Schülerin stirbt auf Klassenfahrt – Lehrerinnen angeklagt: 14 Prozesstage angesetzt

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MÖNCHENGLADBACH. Vor vier Jahren starb eine zuckerkranke Schülerin bei einer Klassenfahrt in London. Seit Jahren gibt es deshalb ein juristisches Tauziehen. Nun steht ein Prozesstermin fest.

Aufsichtspflicht verletzt? Zwei Lehrerinnen müssen sich vor Gericht verantworten. Foto: Shutterstock

Ein Prozess gegen zwei Lehrerinnen wegen des Todes einer zuckerkranken Schülerin bei einer Klassenfahrt in London beginnt am 17. Januar kommenden Jahres. Im Anschluss seien 13 Folgetermine festgesetzt, sagte am Donnerstag eine Sprecherin des Landgerichts Mönchengladbach.

Den angeklagten Lehrerinnen wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen (News4teachers berichtete). Sie sollen sich vor der mehrtägigen Klassenfahrt im Juni 2019 nicht ausreichend über die Diabeteserkrankung der Schülerin informiert und, als es dem Kind schlecht ging, eine Behandlung zu spät veranlasst haben. Die 13-Jährige war am 30. Juni 2019 in einem Krankenhaus in London gestorben. Sie hatte sich zu wenig Insulin gespritzt.

Um die juristische Aufarbeitung des komplexen Verfahrens wird seit Jahren gerungen. Der Vater des Mädchens setzte mehrfach eine Wiederaufnahme durch. Vor kurzem hat das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf die Anklage zugelassen und damit entschieden, dass der Fall vor Gericht kommt. Das OLG als höhere Instanz hielt – anders als zuvor das Landgericht Mönchengladbach – eine Verurteilung der beiden Angeklagten für hinreichend wahrscheinlich.

Die Ermittlungen gegen zunächst vier Lehrkräfte waren von der Staatsanwaltschaft im März 2021 eingestellt, aber nach einer Intervention des Vaters wieder aufgenommen worden. Zwei Lehrerinnen wurden angeklagt, aber das Landgericht Mönchengladbach eröffnete das Verfahren nicht, weil es eine Verurteilung nicht für wahrscheinlich hielt. Der Vater zog dagegen erfolgreich vor das OLG. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers heißt diskutiert.

Die heikle Frage der Aufsichtspflicht – worauf müssen Lehrer achten? Und wo sind die Grenzen?

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57 Kommentare
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K Janssen
9 Monate zuvor

Sehe ich das richtig, eben der Vater, der die Lehrer NICHT über die gefährliche Erkrankung seiner Tochter informiert hat, will jetzt die Lehrkräfte ans Kreuz genagelt sehen, weil sie sich vorher nicht ausreichend (nur mündlich, nicht schriftlich) über Vorerkrankungen der SuS erkundigt haben??? Im Ernst?

Jan
9 Monate zuvor
Antwortet  K Janssen

Das sind doch zwei paar Stiefel. Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Eltern vor der Reise nicht ausreichend aufgeklärt haben, muss doch das, was auf der Reise passiert ist, dennoch bewertet werden. Und wenn sich herausstellt, dass es dem Mädchen sehr schlecht ging und mehrfach von Seiten anderer Schülerinnen darauf hingewiesen wurde und dennoch nichts unternommen wurde, kann das ein strafbares Verhalten der Lehrkräfte sein.

Ich persönlich könnte es auch nicht verstehen, wenn die Eltern nicht nochmals explizit und mit Nachdruck auf die Erkrankung hingewiesen hätten. Dieser etwaige Fehler entschuldig aber nicht alles, was ggf. später passiert ist.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Jan

So ist es.

Beides muss hinterfragt und bestenfalls geklärt werden.
Eine zusätzliche Klage gegenüber dem Vater wäre wohl ein gutes Zeichen meiner Meinung nach.
[Nicht immer die Pflichten abgeben und rumwinden.]

Bewerten muss es letztendlich das Gericht dann – in beiden Fällen.

Je nachdem sollte man auch die Rollen von Eltern und Schulen im Nachhinein hinterfragen und sich überlegen, ob Ausflüge noch zumutbar sind.
Auch wenn es hier evtl. ein sehr nachlässiges Verhalten der LuLs sein könnte, ist sowas halt evtl. auch bei Parallelsituationen, bei welchen man wenig bis nichts dafür könnte, möglich.

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

„Eine zusätzliche Klage gegenüber dem Vater wäre wohl ein gutes Zeichen meiner Meinung nach.“ Es gab Ermittlungen gegen die Mutter, die aber eingestellt und soweit ich weiß nicht wieder aufgenommen wurden. Dass Jugendliche in eine Phase geraten, in der sie ihre Werte nicht mehr so pflichtbewusst messen wie sie es zuvor konnten und getan haben, ist nicht ungewöhnlich.

Nicht für jedes verhängnisvolle Unglück muss es eine oder mehrere Verurteilungen geben. Dürfen Eltern, die sich das Sorgerecht teilen (ob es der Fall war, ist nicht übermittelt worden) nicht mehr darauf vertrauen, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, alles Nötige regelt? Falls ja, müsste man wohl beide Eltern unterschreiben lassen, dass ein Kind an einer Klassenfahrt teilnehmen darf.

Dass sich mittlerweile lediglich die Lehrerinnen vor Gericht verantworten müssen, erkläre ich mir dadurch, dass die weiblichen Lehrkräfte üblicherweise zu den Mädchen auf die Zimmer gehen und nicht die männlichen Lehrkräfte. – Wobei sich die Frage stellt, ob es eventuell einen Anlass für die Lehrer gab, ihre Kolleginnen daran zu erinnern, dass eine von ihnen unbedingt nach der Schülerin zu sehen hat. Angesichts der vergeblichen Versuche der Kinder, einen Erwachsenen zur Schülerin zu holen, hätten selbstverständlich auch ein männlicher Kollege an der Tür zum Zimmer der Schülerin klopfen dürfen. Schade, dass es sich nicht ergeben hat, dass ein Lehrer – möglichst im Beisein einer Lehrerin – zur Schülerin gegangen ist, um früh genug für ärztliche Hilfe zu sorgen. Wenn die Lehrer fest darauf vertraut haben, dass ihre Kolleginnen das tun, was vermutlich juristisch geboten war, können auch sie einem leid tun. Es muss verdammt unangenehm sein, angesichts des Todes der Schülerin zu denken, dass man ihn hätte verhindern können, wenn man was gesagt hätte anstatt darauf zu vertrauen, dass eine Kollegin sich selbstverständlich unverzüglich zum Zimmer der Schülerin begeben hat.

@Bla: Ihren letzten Absatz kann ich zustimmen.

Marie
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Ich bin erstaunt, dass Sie hier so viele Einzelheiten des Geschehens schildern. Waren Sie dabei?

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Marie

Auf die rein rhetorische Frage erübrigt sich eine Antwort. Ich habe einiges mehr gelesen als hier verlinkt wurde. Falls ich an den Verhandlungstagen Zeit hätte, würde ich über den Prozessausgang berichten. Den Kollegen von der Presse traue ich zu, dass sie Zitate aus der Akte korrekt wiedergegeben haben.

Ich bin erstaunt, dass User, die anscheinend ausschließlich die hier verlinkten Artikel und Meinungen gelesen haben, so wenig aus anderen Medien zur Kenntnis genommen haben.

Marie
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Ich habe auch „einiges mehr gelesen“. Trotzdem fiele es mir im Traum nicht ein, hier mit angeblich gesicherten Einzelheiten hausieren zu gehen, ohne dass die Betroffenen sich dagegen wehren könnten.

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Marie

Mein Mitgefühl für die Eltern und Mitschüler ist größer als das für die Lehrkräfte, deren psychische Belastung selbstverständlich auch enorm ist.

Aber welchen Eindruck muss es auf die Hinterbliebenen und Freunde des Mädchens machen, wenn sie mitbekommen, wie hier nach der Schuld der Eltern gefragt wird.

Alexi
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Ich habe grosses Mitgefühl für die Lehrer, welche eigtl. allen eine tolle Fahrt bieten wollten und jetzt jahrelang nach so einem Unglück noch durch den Schmutz gezogen werden. Den Vater würde ich dagegen gern im Knast sehen!

Petra Klemmenschitz
9 Monate zuvor

Warum darf/soll man nicht „zuckerkrank“ sagen? (Ernsthafte Frage)

Georg
9 Monate zuvor

Ich prognostiziere, dass die ausgebliebene Information durch die Eltern strafmildernd ist. Angenommen, das Urteil wird gering genug, dass die Lehrerinnen noch im Schuldienst verbleiben können, werden sie wohl nie wieder auf Klassenfahrt fahren. Eine Versetzung an eine andere Schule wäre empfehlenswert.

Realist
9 Monate zuvor
Antwortet  Georg

Man sollte generell aus solchen Vorkommnissen lernen „nie wieder auf Klassenfahrt zu fahren“. Als Lehrkraft ist man immer im Zweifel der Dumme, selbst bei einem Freispruch ersetzt einem niemand den Stress, die Lebenszeit und den „Makel“ in der („inoffziellen“ Dienstakte (die natürlich nur „mündlich“ geführt wird, aber man kennt sich ja…)).

Warum sollen Lehrkräfte Spaßreisen für Schülerinnen und Schüler veranstalten? Und das sind Klassenreisen zu 80%. Sollen sich darum professionelle Reiseveranstalter oder die Eltern selber kümmern, die Ferien sind lang genug (jedenfalls meckern viele Eltern immer über die „langen“ Ferien…)

TheTeacher
9 Monate zuvor
Antwortet  Realist

„Man sollte generell aus solchen Vorkommnissen lernen „nie wieder auf Klassenfahrt zu fahren“.“ Das halte ich für Panikmache.
Da sie ja nicht gezwungen werden könne, solche Fahrten durchzuführen, können sie sich zumindest beruhigt zurücklehnen.

Mika
9 Monate zuvor
Antwortet  TheTeacher

Das kommt drauf an, in welchem Bundesland Sie arbeiten. In Brandenburg gehört die Durchführung von Klassenfahrten zu den Dienstpflichten von Lehrkräften.

Johannes
9 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Und noch ein Grund, dort nicht zu arbeiten!

Mika
9 Monate zuvor
Antwortet  Johannes

Nun ja, dieser Passus wäre nun nicht gerade ein Grund für die Wahl meines Arbeitsortes, aber die Menschen sind ja verschieden, ne? Diese Regelung g gibt es übrigens auch in anderen Bundesländern.

Johannes
9 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Die Bedeutung des Adverbs ’noch‘ ist Ihnen aber schon geläufig?

TheTeacher
9 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Man lernt nie aus, also danke ich ihnen für die mir unbekannte Info. Das ist ja schon ein starkes Stück.
Ich bin zwar ein großer Fan von Klassenfahrten, jedoch wollte ich das nicht unter Zwang machen müssen. Ist bekannt, ob da schon einmal dagegen geklagt wurde, z.B.: Wegen der Arbeitszeit?

Last edited 9 Monate zuvor by TheTeacher
Mika
9 Monate zuvor
Antwortet  TheTeacher

Ich persönlich weiß nicht, ob schon mal jemand geklagt hat.

Sven A.
9 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Nun ja, das bleibt abzuwarten, ob das auch so durchgesetzt wird. Ich kenne das bisher so (habe es immer so erlebt), dass Lehrkräfte für ihre Kosten erst einmal in Vorkasse gehen müssen und da dazu rechtlich niemand gezwungen werden darf, ist diese Dienstpflicht schon ausgehebelt.

Tim Bullerbü
9 Monate zuvor
Antwortet  Sven A.

Ist in Niedersachsen so. Zumal gerade bei Studienfahrten noch immer Lehrer/innen auf Kosten sitzen bleiben.

Katinka
9 Monate zuvor
Antwortet  Mika

In Bayern ebenfalls.

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  TheTeacher

Und vor allem: Wenn jemand auf die Bitte von Schülern zügig zum Zimmer geht, in dem ein Kind gesundheitliche Probleme hat und dann im Zweifel lieber einmal zu früh den Notarzt ruft, dann kann von unterlassener Hilfeleistung und schlimmeren Vorwürfen auch nicht die Rede sein.

Katinka
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Absolut nicht. Aber das ist ja scheinbar nicht geschehen. Sehr seltsam alles!

Sal
3 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Das ist das, was ich nicht verstehe. Ich rufe in der Schule viel früher den Krankenwagen,, als ich das bei meinen Kindern tun würde. Eben weil es nicht die meinen sind. Es hat sich noch niemand beschwert, und wer das tut, soll es mir schriftlich geben, das wäre dann „Beweisstück A“ vor Gericht.

Ich
9 Monate zuvor

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Krankheit nicht bekannt war .
Und wenn Lehrkräfte über längere Zeit sich nicht kümmern, ist das verantwortungslos.
Fast jede Lehrkraft hatte doch schon Fälle.
Kopf gestoßen im Bad , Eltern informiert, Notaufnahme, kann immer Gehirnblutung sein.

Mehrmaliges Übergeben , Eltern informiert, Arzt konsultiert .
Etc.
Ich habe kein Verständnis für das Nichtsstun.

Realist
9 Monate zuvor
Antwortet  Ich

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Krankheit nicht bekannt war .“

Unsinn. Hatte auch schon einmal einen Fall (war ein Tagesausflug), wo eine Schülerin zusammengekippt ist. Nur durch die mitreisenden Mitschüler habe ich erfahren, dass diese Schülerin Diabetis hat. Glücklicherweise half in diesem Fall eine Flasche Cola. Vorher gewusst habe ich davon nichts, hat sich auch niemand bemüht mich zu informieren. Die Eltern waren selbstverständlich über den Tagesausflug im Vorfeld informiert…

Ich
9 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Gut , dann ist unsere Schule wohl ein Einzelfall ? Wir haben direkte Hinweise von Eltern ,was tun ist .
Aber nichts rechtfertigt dass die Lehrer nichts getan haben,wenn es dem Mädchen schlecht ging

Realist
9 Monate zuvor
Antwortet  Ich

Es ging mir darum klarzustellen, dass die Vorstellung, dass man als Lehrkraft immer über die Krankengeschichte seiner Schüler informiert ist, naiv ist. Manchmal erreichen einen solche Informationen nicht, entweder aus Nachlässigkeit z.B. auf Seiten der Eltern oder aus bewusstem Zurückhalten dieser Information, weil die Eltern nicht wollen, dass diese Information über ihr Kind bekannt wird oder weil sie befürchten, dass es dann von bestimmten Aktivitäten ausgeschlossen wird oder die Schule eine Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine andere qualifizierte Person einfordert. Das ist die Realität, die kann man sich nicht „wegwünschen“.

Ich
9 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Das verstehe ich gut.
Ändert aber nichts an der offensichtlichen Tatsache, dass die Kollegen/ Kolleginnen keinen Arzt gerufen haben .
Was alles geändert hätte für das Kind und die Eltern.

Ich
9 Monate zuvor
Antwortet  Ich

Ich würde 1000 Tode sterben , wenn ich keinen Arzt gerufen hätte.

Reike
9 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Herr oder Frau „Ich“,
Seien sie vorsichtig, Lehrern Falsches zu unterstellen, Sie waren nicht dabei und kennen die Situation nicht. Sind Schüler noch nicht volljährig, haben Sie als Elternteil die Pflicht, die Lehrer zu informieren, diese Pflicht nimmt Ihnen Keiner ab.

Ich
9 Monate zuvor
Antwortet  Reike

Warum dieser gereizte Ton ?
Natürlich haben Eltern die Pflicht, aber Lehrer genauso.

Katinka
9 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Diabetes. Wenn es Typ 1 war, hilft meines Erachtens Cola allein nicht, denn ihr fehlt ja das Insulin, um den Zucker in die Zellen zu bringen. Da muss auch eine Insulingabe erfolgen, damit der Zucker überhaupt verwertbar wird für den Körper. Aber berichtigt mich, wenn ich hier falsch liege. Vielleicht hatte die Schülerin auch eine Pumpe, die dann reagiert hat (?).

Realist
9 Monate zuvor
Antwortet  Katinka

Gibt ja auch die Unterzuckerungsgefahr beim Einsatz von Insulin.

Ist halt ein komplexes Thema, das medizinische Laien schnell überfordert, selbst wenn sie wissen, dass jemand Diabetis hat.

Lolo
9 Monate zuvor

Wie oft hat das Mädchen bei ihren Eltern angerufen und die gingen nicht ans Telefon! Ist das schon untersucht. Wäre interessant…

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Lolo

Interessant, aber juristisch wohl kaum relevant. Die Lehrkräfte hatten vor Ort die Aufsichtspflicht. Vielleicht steht in der dicken Akte, dass sie zu schwach gewesen sein dürfte, um noch selbst anzurufen.

Against Fremdbetreuung
9 Monate zuvor

NIE. WIEDER. KLASSENFAHRT!!!

Jan
9 Monate zuvor

Es hätte hier bereits gereicht, einfach mal nach dem Mädchen zu sehen.

TaMu
9 Monate zuvor

Ich finde die Vorstellung ganz furchtbar, dass die Lehrkräfte keinen Arzt gerufen haben, unabhängig vom Wissen um eine Vorerkrankung. Wenn es einem Menschen längere Zeit so übel ist und der Zustand sich verschlechtert, rufe ich einen Arzt oder bringe die Person selbst ins Krankenhaus, ganz einfach auch, damit die erkrankte Person nicht weiter leidet und ihr geholfen wird. Mir fehlt hier völlig das Mitgefühl und die Hilfsbereitschaft.
Auf der anderen Seite habe ich auch wie immer sehr viel Mitgefühl mit Lehrkräften oder Erzieherinnen/ Erziehern, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit vor Gericht landen, weil es unter ihrer Aufsicht zu einem Todesfall kam.
Ich bezweifle, dass ich so ein Verfahren ohne Suizidgefährdung durchstehen würde. Mich wundert, dass die möglicherweise traumatischen Folgen für Angeklagte in solchen Prozessen nicht untersucht werden. Damit verliert die Rentenversicherung doch arbeitsfähige Menschen? Da wird alles mögliche unternommen, damit Menschen arbeitsfähig bleiben, teure Rehas etc, und dann werden sie im Grunde genommen öffentlich psychisch zerstört.
Ich denke dabei auch an die angeklagten Erzieherinnen in den Verfahren wegen dem unbefestigten Bettrost und dem abgestellten Anhänger auf dem Kitagelände.
Was für ein Alptraum.
Wenn die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bedeutet, dass einem im schlimmsten Fall unterstellt werden kann, man habe den Tod eines einem anvertrauten Menschen billigend in Kauf genommen und sei es nur durch den Blick in die falsche Richtung im entsprechenden Moment oder durch Sitzwache vor der Tür statt im Schlafraum (meine Erfahrung war, dass Kinder so eher eingeschlafen sind als mit mir im Raum), dann wundert es mich, dass so viele Menschen diese Arbeit noch leisten.

Uwe
9 Monate zuvor

In jedem erste Hilfe Kurs lernt man: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig den Krankenwagen rufen. Vor einem Jahrzehnt saß bei mir im Unterricht eine kreidebleiche 11jährige und da habe ich halt 112 angerufen. Dia kamen grade noch rechtzeitig um ein Zuckerkoma zu verhindern. Wozu gibt es Handys? Das die Lehrerin da nicht reagiert hat ist schwer zu verstehen.

Johannes
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

In jeder Grundschule lernt man bereits die Grundlagen der Interpunktion. Dass der Lehrer da nicht kundig ist, ist schwer zu verstehen.

Außerdem gibt es häufig die Situation, dass der RTW oder ein:e Notärzt:in nicht kommt. An unserer Schule gilt die abstruse Regelung, dass z. B. erkrankte SuS zum Teil eigenständig, im Lehrer:innenauto, im Taxi zur Durchgangspraxis gehen/fahren müssen. Oder mit den Eltern, sofern diese rechtzeitig eintreffen- von Arbeit oder Müßiggang.

Uwe
9 Monate zuvor
Antwortet  Johannes

Der Notarzt kommt immer. 112 anrufen und gut ist. Und das was ihre Schule da regelt ist schlicht schwachsinnig. Das Menschen die so um die Interpunktion besorgt sind das Leben ihrer Schüler*innen derart geringschätzen und sich so etwas gefallen zu lassen spricht Bände. Übrigens wäre besagte Schülerin an ihrer Schule gestorben, vielleicht sollten sie da noch mal mit ihre*r Schulleiter*in drüber reden. Der*ie steht mit einem Bein im Gefängnis. Bei uns ist übrigens die Regel das jede*r Lehrer*in 112 mit dem Handy anrufen soll wenn nötig, nicht mal über das Sekretariat ist vorgeschrieben.

Marie
9 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Die waren aber nicht in Deutschland. Ich wüsste jetzt nicht auf Anhieb, wie das mit dem Notarzt in England geregelt ist.

Lanayah
9 Monate zuvor
Antwortet  Johannes

Im Lehrer:innenauto geht gar nicht. Das ist doch kein Dienstfahrzeug und dementsprechend ist die Angelegenheit nicht versichert. Ganz im Gegenteil, es gibt auch noch Probleme mit der Aufsichtspflicht. Ich würde dienstlich erheblich eher einen Krankenwagen rufen (und habe das auch schon getan) als privat.

TschinavonMauzen
9 Monate zuvor
Antwortet  Johannes

Blödsinn! Wer ein krankes Kind im Privat – PKW transportiert, kann möglicherweise so gar rechtlich belangt werden wenn was schief geht. Versichert ist man auch nicht. Das sind so schwachsinnige Mythen, die gerne mal behauptet werden. Ebenso wie die Märchen man müsste zahlen wenn man unnötiger Weise den Rettungsdienst ruft. Klar Scherzanrufe schon aber bestimmt nicht irgendwelche Fahrten mit dem Rettungswagen wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Und da ich eine Schwester im Rettungsdienst habe, ja die kommen immer. Was meine Schwester teilweise für Einsätze hat, da muss man sich zwar an den Kopf langen, aber man kann sich sicher sein, dass sie kommen. Alles andere sind Märchen.

Heinz
9 Monate zuvor

Ich fahre sowieso grundsätzlich nur auf Klassenfahrten, mit maximal 4 Stunden Entfernung. Bei uns müssen auf jeder Klassenfahrt Schüler abgeholt werden, sei es aus physischen, psychischen Gründen oder auch aufgrund nicht tragbaren Verhaltens.
Ein Gang zum Arzt ist aber trotzdem immer drin, wenn erforderlich, ich der Regel wird dies dann auch am Telefon mit den Eltern abgestimmt. Wünschen die Eltern auf jeden Fall eine ärztliche Behandlung, dann wird diese durchgeführt.

Ich kann hier wirklich nicht verstehen, wie hier so viele Dinge falsch gelaufen sind, hier scheint es wirklich massive Unfähigkeiten/Missverständnisse auf Seiten der Eltern und der Lehrer gegeben zu haben:

-Die Eltern haben die Lehrer nicht über die Erkrankung informiert, das ist meiner Meinung nach, wenn ich die Aufsichtspflicht abgebe zwingend notwendig und sollte tatsächlich auch bestraft werden.
-Die Lehrer haben teilweise nicht nach dem Mädchen geschaut? Wenn ich von Schülern darauf hingewiesen werde, dass es anderen Schülern nicht gut geht, dann schaue ich IMMER sobald wie möglich nach dem Kind, egal um was es sich handelt.
-Die Schülerin wurde einen Tag lang mit gleichaltrigen Schülern allein gelassen? Finde ich grundsätzlich ok, es gibt immer einen oder mehrere Schüler, die an Tagesausflügen nicht teilnehmen können aus diversen Gründen, die während der Klassenfahrt entstehen. Solange die Schüler (sie waren immerhin 13) eine Kontaktmöglichkeit haben finde ich dies grundsätzlich ok, und oft nicht anders händelbar. Wir lassen zwar oft dann einen Lehrer mit da, aber das ist auch nicht immer möglich.
-Die Eltern sollen die ganze Zeit nicht gewusst haben, wie schlecht es ihrem Kind ging? Kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Heutzutage wissen die Eltern in der Regel noch vor mir von solchen Dingen.
-Man hätte Vorerkrankungen schriftlich abfragen müssen? Ja, das machen wir, aber mal Ernst, wo steht das gesetzlich verankert bzw. wo lerne ich das als Lehrer? Was ist mit der nur begleitenden Lehrerin? Als Begleitender Lehrer z.B. grätsche ich meinem Kollegen/meiner Kollegin doch nicht dazwischen, da sehe ich die Zettel in der Regel auch nicht. Ich sag mal so, im Grunde verlangt man von uns, dass wir uns in jeder nur erdenklichen Situation rechtlich absichern, sind aber niemals darin ausgebildet worden oder könnten irgendwo verbindlich nachlesen, was wir wann und wo machen müssen. Die meisten Sachen laufen mit gesundem Menschenverstand und wenn ich gute Kollegen habe, von denen ich gut lernen konnte, es gibt aber gleichzeitig auch einige Kollegen, da frage ich mich bereits, wie die ihr eigenes Leben eigentlich meistern, kann ich da einfach so etwas voraussetzen?

Hier wird also vermutlich wirklich geklärt werden müssen, was die Lehrer aufgrund der schieren Ignoranz und Tatenlosigkeit der Eltern hätten wissen müssen. Was wurde den Lehrern gesagt, wie oft haben sie nach dem Mädchen gesehen, wie eindeutig war für einen Laien der Zustand der Lebensgefahr feststellbar?
Theoretisch ist hier alles möglich von: Man hat regelmäßig geschaut, die Situation aber nicht richtig erkannt oder erkennen können bis hin zu man hat mehrfach gesagt bekommen, wie schlecht es dem Mädchen wirklich geht und hat sich überhaupt nicht gekümmert.
Ich finde die Berichterstattung in den Medien hier auch nicht eindeutig, hier wird viel spekuliert und durch hinzufügen oder weglassen einzelner Worte entsteht eine vollkommen neue Situation.

dickebank
9 Monate zuvor
Antwortet  Heinz

Was ist mit den Gasteltern? Die Kinder/Jugendlichen waren ja nicht unter der direkten Aufsicht der lehrkräfte in einem Hotel, einem Hostel bzw. einer Jugendherberge untergebracht sondern haben während des Aufenthaltes bei professionellen Gasteltern gelebt.
Wie sehen da die Beherbergungsverträge aus, welche Vertragsmodalitäten gibt es zwischen Schule und der Agentur, die die Gasteltern vermittelt? Welche konkreten Vereinbarungen und Absprachen gab es, damit SuS sowie die Gasteltern die begleitenden Lehrkräfte in Notfällen kontaktieren konnten? Welche Möglichkeiten bestanden außerhalb der gemeinsamen Veranstaltungen für die Lehrkräfte, Kontakt zu den SuS in den Gastfamilien bzw. zu den Gasteltern aufzunehmen?

Ich bin durchaus gespannt, wie das Gericht in diesem speziellen Fall entscheidet, denn so klar, wie es dem einen oder der anderen hier zu sein scheint, ist die Rechtslage aus meiner Sicht nicht.

Heinz
9 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Ach das war bei Gasteltern? Dann wird das Ganze ja noch viel interessanter. Dann bin ich ja der Meinung, das eigentlich die Gasteltern die Aufsichtspflicht in dem Moment haben sollten, wie soll es sonst gehen?

Metalman
9 Monate zuvor

Es ist nicht plausibel, dass die Kollegen nichts gewusst haben sollten.

Natürlich hätten die Eltern explizit hinweisen/aufklären müssen, wenigstens indem sie dem Mädchen einen Brief etc. mitgeben, besser im persönlichen Gespräch. Ist all das erwiesenermaßen unterblieben?

Im Rahmen der Einverständniserklärung vor der Klassenfahrt, mit der Bekanntgabe der Regeln usw. werden doch routinemäßig medizinische Probleme erfragt. Ist das auch unterlassen worden? Oder wurde das im Formular nicht abgefragt? Dann ist das ein Versäumis der Schule (Sekretäriat/Schulleitung). Oder haben die Eltern es auch da nicht mitgeteilt?. Weiß man was darüber?

Hat das Mädchen nicht selbst darauf hingewiesen, als es ihm schlecht ging? Oder Freundinnen? Warum wurde Hilfe überhaupt erst so spät geholt? Obwohl das tatsächlich schwierig einzuschätzen sein könnte, wenn man die Vorgeschichte gar nicht kennt. Magen-Darm ist z.B. häufig und da ruft man auch nicht sofort den Krankenwagen..Trotzdem hätte man dranbleiben, nachfragen müssen usw..

447
9 Monate zuvor

Ca. 2 Monate vir den Sommerferien hat ein anderer Kollege konsequent angefangen, bei jeder ernsthaft *erscheinenden* Schüler“erkrankung“ sofort den Notarztwagen zu rufen.

Klar, nach dem dritten mal gabs Gemecker – der Kollege hat das ganz gelassen gekontert mit „Gegen Verantwortungsübernahme in Schriftform, kein Problem.“

Und schon war das Gemecker ganz schnell vorbei.

Ich kann das verstehen – im Dienst würde ich es genau so machen.

Zwischen mittlerweile als Steppenbrand grassierenden eingebildeten, vorgeschobenen und tatsächlich gefährlichen psychischen Marotten, Erziehungsversagen und Lebensuntüchtigkeit in erschreckendem Maß…wie soll man da als Nicht-Mediziner richtig handeln?

„Bauschmerzen“ oder ein vereiterter Blinddarm kurz vor der Sepsis, weil Madame unbedingt mitfahren wollte?

„Spaß“, „hab das nur so gesagt“ oder ein ernsthafter, lebensgefährlicher psychischer Aussetzer?

„Nur bissl schlecht/Kopfschmerzen“ oder gefährliches Trauma, Gehirnerschütterung oder oder oder…

…ganz ehrlich:
Mir doch egal.
112 und gut ist.

Freiya
9 Monate zuvor
Antwortet  447

Würde ich mittragen, wenn da nicht wir unser Problem in ein zweites, völlig überlastetes System rüberschieben würden: die Krankenhäuser.

447
9 Monate zuvor
Antwortet  Freiya

„Was falle, das stosse noch.“ Hat mal ein berühmter Philosophenschlaukopf gesagt. Dann findet eben Überlastung statt.
Nicht mein Problem. Selbstschutz geht vor.

Bayer
9 Monate zuvor
Antwortet  447

Dürfen Sie von auffallend oft Erkrankten ein Amtsärztliches Gutachten anfordern/ diese zum AA schicken ?
In Bayern geht das – würde Notarztpower sparen.

447
9 Monate zuvor
Antwortet  Bayer

Theoretisch ja, praktisch wird das an jeder Ecke hintertrieben – das übliche Schülerverstehertum, bloß nie durchgreifen, „Chancen geben“, das übliche Ideologieblahblah. (Dass solche Leute erst recht heranzüchtet, weil es keine Konsequenzen hat)

Sahin
9 Monate zuvor
Antwortet  447

Ich mache ja keine Klassenfahrten – die unbezahlten Überstunden sehe ich nicht ein – aber beim alltäglichen Schulalltag rufe ich nicht 112 (außer es ist offensichtlich schlimm z.B. offensichtlicher Bruch, Blutung), sondern lasse den Schüler von Mitschüler begleitet zum Sekretariat bringen und dann die Eltern anrufen und abholen. Somit belastet man auch nicht 112.

447
9 Monate zuvor
Antwortet  Sahin

Ja und nein, ich bezog mich bei dem Beispiel auf Situationen, wo man im Nachhinein dem Kollegen etwas „ankonstruieren“ KÖNNTE.

Als Beispiel: Eine gewohnheitsmässige Blaumacherin SAGT, sie wäre gerade ANGEBLICH ohnmächtig gewesen und sie hätte Herzprobleme … so, die Chance ist 999 zu 1, dass das völlig erlogen ist.

Aber warum das eine Tausendstel riskieren?

Herzprobleme sieht nichtmal ein Spezialist von aussen und notorisches Blaumachen schliesst Herzprobleme ja nicht aus.

Also: „Rufst Du 112, dann weisst Du was ich meine!“ 😉