Website-Icon News4teachers

Schülerin stirbt auf Klassenfahrt – Lehrerinnen angeklagt: 14 Prozesstage angesetzt

MÖNCHENGLADBACH. Vor vier Jahren starb eine zuckerkranke Schülerin bei einer Klassenfahrt in London. Seit Jahren gibt es deshalb ein juristisches Tauziehen. Nun steht ein Prozesstermin fest.

Aufsichtspflicht verletzt? Zwei Lehrerinnen müssen sich vor Gericht verantworten. Foto: Shutterstock

Ein Prozess gegen zwei Lehrerinnen wegen des Todes einer zuckerkranken Schülerin bei einer Klassenfahrt in London beginnt am 17. Januar kommenden Jahres. Im Anschluss seien 13 Folgetermine festgesetzt, sagte am Donnerstag eine Sprecherin des Landgerichts Mönchengladbach.

Den angeklagten Lehrerinnen wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen (News4teachers berichtete). Sie sollen sich vor der mehrtägigen Klassenfahrt im Juni 2019 nicht ausreichend über die Diabeteserkrankung der Schülerin informiert und, als es dem Kind schlecht ging, eine Behandlung zu spät veranlasst haben. Die 13-Jährige war am 30. Juni 2019 in einem Krankenhaus in London gestorben. Sie hatte sich zu wenig Insulin gespritzt.

Anzeige

Um die juristische Aufarbeitung des komplexen Verfahrens wird seit Jahren gerungen. Der Vater des Mädchens setzte mehrfach eine Wiederaufnahme durch. Vor kurzem hat das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf die Anklage zugelassen und damit entschieden, dass der Fall vor Gericht kommt. Das OLG als höhere Instanz hielt – anders als zuvor das Landgericht Mönchengladbach – eine Verurteilung der beiden Angeklagten für hinreichend wahrscheinlich.

Die Ermittlungen gegen zunächst vier Lehrkräfte waren von der Staatsanwaltschaft im März 2021 eingestellt, aber nach einer Intervention des Vaters wieder aufgenommen worden. Zwei Lehrerinnen wurden angeklagt, aber das Landgericht Mönchengladbach eröffnete das Verfahren nicht, weil es eine Verurteilung nicht für wahrscheinlich hielt. Der Vater zog dagegen erfolgreich vor das OLG. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers heißt diskutiert.

Die heikle Frage der Aufsichtspflicht – worauf müssen Lehrer achten? Und wo sind die Grenzen?

Die mobile Version verlassen