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Schwangere Lehrerinnen sollen “möglichst” ein eigenes Büro nutzen und Stoßzeiten meiden

Nach einem längeren coronabedingten Verbot dürfen schwangere Lehrerinnen in Bayern, wenn sie dies wollen, nun wieder in Präsenz unterrichten – eine Pflicht gibt es demnach aber nicht. Lehrerverbände kritisieren die Regelung scharf.

Schwangere Lehrerinnen sollen ein eigenes Büro bekommen – realistisch? Foto: Shutterstock

Der geltende Arbeits- und Mutterschutz sei bei ihrem Einsatz zu beachten, der Schutz der Schwangeren und ihres ungeborenen Kindes stehe an erster Stelle, betonte das Ministerium. Dafür wurde nach Angaben des Ministeriums ein spezieller Praxisleitfaden erstellt und in der vergangenen Woche verschickt. Er soll die Schulleitungen dabei unterstützen, die Gefährdung der schwangeren Lehrerinnen im Schulalltag einzuschätzen.

Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) hatte die Aufhebung des Schul-Betretungsverbots für schwangere Lehrerinnen erst nach der Kabinettssitzung am ersten Schultag öffentlich angekündigt. Bei Lehrerverbänden sorgte die kurzfristige Regelung für viel Kritik. Die Schulen seien viel zu kurzfristig mit dem Praxisleitfaden informiert worden, bemängelte der bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband. Eine Umsetzung müsse nun ohne vernünftige Vorbereitung und Information gewährleistet werden.

Der bayerische Realschullehrerverband (brlv) beklagte beispielsweise, dass nach der Regelung Schwangere möglichst außerhalb der üblichen Stoßzeiten die Schule betreten und wenn möglich ein eigenes Büro nutzen sollen. «Hier werden Zustände abverlangt, die fernab jeglicher Realität liegen und unsere Schulen komplett überfordern», sagte der Vorsitzende des brlv, Jürgen Böhm.

Der bayerischen Philologenverband (bpv) kritisierte, dass die Verantwortung an die Schulleitungen abgegeben werde, die die gesundheitliche Situation der Lehrerinnen beurteilen müssten. «Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Sozial-, Gesundheits- und Kultusministerium zum Einsatz Schwangerer in den Schulen überzeugt nicht», erklärte bpv-Vorstandsmitglied Stefan Düll.

Das Kultusministerium wies die Kritik zurück. Man sei nur zu einer Regelung zurückgekehrt, die es auch schon vor der Corona-Pandemie gegeben habe. Und in den allermeisten anderen Bundesländern gelte eine ähnliche Regel. Zudem argumentierte das Ministerium, die Schulleitungen seien frühzeitig über die weiteren Schritte und Maßnahmen informiert worden.

Der geltende Arbeits- und Mutterschutz sei bei ihrem Einsatz zu beachten, der Schutz der Schwangeren und ihres ungeborenen Kindes stehe an erster Stelle, betonte das Ministerium. Dafür wurde nach Angaben des Ministeriums ein spezieller Praxisleitfaden erstellt und in der vergangenen Woche verschickt. Er soll die Schulleitungen dabei unterstützen, die Gefährdung der schwangeren Lehrerinnen im Schulalltag einzuschätzen.

«Hier werden Zustände abverlangt, die fernab jeglicher Realität liegen und unsere Schulen komplett überfordern»

Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) hatte die Aufhebung des Schul-Betretungsverbots für schwangere Lehrerinnen erst nach der Kabinettssitzung am ersten Schultag öffentlich angekündigt. Bei Lehrerverbänden sorgte die kurzfristige Regelung für viel Kritik. Die Schulen seien viel zu kurzfristig mit dem Praxisleitfaden informiert worden, bemängelte der bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband. Eine Umsetzung müsse nun ohne vernünftige Vorbereitung und Information gewährleistet werden.

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Der bayerische Realschullehrerverband (brlv) beklagte beispielsweise, dass nach der Regelung Schwangere möglichst außerhalb der üblichen Stoßzeiten die Schule betreten und wenn möglich ein eigenes Büro nutzen sollen. «Hier werden Zustände abverlangt, die fernab jeglicher Realität liegen und unsere Schulen komplett überfordern», sagte der Vorsitzende des brlv, Jürgen Böhm.

Der bayerischen Philologenverband (bpv) kritisierte, dass die Verantwortung an die Schulleitungen abgegeben werde, die die gesundheitliche Situation der Lehrerinnen beurteilen müssten. «Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Sozial-, Gesundheits- und Kultusministerium zum Einsatz Schwangerer in den Schulen überzeugt nicht», erklärte bpv-Vorstandsmitglied Stefan Düll.

Das Kultusministerium wies die Kritik zurück. Man sei nur zu einer Regelung zurückgekehrt, die es auch schon vor der Corona-Pandemie gegeben habe. Und in den allermeisten anderen Bundesländern gelte eine ähnliche Regel. Zudem argumentierte das Ministerium, die Schulleitungen seien frühzeitig über die weiteren Schritte und Maßnahmen informiert worden. News4teachers / mit Material der dpa

Was gilt nun? Verwirrung um Einsatz von schwangeren Lehrerinnen im Präsenzunterricht

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