BOCHUM. Seit über 15 Jahren arbeitet Sarah Lichtenberger als Schulleiterin der einzigen Online-Schule Deutschlands und war somit bereits Expertin für Distanzunterricht, bevor hierzulande Digitalisierung von Schule überhaupt ein ernstzunehmendes Thema war. Als Pädagogin, die vorwiegend Kinder und Jugendliche betreut, die nicht in das Regelsystem passen, aber auch als Mutter zweier Kinder hat sie den Umgang mit Schulschließungen im Pandemie-Jahr genau beobachtet. Vieles ist für sie nicht nachvollziehbar. Was sich dringend ändern sollte, hat Sie im Gastbeitrag für News4teachers zusammengefasst.
Die Pandemie hat uns Schwächen unseres Bildungssystems vor Augen geführt. Während der ersten Welle im Frühjahr 2020 erwischte es die meisten Schulen auf kaltem Fuß. Schüler saßen zuhause. Wegen mangelnder technischer Infrastruktur in den Schulen gab es häufig Materialverteilung aber keinen digital durchgeführten Unterricht. Viele Schüler und deren Eltern waren auf sich allein gestellt. In den Monaten bis zur zweiten Welle geschah dann wenig. Mit der Schulschließung zum Ende des Jahres traten wieder ähnliche Probleme wie im Frühjahr auf.
Auch meine Kinder litten und leiden unter dieser Situation. Der Spagat zwischen Kinderbetreuung und meinem Beruf gestaltet sich noch immer schwierig. Ich spüre die akuten Mängel bei der Durchführung des Distanzunterrichts und stehe dabei nicht alleine: Die meisten Eltern in meinem Umfeld klagen über Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung des digitalen Unterrichtes.
Aus Elternsicht ist es zum Beispiel schwer nachzuvollziehen, wenn sich eine Schule auf den Datenschutz beruft, um Videokonferenzwerkzeuge nicht einzusetzen, während andere Schulen täglich so unterrichten.
“Starke Wissensungleichheiten basieren auf der Willkür der Schule und der Lehrkraft”
Vermehrt kündigten Schulen den Distanzunterricht an, jedoch blieb es jeder Einrichtung überlassen, was diese sich darunter vorstellt. Das Spektrum reicht von der Übergabe von Unterrichtsmaterial auf dem Schulhof bis hin zu Videokonferenzen nach Stundenplan. Selbst unter den Parallelklassen an einer Schule gibt es unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung. Hier entscheidet die Fähigkeit der Lehrkraft, sich mit den digitalen Möglichkeiten auseinanderzusetzen, über den Umfang.
Die Leidenden sind die Schüler, denn es entstehen starke Wissensungleichheiten basierend auf der Willkür der Schule oder der Lehrkraft. Die fehlende Einheit bei den Schulen werfen nun einen Teil der Schüler unverschuldet zurück. Mit den längerfristigen Folgen werden wir als Gesellschaft in den nächsten Jahren zu kämpfen haben.
Auf die persönliche Entwicklung Heranwachsender hat dieses Jahr voller sozialer Einschränkungen einen großen Einfluss. Das kombiniert mit einem leistungsmäßigen Anschlussverlust an andere Gleichalterige bietet einen Nährboden für psychische Probleme bei den Betroffenen.
“Es fehlt ein einheitliches Konzept für alle Schulen in Deutschland.”
Entgegenwirken sollten wir durch klare Vorgaben der Bildungsministerien, wie der Fernunterricht an den Schulen abzulaufen hat. Bei vielen Entscheidung berufen sich Schulen auf Vorschriften durch die zuständige Regierungsstelle, nur im aktuell wichtigen Bereich der digitalen Beschulung fehlen diese oder sind nicht detailliert genug.
Es fehlt ein einheitliches Konzept für alle Schulen in Deutschland. Rahmenbedingungen und Grundlegendes zum Distanzunterricht sollten in Schulgesetze einfließen. Beispielsweise könnte die Mindestzeit der durchzuführenden Videokonferenzen pro Fach und Klassenstufe festgelegt werden. Als Pädagoge hat der Lehrer auch betreuende Aufgaben. Schüler benötigen eine erreichbare Bezugsperson und nicht nur einen Materialverteiler. Dieser soziale Aspekt ist wichtig für die Entwicklung der Schüler. Videokonferenzen ersetzen nicht den Klassenraum, aber zumindest hilft uns die Technik in Pandemiezeiten raus aus der Isolation und suggeriert ein wenig Normalität.
Grundschüler und Distanzunterricht sind eine spezielle Kombination, da bei den Kindern die Aufmerksamkeitsspanne häufig nicht ausreicht, um einen effektiven Unterricht per Video zu gestalten. Hier könnte sich durch kurze Sessions eine Gewöhnung an das Medium herausstellen.
Wie sieht die ideale technische Infrastruktur aus?
Der Austausch von Unterrichtsmaterialien durch Schüler und Lehrer, sowie die Überprüfung der Leistungsstände der Schüler ließen sich durch einheitlich aufgesetzte Systeme realisieren. Zentral durch das zuständige Bildungsministerium installierte und gepflegte Anwendungen stellen die Schulen vor Tatsachen und schließen Alleingänge aus.
Zusätzlich sollten ambitionierte Pläne zur Verbesserung der technischen Infrastruktur aufgestellt und umgesetzt werden. Wichtig wäre auch eine regelmäßige Kontrolle der eingesetzten Geräte und Software. Die Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur muss berücksichtigt und die eingesetzten Geräte nach Ablauf einer festgesetzten Lebensdauer ausgetauscht werden. Durch den Einsatz von Leasingmodellen ließe sich gewährleisten, dass die eingesetzten Geräte dem Stand der Technik entsprechen.
Lehrkräfte werden zur Fortbildung im Distanzlernen verpflichtet. Die Umstellung für Lehrer, die anderes Arbeiten gewohnt sind, ist schwierig. Daher sollte es gerade zu Beginn einen engen Austausch zwischen Lehrer und Ausbilder geben.
Für Zeiten mit Homeschooling bedarf es einer schnellen und unbürokratischen Möglichkeit der Geräteausstattung von finanziell benachteiligten Familien. Jeder Schüler muss in der Lage sein, dem Fernunterricht ohne technische Einbußen folgen zu können.
Für all diese Maßnahmen steht bereits Budget zur Verfügung in Form des Digitalpaktes. Längerfristig wird dieses Geld nicht ausreichen, da eine regelmäßige Verbesserung Kosten verursacht. Das ist jedoch kein Nachteil: Investitionen in Bildung sind nachhaltig, verbessern das gesamtgesellschaftliche Niveau und halten uns international konkurrenzfähig.
“Das Wohl und Recht auf eine Grundbildung, nicht das Erfüllen der Schulpflicht durch Präsenz sollte an erster Stelle stehen”
Allgemein sinnvoll wäre die Erweiterung der gesetzlichen Verankerung auf kranke Schüler, für die aufgrund ihrer Situation kein Schulbesuch möglich ist. Denn in diesen Fällen findet auch außerhalb der Pandemie kein Präsenzunterricht statt. Grundsätzlich ist das gemeinsame soziale Lernen wichtig für die Entwicklung der Kinder. Leider gibt es aber auch Fälle, in denen gerade diese Situation die Schüler krank macht, beispielsweise bei Mobbingopfern oder Sozialphobien. Das Wohl und Recht auf eine Grundbildung des einzelnen Schülers sollte an erster Stelle stehen, nicht das Erfüllen der Schulpflicht durch Präsenz im Klassenzimmer. Die Landesregierung NRW hat das nun in ersten kleinen Schritten erkannt.
Beim Thema Distanzlernen schwingt häufig auch der Datenschutz mit. Viele Anbieter digitaler Werkzeuge operieren außerhalb der deutschen bzw. europäischer Grenzen. Daher werden die hier geltenden DSGVO-Vorgaben häufig nicht komplett erfüllt.
Datenschutz macht Sinn, gleichzeitig drosselt er unseren technischen Fortschritt und erhöht die Bürokratie. Dass der deutsche Markt scheinbar keine adäquaten Substitute bereitstellt, spricht für großflächige Versäumnisse bei der Digitalisierung in Deutschland, nicht nur im Bildungsbereich.
In einer Abwägung zwischen dem Recht auf Bildung und dem Datenschutz, sollte das Wohl des Kindes und seine Entwicklung die höchste Priorität haben. Kleine Verstöße bei genutzten Werkzeugen sollten nicht schwer ins Gewicht fallen, immerhin werden in sozialen Netzwerken viel sensiblere Informationen freiwillig ausgetauscht.
Die Digitalisierung an unseren Schulen hat begonnen – wenn auch langsam. Die Einrichtung von Distanzunterricht ist lediglich eine sinnvolle Erweiterung dieses Prozesses. Daher sollte Fernunterricht und dessen Durchführung als Alternative in Krisenzeiten konzeptionell im Schulgesetz verankert und definiert werden. Den Nutzen davon hätten Schulen, Lehrer, Eltern und vor allem die Schüler.
Sarah Lichtenberger ist seit 2005 Leiterin der web-individualschule in Bochum. Die Fern-Schule bereitet Schülerinnen und Schüler, die aufgrund körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen vom Regelsystem befreit sind, ebenso wie junge Sportler und Jungstars auf staatlich anerkannte Schulabschlüsse vor. Berühmte Schulabsolventen sind die Zwillinge Bill und Tom Kaulitz von der Band Tokio Hotel.
Weitere Infos unter: www.webindividualschule.de
