DÜSSELDORF. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die seit Jahren umstrittenen Gehaltsunterschiede zwischen Grundschul- und Gymnasiallehrern in zwei am Freitag verkündeten Urteilen gebilligt. Das Gericht wies damit die Klagen zweier Grundschullehrerinnen zurück, die gleiche Bezahlung wie ihre Gymnasial- und Gesamtschulkollegen verlangt hatten. Nach der Landtagswahl dürften die Karten in Nordrhein-Westfalen dabei aber neu gemischt werden.

Grundschullehrer bekommen in NRW A12, Gymnasiallehrer A13. Der Unterschied beträgt im Grundgehalt für Berufsanfänger deutlich über 400 Euro brutto monatlich. Die klagenden Lehrerinnen hatten auf die seit 2009 in NRW weitgehend angeglichene Ausbildung beider Gruppen verwiesen. Außerdem unterschieden sich die ausgeübten Tätigkeiten nicht so wesentlich, dass der Unterschied gerechtfertigt sei, hatten die Lehrerinnen argumentiert.
Dem widersprach das Gericht. Erstes habe der Gesetzgeber verfassungsrechtlich weiten Spielraum bei der Gestaltung der Besoldungsgruppen. Zweitens sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt. Der Berufsalltag an Grund-, Haupt- und Realschulen einerseits und Gymnasien und Gesamtschulen andererseits unterscheide sich so stark, dass die unterschiedlichen Besoldungsgruppen sachgerecht und nicht willkürlich seien.
Lehrervertretungen wie die Gewerkschaft GEW kritisieren die Einkommensunterschiede seit langem. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ließ das Gericht eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW zu.
«Ich kann heute keinem mehr erklären, dass ein Lehrer an einem Gymnasium mehr verdienen muss als an den anderen Schulen»
Für die Zeit nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen haben sowohl die SPD als auch die CDU eine schnelle Angleichung der Gehälter angekündigt. Allerdings hatte die Regierungskoalition dies bereits vor vier Jahren angekündigt. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte am 4. Oktober 2017 vor dem Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags erklärt: Ungerechtigkeiten in der Lehrerbesoldung sollten in NRW beseitigt werden. Das ist bis heute nicht passiert. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) räumte unlängst ein: «Das war der Plan, haben wir nicht geschafft.» Bei der gestrigen Wahlarena versprach er: «Das werden wir in den ersten 100 Tagen mit der neuen Regierung erledigen.»
Im Falle einer Regierungsübernahme nach der nordrhein-westfälischen Landtagswahl im Mai will auch SPD-Spitzenkandidat Thomas Kutschaty schnell für eine gerechtere Lehrerbesoldung sorgen. Ab dem 2023 beginnenden Schuljahr solle die Eingangsbesoldung A 13 unter einer SPD-geführten Landesregierung für alle greifen, kündigte der Chef der Landespartei- und Landtagsfraktion bereits im Januar an.
«Ich halte das für ein Gebot der Gerechtigkeit», sagte der frühere NRW-Justizminister. «Das ist notwendig, aber auch finanzierbar», betonte Kutschaty. «Ich kann heute keinem mehr erklären, dass ein Lehrer an einem Gymnasium mehr verdienen muss als an den anderen Schulen.» Erst recht, nachdem die Ausbildung angeglichen worden sei. «Deswegen muss das Einstiegsgehalt für alle Lehrkräfte auch gleich sein.» Der Oppositionsführer, der bereits signalisiert hatte, dass für ihn in NRW nicht nur eine Koalition aus SPD und Grünen, sondern auch eine Ampel mit der FDP vorstellbar wäre, sagte: «Für uns ist das ganz wichtig, dass das in einen Koalitionsvertrag rein kommt.»
Bisher werden in NRW Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Sek. I) schlechter bezahlt als Lehrer der gymnasialen Oberstufe, die mit A13 monatlich rund 500 Euro brutto mehr verdienen. News4teachers / mit Material der dpa
