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Lauterbach gibt klein bei: Schüler und Kita-Kinder müssen sich nach einer Infektion jetzt doch nicht freitesten

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BERLIN. In letzter Minute gab Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) klein bei: Dass sich Kita-Kinder und Schüler nach einer Corona-Infektion freitesten müssen, diese Regelung soll es im neuen Infektionsschutzgesetz jetzt doch nicht geben. Schlesig-Holstein hatte sich im Bundesrat, angeführt von der KMK-Präsidentin, quer gestellt.

Eine Testpflicht für Schüler wird es auch nach einer Infektion nicht mehr geben. Foto: Shutterstock

Schleswig-Holstein hat dem neuen Infektionsschutzgesetz am Freitag im Bundesrat am Ende doch zugestimmt. Nach einer Erklärung des Bundes, umstrittene Passagen aus den Bereichen Schulen und Kitas zu streichen, zeigte sich Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) laut Staatskanzlei erleichtert und zufrieden: Die aus Sicht der Landesregierung geplanten überzogenen Regelungen zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kita würden nach einer Protokollerklärung der Bundesregierung wieder aus dem Gesetz gestrichen. «Das ist ein großer Erfolg für unser Land.»

Hintergrund des Widerstand von Länderseite (auch das SPD-geführte Niedersachsen hatte sich mit Kritik zu Wort gemeldet) war die geplante Aufnahme von Covid-19 auf die Liste von ansteckenden Infektionskrankheiten wie Pest und Cholera nach Paragraf 34 des Infektionsschutzgesetzes. Nach dem vom Bundestag bereits beschlossenen neuen Infektionsschutzgesetz hätten Kinder und Jugendliche nach einer Corona-Infektion – und auch schon in einem Verdachtsfall – einen negativen Test oder ein Attest vorlegen müssen, bevor sie wieder in die Schule oder in die Kita gehen. Auch bei einem bloßen Verdacht sollte das gelten.

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«In der Endphase der Pandemie eine Freitestpflicht nur für Kitas und Schulen einzuführen, entbehrt jeder Logik und Verhältnismäßigkeit»

Damit hätten in Kitas und Schulen aber strengere Regeln gegolten als am Arbeitsplatz. Das Robert Koch-Institut schreibt Infizierten schließlich nur eine fünftägige Isolation vor. Danach wird lediglich »dringend empfohlen«, sich vor der Rückkehr ins Büro frei zu testen. Einige Bundesländer schreiben allerdings einen Test und Symptomfreiheit vor, um die Isolation zu verlassen. Mit der am Freitag verabschiedeten Erklärung werde diese Regelung für Schüler wieder gestrichen, gab die Kieler Staatskanzlei an. Die Pflicht zum Freitesten nach einer Corona-Infektion oder bei einem Verdacht soll dadurch entfallen. Eine fünftägige Isolation reicht demnach aus.

Mit einer massiven Intervention der Kultusminister und vieler Ministerpräsidenten sei es gelungen, diesen Irrweg zu stoppen, kommentierte Schleswig-Holsteins Kultusministerin Karin Prien (CDU), die auch als Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) amtiert. «In der Endphase der Pandemie erstmals ein gesetzliches Betretungsverbot und eine Freitestpflicht nur für Kitas und Schulen selbst im Verdachtsfall einzuführen, entbehrt jeder Logik und Verhältnismäßigkeit.»

«Ich nehme den gerne raus», sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) laut einem «Spiegel»-Bericht bei seiner Rede im Bundesrat über den fraglichen Paragrafen – an Prien gewandt. «Es war nur zum Schutze der Kinder und zum Schutze auch der Vermeidung von Schulausfall gedacht», erklärte Lauterbach.

«Ich halte es für falsch, mit Blick auf den Herbst jetzt das Schutzniveau weiter zu senken»

Kritisch äußerte sich dagegen der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen (selbst Arzt von Beruf). «Ich halte es für falsch, mit Blick auf den Herbst jetzt das Schutzniveau weiter zu senken», sagte Dahmen gegenüber dem «Spiegel». «Angesichts hoher und erneut ansteigender Fallzahlen sollte es medizinisch eine Selbstverständlichkeit sein, dass Menschen, die erkrankt sind oder dies gerade waren, sich vor dem Zusammentreffen mit anderen Menschen in Innenräumen selbst testen. Das ist an Schulen genauso sinnvoll wie am Arbeitsplatz oder in der Freizeit.»

Wer nach Einheitlichkeit der Regeln rufe und moniere, dass entsprechende Vorgaben zum Selbsttesten nach Erkrankung in der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes nur für das Bildungswesen beschlossen wurden, der sollte entsprechende Regeln auch für andere Bereiche wie den Arbeitsplatz fordern «und nicht die generelle Abschaffung einfachster sinnvoller Schutzmaßnahmen herbeireden.»

Das wird innerhalb der Partei aber offenbar unterschiedlich gesehen. Schleswig-Holsteins Finanzministerin und Vize-Regierungschefin Monika Heinold – ebenfalls eine Grüne – freute sich über die Änderung. «Unser kurzer Draht nach Berlin hat zum Erfolg geführt», erklärte die Politikerin. «Es ist gut, dass die Bundesregierung gerade in Krisenzeiten, in denen viele Dinge schnell gehen müssen, offen für Argumente ist und eine Änderung des geplanten Gesetzes zugesagt hat.»

Der Virologe Prof. Christian Drosten rechnet mit einer starken «Inzidenzwelle» von Corona-Infektionen «noch vor Dezember», wie News4teachers berichtete. Neue Virusvarianten sorgten immer noch für viele neue Krankheitsfälle, warnte der Direktor der Virologie an der Berliner Charité. Selbst bei leichten Krankheitsverläufen werde dies wahrscheinlich zu erheblichen Arbeitsausfällen führen. News4teachers / mit Material der dpa

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