Was gilt nun? Verwirrung um Einsatz von schwangeren Lehrerinnen im Präsenzunterricht

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MÜNCHEN. Verwirrung um den Einsatz von schwangeren Lehrerinnen im Präsenzunterricht – die GEW fragt Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler): Wo bleibt der angekündigte Praxisleitfaden? Einmal mehr würden Betroffene irritiert und Schulleitungen im Stich gelassen.

Schwangere haben zwar kein höheres Corona-Ansteckungsrisiko, müssen aber einen schwereren Verlauf befürchten. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Noch vor Schuljahresbeginn hatte Bayerns Kultusminister Piazolo angekündigt, dass das coronabedingte Betretungsverbot an Schulen für Schwangere in absehbarer Zeit fallen soll – was den Einsatz von schwangeren Lehrerinnen im Präsenzunterricht ermögichen würde, freiwillig jedenfalls (News4teachers berichtete).

„Nach Tagen des Schweigens und der Unklarheit verschickte das Kultusministerium am 20.09. ein Informationsschreiben an die Schulen“, so teilt die GEW nun mit. „Darin hieß es, dass Voraussetzung für einen Einsatz von Schwangeren ab dem 04.10. die Einhaltung des Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetzes sei. Unabdingbar notwendig seien deshalb gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilungen zum Mutterschutz. Sowohl der Arbeitsplatz, die Tätigkeiten als auch das persönliche Infektionsrisiko jeder Schwangeren müssen auf mögliche Gefährdungen überprüft werden. Da im schulischen Bereich Schulleitungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich sind, kommt ihnen diese Aufgabe zu. Zur Unterstützung wolle man in ‚Kürze‘ einen Praxisleitfaden zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bereitstellen. Der fehlt bis heute.“

„Das Kultusministerium tut so, als wären gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilungen Standard im Schulbetrieb – das sind sie nicht“

Florian Kohl, Mitglied im Hauptpersonalrat und stellvertretender Vorsitzender der GEW Bayern, hat dazu eine klare Meinung: „Heute ist der 30.09.2022. Von einem Praxisleitfaden bislang keine Spur. Ab morgen ist Wochenende, am Montag ist Feiertag. Ich frage mich: Selbst wenn der Praxisleitfaden heute um 16 Uhr kommt, was typisch wäre für das Kultusministerium – wie soll eine notwendige Gefährdungsbeurteilung bis zum 04.10. erstellt werden? Das Kultusministerium lässt damit wieder seine Schulleitungen im Stich.“

Ein persönliches Infektionsrisiko und die Zugehörigkeit zu einer möglichen Corona-Risikogruppe in Bezug auf die Schwangerschaft könnten Schulleitungen nicht abklären.

Kohl betont: „Dazu benötigt es arbeitsmedizinische Fachkenntnisse, gegebenenfalls eine Blutuntersuchung. Das Kultusministerium tut so, als wären gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilungen Standard im Schulbetrieb – das sind sie nicht! Wir befinden uns beim Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen wie in vielen anderen Bereichen in unserem Schulsystem immer noch im Mittelalter. Es fehlt entsprechend geschultes Personal vor Ort. Es gibt erst seit ein paar Jahren generell arbeitsmedizinische Beratung für Schulen durch das Arbeitsmedizinische Institut (AMIS). Diese Beratung sollten Schulleitungen jetzt unbedingt einfordern und sich nicht die Verantwortung auf die Schultern laden lassen. Und schwangere Lehrkräfte sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, in jedem Fall auf die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz bestehen und sich ebenfalls an AMIS wenden.“ News4teachers

Hintergrund

Was sollten Schwangere über COVID-19 wissen? Das Bundesgesundheitsministerium informiert:

„Schwangere haben nach bisherigen Erkenntnissen kein erhöhtes Ansteckungsrisiko – im Vergleich zu Nicht-Schwangeren allerdings häufiger einen schweren Infektionsverlauf.

Zu den Risikofaktoren für einen schwereren COVID-19-Verlauf zählen ein höheres Alter der Mutter, starkes Übergewicht, Vorerkrankungen wie Bluthochdruck oder Schwangerschaftsdiabetes. Schwangere sollten sich daher besonders stark an die Verhaltensregeln halten, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch sowie gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen. Zudem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel die Corona-Schutzimpfung beziehungsweise die Booster-Impfung mit Comirnaty® von BioNTech/Pfizer.“ Quelle: https://www.zusammengegencorona.de/faqs/spezifische-personengruppen/schwangere-und-stillende/

 

Lehrermangel: Piazolo will schwangere Lehrerinnen wieder in den Präsenzunterricht bringen

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Laura
1 Jahr zuvor

Unprofessionell, unklar und unzuverlässig, wie so oft…peinlich.

Schattenläufer
1 Jahr zuvor

Keine Frage.

Es gilt das Befinden der werdenden Mutter und die Einschätzung des behandelnden Frauenarztes bzw. der Frauenärztin.

Nicht der Personalrat, nicht die Kollegen, nicht die SuS, nicht die Eltern und schon gar nicht die KMK.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Das „Befinden“ gilt doch faktisch. Was genau das Problem ist. Und nicht eine (echte) äztliche Einschätzung.

Der Wiederaufbau einer echten (!) Vertretungsreserve wäre eine Option, endlich lernfremden Zusatz-BS runterfahren bzw. ersatzlos streichen (Konferenzwahn, AG-Wahn, Agitprop-Wahn) eine andere, um die Kräfte zu schonen.
Fernunterricht (wo gesundhtl. möglich) könnte im Einzelfall Abhilfe schaffen.

Ansonsten kann ich nur sagen: Auch das tumbe Männergeschlecht ist lernfähig.
Und wenn die auch so anfangen… tja, dann ist halt Kollaps-Time im methodendifferenzierten Lernbullerbü.

CoronaLehren
1 Jahr zuvor

Aber hallo – da mal nicht meckern über 16:00 Uhr. Um 16:00 Uhr kehren die Beschäftigen im KM in Baden-Württemberg am Freitag vom schwäbischen Lendentopf und Kaffee und Nussschnecke zurück und verschicken dann um 19:00 Uhr.

Ganz typisch KM und bundeseinheitlich -immerhin – trotz Föderalismus.

Schule und Arbeitsschutz gehen auch nicht Hand in Hand. Diametral wäre so ein Wort, dass in die Reihe passt.

Sissi
1 Jahr zuvor

Heißt zusammengefasst:
Man sucht einen Buhmann, der belangt werden kann, wenn eine Schwangere arbeitet und es geht schief – “ die Dame wurde doch aufgeklärt “ Schämt Euch, Ihr Fürsorgepflichtige ! und
Mädels, bleibt daheim, redet mit Euren Gyns, es passiert Euch nichts.
Ich wünsche Euch und Eurem Kind eine einfache Schwangerschaft ohne den von oben angeordneten Stress – allein dieser ist schon Gift für Mutter und Kind.

TaMu
1 Jahr zuvor

Für mich ist hier nur verwirrend, wie überhaupt darüber geredet werden kann, Schwangere in Präsenz unterrichten zu lassen, obwohl es keine Entwarnung bezüglich der ungeborenen Kinder gibt. Schwangere können immer noch keine Medikamente nehmen und sie müssen immer noch für Zwei atmen und Blut für Zwei über ihr Herz-Kreislauf- System pumpen. Ich habe nirgends gelesen, dass sie und ihre Ungeborenen durch irgendeine Entwicklung nun nicht mehr gefährdet sind. Und jetzt nicht mit anderen Arbeitsplätzen argumentieren. So direkt im stundenlangen ungeschützten Kontakt mit Viren von solchen Menschenansammlungen wie in Schulen und Kitas ist man kaum in einem anderen Beruf. In sämtlichen Gesundheitsberufen ist zudem noch immer Maskenpflicht. Und auch in Supermärkten wird niemand stundenlang von 30 Personen ohne Maske eng umringt und angeredet, angesungen und angehustet. In anderen Berufen mit ähnlich hohem Kontakt wie in Flugzeugen und Zügen dürfen Schwangere ohnehin nicht arbeiten.
Dieses Risiko sollte niemand eingehen.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  TaMu

Die Verwirrung über die Überfixiertheit auf „Präsenz“ teile ich.

Zumindest vereinzelt nutzen bei uns Schwangere Fernunterricht, Vertretung ist dadurch massiv unstressiger, man muss halt „nur“ beaufsichtigen. (Und lernt was über andere Fächer, was interessant sein kann – man kommt ja sonst eh nie zum hospitieren nach dem Ref)

Sicher würde zumindest in Einzelfällen die Möglichkeit zum „schwangeren Distanzunterricht“ (ich nenne das mal so) für beide Seiten Entlastung bringen.

Last edited 1 Jahr zuvor by 447
TaMu
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Das halte ich auch für eine gute Idee!

Krokodilsträne
1 Jahr zuvor

Die Diskussion wurde erst vor 2 Wochen hier episch geführt.

Die Schwangeren lassen sich bei uns krankschreiben, wenn sie sich geoutet haben und werden erst wieder nach der Elternzeit gesehen. Dann mit 8- 12 Stunden und viiiielen Wünschen für die dienstliche Verwendung.
Masken tragen weder sie noch die jungen (zukünftigen) Väter.

TaMu
1 Jahr zuvor
Antwortet  Krokodilsträne

Es geht in erster Linie um den Schutz des Ungeborenen, das in der schwangeren Kollegin drin steckt. Irgendwie scheint das in der Diskussion vergessen zu werden. Es ist völlig belanglos, wie die mütterliche Hülle um diesen Fötus sich benimmt, was diese äußert, ob sie faul, gierig oder unkollegial wirkt. Selbst wenn sie wirklich total rotzfrech daher käme… das Ungeborene genießt davon unabhängig Schutz vor Schaden.
Dieser Schutz muss weiterhin gewährleistet sein, ohne dass die Kollegin sich „krankschreiben“ lassen muss.

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Krokodilsträne

Isja gut, isja gut.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben. Denn mit Ihrer überaus kollegial sozialen Einstellung wird sicher jeder Ihrer KuK alles liegen und stehen lassen und für Sie einspringen ! ? Wenn Sie erkranken…….
-> Zeitgeist ?…. -> unschön

Krokodilsträne
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

Für mich muss niemand einspringen, um mir einen Gefallen Wenn ich krank bin, kann Unterricht ausfallen, vertreten werden- wie es passt. Ist mir gleich. Schule ist doch eh nur noch Betreuung.

447
1 Jahr zuvor

Was ich nicht verstehe ist die Fixierung auf „Präsenz“.

Sofern Tablet und ein Beamer vorhanden ist, wäre Fernunterricht ja (sofern einsatzfähig, logischerweise) ja möglich und würde die Mehrbelastung der vertretenden K. massiv reduzieren.

Laura
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Das dürfte nur für höhere Klassen am Gymnasium eine Möglichkeit sein.
Vergessen wird oft, dass an Grund-, Haupt- und Förderschulen kein Videounterricht a la Vorlesung in einer Uni absolviert werden kann. Da müssen nach Pausen oftmals erst Tränen getrocknet und Konflikte gelöst werden. Außerdem brauchen viele Kinder präsente Unterstützung.

Ale
1 Jahr zuvor
Antwortet  Laura

Hallo Laura,
ja, man muss differenzieren. Aber es gilt Schüler = Schüler (leider) und einen Gesundheitsschutz gibt es nicht. Und eine Klasse die für eine schwangere Kollegin freiwillig Maske tragen würde, wäre für Prien „untragbar“ weil man was anderes Macht wie die Erwachsenen.
Vielleicht schafft ja die Gaslage, dass man zum Fernunterricht umschwenkt. In BW müssen 20 Grad laut KM unbedingt eingehalten werden.

Ragnar Danneskjoeld
1 Jahr zuvor
Antwortet  Laura

Selbst an der Oberstufe funktioniert das nur bedingt. Eine schwangere Kollegin hat wochenlang fernunterrichtet bis ich übernehmen musste. Erkenntnis bei der Kursübergabe: mindestens sechs Doppelstunden „Verspätung“ im Stoffplan. Und einige der SuS haben das Fach für ihre mündliche Abiturprüfung gewählt…

Karsten
1 Jahr zuvor

Den Stoff bringen auch unschwangere und gesunde Lehrkräfte selten durch. Jahr für Jahr heißt es: den Rest des letzten Jahres holt bitte selbständig nach. In Bio wäre das egal, aber in Frendsprachen ist das an der Tagesordnung. Ich kann das alles nicht mehr ernst nehmen.

Darfdaswahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  Laura

Frage mich was hier der rote Daumen soll.
Wer GS kennt, der weiss genau, dass diese Aussage richtig ist.
Keine GS Klasse kann man alleine vor ein tablett oder smartboard o.ä. setzen. Zusätzliche Aufsichten gibt es nicht.
Arbeit von zu Hause aus kann nur organisatorisch sein und stellt keinen vollen Ersatz dar für die Arbeit in der Schule vor Ort. Zudem fehlen die digitalen Arbeitsmittel.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Laura

Joa, kann gut sein. Ist sicher auch keine Lösung für alles.

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Hab drüber geschlafen….
Mich beschäftigt Ihr “ sofern einsatzfähig, logischerweise „.
Irgendwie hört sich das an, wie: wer nur ein bisschen krank ist, kann dann ja DU machen. Nein, schwanger ist schwanger; ein bisschen schwanger gibt’s nicht.
Wenn das häusliche Internet dann Kapriolen macht, kanns sein, dass das Baby stressbedingt eben auch Purzelbäume schlägt, – und dann ? Wir sollten das nicht riskieren – Schwangerschaft kann nicht in Krankheitsgraden gemessen werden.
Warum sollten Schwangere wegen der KMFehlpersonalplanung Risiken eingehen ? Viele vertretende KuK suchen die Schuld leider bei den Falschen; sie sollten sich klar sein, dass sie im gleichen Boot sitzen.
Außerdem stimme ich @ Laura zu.

dauerlüfterin
1 Jahr zuvor

Eigentlich ganz einfach (und dazu braucht man auch keinen Leitfaden): als Schulleitung würde ich den Kolleginnen signalisieren, dass sie bitte ein BV besorgen mögen.
Selbst wenn die Gefährdungsbeurteilung rechtssicher durchgeführt werden könnte, was ich bezweifle, würde ich mit diesem Risiko nicht leben wollen.

Babe
1 Jahr zuvor

Jo, anstecken kann man sich überall…
Aber wenn man es als Schwangere hat, corona, dann ist es wirklich übel.
Mal davon abgesehen, dass sämtliche Medikamente in der SS vermieden werden sollten, weiss man heute , dass Corona mit Schwangeren etwas macht, was noch als völlig unerforscht gilt.

Hebammen registrieren eine extrem hohe Anzahl an Frauen, die während der Entbindung sehr früh Blutungen haben. Alle hatten nachweislich im letzten Drittel der SS Corona. Außerdem WERDEN sehr viele kleine KINDER geboren.

Diesbezüglich mangelt es an Studien und Forschungen , so die Hebammen.

Ich hatte Corona im 8. MONAT. Mit Abklingen des Infekts hatte ich massive Probleme mit der Leber, totale Geschmacksirritationen und permanente Infektanfälligkeit.
Ich bin sonst kein Angsthase. Ich war in vorherigen 4 Schwangerschaften immer bis zum Schluss arbeiten!!!!! Auch habe ich keine krankhafte Angst vor Corona oder anderen grippalen Infekten, weil ich ein sonst gesunder Mensch bin.

Aber bzgl.Corona sehe ich das etwas anders!!!!!

Der Staat hat uns fast 2 Jahre VIEEEEEELES verboten!!!!! Familiäre Treffen, Urlaub, Sterbende in Altersheimen und im Krankenhaus besuchen, Freunde treffen, zu Schule gehen, Weihnachtsmärkte im Freien besuchen….und und und.
Die Menschen haben trotz AHA und Impfung Corona bekommen.
..
Aber JETZT , wenn den Leuten da oben klar wird, dass die Schwangeren Lehrer fehlen, weil es ohnehin zu wenig Lehrer gibt…. dürfen wir wieder alles….arbeiten gehen mit mehr engen Kontakten als auf jedem Weihnachtsmarkt, mit mehr Kontakten als beim Treffen mit Freunden oder der Familie voriges Jahr……

Auf einmal soll alles kein Risiko mehr darstellen.
Und jo, die Schule kann mittels Gefährdungsbeurteilung garantieren, dass für Schwangere kein Risilo besteht.
Das ist sowas von ein Witz….. .
Mädels, ich denke die Schwangeren sollten nicht für die fehlgeleitete Bildungspolitik und das fehlgeleitete Personal – und Einstellungsmanagement der letzten Jahre ( insbesondere in einigen Bundesländern)herhalten müssen.
Das Leben in EUCH ist zu kostbar!!!!!
Wenn was schief geht…..will keiner dafür verantwortlich sein…..und unabhängig davon, selbst wenn, es gibt Dinge , die kann keiner rückgängig machen.

Mike M.
1 Jahr zuvor
Antwortet  Babe

Ich kann die ganzen Argumente nachvollziehen. Dem folgend möchte ich auch, dass meine Kollegin, die einen krebskranken Mann hat, zu Hause bleibt. Und der Kollege, der seine demenzkranke Mutter pflegt und unsere Sekretärin, die ein Kind mit Trisomie hat und und und….will sagen: Viele Menschen sind in Sorge vor Ansteckung. Mir fehlt da manchmal der Blick auf die anderen.

Walter
1 Jahr zuvor

SL: Überstunden !
„Unabdingbar notwendig seien deshalb gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilungen zum Mutterschutz.“

In Bayern

Schwanger als Lehrkraft

Last edited 1 Jahr zuvor by Walter
verwirrter Schulleiter
1 Jahr zuvor

Aus dem Praxisleitfaden erschließt sich mir nicht die ursprünglich vom Kultusminister getroffene Aussage:

„Dass schwangere Lehrerinnen wieder in Präsenz unterrichten dürfen, erwähnte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) bereits vor zwei Woche beiläufig am Ende der Pressekonferenz zur Sitzung des bayerischen Kabinetts. Schwangere sollten sich je nach persönlicher Situation mit ihrem Arzt und Schulleiter absprechen, erläuterte er vor Ort. Voraussetzung werde sein, dass die Lehrerinnen „es wollen“ und es „auch medizinisch verantwortbar ist“. Einen Zwang werde es nicht geben, versicherte der Minister.“
(Zitat aus: https://www.br.de/nachrichten/bayern/schwangere-lehrerinnen-freiwillig-zurueck-an-die-schulen,TJ7MXfZ)

Muss ich nun mit der Betroffenen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (dazu nötigen?) oder warte ich auf ihr „freiwilliges Angebot“?

Ebenfalls wird sich in dem Schreiben immer wieder auf das Tragen einer FFP 2 – Maske gestützt => Hier möchte ich auf das Mutterschutzgesetz hinweisen: Insbesondere in Bezug auf Tätigkeiten mit Personenkontakt kann eine Atemschutzmaske ab einer Filtrierleistung ab FFP2 (oder vergleichbar) einen effektiven Eigenschutz gewährleisten. Hier ist jedoch zu beachten, dass solche dicht anliegenden Atemschutzmasken bei schwangeren Frauen nur bedingt eingesetzt werden können. Denn nach dem Mutterschutzgesetz sind Tätigkeiten, bei denen die schwangere Frau eine Schutzausrüstung (darunter fallen FFP2- und vergleichbare Masken) tragen muss und dadurch eine körperliche Belastung für sie entsteht, verboten (vgl. § 11 Absatz 5 Satz 2 Nummer 7 MuSchG).

Auch unklar ist mir die Vorgehensweise, wenn das schulische Personal (z.B.: Mittagsbetreuung/Sozialarbeiterin/Hausmeisterin/Pausenverkäuferin) bei einem Träger/externe Firma angestellt ist – übernimmt dieser dann die Gefährdungseinschätzung?

Gerne melden, falls jemand Klarheiten für mich hat.

Wirrwarr
1 Jahr zuvor

Vlt einfach bei den in Ihrem Regierungsbezirk zuständigen Amtsärzten ( an der Regierung, nicht Dienstbezirk ) anrufen, ob diese Handlungsanweisung haben.

Laura
1 Jahr zuvor

Genau die gleichen Fragen habe ich auch! Es bleibt vieles unklar. Bis das alles geklärt ist, dürften schon einige Kinder geboren sein 😉

Laura
1 Jahr zuvor

Wenn Sie kein verwirrter Schulleiter mehr sind, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie uns hier an Ihren Infos teilhaben lassen könnten.

verwirrter Schulleiter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Laura

Leider muss ich Sie enttäuschen – Ich zähle immer noch zu den verwirrten Schulleitern. Auch wenn wir schon die ein oder andere Besprechung und Austausch mit Kollegen hatten. Es gibt noch einige offene Themen / Fragestellung und es kommen demnächst weitere Dienstbesprechungen von unserem Schulamt in Zusammenarbeit mit Personalrat dazu. Ich orientiere mich derzeit an dem Vorschlag des BLLV:

Was sollen nun also die betroffenen Schulleiterinnen und Schulleiter tun? 
In einer Situation, in der sie durch die Informationspolitik ihres Dienstherrn, wie schon so oft im Verlauf der Pandemie, viel zu kurzfristig informiert und lange im Ungewissen gelassen werden, müssen die Regelungen jetzt geprüft und bewertet werden, auch hinsichtlich der Frage ob diese von den Schulleitungen tatsächlich vernünftig umgesetzt werden können. Erst, wenn dies feststeht, kann mit der Arbeit begonnen und eine individuelle Gefährdungsbeurteilung verantwortungsvoll erstellt werden. Dies geht nicht von heute auf morgen und braucht Zeit. Diese Zeit muss nun allen Beteiligten gegeben werden. Es darf hier keine Schnellschüsse geben. Denn es geht schließlich um die Gesundheit.“

Laura
1 Jahr zuvor

Danke für den Zwischenstand.