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Streit ums Geld: Ganztag in der Grundschule – Rechtsanspruch wackelt

BERLIN. Es ist ein Prestigeprojekt der großen Koalition: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sollte noch vor der Wahl beschlossen sein. Doch den Ländern ist das zu teuer, sie stoppen das Vorhaben vorerst. Nun müssen schnell Kompromisse gefunden werden. „Das wird extrem knapp”, sagt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann.

Ob es für ihn einen Ganztagsplatz in der Grundschule gibt? Unsicher. Foto: Shutterstock

Der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler wackelt. Der Bundesrat hat am Freitag dem entsprechenden Gesetz nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung. Die Bundesländer fordern, dass der Bund deutlich mehr Geld für das milliardenschwere Vorhaben zur Verfügung stellt.

Das wollen sie im anstehenden Vermittlungsverfahren erreichen. Vertreter der Bundesregierung zeigten sich am Freitag enttäuscht und kritisierten die Länder für ihre Entscheidung im Bundesrat. Offen ist nun, ob es mit dem Prestigeprojekt der großen Koalition vor der Bundestagswahl noch etwas wird oder ob es der sogenannten Diskontinuität zum Opfer fällt: Gesetze, die in einer Wahlperiode nicht abschließend beraten werden, verfallen.

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Geplant ist eigentlich, dass jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. Damit würde sich an den Betreuungsanspruch in der Kita, den es schon länger gibt, direkt ein Anspruch in der Schule anschließen.

Es wird davon ausgegangen, dass dafür bis zu eine Million zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen. Milliardeninvestitionen in Räume und Ausstattung sind nötig. Hinzu kommen geschätzte Personal- und Betriebskosten von bis zu 4,5 Milliarden Euro im Jahr.

Der Investitionsbedarf ist aber unterschiedlich: Vor allem im Osten Deutschlands gibt es schon flächendeckend Ganztag.

Der Bund will den Ländern nach bisherigen Plänen 3,5 Milliarden Euro für die Investitionen zur Verfügung stellen und sich langfristig mit knapp einer Milliarde Euro jährlich an den laufenden Betriebskosten beteiligen. Die Länder fordern allerdings, dass sich der Bund hälftig an den Betriebskosten beteiligt. Das wären gut zwei Milliarden Euro pro Jahr.

«Kinder und Familien in unserem Land haben dieses Signal nicht verdient»

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), der sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stark gemacht hatte, sagte im Bundesrat, die Länder könnten die vorgesehene Last nicht schultern, «das würde den Grundsätzen einer soliden Haushaltsführung widersprechen». Es sei immer das Gleiche: Der Bund locke die Länder mit Geld für Investitionen, beteilige sich dann aber nur unzureichend an den weiterlaufenden Betriebs- und Personalkosten. NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) warf dem Bund vor, den Rechtsanspruch mit der Brechstange durchsetzen zu wollen.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) kritisierte die Bundesländer: «Kinder und Familien in unserem Land haben dieses Signal nicht verdient.» Der Bund sei den Ländern an vielen Stellen sehr weit entgegenkommen. Gemeinsame Aufgabe sei es jetzt, schnell eine Lösung zu finden, damit das Gesetz doch noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten könne. Ihre Kabinettskollegin, Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU), nannte die Ablehnung der Länder im Bundesrat «einen großen Fehler». In den letzten Wochen bis zur Bundestageswahl müsse es gelingen, eine Einigung zu erzielen. «Alles andere halte ich für nicht vermittelbar.»

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin – die frühere Bundesfamilienministerin – Manuela Schwesig (SPD) rief alle Beteiligten dazu auf, im Vermittlungsausschuss nun schnell zu einem Ergebnis zu kommen, damit das Thema im Sommer nicht versande. «Es ist ein ganz wichtiges Thema für die Familien im Land.»

Finden, wie in diesem Fall, vom Bundestag bereits beschlossene Gesetze keine Zustimmung im Bundesrat, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Das gemeinsame Gremium beider Häuser versucht dann eine Einigung herbeizuführen, die allerdings erneut in Bundesrat und Bundestag bestätigt werden muss.

Wenn das Ganztagsgesetz nicht mit der Bundestagswahl im September verfallen soll, müsste es also nach der jetzt beginnenden parlamentarischen Sommerpause noch einmal behandelt werden. Im Bundesrat ist am 17. September die nächste Sitzung geplant. Der Bundestag kommt außerplanmäßig am 7. September noch einmal zusammen, wie am Freitag bekannt wurde. dpa

Was der VBE meint

“Es war abzusehen, dass die Länder nicht einwilligen, und es hätte verhindert werden können, wenn auf unsere Expertise vertraut worden wäre”, sagt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. “Genau den Grund, der jetzt von einigen Ländern aufgeführt wird, haben wir in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Ganztagsförderungsgesetz aufgeführt. Die heterogene Ausgangslage wurde nämlich nicht ausreichend berücksichtigt. Das führt jetzt dazu, dass die Länder, die schon eine hohe Ganztagsbetreuungsquote sicherstellen können, nicht gleichermaßen von den Investitionen profitieren können. Das hätte viel früher eingeplant werden müssen!”

Nun werde es denkbar knapp und sei noch immer nicht ausgeschlossen, dass das Gesetzvorhaben wegen mangelnder Weitsicht scheitere, konstatiert Beckmann. In der Stellungnahme des VBE heißt es: “Wenn es doch bereits in einigen Bundesländern gesetzliche Ansprüche zur ganztägigen Bildung gibt, darf sich die Investition nicht vornehmlich darauf richten, neue Plätze zu schaffen oder dem Wegfall von Plätzen entgegenzuwirken. Bei strenger Auslegung dieser Regelung können Länder, die bereits einen umfassenden Ganztagsbildungsanspruch verankert haben, die Mittel des Bundes nicht abrufen, da sie schlicht keine zusätzlichen Plätze schaffen können. Diesen sollte jedoch in besonderer Form ermöglicht werden, die Qualität ihres Angebots weiter auszubauen, auch ohne infrastrukturelle Veränderungen zu schaffen.”

Beckmann stellt fest: „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung ist ein zentrales Koalitionsvorhaben, das bis zur letzten Minute wackelt. Wir haben uns in dem Prozess immer wieder eingebracht und ihn über Monate und Jahre begleitet. Dabei sind wir nicht müde geworden, zu betonen, dass das eigentliche Problem bei der Umsetzung der Lehrkräftemangel und allgemein der Mangel an qualifizierten Fachkräften ist. Welche Regierungskonstellation auch immer sich dieser Herausforderung ab Herbst dann annimmt, sollte eine Personalgewinnungskampagne eindenken, ohne die ein Rechtsanspruch nicht verwirklicht werden kann.“

Anspruch auf Ganztagsbetreuung: Bund und Länder streiten ums Geld

 

 

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