlichen Informationen über die Gefährdung durch SARS-CoV-2 entgegenzuwirken, ist möglichst frühzeitig eine aktive Kommunikation zu den möglichen Gesundheitsrisiken und den getroffenen Schutzmaßnahmen erforderlich.“ In etlichen Bundesländern beklagen Lehrerverbände, dass die Kultusministerien sie, wenn überhaupt, zu spät informieren und die Schulen mit plötzlichen Vorgaben überfallen.

Übrigens: Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, könnten davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln, so betont das Bundesarbeitsministerium. Heißt dann wohl: Die Länder können sich auf Klagen gefasst machen. News4teachers

Hier lässt sich die vollständige neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herunterladen.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Unterschätzen Kultusminister die Gefahr durch Aerosole? Warum spätestens im Herbst viele Corona-Infektionen in Schulen drohen 

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Stefan2020
3 Jahre zuvor

Offensichtlich nimmt die Verbreitung in Europa weiter zu. Frankreich verzeichnet in jüngster Zeit einen neuen Höchststand an täglichen Infektionen , aber tatsächlich ist auch Schweden in Schwierigkeiten, es gibt pro Kopf höhere Neuerkrankungen als in Frankreich. Zusätzlich zu diesen beiden Ländern sehen Großbritannien, Irland, Spanien, Polen und die Tschechische Republik im Laufe des Monats zunehmend dunkel schattierte regionale Gebiete auf der Infektionskarte….und Deutschland macht Regelschulbetrieb.

Der Spätherbst / Winter wird lustig werden….

https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/styles/is_large/public/images/w31_32_COVID_subnational_Last_2week.png

https://www.ecdc.europa.eu/en/cases-2019-ncov-eueea

Omg
3 Jahre zuvor

Schön, dass news4teachers die Arbeitschutzstandards entdeckt. Zu der Frage eines Bürgers, ob diese Standards fuer alle Beschäftigten gelten oder ob öffentliche Arbeitgeber davon ausgenommen sind, erhielt ich vom Bundesministerium die Antwort, dass eine individuelle Rechtsberatung nicht moeglich waere. Aber vielleicht erhält ja news4teachers eine Antwort..

MP
3 Jahre zuvor
Antwortet  Omg

Fragen Sie die zuständige Unfallkasse oder das Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit.

omg
3 Jahre zuvor

Dazu hatte ich am 26.04.2020 der Redaktion gemailt.

uno
3 Jahre zuvor
uno
3 Jahre zuvor

Ach, den MNS zahlt der Arbeitgeber?? Bei uns in der Schule wurden nur „Ersatzmasken“ für SuS bereitgestellt!?

Omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  uno

Die sind vom Land zu stellen.
Und zwar nach den Wechseluntervallen des RKI.

rus.pittius
3 Jahre zuvor
Antwortet  uno

lehrkräfte sind ja auch beim ALnd und nicht bei der Kommune beschäftigt. Folglich muss die Kommune die amsken nur an die Schüler*innen abgeben, die eine städtische Schule besuchen.
Nennt sich Aufgabenteilung entsprechend zugewiesener Zuständigkeiten:)
Die Stellung der Masken ist exemplarisch für die Trennung zwischen kommunaler und staatlicher Ebene. Ist doch prima, wenn verfassungskonform von den Verwaltungen gehandelt wird.

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  uno

Und es muss FSP2 sein, eine MSN reicht laut Arbeitsschutz nicht

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  uno

Niedersachsen hat gleich in den Rahmen-Hygieneplan geschrieben, dass der MNS mitzubringen ist.

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Das dürfen die gerne schreiben. Der Arbeitgeber hat diesen aber zu stellen.

Marie
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

NRW auch.

Defense
3 Jahre zuvor

Wie kann das alles von den Ministerien ignoriert werden?

Das kann doch nicht wahr sein!
Gibt es denn nichts, das das Alles verhindern kann? Es kann doch nicht sein, dass Rechtsanwälte, Gerwerkschaft, Verbände etc. machtlos sind und nichts bewirken können!

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Defense

Aktuell ist es so, dass z.B. in Hessen der druckfrische Hygieneplan mit den Hinweisen des RKI heute zur Vermeidung von Menschenansammlungen in Innenräumen Geschichte ist.
Die o.g. Arbeitsschutzstandards führen auch dazu, dass der Plan gleich wieder in die Tonne müsste – die tägliche Reinigung ist in Hessen nicht mehr vorgesehen, Unterricht in Fachräumen erfolgt wie vor Corona.
Dabei weisen die Standards deutlich darauf hin, dass Dinge, die von mehreren genutzt werden, regelmäßig zu reinigen wären. Es ist nur noch peinlich.
Übrigens empfiehlt das HKM (Anlage zum Musizieren mit Blasinstrumenten), dass eine Plexiglasscheibe zwischen Musiker und Lehrer sein solle.
Nur: Weder das Land will die zahlen noch der Schulträger.

Usw. usw. Wir stecken zwar noch mittendrin in der Pandemie, bei der Lernfähigkeitsgeschwindigkeit der Kultusminister habe ich aber schon vor der nächsten Angst.

Leseratte
3 Jahre zuvor

Die Maskenpflicht im Unterricht an den weiterführenden Schulen in NRW lehnte der Präsident der Bundesärztekammer, Reinhardt, ab. „Eine Maskenpflicht im Unterricht halte ich nur dann für sinnvoll, wenn es sich absolut nicht einrichten lässt, dass man mit Abstand und gut belüftet den Unterricht abhält“, sagte der Ärztepräsident der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.

Eben gelesen. Scheinbar hat auch die Bundesärztekammer noch nicht kapiert, dass die KM ganz bewusst genau auf den geforderten Abstand verzichten und dass Lüftung auch nicht funktioniert. War von denen mal einer in der letzten Zeit in einer vollbesetzten Schule?????????
Nur noch weltfremd.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

Für Lehrkräfte in NRW gibt es die Maskenpflicht im Unterricht nur dann, wenn sie den Mindestabstand von 1,50 Metern nicht einhalten können. Im Gebäude, auf dem Hof und vor allem im Lehrerzimmer ist sie zwingend vorgeschrieben, genauso wie bei Unterschreitung des Mindestabstandes im Klassenraum.

==> Unterrichtet mit Visier – und bleibt im Unterricht „vonne Schülers wech“! Back to „Frontalunterricht“. Da bekommt die begrifflichkeit „sich im Unterricht mit etwas aus einander zu setzen“ doch eine ganz andere Bedeutung:)

Anne
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„ Unterrichtet mit Visier “ – würden wir gern, hat aber unsere Yvonne direkt untersagt. Also versuche ich krampfhaft, 1,5 m Abstand zu halten. Das ist bei Grundschulkindern aber eher wenig praktikabel. Zudem liegt mein Klassenraum auf der Südseite. Luftzug gibt es nur, wenn die Jalousien offen sind, dann sind aber derzeit rasch über 30°. Meinen Antrag, über Nacht die Kippfenster geöffnet zu lassen, lehnte die Gemeinde ab (obwohl Nachtlüftung bei solchen Temperaturen gesetzlich vorgesehen ist). Daraufhin hab ich der SL erklärt, dass mein Raum für Unterricht nicht zur Verfügung steht. Nach langem hin und her darf ich jetzt einen Raum im Keller nutzen. Die Kinder sitzen eng an eng, mein Pult steht gerade so 1,5 m weg vom ersten Tisch und ist der einzige Ort, an dem ich die Maske abnehmen darf. Aber immerhin ist es kühl und Luftzug ist auch möglich…

Leseratte
3 Jahre zuvor

Ich frage mich, auf wen oder was SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen, die zu Recht auf Arbeitsschutz bzw. Infektionsschutz bestehen, noch hoffen sollen. Gerichte haben ja bereits den Verzicht auf Abstand und auf die von Virologen angemahnte Maskenpflicht abgesegnet. Die Vorgaben des Arbeitsministeriums zum allgemeinen Arbeitsschutz unter Pandemiebedingungen dürfen ungestraft ignoriert werden bzw. werden für Schulen nicht als gültig angesehen. Die Leopoldina hat auch nix mehr zu melden. Der Ärztekammerpräsident hat auch gesagt, die Quarantäne von 14 Tagen könne man auf die Hälfte verkürzen. Wird dann noch mal nachgetestet, ob derjenige noch infektiös ist???? Hauptsache schnell wieder alle in die Schule. Man fragt sich, wie das bei den ansteigenden Infiziertenzahlen weitergehen soll. Risikopatienten scheint es überhaupt nicht mehr zu geben.

Alla
3 Jahre zuvor

Und bei uns hat der Schulträger 100 Alltagsmasken geliefert. Für das vom Schulträger bezahlte Personal, Hausmeister, Sekretärin, Schulsozialarbeiterin. Ausdrücklich VERBOTEN für Lehrer und Schüler.

GriasDi
3 Jahre zuvor

Der Arbeitsschutz an Schulen wird doch seit Jahren ignoriert. Der Schallschutz gilt nicht, keine der Stühle oder PC-Arbeitsplätze genügt dem Arbeitssschutz, die LehrerInnen-Arbeitszeit verstößt gegen EU-Recht (da regelmäßig mehr als 50 Stunden pro Woche) usw. usw. usw.

lilu
3 Jahre zuvor

Dann ist es ganz nüchtern betrachtet nun so: Weil der Infektionsschutz an Schulen vom Land nicht ernstgenommen wird, werden noch gaaaaanz viele Personen in Quarantäne kommen. Im Prinzip kann jeder Lehrer/jeder Schüler nun damit rechnen, mindestens einmal eine Quarantäne mitmachen zu müssen, auch wenn man sich in der Freizeit noch so diszipliniert verhalten hat. Aber vermutlich ist das unser kleinstes Problem, die Gefährdung der Bevölkerung wird bewusst in Kauf genommen. Ich kann nicht verstehen, dass so ein Wahnsinn nicht gestoppt werden kann. Und ich verstehe, diese gerichtlichen Entscheidungen und viele dienstliche Anordnungen nicht, die alle so widersprüchlich sind und sich jeglicher Logik entziehen.

FunkelfunkelkleenerStern
3 Jahre zuvor

An unserer Schule ist seit Beginn der Sommerferien nicht geputzt worden, während der „Sommerschule“ und auch zu Beginn des neuen Schuljahres nicht. Auf Nachfrage wurde kundgetan, dass die zwei Reinigungskräfte alt seien und „es ja mit dem Putzen nicht mehr so gut klappt“. Außerdem hat die Reinigungsfirma sowieso kein Desinfektionsmittel mehr. Heißt im Klartext: Lüften muss reichen! Ob das der Fürsorgepflicht entspricht, muss nicht diskutiert werden. Ob hier bereits grobe Fahrlässigkeit vorliegt, lohnt dagegen schon eher eines zweiten Gedankens. Nun ja, da die Weisungsbefugten nach dem Prinzip „Wenn ich mir die Augen zuhalte, sieht man mich nicht“ agieren, sind wir Lehrer, die Schüler und alle Angehörigen verraten und verkauft. Jetzt heißt es, das Beste aus dem von oben angewiesenen Schlamassel zu machen und zu hoffen, dass es zumindest für die eigene Gesundheit und die der Lieben glimpflich ausgeht.

xy
3 Jahre zuvor

In Deutschland erhitzt man gerade langsam die Frösche. Man will den schwedischen Weg und glaubt an Herdenimmunität. Bisher dachte ich, dass eine Durchseuchungspolitik in Deutschland schon aus historischen Gründen nicht durchsetzbar ist. Inzwischen gehe ich davon aus, dass Risikogruppen unter Schülern, Lehrern und Angehörigen fest als Kollateralschaden eingeplant sind. Die Querdenker sind die nützlichen Idioten bei dieser Strategie.

Gerhard Schoettke
3 Jahre zuvor
Antwortet  xy

In der Schweiz hat der Bundesrat das schwedische Modell beschlossen, schon vor 10 Tagen. Auch hier erkranken nun vorwiegend junge Leute, es gibt keine Impfung und kein Medikament, es gibt kaum Erkrankte in den Krankenhäusern, außerdem ist das Thema Folgeerkrankungen in der Schweiz nicht so präsent, da es wohl ein paar Studien gibt, aber bestätigt sind die nicht. Was glauben Sie warum in der Schweiz Bars und Discos offen sind? Warum sind in Aarhus/ Dänemark Partybusse im Einsatz? Auch hier das Zitat der Ministerpräsidentin: Wir können nicht nur nach den Infiziertenzahlen schauen, sondern müssen beobachten wer krank wird…..und Österreich? Popo an Popo im Lokal….an der Theke….
Das Thema Eltern, es sind 3 Tote Kinder unter 20 Jahren laut RKI, das mit den Folgeerkrankungen sind Studien und könnte sein oder auch nicht. Meine Kinder und ich sind um ein vielfaches mehr gefährdet an anderen Krankheiten oder Unfällen zu erkranken oder zu sterben. Es ist eine Unverschämtheit hier immer zu behaupten, dass wir jemand brauchen um unsere Kinder zu betreuen und wir unsere Kinder einer Gefahr aussetzen. Ich fordere Sie auf hier nicht von den meisten Eltern zu schreiben. Bei allen meinen 3 Kindern waren die Schulen vor den Ferien voll, Geundschule lief bei uns schon ohne Abstand, bei Bekannten sind die Schulen voll, die Eltern schimpfen über Maskenpflicht und Abstand in der Schule. Nachmittags treffen sich Kinder und Jugendliche ohne Abstand und Maske oder haben Sie mal 2 Kinder im Freibad mit 1,5m Abstand und/ oder Maske gesehen? Oder beim Kicken? Und morgens sollen sich die Kinder gegenseitig schützen? Und mittags im Verein zusammen kicken? Und wieviel waren auf Abireise?
Lehrer sind eingestellt worden um unsere Kinder täglich zu unterrichten, ebenso wussten Lehrer, dass es z.T. auch ungeimpfte Kinder gibt, die schlimme Infektionen auslösen, die jährliche Grippe. Wie gefährlich Covid-19 ist, wissen wir nicht, die Dunkelziffer ist sehr hoch und die Möglichkeit besteht, dass wir bei einer Durchschnittssterberate wie bei Grippe landen. Kein seriöser Wissenschaftler kann Ihnen hierauf eine Antwort geben. Das Durchschnittssterbealter bei Corona liegt bei 82 Jahren in D, bei Grippe schwangt es zwischen 65 und 70.
Sie wünschen nun, dass sich Ihre Arbeitsbedingungen ändern, auf welcher Basis? Risikogruppen gibt es laut RKI kaum.

Donauperle
3 Jahre zuvor

In Aarhus wurde inzwischen wegen gestiegenen Coronafällen bis zum 1. September eine MNS-Pflicht im ÖPNV eingeführt, der Schulstart an etlichen Schulen verschoben und die Besuchsrechte in Pflegeeinrichtungen eingeschränkt.

Alex
3 Jahre zuvor

„ ebenso wussten Lehrer, dass es z.T. auch ungeimpfte Kinder gibt, die schlimme Infektionen auslösen,“. Ja, das weiß ich. Ist mir aber relativ egal, weil ich selbst geimpft bin und mich deshalb nicht anstecken kann. Auch für Sie gern nochmal: Lehrer wollen unterrichten, aber es kann nicht sein, dass für alle Schulen die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen von den Bildungsministern einfach so ausgehebelt werden, nur damit auf Biegen und Brechen alle Kinder wieder „betreut“ sind!

ThankYouForWearingYourMask
3 Jahre zuvor
Antwortet  Alex

Gegen Grippe und Masern bin ich geimpft. Betrifft mich also nicht persönlich, wenn die Schüler nicht geimpft sind. Ich bin ja geschützt! Meine Familie ist auch geschützt, ebenfalls Masern und Grippe geimpft.

Ich bin dazu eingestellt worden, Schüler zu unterrichten. Ja, das will ich auch gerne weiterhin! Ich liebe meinen Lehrerberuf und gehe täglich gerne zur Schule. Aber wenn ich jeden Tag mein Bestes in der Schule gebe, erwarte ich von meinem Arbeitgeber, dass Infektionsschutz genauso ernst genommen wird, wie der Staat es von anderen Arbeitgebern einfordert.

Immer noch sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Also habe ich ein Recht auf Schutz, wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

Mama51
3 Jahre zuvor

Ja, ich denke,dass es Zeit für einen landesweiten Streik wäre… Das Problem ist nur:
Die Verbeamteten dürfen nicht und die Angestellten haben möglicherweise Angst um ihren Arbeitsplatz. Letzteres ist vielleicht unberechtigt, hat doch kein einziges Bundesland genügend Lehrkräfte, doch bei den „Plänen und Maßnahmen“ der Kultusminister/-Innen, mit aller Gewalt und um wirklich JEDEN PREIS den Regelunterricht durchzusetzen, ist denen vielleicht tatsächlich fast alles an „Strafen“ für aufmüpfige LuL zuzutrauen! Auch die Entlassung der aussterbenden Spezi „Lehrkörper“… Wenn sie nicht mangels Studienplätzen aussterben, dann eben wegen der kultusministeriellen Covid 19_ Corona – Politik.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Mama51

OMG – den Eltern und SuS ist es doch unbenommen zu streiken. Sich hinter den Lehrkräften, die von ihrem Arbeitgeber abhängig sind , zu verstecken ist – ehrlich gesagt – mehr als feige und extrem peinlich.

Was passiert denn den Eltern, wenn sie einen landesweiten Schulboykott organisieren?

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nichts?
Der Unterricht kann nicht wie vorgesehen erfolgen, aber das kann er ja auch nicht, wenn die Kinder ständig in Quarantäne zu Hause sitzen müssen.

Allerdings sind die Eltern mit ins Boot zu holen, die sehnsüchtig die Schulöffnung erwarten oder die Betreuungszeiten dringend benötigen.
Was wäre, wenn jeder ein Kind dieser Eltern mit vor die Schule oder an den Küchentisch nimmt?

Gerhard Schoettke
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die Eltern wollen keinen Schulboykott sondern Regelunterricht, ja und es gab in den Schulen meiner Kinder schon ein paar seltsame Situationen, vor Corona. Lange Krankmeldungen aus psychischen Gründen….woher ich das weiß? Von der Lehrerin persönlich, sie hat sich dann versetzen lassen….

Palim
3 Jahre zuvor

Und was haben längere Krankmeldungen mit Corona zu tun?

Ah, ich komme selbst drauf:
Der erhöhte krankheitsbedingte Ausfall, dessen Ursache sicher auch in fehlendem Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt, wird durch Corona deutlicher, da nun wirklich jedeR verstehen kann, dass sonst übliche Regeln im Schulbetrieb nicht zur Anwendung kommen.

Es ist gut, dass Sie noch einmal auf diesen Zusammenhang hinweisen!

Omg
3 Jahre zuvor

Best of Krisenkommunikation ( Rubrik comedy) :
https://kultusministerium.hessen.de/

Bitte den Text unter dem Bild der Pressekonferenz lesen.,,, so viel Abstand wie nietig“!!!!
Einen Tag vorher würde offiziell der Mindestabstand fuer alle per Hygiene Plan angeschafft.

Gibt es fuer Pressekonferenz en auch so was wie die goldene Himbeere fuer Filme? Wenn ja. Dann nominierte ich hiermit…… Des Hessische Kultusministerium.

Omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Omg

Nötig muss es heißen.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Omg

Das Motto kommt von einem Schreiben aus NRW, bei dem die anderen BL abgeschrieben haben,
NDS hat das in den neuen Leitlinien und in den Handreichungen zum Distanzlernen stehe.

Immer ist es ein „soviel wie möglich“,
vielleicht müssen wir alle nur noch die Möglichkeiten finden?
Wenn es ab der nächsten Woche nicht mehr so warm ist, muss man überlegen, ob man die Fenster unentwegt offen stehen lässt oder ob man gleich nach draußen geht. Wie es wohl wäre, wenn alle es konsequent 1-2 Wochen durchhalten, weil der Unterricht in den Klassen nicht den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes entspricht?

Weiterhin gilt ja das Wort, das ein Raum, der nicht gelüftet werden kann, nicht als Unterrichtsraum genutzt werden darf. Darauf sollten Lehrkräfte und Eltern bestehen.

Omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

Ge- oder Ver- als Vorsilbe?????

MP
3 Jahre zuvor

Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Arbeitsschutzgesetze nicht an Schulen für alle dort Beteiligten gelten sollen!?
Die Arbeitsschutzregel ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern sozusagen der allgemein anerkannten Regeln der Technik (also Umsetzung des Arbeitsschutzes); d.h. wenn die Bildungsverwaltungen davon abweichen, müssen sie nachweisen, dass ihre veränderte Umsetzung den Anforderungen diesern Regeln entsprechen bzw. im Ergebnis genügen.

Bitte fordert diesen Nachweis ein!

Gerhard Schoettke
3 Jahre zuvor

Ich glaube das mit dem Arbeitsschutz ist nicht so einfach, für Sie, die Sie es verlangen schon, doch die KM müssten diesen Schutz leisten ohne die Familien zu belasten. Laut KM müsste dieser Arbeitsschutz zur Zeit von den Familien getragen werden, da ja nicht genug Platz und Personal in den Schulen ist.
1. hat der Staat Bildungspflicht, Streamingunterricht kann wohl aus technischen Schwierigkeiten nicht angeboren werden, bleibt das Problem mit der Betreuung bis 12 Jahre. Der Staat kann sich eine Rückkehr zum Einverdienermodell nicht leisten. Sie beziehen sich hier oft auf die Eltern, aber wir sind nicht verantwortlich für die Bildungsmisere, und sind nicht bereit auf die Bildungspflicht des Staates zu verzichten. Wer vollmundig mit Ganztagsangeboten und Hortbetreuung und verlässlicher Grundschule wirbt muss das auch stemmen.
2. Positive Tests reichen nicht immer für sehr umfassende Maßnahmen. Hospitalisierungen von Covid Patienten werden weniger, Todesfälle stagnieren, weil sich nun die Jüngeren anstecken. Wenn die Politik nun die Pflegeheime besser schützt, dann könnte man ja ganz gut damit leben. Denn die WHO ruft deutlich auf, dass man lange mit dem Virus leben muss und vielleicht nie mehr verschwindet….

omg
3 Jahre zuvor

Zur Frage, ob die Arbeitschutzstandards für Schulen gelten:
„(…) danke für Ihre Nachricht. Die in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel enthaltenen Maßnahmen richten sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens. Konkrete Ausnahmeregelungen können wir Ihnen nicht nennen, dennoch gibt es branchenspezifische Besonderheiten, beispielsweise für Baustellen oder die Landwirtschaft. Diese finden Sie in folgendem Dokument ab S. 18: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Viele Grüße aus der BMAS-Redaktion. “

Diese Datei erläutert und konkretisiert die Standards, welche die News4teacher Redaktion schon oben verlinkt hat.

Klar wird: jedes Bundesland hat eine Gefährdungsbeurteilung vorzulegen bzw. anzufertigen. Keines hat welche.
Klar wird auch: Technische Lösungen (Raumlüftung usw.) haben Vorrang vor personellen Maßnahmen (jetzt wird es richtig peinlich)

Unter 4.1 werden die grundlegenden Maßnahmen beschrieben.
Klar wird hier auch: Das Land Hessen, das Bußgelder bei Maskenverstößen eintreibt, dass Bußgelder bei Gewerbetreibenden eintreibt und Geschäfte schließt, weil die Corona Standards nicht eingehalten wurden – erlaubt sich als Arbeitgeber, selbst einen Dreck auf diese Vorgaben zu geben.
Wer den Hygieneplan liest (https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjcntGQtafrAhXPKewKHYWGBuQQFjAAegQIBRAB&url=https%3A%2F%2Fkultusministerium.hessen.de%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fmedia%2Fhkm%2Fhygieneplan_5.0_0.pdf&usg=AOvVaw2QhVoMRdKGpyrGnReKek3R), wird feststellen: Der Arbeitsschutz zumindest ist beim Kultusministerium mangelhaft aufgestellt bzw. nicht vorhanden.
Danke dafür.

Was kann man tun? Problematisch ist, dass Verwaltungsgerichte ja festgestellt haben, dass das Land Hessen den Hygieneplan hat und damit Schutzmaßnahmen ergriffen hat. Ein Arbeitsgericht müsste dieses eigentlich zwingend anders sehen, weil – anders als bei den verwaltungsgerichten ja auch in den Urteilen nachlesbar -, hier eine Prüfung der Pflichten als Arbeitgeber erfolgen würde usw. usw. Ärgerlich nur, dass ein Arbeitgeber, der selbst bei den Firmen und Bürgern kein AUge zudrückt, nicht versteht, dass err nicht um dem Arbeitsschutzgesetzt steht.

omg
3 Jahre zuvor

Sorry. Was für ein Deutsch‘: dass er nicht über dem Arbeitsschutzgesetz steht.

Nadine Lievenbruck
3 Jahre zuvor

Ich freue mich über Unterstützung für die folgende Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/kostenlose-ffp2-masken-fuer-lehrerinnen-2