Gericht billigt geringere Bezahlung von Grundschullehrern – „sachgerecht“

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DÜSSELDORF. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die seit Jahren umstrittenen Gehaltsunterschiede zwischen Grundschul- und Gymnasiallehrern in zwei am Freitag verkündeten Urteilen gebilligt. Das Gericht wies damit die Klagen zweier Grundschullehrerinnen zurück, die gleiche Bezahlung wie ihre Gymnasial- und Gesamtschulkollegen verlangt hatten. Nach der Landtagswahl dürften die Karten in Nordrhein-Westfalen dabei aber neu gemischt werden.

Lehrkräfte verschiedener Schulformen verdienen unterschiedlich, in NRW jedenfalls – dagegen kämpfen Lehrerverbände wie die GEW und der VBE. Foto: Shutterstock

Grundschullehrer bekommen in NRW A12, Gymnasiallehrer A13. Der Unterschied beträgt im Grundgehalt für Berufsanfänger deutlich über 400 Euro brutto monatlich. Die klagenden Lehrerinnen hatten auf die seit 2009 in NRW weitgehend angeglichene Ausbildung beider Gruppen verwiesen. Außerdem unterschieden sich die ausgeübten Tätigkeiten nicht so wesentlich, dass der Unterschied gerechtfertigt sei, hatten die Lehrerinnen argumentiert.

Dem widersprach das Gericht. Erstes habe der Gesetzgeber verfassungsrechtlich weiten Spielraum bei der Gestaltung der Besoldungsgruppen. Zweitens sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt. Der Berufsalltag an Grund-, Haupt- und Realschulen einerseits und Gymnasien und Gesamtschulen andererseits unterscheide sich so stark, dass die unterschiedlichen Besoldungsgruppen sachgerecht und nicht willkürlich seien.

Lehrervertretungen wie die Gewerkschaft GEW kritisieren die Einkommensunterschiede seit langem. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ließ das Gericht eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW zu.

«Ich kann heute keinem mehr erklären, dass ein Lehrer an einem Gymnasium mehr verdienen muss als an den anderen Schulen»

Für die Zeit nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen haben sowohl die SPD als auch die CDU eine schnelle Angleichung der Gehälter angekündigt. Allerdings hatte die Regierungskoalition dies bereits vor vier Jahren angekündigt. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte am 4. Oktober 2017 vor dem Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags erklärt: Ungerechtigkeiten in der Lehrerbesoldung sollten in NRW beseitigt werden. Das ist bis heute nicht passiert. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) räumte unlängst ein: «Das war der Plan, haben wir nicht geschafft.» Bei der gestrigen Wahlarena versprach er: «Das werden wir in den ersten 100 Tagen mit der neuen Regierung erledigen.»

Im Falle einer Regierungsübernahme nach der nordrhein-westfälischen Landtagswahl im Mai will auch SPD-Spitzenkandidat Thomas Kutschaty schnell für eine gerechtere Lehrerbesoldung sorgen. Ab dem 2023 beginnenden Schuljahr solle die Eingangsbesoldung A 13 unter einer SPD-geführten Landesregierung für alle greifen, kündigte der Chef der Landespartei- und Landtagsfraktion bereits im Januar an.

«Ich halte das für ein Gebot der Gerechtigkeit», sagte der frühere NRW-Justizminister. «Das ist notwendig, aber auch finanzierbar», betonte Kutschaty. «Ich kann heute keinem mehr erklären, dass ein Lehrer an einem Gymnasium mehr verdienen muss als an den anderen Schulen.» Erst recht, nachdem die Ausbildung angeglichen worden sei. «Deswegen muss das Einstiegsgehalt für alle Lehrkräfte auch gleich sein.» Der Oppositionsführer, der bereits signalisiert hatte, dass für ihn in NRW nicht nur eine Koalition aus SPD und Grünen, sondern auch eine Ampel mit der FDP vorstellbar wäre, sagte: «Für uns ist das ganz wichtig, dass das in einen Koalitionsvertrag rein kommt.»

Bisher werden in NRW Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Sek. I) schlechter bezahlt als Lehrer der gymnasialen Oberstufe, die mit A13 monatlich rund 500 Euro brutto mehr verdienen. News4teachers / mit Material der dpa

„A13 für alle“: Druck auf Landesregierungen wächst – Grundschullehrer wandern dorthin ab, wo sie mehr verdienen

 

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Marc
1 Jahr zuvor

Liebe Redaktion,

im WDR Schlagabtausch gestern hatte Herr Wüst zugesagt das Thema A13 innerhalb der ersten 100 Tage seiner neuen Regierung abzuarbeiten. Das wäre doch glatt eine Erwähnung wert oder?

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Die CDU hatte 5 Jahre Zeit. Alles weitere ist gelogen. Wer als Grundschullehrer CDU wät, ist selber schuld – und verrät seine Kolleginnen.

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Wir werden Bestandslehrerinnen und -lehrer einen Aufstieg in die Besoldungsgruppe
A13 ermöglichen. Dafür werden wir ihnen Angebote für die modulare Qualifikation
machen. Dies hat sich in der öffentlichen Verwaltung bewährt. Sie können so den
Qualifikationsnachteil ausgleichen, den sie durch ihre kürzere Hochschulausbildung
haben.
Zitat Wahlprogramm CDU

Ich soll also nach 30 Jahren Berufserfahrung eine Qualifikation durchlaufen.
Lieber Marc, ich lach mich schlapp! CDU ist unwählbar für Grundschullehrer!!!

undheitergehtsweiter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Und ohne diese Qualifikation und mit nur A12 darf ich dann als Bestandslehrerin mit 30 Jahren Berufserfahrung weiterhin mit Seiteneinsteigern und Neuankömmlinge zuarbeiten sowie als Ausbildungslehrrin Referendare ausbilden? Lächerlich, eine Farce und der Zusammenhalt in den Kollegien wird gefährdet!

fabianBLN
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Hast du, Marc, nicht immer und ständig behauptet, die Bezahlung der Grundschullehrer sei verfassungswidrig (wenn sie nicht A13 bekommen)? Was sagst du nun? Richterschelte?

Honigkuchenpferd
1 Jahr zuvor
Antwortet  fabianBLN

Ganz klar, jetzt schweigt der Marc. Ich erinnere mich auch sehr lebhaft an sein ständiges Getöse von der Verfassungswidrigkeit!

fabianBLN
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Von wegen „verfassungswidrig“!!! Hier, lies noch einmal ganz genau, lieber Marc:

Erstes habe der Gesetzgeber verfassungsrechtlich weiten Spielraum bei der Gestaltung der Besoldungsgruppen.“

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  fabianBLN

Stimmt. Das Urteil wundert mich aus mehreren Gründen tatsächlich.

1. Nach Beamtenrecht ist für die Eingruppierung in die Laufbahngruppen abhängig von der Qualifikation. Daher erhielten Sonderpädagogen damals unabhängig von ihrem „Berufsalltag“ für ihre verlängerte Ausbildung A13. Heute gilt diese Regelung anscheinend nicht mehr und die Lehrer sollen die einzige Berufsgruppe bleiben die trotz Master eben in A12 besoldet wird.

2. Die Ausbildung wurde zu dem Zwecke verlängert eine rechtliche Grundlage für A13 zu schaffen. So erklärte man es damals 2009. Plötzlich gilt diese wohl nicht?

3. „Berufsalltag“ ohne jede objektive Faktoren anzuführen halte ich für keine ausreichende Begründung. Ich möchte klare Kriterien welche Faktoren die 500 Netto Unterschied rechtfertigen. Berufsalltag kann alles heißen. Aus gutem Grund sieht das Beamtenrecht als objektive Grundlage die Ausbildung als Kriterium und keine nichtmessbaren Kriterien wie “ Berufsalltag“… Das könnte sonst bald hübsche Klagen geben wenn der Staatsanwalt klagt weil der Polizist einen anderen Berufsalltag hat als er und er bitte mehr verdienen möge.

Aber Seis drum. Ich denke ich würde damit sofort in die nächste Instanz gehen, da ich immernoch denke dass die Lehrer klar im Recht sind durch ihren Masterabschluss.

Aber so lange können sie sich natürlich freuen und nen Sekt aufmachen dass Lehrer an Sek1 und Grundschule weiterhin mies bezahlt werden und deutlich weniger bekommen als sie obwohl sie den gleichen Abschluss erringen. Ihr Ehegefühl bleibt somit unangetastet und sie können sich weiterhin als Lehrerelite fühlen, die sogar trotz gleicher Ausbildungsverhältnisse immernoch mehr verdienen darf als andere. Ein tolles Gefühl bestimmt.

Senkrechtstarter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Hier ist offensichtlich jemand schlauer und juristisch kompetenter als das Gericht. Vielleicht dort als Richter bewerben, Marc? Oder glauben Sie alle Ihre Argumente wären dort nicht bekannt?

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Senkrechtstarter

Wie gesagt, ich sehe die Sachlage anders. Die GEW auch. Rechtswege stehen den betroffenen Lehrkräften frei. Die GEW hat angekündigt in Berufung zu gehen. Wäre nicht das erste gekippte Urteil. Ich weiß dass sie gerne hätten dass Lehrkräfte an GS und Sek1 juristisch ewig auf A12 festgenagelt werden. Wir haben aber auch das Recht zu versuchen dagegen vorzugehen. Und je mehr Leute wie sie (mit vermutlich A13) von Missgunst zerfressen einem jetzt diese Niederlage unter die Nase reiben wollen, desto mehr motiviert es einen für Gerechtigkeit einzustehen

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Senkrechtstarter

Ich muss nicht schlauer sein als ein Verwaltungsrichter – kann aber um Ludwig Thoma zu zitieren, folgendes schließen:
Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand„.

Ohne das Urteil im Wortlaut und die Urteilsbegründung oder die Klagebegründung zu kennen, halte ich jegliche Interpretation für müßig.

Bevor die Sache im Revisionsverfahren vor dem OVG in Münster nicht abschließend entschieden worden ist, kann ohnehin keine Allgemeingültigkeit des Urteils, das ja lediglich in den Einzelfällen der beiden Klägerinnen entschieden hat, abgeleitet werden.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  fabianBLN

Das sieht das Innenministerium vermutlich anders.

Und btw. das Gericht spricht dem Gesetzgeber (Legislative) einen weiten Spielraum zu. Der Gesetzgeber hat aber die Regelstudienzeiten für alle Lehramtsstudierende angeglichen und somit die Voraussetzungen geschaffen, dass auf der Basis derbeamtenrechtlichen Regelungen die Voraussetzungen für ein gleiches Einstiegsamt zu A13 geschaffen worden sind. Lediglich die Exekutive – und zu der gehören der MinPrä und seine Schulministerin – haben diese Regelungen nicht umgesetzt.

Im übrigen hat sich @Marc hinsichtlich der Gesetzeswidrigkeit bei der Eingangsbesoldung für Lehrkräfte der Primarstufe und der SekI in erster Linie auf die „jüngeren“ Lehrkräfte mit Master-Abschluss und zweitem Staatsexamen bezogen.
Die Frage der Besoldung der Bestandskräfte ist zunächst sekundär, muss aber dennoch geklärt werden. Wenn die Schulleitung an einer GS für die Funktionsstelle A13Z erhält und ein Junglehrer an der gleichen Schule ebenfalls A13 im Eingangsamt, dann widerspricht das allen beamtenrechtlichen Bestimmungen.
Besonders spannend wird dann nämlich folgender Aspekt. Bei der Pensionierung einer SL müsssten die zu A13 im Einstiegsamt berufenen jüngeren Kolleg*innen dann nämlich bei der Neubesetzung der Funktionsstelle gegenüber den altgedienten Bestandskräften zu A12 präferiert werden.
Und an der Stelle fliegt dem MSB der Laden um die Ohren.

Es bleibt dann lediglich die einfache Lösung, den Bestandskräften die A13 zuzugestehen und sie in das Übergangsamt zwischen den beiden Einstiegsämtern zu befördern. d.h. sie bleiben mit A13 in der Laufbahngruppe II, erstem Einstieghsamt vulgo gehobener Dienst und werden nicht wie die Jüngeren, die zu A13 einsteigen, Beamte*innen der Laufbahngruppe II, zweites Einstiegsamt vulgo höherer Dienst.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Wenn dies so käme, welcher Stufe sehen sich dann aktuelle Funktionsstelleninhaber in der Sek 1 zugeordnet, die aktuell schon A13 haben? Die müssten dann in Laufbahngruppe 1 übergeleitet werden?

Man könnte natürlich auch alle A12er direkt in Laufbahngruppe 2 überleiten und A13Z gewähren. Ist ja in HH der Fall?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Nein, das müssen sie nicht. Ein EPHK oder ein OAR bleiben auch mit der A13-Besoldung Beamte des gehobenen Dienstes (Laufbahngruppe II, erstes Einmstiegsamt), die ein Übergangsamt innehaben. Auch werden an GE in NRW bestallte Abteilungsleitungen der SekI als Funktionsstelleninhaber, die mit A14Z besoldet sind, Beamte des gehobenen Dienstes.

Folglich geht es nicht um den Laufbahnwechsel bei den Bestandskräften, es geht um die Eingangsbesoldung – also die A13/E13 für alle Lehrkräfte.
Ebenso geht es nicht um die Streichung der Ratszulage, wenn denn alle A13 im Einstiegsamt erhalten.

Realist
1 Jahr zuvor

„Der Berufsalltag an Grund-, Haupt- und Realschulen einerseits und Gymnasien und Gesamtschulen andererseits unterscheide sich so stark, dass die unterschiedlichen Besoldungsgruppen sachgerecht und nicht willkürlich seien.“

Gut dass die Richter alle nach mindestens R1 besoldet werden. Aber vielleicht kommt die nächste NRW-Regierung ja auf die Idee eine Anhebung der Besoldung von GHR-Lehrkräften mit einer Senkung der Besoldung von Richtern an Amtsgerichten gegenzufinanzieren. Im Gegensatz zu Landgerichten werden an den Amtsgerichten ja auch die „einfacheren“, „geringwertigeren“ Fälle verhandelt. Also: R0 für Richter an Amtsgerichten. R1 ist doch völlig überbezahlt für deren triviale Fälle („Aber mein Maschendrahtzaun hat jetzt ein Loch. Der Nachbar war’s!“)

kanndochnichtwahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

„Der Berufsalltag an Grund-, Haupt- und Realschulen einerseits und Gymnasien und Gesamtschulen andererseits unterscheide sich so stark, dass die unterschiedlichen Besoldungsgruppen sachgerecht und nicht willkürlich seien.“

Damit ist aber auch ausgesagt, dass zumindest die Kollegen an Gesamtschulen und Gymnasien alle A13 verdienen müssten. Dies ist eben nicht der Fall.

Dennoch halte ich das Urteil in Bezug auf Grund-/Haupt- und Realschullehrer für nicht richtig, denn auch an Haupt- und Realschulen gibt es schon lange Kollegen, die immer scon die (alte) SII-Ausbildung haben, aber nicht entsprechend bezahlt werden. Auch diese Kollegen werden nicht entsprechend ihrer Ausbildung bezahlt.
Und was macht ein HS- oder RS-Kollege anderes als ein Kollege in einer GE in den Sek-I-Jahrgängen?

Vielleicht könnte man aus dem obigen Zitat ja auch einen anderen Weg ableiten:
Der Alltag ist z.B. an Hauptschulen so anders, so viel anstrengender angesichts der Vielzahl sehr „verhaltenskreativer“ und anderweitig besonders zu behandelnder Kinder, dass diese Kollegen eigentlich noch viel mehr verdienen als Kollegen an Gymnasien, die die Kids schon „halbfertig“ bekommen…
Der Alltag an Grundschulen ist auch so anders als der an Gymnasien, dass auch diese Kollegen mehr verdienen. Immerhin müssen sie neben dem ganz normalen Unterrichtsalltag auch noch Schnürsenkel binden helfen, Taschen aus- und einpacken helfen, heulende Schulanfänger beruhigen, zu neuen Versuchen bei was auch immer motivieren, Streit schlichten, für annehmbare Umgangsformen sorgen, Eltern rund um die Uhr für Diskussionen zur „Besonderheit“ des jeweils eigenen Kindes zur Verfügung stehen, beim Toilettengang unterstützen, für Schulbrote oder die Finanzierung des Mittagessens sorgen, jedem fehlenden Kind hinterhertelefonieren… das alles bleibt Oberstufenkollegen erspart… wofür also werden sie dann höher bezahlt???
(Jaaaa, das war ironisch gemeint…keiner will den A13-Besoldeten was wegnehmen…)

dickebank
1 Jahr zuvor

Die Lehrkraft an einer Ge mit dem Lehramt GHR(HRGe) macht nichts Anderes als eine GS-, HS- oder RS-Lehrkraft. Sie hat lediglich 2,5 Deputatsstunden je Woche weniger als die anderen genannten. Dazu kommt die Möglichkeit zur Abteilungsleitung (A14Z Gesamtschuldirektor*in) und in ganz besonderen Fällen sogar bis zur Schulleitung einer Ge zu A16Z (LGeD) aufzusteigen, wenn die stellvertretende Schulleitung die Befähigung für den höheren Dienst hat..

AusderPraxis
1 Jahr zuvor

Eigentlich sollten Grundschullehrer sowieso ehrenamtlich arbeiten! Die Dankbarkeit der Kinder und Eltern sind doch Lohn genug, oder? Strahlende Kinderaugen und ein Blumenstrauß der Eltern am Schuljahresende! Wer will denn noch mehr Anerkennung?
Schon ganz schön vermessen, dafür auch noch GELD zu erwarten!

Die freiwillige Feuerwehr arbeitet doch auch ehrenamtlich, und trotzdem muss jedes Mitglied eine Ausbildung von 80 Stunden machen! Bafög gibt es dafür NICHT!

Ok, an weiterführenden Schulen (Sek 1+2) sollte schon etwas Gehalt rüberkommen, wobei das bei Gemeinschaftsschulen auch noch zu hinterfragen wäre! Aufgaben für die Gemeinschaft sind in Deutschland meist ehrenamtlich (Tafel, Arche, Flüchtlingshilfe usw.)

Und wer, wie ein Lehrer, vormittags Recht und nachmittags frei hat, kann natürlich in seiner Freizeit auch noch einem bezahlten Job nachgehen, um dem System nicht auf der Tasche zu liegen!

Hubbeline
1 Jahr zuvor
Antwortet  AusderPraxis

Achtung! Der Blumenstrauß muss leider entfallen. Geldwerte Geschenke dürfen nicht angenommen werden. Aber Dankbarkeit reicht doch auch, oder?

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hubbeline

Liebe Hubbeline…doch sie dürfen angenommen werden, wenn sie den Wert von 5 Euro nicht überschreiten.
Also ein Sträußchen vom Aldi oder ne Bratwurst beim KlassenGrillAbend darf man von den Eltern annehmen…Man muss das dann halt jeden Tag machen – ich meine das mit dem Grillen – damit man sich wenigstens einmal am Tag was essbares leisten kann…die rapide steigenden Cholesterinwerte, die man hier in Kauf nehmen muss kommen der Entlastung der Sozialkassen zugute, weil man dann nicht mehr in die Wurst sondern absehbar ins Gras beißt.
Ironie aus!!

Freundlicher Misanthrop
1 Jahr zuvor
Antwortet  AusderPraxis

Ich stimme vollumfänglich zu.

Gegebenenfalls kann man von den Lehrkräften auch noch einen Kostendeckungsbeitrag zur Erhaltung der schulischen Infrastruktur (Heizung, Wasser, WC) erheben – Lehrkräfte benutzen diese immerhin einige Stunden am Tag. Ansonsten vielleicht als geldwerter Vorteil einzustufen?

Beim Blumenstrauß sollte die Geringfügigkeitsgrenze beachtet werden – vielleicht reichen blumige Worte im Wert von unter 5€?

Wenn es nicht so realistisch wäre…

Marc
1 Jahr zuvor

Ich würde wirklich gerne die Begründung lesen zu dem Urteil wo genau der Arbeitsalltag der Sek2 Kräfte aufwendiger ist als der der anderen Lehrer an GS und Sek1.
Für mich klingt das Urteil nämlich höchst subjektiv und mir fehlt da die Faktengrundlage. Eventuell geht es auch darum bei einer baldigen Umsetzung nach der Wahl die Regressforderungen zu verhindern? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Korrekturen zum Beispiel.

Ansonsten gilt Augen auf vor der Berufswahl. Niemand hat Sie gezwungen, das schlecht bezahlte Primarschullehramt zu studieren.

Übrigens ist A12 netto nach Abzug der PKV noch immer besser als E13 netto nach Abzug der GKV.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Was hat E13 mit A12 zu tun in diesem Fall? Und was sagst du dazu, dass jede Partei in NRW A13
Für alle umsetzen will?

Unwissend
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

FALLS die Partei(en) A13 für alle wirklich nach der Wahl umsetzen wollen, könnte das theoretisch verhindert werden (z.B. vom Verwaltungsgericht)??

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Unwissend

Eine Verhinderung von höherer Bezahlung? Noch nie gehört. Wieso sollte sich das Gericht auf die Fahne schreiben lassen, dass Grundschulen und Haupt – und Realschulen bald einfach kapitulieren?

Evtl. bezog sich das Gericht auch nur auf Altlehrkräfte. Man müsste es sich genau durchlesen. Das führt maximal dazu, dass es nicht rückwirkend einzuklagen ist. Ab Sonntag gehe ich davon aus, dass dieser unfassbare Skandal schleichend sein Ende finden wird und A13 näherrückt.

fabianBLN
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Interessant, aber zu erwarten. Wäre das Urteil anders ausgefallen, hättest du dich darauf berufen, dass ein Gericht ein Urteil gefällt hat. Da dir das Urteil nicht gefällt, versuchst du nun, das Urteil anzuzweifeln, schlechtzureden usw. Letztendlich bleibt, dass einzig und allein immer du Recht hast und ein Gericht sieht das auch so oder fälschlicherweise nicht.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  fabianBLN

Nein. Ich erwarte schlicht ein nachvollziehbares Urteil. Spielraum bei der Besoldung ist nunmal eindeutig und für mich nachvollziehbar. Berufsalltag als Argument halte ich für sehr zweifelhaft. Dass auch die Ausbildung keinerlei Berücksichtigung findet im Urteil obwohl sie die einzige Zugangsvoraussetzung für die Laufbahngruppen ist, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Dann kann man die Laufbahngruppen ja einfach sowieso nur noch nach Lust und Laune der Regierung verteilen. Hausmeister A15 weil Hausmeister Toiletten säubern und Grundschullehrer A7 weil ich eine blöde Lehrerin hatte

Senkrechtstarter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Schreiben Sie doch einen bösen Leserbrief an das Gericht!

laromir
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Zwischen Grundschule und Sek I gibt es sicherlich keinen so großen Unterschied (außer in Abschlussprüfungen). Sek II ist da eine andere Sache, da sind die Korrekturen wesentlich heftiger, zumal es mittlerweile auch in der Sek ll Kursgrößen bis 30 SuS gibt. Und es ist eben definitiv ein Unterschied, ob man z.B. in Klasse 5 eine 45 min. Bioarbeit pro Halbjahr korrigiert oder in der Sek ll zwei 90 min Klausuren pro Halbjahr. Das sind mehrere Arbeitstage Unterschied. Von Abitur nicht zu reden, wenn man z.B. einen LK hat. Das sind in der Arbeitsbelastung deutliche Unterschiede, ebenso in der Menge und dem Anspruch der Vorbereitung.

E.K.
1 Jahr zuvor
Antwortet  laromir

Ich unterrichte in der SEK I an einer Gesamtschule und einige meiner A13/A14/A15-Kolleg*innen bitten die Schulleitung jedes Jahr ausdrücklich darum, ausschließlich in der Oberstufe eingesetzt zu werden, da sie den Unterricht in den unteren Jahrgängen als „schlimm“ empfinden. Sie nehmen die Korrekturen gerne in Kauf, um auf Klassenleitung und „verhaltensoriginelle“ Schüler*innen zu verzichten, da sie dies als deutlich anstrengender und nervenraubender empfinden. Das trifft natürlich nicht auf alle zu.

Katinka
1 Jahr zuvor
Antwortet  E.K.

Komisch, bei uns ist es umgekehrt. Die Vorbereitung und die Korrekturen in der Oberstufe sind dermaßen aufwändig (z.B. Deutsch: 14-seitige Klausuren), dass viele KuK das einfach nicht jedes Jahr wollen, sondern auch mal nur in der Sek I unterrichten wollen. Wir versuchen jetzt zu rotieren, damit jeder mal „dran kommt“.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  E.K.

Korrekturentlaszungen bitte nicht vergessen, die landen im Regelfall bei den Lehrkräften der Abteilung III einer Gesamtschule (GOSt).

laromir
1 Jahr zuvor
Antwortet  E.K.

Naja. Kann sein, dass es überall anders ist. Sek ll und Klassenleitung in Sek I schließen sich bei uns nicht aus. Von daher hat man dann beides. Früher war das in der Sek ll ganz okay, zumindest was das Verhalten angeht. Das hat sich geändert. Viele schaffen es mit hängen und würgen in die SekII. Wenn die Kurse oder Leistungen nicht passen, dann kommen die Eltern selbst mit den volljährigen SuS in die Schule, wollen Kurswechsel erreichen usw. Außerdem muss ja der Abischnitt gefälligst stimmen und besser sein als an anderen Schulen. Da gibt es dann mal Anpfiffe von der SL. Dazu Vergleichsarbeiten, Tutorentätigkeit, schriftlich und mündlich Abi, und mehr Klausuren als in Sek I. Die Klausuren werden immer schlechter, die Kurse immer größer, sodass man immer länger sitzt. Seit ich einmal ein Jahr nur in Sek II war und von den Arbeitszeiten besser wegkam, überlege ich mir jetzt zweimal, wieviel SekII ich will. Ja, die kleinen kosten manchmal Nerven, aber ich mag die Themen mit den Kleinen auch ganz gern. Ist vielleicht etwas Geschmackssache. Manche LuL können mit den Kleinen einfach nicht so gut. Ein toller LK macht ohne Frage Spaß. Leider ist das Niveau in den letzten Jahren von Kurs zu Kurs gesunken, bei natürlich gleichbleibenden Anforderungen durch die Abiturverodnung. Das ist irgendwann kein Vergnügen mehr. Ich wäre sowieso dafür, daß für alle ein gleiches Gehalt gibt und man dann Zuschläge für z.B. Klassenleitung, LK oder andere Zusatzdinge erhält.

Last edited 1 Jahr zuvor by laromir
Honigkuchenpferd
1 Jahr zuvor
Antwortet  E.K.

Mein Gott, solche Geschichten kann doch jeder erzählen. Ich kenne welche, die lieber an der Grundschule unterrichten als in höheren Klassen, weil die Kleinen so niedlich und pflegeleicht sind. Vergleichsweise.

E.K.
1 Jahr zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Es ist nun mal die Realität an meiner Gesamtschule. Mir ist klar, dass es an vielen Gymnasien und vermutlich auch an vielen Gesamtschulen anders ist, da dort die Jahrgänge 5-9 vielleicht nicht so herausfordernd/anstrengend sind. Hängt ja immer von der jeweiligen Schule und nun mal leider auch vom Einzugsgebiet ab. Letztlich ist es doch gut für alle, wenn das ganze System in NRW etwas „aufgeweicht“ wird. Dann würden sich manche vielleicht eher für eine Anstellung an einer Grundschule oder im SEKI-Bereich entscheiden. Zumal würde ja den SEKII-Kolleg*innen noch die Zulage und ggf. mehr Aufstiegsmöglichkeiten bleiben. In anderen Bundesländern bekommen auch alle mindestens A13 und mehr und mehr Bundesländer schließen sich an. Warum sollte NRW für immer und ewig die Ausnahme bleiben?

lehrer002
1 Jahr zuvor
Antwortet  laromir

Es ist aber auch ein Unterschied, ob man eine Bioarbeit (naturw. Nebenfach, Unterstufe) korrigiert oder Aufsätze einer dritten Klasse im Klassensatz. Wer Grundschullehrkraft ist, weiß, wovon ich rede. Es gibt kaum etwas Schwierigeres zu korrigieren, als die Ergebnisse der ersten Aufsatzerziehung.

laromir
1 Jahr zuvor
Antwortet  lehrer002

Ja. Mit Nawi kommt man in der Sek I besser weg (Sek II außer LK auch). Aber Philosophie oder Ethik, Deutsch oder Geschichte in 5 bis 10 ist jetzt auch nicht der Spaß. Vor allem bei Kursen bis 33 SuS und der Rechtschreibkorrektur in allen FB II Fächern ab Klasse 9. Teilweise schon Klausuren von 60 oder 90 Minuten als Vorbereitung auf Sek II. Ich glaube, dass Aufsätze in Klasse 3 unter 500 Wörtern bleiben. Und lesbar sind die Arbeiten teilweise in Sek I auch nicht besonders gut. Heute wieder mehrere Arbeiten gehabt, die schwer verständlich waren. Gymnasium ist eben mittlerweile auch Gesamtschule und man hat von Überfliegen bis Föderschüler alles mögliche.

Indra Rupp
1 Jahr zuvor
Antwortet  laromir

So weit ich weiß, gibt es mehr als eine Bioarbeit im Halbjahr. Mein Sohn an der Oberschule und meine Nichte auf dem Gymnasium nehmen die gleichen Themen in Mathe durch. Eine ehemalige Gymnasiastin hatte sich mal gewundert, dass im Mathebuch meiner damaligen Realschule das Gleiche drin stand wie bei ihr. Ein Realschullehrer sagte uns einmal, wir wären in Mathe bei manchen Themen sogar erstmal weiter, weil das Gymnasium da eben mehr Zeit hat. In einer Quiz Sendung gab es einmal eine Rechenaufgabe, die die Promis nicht lösen konnten. Der Moderator sagte anschließend, dass sei Hauptschule Klasse 9,worauf sich die Promis etwas angepieselt fühlten. Kann es sein, dass das Leistungsniveau Sek 1 von Außenstehenden ( speziell Gymnasium) sehr unterschätzt wird? Ich kenne auch Lehrer, die immer wieder von Gym- Lehrkräften suggeriert bekommen, sie seien keine richtigen Lehrer und es ginge in der Sek 1 nur basteln und Werken und Sozialarbeiter. Kein Wunder, dass die Eltern ihre Kinder da nicht sehen wollen. Und was Korrekturen betrifft : In der Grundschule sind die Korrekturen zwar theoretisch einfacher, aber dafür wird da auch jede Hausaufgaben korrigiert, was später nicht mehr der Fall ist.
Vor allem aber wage ich zu bezweifeln, dass diese Korrekturen weniger anspruchsvoll sind.
Dazu folgt meine Quizfragen weiter unten…

Katinka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ich musste bei meinen Grundschulkindern die Hausaufgaben als Mutter selbst kontrollieren und korrigieren, und zwar jeweils 4 Jahre lang jede einzelne…

Indra Rupp
1 Jahr zuvor
Antwortet  Katinka

Das versteht sich zusätzlich… Aber kontrollieren und korrigieren sind ja zwei paar Schuhe, zumal die Lehrkraft den Leistungsstand des Kindes nicht erkennen kann, wenn Eltern vorher alles berichtigen.

laromir
1 Jahr zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Wo habe ich denn geschrieben, dass man in Sek I nur bastelt? Oder dass Sek I oder GS-LuL keine Lehrer sind?
Und in Sek I haben die Nebenfächer alle nur eine Lernkontrolle pro Halbjahr. In der Qualiphase schreibt man in alle Kursen 2 Klausuren (90 Min.). Die Arbeiten in Klasse 2 sind in Sachkunde etc. nicht mal halb so lang wie die Arbeiten in Klasse 5. Die Grundschulen hier haben max 25 SuS (ohne Frage, 20 SuS wären auch genug). Wir haben max. 33, in der Regel 30 (auch hier wären 25 super). Ich habe somit den direkten Vergleich zwischen Klasse 5 und Klasse 13 und unabhängig von Spaßfaktor (den ja jeder woanders hat) ist der Aufwand in 13 echt extrem viel höher. Für einen 12er oder 13er Kurs kann ich locker zwei bis drei 5er oder 6er machen. ( je nach Klasse, da gibt es ja auch Spezialfälle). Von daher hab ich ja den direkten Vergleich. Von mir aus kann ja jeder A13 haben, aber für Sek II sollte es schon Zuschlag geben. Sonst macht das bald keiner mehr.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  laromir

Sek II Kursgrößen -> Rahmenbedingungen – die sollten verbessert werden! Zum Einen wird dadurch gleich mal der Korrekturaufwand deutlich weniger. Zum Anderen wird der SuS als Einzelnes (und dadurch auch die Klasse) mehr gefördert.
Ich habe noch nie eine GS/MS-Lehrkraft gelesen/gesprochen, welche sagt: Ja geil, die Gym-LuL sollten am besten 50 SuS in der Klasse haben. Auch kaum eine LuL würde wohl für eine kleinere Klassenstärke sein. Egal ob Gym oder nicht.

Es ist auch ein Unterschied, ob man in der 5. Klasse Deutsch korrigiert oder Sport (unterrichtet) … Was soll der Vergleich.
Sek II LuL unterrichten nicht alle Deutsch + Englisch + Fremdsprache und haben alle reine Abschlussklassen … Warum wird immer „das“ gegen „weniger“ gestellt?

Schauen wir doch mal Sport + Chemie/Religion Gymnasium an und vergleichen es mit GS/MS mit einem großen Teil an fachfremden Unterrichtsfächern (nicht studiert) + Mathe, Deutsch, Englisch (was für viele KuK genau so der Alltag ist). Dazu dann bitte auch die Einarbeitung, Vertiefung und Materialsuche/-erstellung.
Bspw. wurden vielen LuLs erst dieses Jahr (und auch kommendes) einfach der Informatikunterricht aufgedrückt, da keine Fachlehrer zu finden sind… Das ist für viele nicht einfach mal kurz ein Video ansehen – da „ziehen“ viele SuS einem dann die Hosen aber ganz schön aus und man würde bei Fragen doof dastehen. Auch die Eltern wären kaum begeistert, wenn die Lehrkraft gar nichts weiß zum Fach.
(Da kann die Schule aber auch nichts dafür …ist halt systematisch)

Ich sag ja auch nicht: „Die am Gym unterrichten doch nur Sport/Chemie, haben weniger Stundenverpflichtung/Woche und unterrichten nur 2(-3) Fächer die Woche – wobei sie die Materialien einmal vorbereiten und dann nie wieder – was bei studierten Fächern sowieso wenig(er) Aufwand bedeutet“ …

In der Arbeitsbelastung sind normalerweise die höheren Klassen (9.+) oftmals angenehmer (ausgenommen Korrektur/Abschluss). Aber das ist LuL abhängig … Die Wissen meist, was sie wollen und arbeiten deutlich selbständiger und mit weniger Störungen. Zumindest an meinen Schulen bisher. Aber gut, Arbeitsbelastung ist halt auch nicht Arbeitsaufwand… Oder sehen Sie das als das Gleiche?

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Edit: Kaum gegen eine kleinere Klassengröße.

Derdiedas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Steht doch explizit im Text. Der Gesetzesgeber hat einen weiten Handlungsspielraum. Wenn dieser nun sagt, dass Gymnasiallehrer mehr verdienen (warum auch immer), ist das durch das Gesetz legitimiert. Ob moralisch vertretbar steht auf einem anderen Blatt. Mit Regressanspruch hat das nichts zu tun, auch wenn ich ihren Wunsch danach nachvollziehen kann. Das Land handelt schließlich nicht gesetzeswidrig. Genauso können wir auch nichts gegen die 41-Stundenwoche machen, obwohl in anderen Bundesländern weniger Stunden gelten.

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Nun ja, ich vermute, dass es auch damit zu tun hat, dass man sich über eine höhere Gehaltsstufe auch aufgewertet und ein bisschen überlegen fühlt gegenüber den Menschen, die für weniger Geld arbeiten müssen.
Wenn ich entscheiden müsste, wer mehr Geld bekommen soll, so würde ich das an dem Wert der Arbeit für das Funktionieren, das Entwickeln und das Wohl der Gemeinschaft orientiert tun.
Das würde heißen, dass lederkrawattentragende und aktenkoffenschleppende Börsenanalysten und diverse Banker oder Vorstandsvorsitzende quasi von der Grundsicherung leben müssten und Müllwerker, Pflegepersonal, ErzieherInnen usw. und eben auch Grundschullehrende, die wichtige Basisarbeiten zum Funktionieren unserer Gesellschaft leisten, die hervorragenden Entlohnungen beziehen müssten.
Wird genau nicht stattfinden, weil die hochbesoldeten Gruppen eine Angleichung bzw Änderung nicht unterstützen werden. Von da her bin ich mir bei der 100Tage-Aussage von Herrn Wüst auch nicht sicher…solche Leute agieren systemerhaltend und eben nicht systemverändernd … wir haben eine Reihe von Krisen am Start, die ausreichend Ausreden liefern können, um eine Angleichung der Besoldungsstufen in allen Bereichen der Schule zu bremsen.
„Die finanziellen Erfordernisse – bedingt durch die aktuellen Krisen- machen es uns z.Z. leider nicht möglich, zusätzliche Mittel für diese Gehaltsangleichungen für die Lehrämter freizugeben – auch wenn wir das sehr bedauern!“

Bin gespannt, wann dieser Satz – egal von wem – gesagt wird, um diese Zusage nicht Realität werden zu lassen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt, sagt man…hmmm, bei mir ist sie vor längerer Zeit still verschieden.Ich drücke Marc stellvertretend für alle anderen KuK aus dem Bereich GHR die Daumen.

Merkt man mir meine Politikverdrossenheit und meine Zweifel an der Integrität unserer politischen Elite – egal welcher parteilichen Couleur – an?
Wenn ja, dann habe ich mich verständlich ausgedrückt.

Last edited 1 Jahr zuvor by Andre Hog
marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

Ich habe auch große Befürchtungen dass die Versprechen mal wieder nichts wert sind wenn

  • Im Juli die EZB den Leitzins anhebt.
  • Der Krieg in der Ukraine sich ausweitet oder verlängert.
  • Corona ein Comeback feiert.
  • Ein Unwetterereignis auftritt.
  • Irgendeine andere Krise unsere hochsensible Wirtschaft schädigt.

Wir dürfen uns da nichts vormachen. Die letzten Jahre lebten wir im Dauerkrisenmodus. Man wird immer Argumente finden die Angleichung heraus zu zögern. 2016 wartete man wie sich der Brexit auswirkt, 2020 war die Ausrede Corona, 2021 die Ausrede Flut.
Aber irgendwann macht man sich auch lächerlich immer aufs Neue A13 zu versprechen. Ich denke so langsam rückt die Entscheidung näher. Entweder man zieht es jetzt durch oder man ist bei den Lehrkräften für immer unten durch.

Pit2020
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

@Andre Hog

„Merkt man mir meine Politikverdrossenheit und meine Zweifel an der Integrität unserer politischen Elite – egal welcher parteilichen Couleur – an?
Wenn ja, dann habe ich mich verständlich ausgedrückt.“

Yes, das hast du.
Und:
https://www.deutschlandfunkkultur.de/macht-vermoegen-teilen-gerechtigkeit-100.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pit2020

Lieber Pit,
Es gibt ein interessantes Sozialexperiment zum Teilen, in dem den Probanden Musik vorgespielt wird.
Handelt es sich um ihre Lieblingsmusik, die sie emotional berührt, dann geben sie großzügiger … handelt es sich um Musik, die ihnen nichts bedeutet oder sie eben nicht berührt, dann geben sie wenig oder fast gar nichts.

Was könnte das für unsere politische Elite bei Entscheidungsprozessen zu solchen Themen, wie gerechtere oder bessere Bezahlung in den oben von mir benannten Bereichen bedeuten?

Läuft dann im Hintergrund „Für Elise“ 😉 oder Mozarts „Kleine Umnachtungsmusik“ … oder bekommt jeder per Knopf im Ohr die Musik, die er / sie am meisten mag?

Poison Yvi hört „Atemlos durch die Nacht“, Stamp „Manchmal möchte ich schon mit dir“ von R. Kaiser, Laumann lauscht auf „Dr Hook’s Medicine Show“ und Hendrik Wüst headbangt zu „WE ARE ONLY IN IT FOR THE MONEY“ von Frank Zappa … ne sorry…passt musikalisch und von Grad der Selbstironie nicht…dann dich eher der „Zillertaler Hochzeitsmarsch“ als Dauerschwiegersohn….oder vielleicht auch „Flipper ist unser bester Freund“ in Anlehnung an den Namen seiner knapp anderthalbjährigen Tocher, die Phillipa heißt.

Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, um gerechtere Bezahlungen zu begünstigen.
Ich stelle meine ausufernde Musiksammlung gerne zur Verfügung 😉

Pit2020
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

@Andre Hog

„Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, um gerechtere Bezahlungen zu begünstigen.“

Würde es helfen: Um gerechte Bezahlungen zu erreichen, würde ich sogar selber im täglichen Wechsel vor dem Landtag und dem Verwaltungsgericht Düsseldorf singen!

PSSSSST: Ich kann gar nicht singen … Aber in meinem fairen Angebot wäre drin, dass ich gegen rechtssichere schriftliche Zusage der o.g. Instanzen bei gerechter Bezahlung SOFORT mit der Singerei aufhören würde. 😉
Was meinst du, wie schnell das mit den gerechten Bezahlungen nicht nur „auf einen guten Weg gebracht“ sondern diese gerechte Bezahlung „tatsächlich auf LuL-Girokonten“ ginge?!

Honigkuchenpferd
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Marc hat hier gefühlt monatelang bei jedem zweiten Artikel die an den Haaren herbeigezogene „Verfassungswidrigkeit“ der Besoldung behauptet. Es war kaum zu ertragen, wie oft er das bei jeder Gelegenheit wieder getan hat. Nun gibt es ein Gerichtsurteil und, siehe da, Marc zweifelt das Gerichtsurteil an. Höchst subjektiv und was nicht alles. Gutachten zählen für Marc, Gerichtsurteile hingegen nicht. Alles klar …….

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Bezeichnend wenn die berechtigten Klagen ihrer Kollegen zu einer amtsunangemessenen Bezahlung „unerträglich“ sind. Sagt eine Menge über Sie aus. Ich gönne Ihnen trotzdem Ihre gute (vermutlich A13 oder höher) Bezahlung, da sie angemessen ist

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Verfassungswidrig ist der Beschluss nicht. Da haben die Länder einfach sehr viel Spiel, wenn man die Gesetze ansieht.
Aber ob es „angemessen“ ist, steht auf einem anderen Blatt…
Aber man wird sehen, ob es noch tragbar künftig ist. Spätestens dann muss man eben handeln oder es geht noch mehr den Bach hinab.

Das ist halt einfach so. Daher: Mal drauf ankommen lassen. Ob langfristig noch genügend für so viel Mehrarbeit zu begeistern sind … Ich weiß ja nicht. Auch hier gibt es gesetzliche Regelungen. Dann darf/sollte man die vielleicht auch mal (für sich selbst) anwenden.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor

Pünktlich geliefert.
Die Wahl ist erst Sonntag.

Honigkuchenpferd
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Noch nie wurde eine Wahl maßgeblich von der Bildungspolitik beeinflusst, geschweige denn entschieden. Man wählt ja nie nur wegen eines Themas!

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Deshalb setzen die Politiker auch darauf. Viele wagen sich nichtmal an das Thema Bildungspolitik ran, sondern versprechen die alten Floskeln… Lief ja schon immer so und klingt gut.

Aber wundern sollte sich bitte keiner, wenn dieser Bereich unter Mängel leidet. Auch die Gesellschaft nicht.

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Darauf hofft Gebauer / die FDP auch…

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Und wie wir heute sehen wird, stirbt auch bei der fdp die Hoffnung zuletzt. Das Gute daran ist, sie stirbt! Ob Hoffnung oder fdp ist mir schlussendlich vollkommen egal.

Um den Trend unter Erstwählern, neben den Grünen die fdp zu wählen, zu verstehen, bin ich zu alt.

Pit2020
1 Jahr zuvor

The show rip-off („Beschiss“) must (?) go on …?
🙁

Ich_bin_neu_hier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pit2020

For now. But not forever.

Olivia
1 Jahr zuvor

In Berlin ist ja alles anders: keine Verbeamtung und gleiches Gehalt für alle Lehrkräfte. Und es gibt durchaus Lehrkräfte, die aufgrund des niedrigeren Arbeitsaufwandes insbesondere bei Korrekturen und der kürzeren Tage wegen, weil Grundschüler*innen schlichtweg weniger Stunden haben und dann von Erzieher*innen betreut werden, zur Grundschule gewechselt sind.
Ich finde es stark verkürzt zu behaupten, das Gericht würde die Arbeit als weniger wertvoll ansehen. Es ging um Leistung (Arbeit pro Zeit). Und einen Schultag bis 17:20 Uhr gibt es zumindest an Berliner Grundschulen nicht – an Gymnasien und Sekundarschulen aber problemlos. Und (Abitur-) Klausur und Aufsatz in der dritten Klasse sind ebenfalls nicht gleich umfänglich.
Ich verstehe den Wunsch nach mehr Geld und mehr Anerkennung, aber die Frage ist, ob das wirklich fair gegenüber ALLEN ist und nicht nur nett für diejenigen, die mehr haben wollen.

Last edited 1 Jahr zuvor by Olivia
AusderPraxis
1 Jahr zuvor
Antwortet  Olivia

Vollzeitdeputat Grundschullehrer: 28 Unterrichtsstunden/Woche.
Vollzeitdeputat Sek 2 Lehrer: 24-25 Unterrichtsstunden /Woche.
Was allerdings stimmt ist, dass bei Weitem nicht jeder Grundschullehrer in Vollzeit arbeiten kann (maximal 30-40%), da es sonst weniger Lehrer als Klassen an der Schule gibt.
Teilzeit bedeutet aber auch Gehaltseinbußen!
Bei zum Beispiel 21 Unterrichtsstunden/Woche auch nur 3/4 Gehalt!

teachinginberlin
1 Jahr zuvor
Antwortet  AusderPraxis

In Berlin:
Vollzeitdeputat Grundschullehrer: 28 Unterrichtsstunden/Woche.
Vollzeitdeputat Sek 1/2 Lehrer: 26 Unterrichtsstunden /Woche.

AusderPraxis
1 Jahr zuvor
Antwortet  teachinginberlin

Sorry, ich lebe in SH.
Was ich Olivia sagen wollte ist, dass GS-Lehrer nicht weniger Stunden in Vollzeit arbeiten, weil die Schule nicht bis 17 Uhr geöffnet ist.

Allerdings können Grundschulen auch nur wenige Vollzeitstellen anbieten, so dass die meisten Lehrer sich mit Teilzeit zufrieden geben müssen!
(Allerdings werden bei den knapp 19% Vollzeitstellen soziale Aspekte berücksichtigt).
Trotzdem kann jeder Lehrer aufgrund des Personalmangels ohne Probleme eine Stelle finden, nur halt nicht in Vollzeit.
Dass viele GS trotzdem extrem unterbesetzt sind, steht auf einem anderen Blatt!

Teilzeit bedeutet aber auch: weniger Gehalt, denn ein Teilzeitlehrer verdient halt weniger.
Geringere Pension, da diese entsprechen gekürzt wird.

Da in SH fast alle GS-Lehrer verbeamtet sind heißt das aber auch: der Beitrag zur PKV bleibt gleich hoch, unabhängig vom Gehalt/Pension.

Zur Zeit bekommen nur unter 10% der LK, die mit 66 Jahren aus dem Beruf ausscheiden, ihre volle Pension. Erst war es die Lehrerschwemme, die viele in Teilzeit oder in gar kein Beschäftigungsverhältnis zwang, dann die verlässliche Grundschule, die nur für wenige eine Vollzeitstelle bereithält(ca. 30% incl. SL).

Deshalb sagen sich viele Studenten, „Grundschule? NEIN, Danke!“

Last edited 1 Jahr zuvor by AusderPraxis
dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  AusderPraxis

An Grundschulen ist die Teilzeit ja selbst vom Ministerium gewünscht.
Die Lehrkräfte an GS geben in NRW 28 Wochenstunden. Die Stundentafel bei den SuS der ersten und zweiten Klasse weist zwischen 20 und 24 Wochenstunden aus. Selbst die Viertklässler haben max. 25 Wochenstunden.
Entweder hat eine GS dann mehr Lehrerstunden, was zu Abordnungen führt, oder die Lehrkräfte passen ihre Stundenpläne aufgrund des Klassenlehrerprinzips an die Stundentafel ihres Jahrganges an.

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Tja, mir hat das Ministerium meinen diesjährigen „voraussetzungslosen Teilzeitantrag“ abgelehnt. Ohne die 5 Stunden wäre meine Schule angeblich nicht in der Lage, alle Unterrichtsstunden abzudecken. Mal sehen, was der Widerspruch bringt.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Ja, so ist das, wenn politische Profilneurose vor Pragmatismus geht.

Mit der nicht gewährten Teilzeit lässt sich wunderbar die Statistik des Schulkapitels für Grundschulen in ihrem Regierungsbezirk verbessern, ob es de facto der Unterrichtsversorgung an ihrer Schule zugute kommt ist eine ganz andere Geschichte. Der einzige trifftige Grund wäre, es fehlt an ihrer GS an Lehrerstunden, um die Stundentafel lt. Vorgaben umsetzen zu können. Das wiederum laüft dann aber schlussendlich auf zwei Klassenleitungen hinaus.

teachinginberlin
1 Jahr zuvor
Antwortet  AusderPraxis

Bei uns gibt es diese Vorgabe von Teilzeit nicht, es ist eher so, dass die SL diskutiert und teilweise Wege sucht, das abzulehnen. In Berlin ist es auch so, dass mittlerweile viele Schulen den Ganztag anbieten, da kann der Unterricht auch an der Grundschule schonmal bis 15 Uhr gehen (bis 16 uhr habe ich noch nicht gesehen, da ist dann meist schon der Erzieher in der Verantwortung.)
Bei uns ist es eher so, dass man hoffen muss Teilzeit überhaupt machen zu dürfen.

So verschieden ist kann es sein zwischen den Bundesländern, schon interessant. Vor allem im Kontext Lehrermangel.

@dickebank: Wie werden denn Förderstunden umgesetzt, wenn alle in Teilzeit exakt ihrer Stunden der Klasse entsprechend arbeiten?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  teachinginberlin

Förderstunden, welche Förderstunden?

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Olivia

Dann gäbe es andere Möglichkeiten:
– Erfassung der Zeitstunden
– Anpassung der Gymnasialfächer nach Gehalt (Deutsch >>> Sport)
– Zusatzleistungen und Ämter werden nicht verpflichtend oder freiwillig übernommen – sondern per Stundenanpassung/Lohn
– Anpassung der Stunden bei Gym-LuL (bspw. bei Abschlussklassen/Hauptfächer)
– Die Gym-LuL bekommen auch eine Gehaltsanpassung nach oben -> mir ist es bspw. egal, ob sie mehr bekommen als ich … Das ist okay, aber wenn sie sich dafür einsetzen, dass andere weniger bekommen ist das Trotz irgendwie oder „Erhabenheit“… Das ist das Fragwürdige daran
– usw. Usf. … Möglichkeiten gäbe es doch einige zu überlegen, wo „jeder“ etwas davon hat

Aber ich sags immer wieder: Angebot und Nachfrage bestimmen den Markt. Für die Zukunft wird momentan sehr stark aufgezeigt, dass es immensen Mangel gerade bei Grund- und Mittelschul Lehrkräften geben wird. Schauen wir mal, wie lange das „so läuft“.
Ich will nur kein „das wussten wir nicht“, „wir konnten nichts dagegen machen“, „die SuS können Basissachen nicht“, „die faulen LuL“ usw. politisch (und gesellschaftlich) hören. Denn gerade hier muss man sich selbst dann an die Nase packen …
Begeistert bin ich auch nicht, künftig noch mehr auffangen zu müssen. Zumindest nicht, wenn man eine solche „Wertschätzung“ bekommt und den Lehrermangel in diesen Bereichen dadurch selbst (bspw. politisch) noch unterstützte.
Sehr traurig.

Last edited 1 Jahr zuvor by Bla
Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

„– Anpassung der Gymnasialfächer nach Gehalt (Deutsch >>> Sport)“

hmmm, da denkt wieder jemand nicht praxistauglich mit.
Ich unterrichte am Gym Geschichte, Politik und Sport…v.a. In der SEK II , was bedeutet, dass entsprechend auch Klausuren anfallen, die vorbereitet, gestellt, korrigiert werden müssen.
Meine Unterrichtsverteilung ändert sich aber durchaus auch mal mitten im Schuljahr, wie z.B. gerade aktuelle wieder geschehen.
Nachdem ich 2 Geschichte-Zusatzkurse in der Q2 vor den Osterferien abgegeben habe (deren aktive Unterrichtszeit ist wegen des Abiturs zu dem Zeitpunkt beendet) habe ich zwei Sportkurse in der EF übernommen, die durch den Weggang einer Referendarin vakant geworden sind.

Heißt das nun, dass ich mitten im Schuljahr niedriger besoldet werden soll, weil meine fachspezifischen Unterrichtsanteile sich verändert haben?
Da die Unterrichtsverteilung von der Schulleitung vorgenommen wird, bestimmt diese entsprechend auch darüber, wie viel ich verdiene…unterrichte ich mehr Sport bekomme ich weniger … unterrichte ich mehr Geschichte mit Korrekturaufwand bekomme ich mehr?

Diese ganzen durchdiffenzierten Besoldungsregelungen aus sog. Gerechtigkeitsgründen führen lediglich zu absolutem Chaos und zu völlig unplanbaren Verdienstsituationen.
Da beziehe ich mich doch lieber auf einen Song des auch hier im Forum sehr beliebten LehrerDuos „Die Lehrer“ , die treffend singen „Jaja, die Fächerwahl die kann sich rächen mal“

https://youtu.be/rn4XLLWPyHE

Last edited 1 Jahr zuvor by Andre Hog
Palim
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

An der Grundschule wird auch nicht nach Differenzierung gefragt.
Egal, wie viele erste Klassen ich übernehme, egal wie viele Klassenleitungen, Vertretungsregelungen, Inklusionskinder gleich welchen Unterstützungsbedarfes – mit oder ohne Gutachten, also auch Gutachten, Flüchtlinge, Fachleitungen, Ämter und Beauftragungen, die das kleine Kollegium unter sich aufteilen muss…
… es bleibt bei A12.

Und nein, ich habe das Urteil nicht verstanden, hoffe aber, dass sich die Richtenden ein eindrückliches Bild vor Ort verschafft haben, bevor sie zu einem Urteil gekommen sind.

Pit2020
1 Jahr zuvor
Antwortet  Palim

@Palim

„hoffe aber, dass sich die Richtenden ein eindrückliches Bild vor Ort verschafft haben, bevor sie zu einem Urteil gekommen sind.“

Verwaltungsgericht Düsseldorf …
Wenn ich nicht irre, urteilt ein Verwaltungsgericht (in der ersten Instanz i.d.R.) nach Aktenlage.
Und die Akten liegen … im Verwaltungsgericht Düsseldorf, genau. 🙁

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

Natürlich ist das nicht praxistauglich. Aber wäre „fair“?
Dann nehmen wir einfach die Studierten Fächer als Kombinationsmodell. Geschichte + Sport ist anders als Geschichte + Deutsch. Dann gäbe es Besoldung nach Fächerangebot. Das sollte doch möglich sein? Fester Satz für feste Fächerkombis … Zack, Problem gelöst. ;)?
Aber gut, dass Sie nur den einen Punkt rausgenommen haben. Der genau so fragwürdig ist wie die Pauschalaussagen „Gym-LuL korrigieren mehr“ usw.

Mal im Ernst: Genau so wenig wie die Besoldung nach Stunden der Fächer Sinn macht, macht es Sinn zu sagen: Gym/LuL arbeiten mehr/länger. Das ist einfach vieel zu allgemein und stimmt nicht.
Wenn es eben um den Aufwand/die Zeitstunden im Vergleich geht, dann müsste man eben so differenzieren und nicht in „iiiich arbeite aber mehr“. Oder die Zeitstunden erfassen und besolden.
Ich bin auf 42 Stunden (+Vertretung und Fobis) angestellt, wenn Vollzeit. Sind Gym-LuL auf 60 Stunden angestellt/verbeamtet? Das wäre mir auch neu.

Im Übrigen ändert sich das nicht nur bei Gym-LuL… Auch ich bin aus diversen Gründen von Teilzeit inzwischen in fast Vollzeit gelandet innerhalb des Schuljahres. Mit diversen Fächern und Klassen.

Aber das Argument „aber ich korrigiere mehr“ trifft eben nicht auf alle Gym-LuL zu. Das kann also nicht das Argument für eine andere Besoldung sein? Da macht man es sich halt einfach einfach.

Das ist halt eine Neidsache bei vielen meiner Meinung nach … Man „gönnt“ den anderen Lehrämtlern das halt nicht.
Mir wärs egal, ob die Gym-LuL dann auch mehr verdienen und eine Erhöhung der Besoldung angeglichen bekämen.
Wenn jemand weniger bekommt kann ich mir nicht mehr kaufen. Ich spreche keinem Lehrämtler den verdienst ab und sage „sollen die doch weniger bekommen“ oder „die dürfen aber max das Selbe verdienen“.
Dass das viele Gym-LuL (zum Glück nicht alle!) machen, finde ich halt traurig zumindest.

marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Leider hat der öD nur mit Markt nichts zu tun. In der Wirtschaft würden Grundschullehrer und SEK1 Lehrer schon länger mehr verdienen als ihre Kollegen an Gymnasien. Da würde der Markt das Gleichgewicht schon regeln. Im öD laufen die Stellen dann einfach leer.
Bisher war die Lösung dann für die Regierung den Überschuss von Sek2 an die anderen Schulformen abzuordnen. Nicht nur ein Hohn für die grundständig ausgebildeten Lehrkräfte an SEK1 und GS, sondern auch eine Zumutung für die SEK2 Kräfte, die dort eigentlich gar nicht hin wollen. Man muss einfach mal in den sauren Apfel beißen und dafür sorgen, dass auch andere Lehrformen abseits des Gymnasiums eine auskömmliche Bezahlung erhalten

Palim
1 Jahr zuvor
Antwortet  marc

Das wird dann auch in NRW die Zukunft sein
und auf diese Weise ist das Land dann auch bereit, den Lehrenden an der Grundschule A13 zu zahlen.
Anderenfalls sucht man Aushilfen mit Bachelor-Abschluss in irgendeinem Fach. Denen kann man dann weit weniger bezahlen.

Dass sie nicht dafür ausgebildet sind, interessiert im Ministerium keinen, es geht nicht um Qualität, sondern um Geld.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  marc

Und deshalb wird sich langfristig auch was tun. Da bin ich recht zuversichtlich. Wenn immer mehr Bedarf ist und immer weniger Angebot, dann wird das Ärgernis halt größer.
Weniger Interessierte für Lehramt – besonders GS/MS. Dazu die künftigen Rentner/Pensionäre. Erhöhte Geburtenrate… Wir haben zumindest mal einen sicheren Job :). Dann muss man irgendwann eben Abstriche an Schule(n) machen. Dann ist das halt so.

Das Gym wird es schon richten, wenn unten weniger gefördert werden kann und nach oben noch mehr aufs Gym gehen würden. Machen „wir“ halt die Klassen einfach größer dort. Hat jeder seinen Spaß dran.
(Nicht ganz so ernst nehmen … Aber zumindest ein wenig.)

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Olivia

Liebe Olivia,
Ein paar Gedanken dazu:
Sie wissen, dass die Schüler in den höheren Jahrgängen irgendwann in der GS waren. Bei meinen SuS ( ab Klasse 10 ) kann ich manchmal sagen, welche GSchule/MS/GS da vorgearbeitet hat )
Soll heißen, wir dürfen nicht vergessen, wo die wertvollen Grundlagen gelegt werden.
Was die Arbeitsstunden angeht, so glaube ich, dass diese egal an welcher Schulart die KuK einschränken oder ausweiten können ( über die verpflichtende Vorgabe hinaus )
Gerade an der GS glaube ich, ist da viel zu überdenken, pädagogisch abzuwägen und die Elternarbeit nicht zu vergessen.
Warum entscheidet sich ein KuK für die GS, bestimmt nicht der Stunden halber; ich tippe auf das Faible für die Kids, die Arbeit und manchmal den Spaß mit den Kleinen.
Wie @ Andre Hog ähnlich schrieb, wir und v.a. die Politik übersehen, wer die Basis legt, egal ob beim Müll ( gutes Beispiel), in der Schule, in der Pflege, im Handwerk……Es wird sich rächen.

Bla
1 Jahr zuvor

Und da wundert man sich noch über Lehrkräftemangel im Grund- und Mittelschulbereich.

Ich hätte „früher“ niemals gedacht, dass ich sagen würde: Studiert bloß kein Lehramt, macht lieber einen Bachelor/Master und versucht per Quereinstieg in den Schuldienst zu kommen – falls gewünscht …
Das Lehramtstudium hat kaum noch Vorteile, außer für viele eine Bindung an das System als Nachteil.
Falls man dann doch keine Lust auf die schlechten Rahmenbedingungen hat , ist bspw. NaWi und Info auch in der Wirtschaft sehr gefragt.
Bei dem kommenden bzw. schon jetzigen Lehrermangel sollte der Quereinstieg nicht sooo das Problem sein.

Aber mal schauen, was die Zukunft noch so bringt. Vielleicht wird der Beruf ja wieder mehr gewertschätzt, wenn ihn kaum noch jemand macht/machen will. Nur dann ist es für viele zu spät. Wusste man halt mal wieder nicht.

marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Ich rate schon länger allen Freunden und Verwandten das Lehramtsstudium am Gymnasium zu studieren und niemals für GS und Sek1. So lange sich hier nichts ändert muss man alle Leute davor warnen. Das bricht mir zwar das Herz, ist aber leider nötig. Viele Studierende wissen auch vorher nicht wirklich wie mies sie hinterher dar stehen.

Honigkuchenpferd
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Und warum gibt es einen Mangel an Berufsschullehrern, wenn doch bei den Großen alles so toll ist?

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Es gibt nur einen Mangel in Mint-Fächern. Informatik ist eben kein einfaches Fach. Das schafft auch nicht jeder zu studieren. Abgesehen davon wollen es auch viele nicht studieren.

Aber wenn die Grundschule so leicht ist, wieso haben wir da einen Mangel? Seltsam…
Wieso haben während meines Studiums viele noch gewechselt zu Sek2? Wieso sind kaum Männer in dem Beruf? Könnte die Besoldung nicht angemessen für die Ausbildung sein?

Senkrechtstarter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Warum sind die meisten Frisöre Frauen und die meisten Sicherheitskräfte Männer? In beiden Berufen verdient man mit am schlechtesten!

Welchen Lohn hielten Sie denn für Frisöre und Sicherheitskräfte für angemessen?

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Senkrechtstarter

Ich weiß nicht warum sie einen persönlichen Feldzug unter jedem Kommentar von mir führen. Haben sie so ein großes Problem damit wenn Lehrkräfte mit Masterstudium bitte Beamtenrechtlich korrekt bezahlt werden wollen? Es geht ja nichtmal um einen Bonus. Es geht nur um das was einem zusteht

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Ich habe einige Informatiker im Freundes, Bekannten und Familienbereich. Die wollen auch generell einfach keine Lehrer/innen werden.
Weder für den Lohn, noch für den Aufwand.

Die Berufsauswahl im Informatikbereich boomt und die Bedingungen sind bombastisch für viele. V. A. mit bezahlten Meetings, Schulungen, Teaming, Zusatzanreize, regelmäßigen Gehaltserhöhungen, Homeoffice, Gleitzeit und teils Top-Lohn.
Warum sollte man dort an eine Schule, außer man sieht es als Berufung bzw. liebt es Kinder zu unterrichten?
Bei Erwachsenen geht man in Richtung Erwachsenenbildung Informatik, welche ebenso boomt. V. A. in Coronazeiten.
Zudem ist die Berufsreichweite (Einsatzgebiete) der Informatik so extrem hoch und zukunftsorientiert, dass man einen festen Job hat und künftig eher noch gefragter ist.

Vor allem Privatschulen nehmen einen mit Kusshand, wenn man für den dortigen Lohn als Systembetreuer und Informatiklehrer unterrichten würde.
Bei Regelschulen weiß ich es nicht. Aber würde man dort die Rahmenbedingungen mal ändern im Bereich der IT/Digitalisierung, dann würde man dort auch jederzeit wohl unter kommen.

Wozu also Berufsschullehrer IT? Außer man hat wirklich richtig Bock auf den Beruf und nimmt sehr viele schlechteren Rahmenbedingungen in Kauf …

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Fachlehrern oder Gymnasiallehrern?

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Berufsschule haben weniger SuS hinter sich und daher weniger Berührungspunkte und Erfahrungen damit. Normalerweise kennt man im Bekanntenbereich auch mehr GS/Gym usw. LuL, als Berufsschullehrer. (Auch im Familienkreis)
Es ist auch nicht so medial Präsent.
Darüber hinaus hat man dort durchaus sehr altersgemischte Klassen (meine war von 17-35 Jahren)… Das muss man wollen. Bei nur Erwachsenen würden viele wohl eher in den Erwachsenen-Bildungsbereich gehen. Also Workshops usw.

Von meinen Berufsschullehrern (habe vor dem Studium eine Ausbildung gemacht) hatten die Meisten selbst eine Ausbildung (und Meister) zuvor gemacht. Die Wenigsten sind den Weg Gym-Uni-Berufsschule gegangen. Auch die Richtung war recht spezifisch bei einigen. (Als LuL im Bereich Friseur lernt man spezifischer als als bspw. Gym-LuL). Auch die Praxiserfahrung ist oft gewünscht(er).
Dazu kommt noch, dass es viel mehr Unis gibt, welche Gym/GS/MS/RS Lehramt anbieten. Daher es bei Ortsgebundenheit oftmals nicht so super klappt. Ein Freund von mir ist deshalb recht weit weggezogen. (V. A. Bei recht spezifischen Fachrichtungen)

Ich habe mein Abi über eine Wirtschafts-BOS gemacht. Auch dort sind weniger Lehrer als am Gym. Dafür erwachsene SuS mit Berufsausbildung. Die Lehrer hatten auch hier oft sehr viel Praxiserfahrung aus Betrieben (+ Lehramtsstudium). Aber auch den Weg haben wenige SuS gemacht und daher BOS oft nicht im Blick. [Gilt für Bayern]

Das sind jetzt nur mal einige wenige Aspekte.
Beantwortet das Ihre Frage, Honigkuchenpferd?
Sonst können wir das gerne noch vertiefen, falls Diskurs herrscht.

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

„Studiert bloß kein Lehramt, macht lieber einen Bachelor/Master und versucht per Quereinstieg in den Schuldienst zu kommen – falls gewünscht …“

Das versuche ich potentiellen Lehramtsstudenten schon seit Jahren zu erklären: Es lohnt sich nicht mehr (nur) auf Lehramt zu studieren. Es wird ein Quereinsteiger-Beruf werden, Poison Ivy (siehe andere Thread) heuert ja schon „Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung[!]“ für die Schulen an.

Lieber etwas „Vernünftiges“ studieren und dann, falls man woanders keinen Job kriegt, kann man ja immer noch auf Lehramt „quereinsteigen“. Und, falls man dann nach ein paar Jahren keine Lust mehr hat auf „(Selbst-)Ausbeutung“ arbeitet man in seinem „richtigen“ Beruf.

Deshalb sagen sich auch immer mehr Berufsanfänger: „Lehramt? Ich bin doch nicht blöd!“

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

So ist es auch.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Auch seiteneinsteiger werden nach der Schulform, an der sie eingestzt werden vergütet.
Wird einem Dipl.-Ing (FH) sein Abschluss für ein BK oder berufliches GY anerkannt, wird er im Eingangsamt zu A13 übernommen.
Promovierte Naturwissenschaftler werden, wenn es sie an eine HS oder RS verschlägt, zu A12 besoldet.
Es geht eben nicht um den universitärse Abschluss – die Inhalte von Anwärterzeit und Referendariat unterscheiden sich ohnehin nicht -, es geht um die Schulform, an der man eingestzt wird.

Überrascht
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Auch in NRW und ohne OBAS? Das wusste ich gar nicht…

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Überrascht

Ohne OBAS geht es in NRW doch gar nicht – außer bei „Geld statt Stellen“.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist mir klar. Aber das ist doch gerade das Geniale am „nicht Lehramtsstudium“ und Quereinstieg … Wenn man ans Gym mit Informatik Master will? Okay. Will man an die Mittelschule? Super. Doch Berufsschule? Na dann, auf gehts. Weg von der Bildungsschiene? Die Wirtschaft freut sich.

Also die Besoldung ist kein Vorteil vom Lehramtsstudium. Die Schulauswahl auch nicht. Die Berufswahl eigentlich auch nicht bzw. immer weniger.
Was ist denn dann der Vorteil? Warum Lehramt studieren?

Davon mal abgesehen: Um die Besoldung geht es mir noch nicht mal – habe ich glaube auch nicht erwähnt?

Soso
1 Jahr zuvor

Hat man die beiden Kandidaten auch gefragt, was mit „Eingangsbesoldung“ gemeint ist? Was versprechen sie sich von dieser Wortwahl? Letztens auch auf einem Plakat des VBE NRW gesehen, wollten die nicht ursprünglich A13 für alle? Nun lassen sie sich auf die Wortwahl der NRW Politiker einschließlich der SPD ein.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Soso

Meinst du, dass mit dem Wort nicht A13
Für alle gemeint ist? In den meisten Bundesländern wo es A13
Für alle gibt, gibt es entweder die sofortige Höherstufung für alle oder einen Stufenplan.
Auch die Grünen haben explizit Altlehrkräfte mit drin.

Mal sehen

undheitergehtsweiter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Die SPD hat bei ihrem letzten Antrag für A12 ausgerechnet, dass in diesem bevölkerungsreichen Land ca. 50. 000 LuL mit derzeit A12 indestens 5000 EUR brutto mehr pro Jahr verdienen würden. Wenn man das mal hochrechnet, ergibt sich ein schönes Sümmchen jedes Jahr. Auch wenn ein Teil als Steuern wieder zurückfließt, wird dies vermutlich der Knackpunkt werden, wenn der zukünftige Finanzminister nicht mit im Boot und wohlmöglich bei der FDP sitzt. Nur wurde bei den Bestands- LuL in den letzten letzten Jahrzehnten fleißig gespart, schon deshalb haben wir auch A13 redlich verdient.

Egvina
1 Jahr zuvor
Antwortet  Soso

Im Gegensatz zu Beförderungsstellen. Obwohl ich der Politik durchaus zutraue, die Begrifflichkeit zu verdrehen und A13 nur für Neueinstellungen umzusetzen. Ungeachtet dessen, dass die nach der Umstellung des Studiums ausgebildeten Lehrer im GS-Bereich de facto für ihren Beruf deutlich schlechter ausgebildet sind.

Soso
1 Jahr zuvor
Antwortet  Egvina

Genau, die alten Bestands- LuL an den GS haben vor 2009 i.d.R. drei Fächer neben Pädagogik studiert; Mathe und Deutsch waren Pflicht. Und das Referendariat erstreckte sich über 24 Monate, nicht nur 18 Monate wie heute.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Soso

Der Begriff Eingangsbesoldung ist legal definiert. Und da beide Kandidaten Volljuristen sind, darf vorausgesetzt werden, dass sie diese kennen.

Die Eingangsbesoldung für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe II im ersten Einstiegsamt liegt bei A12 bzw. bei E12 für grundständige Lehrkräfte und bei E11 für Seiteneinsteiger.
Die Eingangsbesoldung für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe II im zweiten Einstiegsamt liegt bei A13 bzw. E13. Hinzukommt ein um 2,5 Wochenstundengeringere Arbeitsbelastung sowie die „Ratszulage“ und deutlich höhere Chancen auf ein Beförderungsamt (Legaldefinition).

Carabas
1 Jahr zuvor

Sind an einer Gesamtschule in NRW nicht auch A12 Sek I Lehrkräfte beschäftigt? Was rechtfetigt deren unterschiedliche Bezahlung gegenüber ihren A13 Gymnasialkollegen an der gleichen Schule?

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carabas

Nichts.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Die kleineren Kurse in der GOSt.

kanndochnichtwahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carabas

Es sind in NRW an Gesamtschulen auch Sek II Kollegen mit A12 beschäftigt.
Nach Ausbildung müssten sie mit A13 besoldet werden.
Wegen Mangel an Sek II-Stellen aber A 12 oder eben arbeitslos!!!
Was bleibt einem als Lehrer, als in den sauren Apfel zu beißen?
Man „kann ja nix außer Lehrer“…

Seit Jahrzehnten ist das so!

All diese Kollegen werden aufgrund ihrer Ausbildung trotzdem in der Oberstufe eingesetzt, haben bei Bedarf aber auch mit den immer stärker verhaltenskreativen Kindern der sich je nach Standort und Vorhandensein konkurrierender Gymnasien eher auf Hauptschulniveau befindenden Sek I-Schüler und einer steigenden Zahl „inklusiver“ Förderschüler abzugeben.
Ach ja, diese Kollegen bringen dann je nach Standort der Schule und Kassenlage der Kommune gerne auch noch die Malstifte und Farbkästen, das Schreib- und Rechenpapier, die Bleistifte und Tintenpatronen mit, die die Kinder selbst nich haben und die Eltern nicht kaufen (können oder wollen). Es soll ja kein Kind aufgrund seiner sozialen Herkunft zurückgelassen werden…

Man könnte mal hochrechnen, was das Land durch solche Konstruktionen in den letzten 30, 35 oder 40 Jahren gespart hat…
Wie oben erwähnt: Das Besoldungsrecht ist sehr weit gefasst – spricht: es lässt dem Land alle Möglichkeiten, an allen Ecken und Enden zu sparen.

Palim
1 Jahr zuvor

Könnte die Gewerkschaft ja aber mal vorrechnen,
und dann einen Zeitpunkt setzen und allen Lehrkräften deutlich empfehlen, dass sie es unterlassen, ihr eigenes Geld mitzubringen und zusätzliche Zeit einzusetzen,
wenn das Land weder für Arbeitszeiterfassung noch für Entlohnung entsprechend Abschluss Geld geben möchte und auch nicht dafür sorgt, dass die Schulen mit Lehrkräften versorgt sind.

Rabe aus NRW
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carabas

SI-Lehrkräfte dürfen theoretisch nicht in der Oberstufe/Hauptphase der gymnasialen Ausbildung eingesetzt werden und dürfen kein Abitur durchführen. Wenn sie dazu gezwungen werden, ist das falsch. Insofern ist der Anspruch an die SII Lehrer durchaus höher, die Arbeitssituation eine andere.
Wie das ist, wenn man in einem Jahr, wie bei uns, 4 eigene Abiturkurse und ebensoviele Zweitkorrekturen zusätzlich hat, können sich Grundschullehrer sicher kaum vorstellen. Das Verhalten der SuS ist ebenso anstrengend wie das der Kinder. Pubertät, sage ich nur – Ich empfehle Grundschullehrern, mal ein Jahr lang Klasse 7, 8, 9 zu unterrichten
Wir haben KuK, die unter der Voraussetzung, dass sie eine gewisse Zeit an der Grundschule arbeiten, und dem Versprechen, danach an ihre angestrebte Schulform versetzt zu werden, eingestellt wurden. Sie schlackern jetzt mit den Ohren, so viel Arbeit hatten sie sich tatsächlich nicht vorgestellt! Diese KuK haben den direkten Vergleich.

Ich kann der Aussage des Gerichts, dass die Arbeitswelt der Lehrkräfte an den Schulen sehr unterschiedlich ist, voll und ganz zustimmen. Und frage: hatten diese LuL nicht die Wahl, welche Schulform sie wählen wollten? Für mich selbst kann ich sagen, dass das eine ganz bewusste Wahl war, nachdem ich mich bei der Studienberatung der Uni schlau gemacht hatte.

Last edited 1 Jahr zuvor by Rabe aus NRW
Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Und weil man sich hatte informieren können ist das eine Rechtfertigung die Bedingungen so miserabel zu lassen und weiter amtsunangemessenen zu besolden? Wir haben aktuell in NRW eine gigantische Anzahl unbesetzter Stellen explizit an den Schulen mit den geringsten Verdienstmöglichkeiten. Sollen wir das System so lassen bis alle nur noch Gymnasiallehrer werden und die anderen Schulen völlig baden gehen?

Ich muss sie enttäuschen, so viele Leute die sich reinlegen lassen gibt es nicht mehr und wie sie informieren sich auch mittlerweile viele vorher ob man auskommlich verdient. Ihr Lösungsansatz ist wirklich grauenvoll. Sagen wir auch Pflegekräften „Ätschi, wusstet ihr ja vorher“ oder ändern wir eventuell doch mal was?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Oh, da reagieren die Bez.-Reg. aber sehr flexibel. Wenn Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung SekI+II auf einer SekI-Stelle sitzen, bekommen sie recht schnell die Ausnahmegenehmigung zumindest in der EF (Jhg. 11) zu unterrichten. Gerne wird diesen Kräften dann auch beim Laufbahnwechsel geholfen. Für grundständige SekI-Lehrkräfte ist ein Laufbahnwechsel nur nach einem zusätzlichen Studium möglich.

Palim
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Wir hatten KollegInnen vom Gymnasium als Abordnung, die gerne zurück ans Gymnasium gegangen sind und jetzt gerne in der Oberstufe unterrichten, aber sich wacker in der Grundschule – ab Klasse 2 – geschlagen haben, trotzdem mittags fix und fertig waren,
ohne zusätzliche außerunterrichtliche Aufgaben, weil wir alles andere selbst unter den Grundschullehrkräften verteilt haben.

Dazu kommt, dass eine Menge der KollegInnen an den Grundschulen in manchen Bundesländern für GH oder GHR ausgebildet sind und durchaus in der anderen Schulform unterrichtet haben oder könnten. Auch gibt es KollegInnen, die nach einiger Zeit wechseln.

Alle diese KollegInnen können durchaus darlegen, worin sich die Arbeit unterscheidet und was sie sich an der Grundschule ganz anders vorgestellt hatten.

Ich kann die Aussage des Gerichtes nicht nachvollziehen und warte mal, wann die Begründung online steht.

Palim
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Wie wohl die GymnasialkollegInnen urteilen würden, wenn an ihren Schulen eine Lehrkäfteversorgung von 70% und weniger wäre und sie mit ständig wechselnden Bachelor-Absolventinnen und anderen Vertretungen den Unterricht aufrecht erhalten müssten – einschließlich des Abiturs?

Der Unterschied?
Die Kinder aus den Grundschulen gehen weitere Jahre zur Schule.
Man kann jetzt sehr viel auf Corona schieben, wie dankbar, und wird nicht darauf kommen, dass vieles dem Lehrkräftemangel geschuldet ist.

Mother`s finest
1 Jahr zuvor

Da gibt`s doch mehrere Strategien, die wirken- statt dem dauernden Mimimi:
Um einen Foristen hier zu zitieren „gilt Augen auf vor der Berufswahl. Niemand hat Sie gezwungen, das schlecht bezahlte Primarschullehramt zu studieren.“ Man kann auch in ein Bundesland wechseln, das anders besoldet.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mother`s finest

Viele haben den Beruf unter anderen Rahmenbedingungen studiert.
Es wandelt sich vieles – dort sollten dann vllt. auch die Rahmenbedingungen angeglichen werden.
Oder ist es falsch für bessere Rahmenbedingungen zu „werben“? Muss man ja alles akzeptieren, was einem zusätzlich immer wieder aufgebürgt wird…

Mother`s finest
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Sie meinen sicher „aufgebürdet“?!
Es geht nicht darum, die Dinge klaglos zu akzeptieren, aber darum, statt zu jammern, KONKRET für sich etwas zu ändern. Das System ändern Sie nicht- schon gar nicht zu Ihren Gunsten. Das kann ich nach fast 30 Jahren im Dienst ganz gut beurteilen.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mother`s finest

Sie haben doch geschrieben „Augen auf bei der Berufswahl“? Dann sollte man auch die damligen Verhältnisse halt bedenken und was seitdem im Wandel ist/war?
Mehr habe ich lediglich nicht gesagt.

Was bedeutet für Sie „konkret für sich etwas zu ändern“? Kündigen und als Beamte(r) die Pensionseinbußen dann halt „ohne Jammern“ hinzunehmen? (Anmerkung: Bin Angestellter – daher hier kein Jammern? Zählt das?)
Burn-Out? Arbeit auf Minimum? Alles ablehnen, wo KuK hilfe brauchen? Alte Unterlagen/nur Buch hernehmen? Umziehen?

Verstehen Sie mich nicht falsch … Aber so einfach ist das doch nicht. Viele LuL haben doch bereits ihre Remonstrationspflicht wahrgenommen. Dazu die Angestellten die Streiks.

Also wie konkret ändert man das „für sich“?
(Also ich bin bspw. in Richtung Privatschule gewechselt – reicht das als „ändern für sich“ dann schon?)

Wie ist das im Pflegeberuf? Sollen die auch alle kündigen? Die jammern ja schließlich auch recht viel … Erzieher/innen?

Mal konkrete Vorschläge. Ich bin da recht offen, wenn es ein Patentrezept gibt.
Und nein, mir geht es nicht nur um das Geld … Das Geld ist eine der vielen Rahmenbedingungen. Und „gejammert“ wird doch schließlich auch in anderen Bereichen. Daher ist ein Umzug jetzt nicht das Allheilmittel.
Zudem ich noch Freunde und Familie habe … Wäre das jetzt auch nicht die erste Priorität. 😉 (Also das Geld)

kölnerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Ja, genau- man muss für sich selbst die Lösung finden, die passt bzw. mit der man leben kann. Die Prioritäten sind verschieden, die individuellen Möglichkeiten sicher auch.
Wer sich aber immer nur ausjammern will, ändert für sich nichts.

mama51
1 Jahr zuvor

Hm, …
Als meine Tochter vor 10 Jahren direkt nach dem Ref (Sek1) in den Lehrerberuf einstieg, verdiente sie mit A13 exakt (Nettoeinkommen!!!) 300€ weniger als ich nach 35 Dienstjahren in der GS mit A12 (auch Netto) …
Natürlich habe ich es ihr gegönnt, war jedoch ziemlich überrascht, dass der Unterschied doch so groß war.
Weniger „Arbeit “ hat sie allerdings nicht, nur weniger Pflichtstunden.
Trotzdem!…

Faktensammler
1 Jahr zuvor
Antwortet  mama51

mama51 schrieb: „Weniger ‚Arbeit‘ hat sie allerdings nicht, nur weniger Pflichtstunden.“

Diesen Unterschied begreift halt nicht jede(r)…

dickebank
1 Jahr zuvor

Etwas dünn die faktenlage zur Klage. Welchen Abschluss hatten die beiden Grundschulehrerinnen – Magister oder Master bzw. alte Regelstudienzeit oder neue Regelstudienzeit?
Ebenfalls irreführend die gegenüberstellung von Grundschullehrkräften und Gesamt-/Gymnasiallehrkräften. An GE in NRW gibt es sowohl Lehrkräfte der Laufbahngruppe II, erstes Einstiegsamt als auch Lehrkräfte der Laufbahngruppe II, zweitesEinstiegsamt. Das einzige, was SekI-Lehrkräfte an GE von Lehrkräften an GS, HS und RS unterscheidet ist die Höhe des Wochenstudnendeputats, beide Einstiegsämter unterrichten 25,5 Wochenstunden.
Hier ist der Knackpunkt, dass die tarifbeschäftigten Lehrkräfte und die verbeamteten Lehrkräfte abweichend von den sonstigen Regelungen im ÖD die gleiche Wochenstundenzahl haben

Indra Rupp
1 Jahr zuvor

Quizfragen an alle Gymnasiallehrkräfte!
Was bedeuten diese Wörter /Sätze?

– Ei Mutta getnen

– Sanh ont Eis, Tö Wönd ist Lash

– Afffemn to ont rönö im Fald

– Ustöraei

– Heusa ont Bork

Auflösung morgen!
Ich habe die Grundschullehrkräfte immer dafür bewundert, dass sie solche Rätsel lösen konnten, sogar ganze Diktate und Aufsätze davon! Und das stammt nicht mal von einem Daz – Kind. 🙂

Faktensammler
1 Jahr zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Das kommt dabei raus, wenn man die Kinder in den Grundschulen mit „Schraibn nach Gehöa“ quält. In den weiterführenden Schulen laufen sie dann mit voller Wucht vor die Rechtschreib-Wand, wenn man ihnen sagen muss, wie die „Oile“ wirklich geschrieben wird.

Indra Rupp
1 Jahr zuvor
Antwortet  Faktensammler

Nein, das ist kein Schreiben nach Gehör. Allerdings hat das Kind eine geistige Beeinträchtigung. Was die Rechtschreibung betrifft, steht sie aber vielen Kindern nicht nach. Das sind einfach nur Verwechslungen von d/t, von a/o und hat damit nichts zu tun. Wenn wir überlegen, wie etwas geschrieben wird und uns an das geschriebene Wort nicht erinnern, gehen wir doch immer erstmal nach Gehör. Die komplette Palette von Rechtschreibregeln hat man im ersten Schuljahr eben auch noch nicht durch.
In Klasse vier konnte sie dann einen Aufsatz (eine Seite voll) schreiben und hat nur noch einen Rechtschreibfehler pro Satz gemacht. Bis dahin waren es von diesen Anfangskünsten vier Jahre Arbeit.

Palim
1 Jahr zuvor
Antwortet  Faktensammler

Nein, das kommt dabei heraus, wenn man sehr früh frei schreiben lässt, um Anhand der Schreibweise diagnostizieren und im Anschluss differenzieren zu können. Besser, man weiß es früh genug, Facharzttermine brauchen viel Wartezeit und Therapien gibt es nicht ohne.

Das Kind hat mehrere Laut-Buchstaben-Kombinationen noch nicht erlernt/ gefestigt und trennt die Wortgrenzen nicht scharf, es könnte eine Beeinträchtigung beim Hören/ der Hörverarbeitung haben und/oder in der Merkfähigkeit eingeschränkt sein. Es benötigt Übungen zum strukturierten Vorgehen, um die Schwächen kompensieren zu können – und noch ein paar Jahre Unterricht.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Faktensammler

Reflexhaft & falsch.

Indra Rupp
1 Jahr zuvor
Antwortet  Indra Rupp

– Eine Mutter geht nähen
– Sand und Eis, der Winter ist leise
– Affen toben und rennen im Wald
– Osterei
– Häuser und Burg

Einfache Korrekturen?

Lozzi
1 Jahr zuvor

D’accord – wenn auch die „Proben“ in Deutsch und Englisch an Gymnasium dann so aussehen wie an der Grundschule.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lozzi

Und am Gymnasium genauso differenziert und gemischt wird – mit der selben Inklusion, Integration und allem drum und dran.
Dann auf geht’s zur Gesamtschule. Haben alle was davon, oder nicht?

Carsten
1 Jahr zuvor

Vorneweg: Ich bin für A13 bei Grundschullehrern, aber gleichzeitig für A14 bei Gymnasiallehrern (sofern sie in der Oberstufe eingesetzt sind, sonst A 13Z). Und das will ich hier jetzt begründen:
Seit sechs Jahren unterrichte ich Englisch und Deutsch an einem Gymnasium. Ich habe gerade 22 D-Erstkorrekturen hinter mir. Jetzt geht es an 19 Zweitkorrekturen im Fach Deutsch. Ich habe einen vollen Lehrauftrag und arbeite durchschnittlich (Ferien eingerechnet) rund 58 Stunden in der Woche. In einer Korrekturwoche sind es gerne einmal über 70 Stunden.
Ja, es stimmt, ich habe die ungünstigsten Fächer gewählt, bin auch noch Klassenlehrer (29 Schüler).
Meine Frau ist Grundschullehrerin (Klasse 2, 21 Kinder) und arbeitet trotz des vollen Lehrauftrags kaum die Hälfte. Im September erwarten wir unser erstes Kind. Es ist für uns klar, dass ich aussteige und sie arbeitet, weil das Kind so mehr von seinem Vater und seiner Mutter hat.
In unserem Freundeskreis diskutieren wir dieses Thema sehr offen. Und da geben nicht wenige GS-Lehrer zu, dass das Arbeitspensum weit unter dem eines Gymnasiallehrers liegt.
Ich gönne jedem das Bestmögliche, aber gerechte Bezahlung sieht anders aus (auch innerhalb der Schularten stimmt hier einfach nichts).

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten

Ihnen steht natürlich Entlastung zu. Keine Frage. Warum sollte aber Arbeitslast direkt höher besoldet werden? Beförderungen gibt es nicht für die tägliche Arbeit, sondern Funktionsstellen. Hier muss man Lehrkräfte mit korrekturintensiven Fächern stärker entlasten.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Nicht ganz richtig. Funktionsstellen sind Leitungsstellen, daneben gibt es noch unzählige Beförderungsstellen. Diese werden den Regierungsbezirken getrennt nach Schulkapiteln vom Land zugewiesen. Anschließend weisen die Bez.-Reg. die beförderungsstellen den Schulen der unterschiedlichen Kapitel zu. Das Verfahren ist rein proportional, bevölkerungsreiche Regierungsbezirke erhalten mehr Stellen als bevölkerungsschwache. So erhält OWL grundsätzlich die geringste Anzahl. Die Zahl der Zuweisung von Beförderungsstellen innerhalb eines Bezirkes zu den einzelnen Schulkapiteln ist abhängig von den jeweiligen Schülerzahlen usw.
Fazit: Kleine Schulen in OWL haben nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass ihnen jemals eine Beförderungsstelle zugewiesen wird. Die vermutlich größte Wahrscheinlichkeit an eine Beförderungsstelle im SekI-Bereich haben somit lehrkräfte in der Stadt Köln – jetzt auch „mit ohne Dom“ im offiziellen Loge:).

So viel zum Berufsalltag.

Leseratte
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

In Thüringen gibt es außerhalb der Schulleitung faktisch überhaupt keine Beförderungsstellen mehr. Eingangsamt ist gleich Ausgangsamt in die Pension. Die jahrelangen periodischen Beurteilungen waren ein Witz. Inzwischen bin ich aus dem Alter raus, sodass ich das ablehnen kann. Bringt sowieso nichts. Mit 37 Dienstjahren ernüchternd. Und das Arbeitspensum, das Carsten beschreibt, kann ich für mich genau so bestätigen. Ich habe Deutsch Abitur Zweitkorrektur und gleich kurz darauf noch die schriftliche BLF in Klasse 10. Dazu kommt in der Oberstufe noch die sehr zeitaufwändige Korrektur von Seminarfacharbeiten, das Organisieren und Vorbereiten von Studienfahrten , z.T. ins Ausland usw. GL in meinem Umfeld müssen nicht über Himmelfahrt oder Pfingsten Klausuren korrigieren, sondern fahren in Urlaub. Sobald die Vorklausuren fürs Abi beginnen, kommt man vom Schreibtisch kaum noch weg. Und man hat ja noch andere Klassen. Sport- und KunstkollegInnen trifft es diesbezüglich nicht so hart, aber in den Sprachen, Geschichte u.ä. Fächern ist er Korrekturaufwand groß. Selbst in Klasse 8 werden ja bereits 90- minütige Aufsätze in Deutsch geschrieben. Und bei bis zu 30 SuS pro Klasse kommt da ordentlich was zusammen.

Carsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  Leseratte

Uns unterscheidet aber eines: Die Anzahl an Jahren… Chapeau!

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Leseratte

Das sieht in einem großen Bundesland wie NRW natürlich anders aus. Dies wiederum betrifft nicht zwingend die Grundschulen, aber an den großen Schulen der SekI – hier vor allem die Realschulen, Sekundar- und Gesamtschulen – sieht das anders aus. Zum einen gibt es Beförderungsämter (Bereitschaft zur Mitarbeit bei …) und hin und wieder auch Beförderungen bei nachgewiesener Befähigung. Es werden Beförderungsstellen ausgelobt, die nicht an die Übernahme zusätzlicher Aufgaben gebunden sind. Hierauf können sich Lehrkräfte, die von den SL vorgeschlagen werden, bewerben und sich anschließend einer Revision durch die Schulaufsicht (wg. Bestenauswahl) stellen.

Das Ganze passiert vor dem Hintergrund, dass – wie bei jeder anderen Behörde auch – der Stellenkegel passen muss. Je größer also die Anzahl der Lehrkräfte in einem Schulkapitel innerhalb eines Regierungsbezirkes ist, desto mehr Beförderungsstellen werden vom Land zugewiesen und müssen an den Mann/die Frau gebracht werden. Kleine Systeme haben hierbei so gut wie keine Aussicht auf Zuweisung einer Beförderungsstelle. Nicht einmal die kommissarische Leitung einer kleinen Schule ohne SL bedingt eine Höhergruppierung, es gibt höchstens die SL-Entlastung und die Leitungszulage abhängig von der Schülerzahl.

Letztendlich also vollkommen egal, ob eine „kleine“ Schule oder „Schule für die kleinen“ in TH oder NRW angesiedelt ist, das Einstiegsamt ist das Ausstiegsamt.

Carsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Dann müsste man grundsätzlich darüber diskutieren, ob ein Universitätsabschluss (12 Semester und Auslandsjahr, vorher noch Latinum) und sieben Semester Päd. Hochschule gleichzusetzen sind.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten

WÄRE korrekt, WENN wir 1980 hätten. Haben wir aber nicht.
GY-Lehramt dauert heute 6+4 Semester, GS-Lehramt ebenso (Bayern ausgenommen).
Das letzte Semester besteht allerdings nur aus der Abschlussarbeit.
Latinum hinzurechnen… kommentiert sich, denke ich, selbst 😉
Auslandsaufenthalt geht übrigens offiziell IMMER in der Regelstudienzeit, und formale Gründe sind Ihnen nach eigenem Bekunden ja viel wert.

Was bleibt unter dem Strich?

Die Ausbildungsdauer war noch nie ein stichhaltiges Argument zur Rechtfertigung lebenslanger Gehaltsunterschiede, denn zwischen sieben und neun bzw. zehn Semestern liegen keine Welten, sondern einfach nur 12 bis 18 Monate.

Heute ist sie gar kein Argument mehr, da identisch.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten

Verstehen sie mich nicht falsch, ich gönne Ihnen gerne mehr Gehalt. Aber auf welcher Grundlage sollte man A14 erhalten? Sind Korrekturen nicht Teil der regulären Arbeit? Ich würde daher die unterschiedliche Belastung besser steuern.

Egvina
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten

Wo gibt’s denn noch PHs? In NRW seit Jahrzehnten nicht. Mal abgesehen davon: sollte man auch grundsätzlich darüber diskutieren, ob ein Abschluss an einer Technischen Hochschule mit Abschlüssen an anderen Universitäten gleichzusetzen ist? Was wohl die Absolventen der z. B. sehr renommierten TH in Aachen dazu sagen würden? Oder die RWTH Aachen selbst dazu, dass sie keine Universität sei? Fragen über Fragen…

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Egvina

Die RWTH ist de facto und de jure eine Universität. Da der Name bzw. das Kürzel RWTH aber urheberrechtlich geschützt ist und eine eingetragene Marke ist, bleibt es beim Namen RWTH obwohl sie wegen der vielen Fakultäten eine Uni ist, die zu den TU9 zählt.

Egvina
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten

Im übrigen gibt es aus GS- Lehrer mit Latinum

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Egvina

Lat(r)inum habe ich auch, und ich habe die Lehrbefähigung für GHR(HRGe) – also alles, was zwischen Klasse 1 und Klasse 10 außerhalb eines GY kreucht und fleucht:)

Nur damit wir uns richtig verstehn, mit Latinum ist in meinem Fall das Große gemeint. (Hat auch nicht jede Lehrkraft mit der lehrbefähigung Gy/Ge.)

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten

Sport- + Religionslehrkräfte sind auch am Gymnasium. Haben die auch so viel zu tun? Musik und Kunst?
Nicht? Hm, komisch.
Das „Gymnasiallehrer arbeiten mehr“ stimmt halt einfach nur bedingt. Ihnen glaube ich das mit Englisch/Deutsch als Kombination sofort. Aber es gibt eben auch andere Fächerkombinationen .. die werden auch so vergütet.
Also geht es hierbei einfach nicht um den „Mehraufwand“, um uns mal ehrlich zu machen? Sonst müsste man auch LuL am Gymnasium unterschiedlich entlasten oder besolden. (Nach Fächerwahl im Studium)

Aber persönlich würde ich das nicht als Problem sehen, wenn Gym-LuL mehr verdienen (als ich). Die machen auch eine andere Arbeit. Ob das anstrengender ist oder aufwändiger ist mir egal. Zu wenig zu tun hat keiner im Lehrerberuf, der sich mühe gibt.

Aber der Lohn für GS/MS-LuL sollte einfach besser vergütet werden. (Ganz unabhängig, ob Gym-LuL, Richter, Piloten, Masseure oder Bauchtänzer mehr Lohn bzw. eine Gehaltserhöhung bekommen)

Last edited 1 Jahr zuvor by Bla
Fragend
1 Jahr zuvor

Ich würde gerne wissen, ob diese Gerichte die Entlohnung nach Qualifikation oder nach Tätigkeitsmerkmalen zuordnen?

Indra Rupp
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fragend

Ich denke, sie gehen nach Ansehen. Deshalb haben Gymnasien auch meist die teureren und schöneren Schulgebäude. Oft auch mehr Hilfen, zB nach Corona.

Rabe aus NRW
1 Jahr zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Das halte ich für ein Gerücht – teurere und schönere Schulgebäude?? Nicht hier. Von hohem Ansehen habe ich in über 30 Jahren noch nichts bemerkt, nur von ‚Lehrerbashing‘, sogar durch die eigenen Kultusminister – was impliziert z. B. jemand, der unablässig in den Medien tönt ‚die Lehrer müssen dringend fortgebildet werden‘, der immer neue Versprechen macht, die nie in der Praxis ankommen etc.??

Indra Rupp
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Das betrifft dann aber alle. Ich meinte Gymnasien im Vergleich mit Oberschule ( Haupt/Realschule). Bei uns sind die Gymnasien immer schicker und teurer, Corona Hilfe sollte es damals auch als erstes für das Gym geben und die Politiker haben vor den Menschen, die im Gym lernen /lehren mehr Respekt. Im Nachbardorf, wo auch ich vor 25 Jahren zur Schule ging zB, war das Gym ein Neubau mit Aula, Leichtathletikplatz, Mensa incl Außenbereich mit Tischen, ect und ein kunstvoll gewellt gepflasterten Schulhof. Die Real und die Hauptschule teilten sich eine Bruchbude, deren Schulhof nachmittags als Parkplatz für Schwimmbadbesucher diente und in einem kleinen Kellerraum verkaufte der Hausmeister in der Pause ein kleines Sortiment an Schokoriegel und Tetrapackgetränken.

marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Weil die Politiker denken man müsste die Elite fördern, der Rest fällt halt unter den Tisch. Nach dem Motto „Geld in der Hauptschule versenken ist Perlen vor die Säue“. Ich glaube nicht wenige Politiker denken das hinter vorgehaltener Hand.

Dass Resultat sehen wir jetzt darin dass die Hauptschule zur Resterampe der Gesellschaft degradiert ist, die Unis volllaufen und Handwerker quasi nicht mehr zu finden sind.
der Bildungswahn fing damit an als vor Jahren ausgerufen wurde die Abiturquoten zu erhöhen. Das war ein riesiger Fehler

Uwe
1 Jahr zuvor

Vielleicht mache ich mich ja unbeliebt: Als Hauptschullehrer verdiene ich A12 und meine Frau als Gymnasiallehrerin verdient A13. Wenn ich den Arbeitsaufwand was Korrekturen und Unterrichtsvorbereitung angeht vergleiche muss ich sagen: Mehr als berechtigt. Ich habe noch nie in den Ferien (oder am Wochenende)Unterricht vorbereitet und/oder Klassenarbeiten korrigiert. Meine Frau hat lediglich die Sommerferien wirklich frei.

Rabe aus NRW
1 Jahr zuvor
Antwortet  Uwe

Danke! Das ist es ganz genau. Ich verstehe nicht, wie jemand weiter oben sagen kann, höhere Arbeitsbelastung rechtfertige keine höhere Bezahlung, abgesehen davon, dass auch die Art der Arbeit unterschiedlich ist.

Last edited 1 Jahr zuvor by Rabe aus NRW
Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Dann müssten aber Gym-LuL mit Sport + Reli deutlich weniger verdienen als Gym-LuL mit Deutsch + Englisch. Zudem müssten Gym-LuL mit Sport + Reli weniger verdienen als MS/GS LuL … Auch dort sind die Arbeitsstunden höher. [Natürlich auf das „Pflichtminimum“ begrenzt – ansonsten ist es LuL Sache … Ich kann auch Sportstunden planen und umsetzen, die jenseits von normalen Deutschstunden sind -> Vgl. Sport BUVs mit normalen Deutschstunden…]

Edit: Ich bin mir auch nicht sicher, ob sie den Unterschied von Arbeitsbelastung und Arbeitsaufwand (+ den Zusammenhang beider Faktoren) verstanden haben.

Last edited 1 Jahr zuvor by Bla
Carsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  Uwe

Ich stimme Ihnen zu: Meine Frau hat auch noch NIE (abgesehen von der Corona-Zeit) in den Ferien etwas für die Schule tun müssen und sie korrigiert auch nicht bis nachts um 23 Uhr. Sie hat einmal Nachmittagsunterricht, ich habe drei Nachmittage – 2x bis 17.45 Uhr.

marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten

Es gibt ja Studien, die sich mit der Arbeitsbelastung befassen. Kein Lehramt macht sich hier einen schmalen Fuß. Tatsächlich sehe ich Lehrkräfte in Sek2 mit Hauptfächern auch deutlich stärker belastet. Hier muss man aber nicht mit Geld steuern, sondern Belastungssteuerung betreiben.

Semmi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten

WAAAAS? Wie kommt die dann auf ihre durchschnittlich 50 Stunden Arbeitszeit pro Woche?

Allex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Uwe

Vor allen Unterrichtsvorbereitung halte ich für Quatsch. Auf dem Gymnasium hat man viel weniger Differenzierung. Und wenn man nun mit der Oberstufe kommt, so kann man da bei einer guten Lektüre wochenlang ohne viel Vorbereitung auskommen. Die 5.-10. muss ja, weil SekII Gesamtschullehrer dies ja genau so machen müssen, ähnlich bzw bei letzterem sogar gleich sein.

Was Korrekturen angeht: die Pflichtwochenstdzahl ist niedriger und es gibt mehr Korrekturtage. Nach dem Abi ist oft frei. Ich als Englischlehrer hab auch an der Realschule 5 Korrekturklassen. Denke, da muss man sich im klaren sein, dass hier manchen die Felle davonschwimmen bei A13 für alle.

Leseratte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Allex

Korrekturtage? Hätte ich gern. Nach dem Abi oft frei? Bei uns wurden schon KuK, die Abikorrekturen liegen hatten, an andere Schulen abgeordnet. Mit einer guten Lektüre wochenlang auskommen? Ne!