
Der saarländische Landtag hat am Mittwoch ein Gesetz zur Stärkung der Schulsozialarbeit beschlossen. Die Abgeordneten billigten das Gesetz, das einen Rechtsanspruch auf Schulsozialarbeit garantiert, mit den Stimmen der SPD-Mehrheit. Schulsozialarbeit gehört nun zu den Pflichtaufgaben von Schulen. Außerdem sollen die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter künftig mehr Mitbestimmungsrechte in den Schulen haben. Mit dem Beschluss ist das Mitspracherecht laut «Saarländischem Rundfunk» nun verpflichtend. Konkret bedeutet das etwa, dass Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter bei Klassenkonferenzen ab sofort gehört werden müssen.
Das Gesetz ist das erste der seit April amtierenden Landesregierung von Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). Zuvor hatte das Parlament nach teilweise hitziger Debatte einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion abgelehnt. Mit den Änderungen wollte die CDU erreichen, dass Schulsozialarbeiter nicht «gleichberechtigt» an Klassenkonferenzen teilnehmen können, sondern lediglich in «enger Abstimmung» mit dem Lehrpersonal zusammenarbeiten.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) bezeichnete das Gesetz als «bildungspolitischen Meilenstein». Die Regierung vollende einen Reformprozess, den die Schulen dringend benötigten. Die Schule sei nicht nur einen Lernort, sondern auch ein Ort des sozialen Austausches und benötige die Mitarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen.
«Sozialarbeiter sind keine Hilfsarbeiter, sondern eine eigenständige Profession»
Der Vorsitzende des Bildungsausschusses Sascha Haas (SPD) sagte, in allen Stellungnahmen sei grundsätzlich begrüßt worden, dass die Schulsozialarbeit neu organisiet werde. Sozialarbeiter seien «keine Hilfsarbeiter, sondern eine eigenständige Profession». Für ihn ist die beschlossene Neuordnung ein «Ausdruck der Wertschätzung für Schulsozialarbeiter».
Für die Opposition kritisierte Jutta Schmitt-Lang (CDU) hingegen zahlreiche offene Fragen, außerdem sei das Gesetz auch «handwerklich schlecht gemacht». Sowohl seitens der Landesschülervertretung als auch seitens der Landeselternschaft gebe es Bedenken und ungeklärte Fragen. Das «gleichberechtigte Handeln» sei nicht definiert.
Lehrer und Sozialarbeiter hätten sowohl unterschiedliche Aufgaben und Pflichten als auch unterschiedliche Dienstherren. Es sei besser, diese Unterschiedlichkeit wertzuschätzen «statt Gleichmacherei zu betreiben». Auch seien Berufsschulen nicht eingeschlossen. «Die Lehrer haben schlichtweg resigniert», sagte Frank Wagner (CDU). Sie hätten sich damit abgefunden, dass das neue Gesetz wohl nicht zu verhindern sei.
Der Landesverband der GEW befürwortet die gesetzlichen Änderungen. «Die rechtliche Stärkung in den Konferenzen ist ein deutliches Zeichen der Wertschätzung der Arbeit und der Profession», sagte der Landesvorsitzende Max Hewer dem Saarländischen Rundfunk. Dieses sei längst überfällig gewesen. Neben der Schulsozialarbeit seien aber mit Blick auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit noch viele Tätigkeiten in den Schulen zu stärken, so Hewer – wie beispielsweise die Integrationshilfe. News4teachers
Bundeskongress: Schulsozialarbeiter fordern bessere Absicherung ihrer Arbeit
.