BERLIN. In der Regierungskoalition des Landes Berlin wird diskutiert, den Lehrkräften, die nicht verbeamtet werden können, einen finanziellen Ausgleich nach dem Vorbild Sachsens zu zahlen – so hat die GEW erfahren. Sie lehnt das Modell ab.
Lehrerinnen und Lehrer in Berlin werden in Zukunft wieder verbeamtet. Das beschloss der Senat im März und setzte damit ein wichtiges bildungspolitisches Vorhaben aus dem rot-grün-roten Koalitionsvertrag um. Demnach haben bestehende Lehrkräfte bis zu einem Alter von 52 Jahren die Möglichkeit, in den kommenden Jahren den Beamtenstatus zu erhalten.
Doch was ist mit den übrigen, laut GEW mehrere Tausend? Die sollen einen Ausgleich erhalten. Das sächsische Modell beinhaltet laut GEW eine beamtenrechtliche Zulage, die sich über eine wackelige Konstruktion nur für Tarifbeschäftigte auswirkt und die kaum über 200 Euro liegen kann. Die Gewerkschaft lehnt dieses Modell als deutlich unzureichend ab.
„Im bestehenden TV-L gibt es die Möglichkeit der Vorweggewährung von Erfahrungsstufen sowie von Zulagen von bis rund 900 Euro”
„Eine Zulage von voraussichtlich rund 180 Euro für die angestellten Lehrkräfte kann niemals ein fairer Ausgleich sein“, sagt GEW-Landesvorsitzender Tom Erdmann. Schon seit 2012 fordere die GEW, die bestehenden statusbedingten Einkommensunterschiede zwischen Angestellten und Beamten durch echte Zulagen auszugleichen. „Im bestehenden Tarifvertrag TV-L gibt es die Möglichkeit der Vorweggewährung von Erfahrungsstufen sowie der Zahlung von Zulagen von bis rund 900 Euro. Diese Spielräume muss der Senat nutzen, wenn er die Verbeamtung gerecht umsetzen will“, sagt Erdmann.
Anne Albers, Leiterin des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik in der Gewerkschaft, appelliert an Rot-Grün-Rot: „Seit Jahren benennen wir die Probleme, die mit der Verbeamtung einhergehen. Die Angestellten verdienen einen fairen Ausgleich, wenn sie nach jahrelangem Einsatz in der Berliner Schule nicht verbeamtet werden. Grüne und Linke sowie die Delegierten des SPD-Parteitags haben der Verbeamtung nur unter der Bedingung eines Lösungsmodells für die Angestellten zugestimmt, so steht es auch im Koalitionsvertrag. Wir erwarten von den Senatsparteien, dass sie ihren Koalitionsvertrag ernst nehmen und den Kolleg*innen einen echten Nachteilsausgleich anbieten. Das sächsische Modell erfüllt diese Bedingungen nicht.“
Dass die SPD bei ihrem Parteitag am Sonntag von ihrem Beschluss einer Stundenermäßigung für die angestellten Lehrkräfte abgerückt sei, kommt für die GEW nach eigenen Angaben nicht überraschend. „Bereits bei der Beschlussfassung im Jahr 2019 war den Beteiligten klar, dass die Stundenermäßigung rechtlich nicht umsetzbar ist. Die SPD hat mit dieser Forderung bei angestellten Lehrkräften um Stimmen für die Abgeordnetenhauswahl 2021 geworben. Sie steht nun in der Pflicht, dass der finanzielle Ausgleich, der die Stundenermäßigung ersetzen soll, die statusbedingten Nachteile wirklich ausgleicht. Nachteile bei Einkommen und Rente und bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind mit 180 Euro niemals auszugleichen“, betont Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik. News4teachers
Lehrer in Berlin werden wieder verbeamtet – GEW warnt vor Ungerechtigkeiten