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GEW scheitert vor Gericht mit Klage für Corona-Schutz in Schulen

MÜNCHEN. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist mit einem Eilantrag für mehr Corona-Schutzmaßnahmen in Bayerns Schulen gescheitert. Das Verwaltungsgericht in München lehnte den Antrag am Montag als unzulässig ab. Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, wurde allerdings gar nicht in der Sache entschieden. Die Richter gingen ging davon aus, dass die GEW überhaupt nicht klageberechtigt ist (Az. M 26a E 20.5999).

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Die Gewerkschaft wollte mit ihrem Antrag kleinere Klassen und die Wahrung des Mindestabstands in den Schulen durchsetzen. Lehrer und Schüler würden durch den bisherigen Präsenzunterricht an bayerischen Schulen nicht ausreichend vor Corona-Ansteckungen geschützt, begründete die GEW den Eilantrag.

Das Gericht betonte, dass der GEW die Antragsbefugnis fehle. Der Antragsteller müsse zunächst erst einmal geltend machen, möglicherweise in seinen eigenen Rechten verletzt zu sein. Dies sieht das Verwaltungsgericht bei der Gewerkschaft nicht. Eine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit entfalle, da dieses Grundrecht nicht auf Gewerkschaften anwendbar sei. Die GEW könne auch nicht mit dem Antrag stellvertretend Rechte von Mitgliedern wahrnehmen. dpa

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