STENDAL. Damit weniger Unterricht ausfällt, müssen Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt eine Stunde pro Woche mehr unterrichten. Eine Grundschullehrerin aus der Altmark weigerte sich und wurde gekündigt. Auf ihre Klage dagegen folgt nun das Urteil. Sie verliert.

Das Land Sachsen-Anhalt hat einer Grundschullehrerin zurecht gekündigt, nachdem sie die verpflichtende Zusatzstunde pro Woche nicht leisten wollte. Das Arbeitsgericht Stendal wies ihre Klage gegen die Kündigung nun ab, wie ein Sprecher mitteilte. Das Gericht verwies auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom März 2024, mit der die Vorgriffsstunde bestätigt wurde.
Um für weniger Unterrichtsausfall zu sorgen, müssen Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt seit den Osterferien 2023 eine Stunde pro Woche zusätzlich vor der Klasse stehen. Diese Stunde können sie sich auszahlen lassen oder auf einem Arbeitszeitkonto ansammeln. Im konkreten Fall am Arbeitsgericht Stendal ging es um eine Grundschullehrerin, die laut Gericht seit 1991 beim Land beschäftigt ist. Das Land hatte die Frau zunächst abgemahnt, nachdem sie die angeordnete Vorgriffsstunde ab April 2023 nicht leisten wollte. Bei der weiteren Weigerung wurde der Frau gekündigt.
Das Landesschulamt hatte die Kündigung zuvor verteidigt. Die betreffende Lehrkraft habe sich seit geraumer Zeit und mehrmals geweigert, die Vorgriffsstunde zu leisten. Dies stelle eine Arbeitspflichtverweigerung dar, die Konsequenzen nach sich ziehe. Alle milderen Mittel, darunter ein Personalgespräch und eine Abmahnung, seien ausgeschöpft worden, hieß es. „Der Personalrat hat darum letztlich auch keine Einwände gegen die Kündigung erhoben.“ Die Lehrerin habe genau gewusst, „zu welchen Konsequenzen ihr Handeln führen wird“.
Die Maßnahme des von der CDU-Politikerin Eva Feußner geführten Bildungsministeriums hatte wütende Proteste in der Lehrerschaft ausgelöst (News4teachers berichtete). So kündigte die GEW an, das Land deshalb mit einer Klagewelle überziehen zu wollen. Tatsächlich waren zwei – offenbar von der Gewerkschaft unterstützte – Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt anhängig (News4teachers berichtete auch darüber). Sie zielten darauf ab, Regelungen zur Einführung eines Langzeitarbeitskontos für Lehrkräfte und zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften im Schuldienst für unwirksam zu erklären, wie eine Gerichtssprecherin erklärte.
Allerdings: vergeblich. Anfang März lehnte das Gericht in Magdeburg die beiden Normenkontrollanträge einer verbeamteten Lehrerin aus Magdeburg und eines angestellten Lehrers aus Haldensleben ab. Aus Sicht des Gerichts ist die entsprechende Verordnung des Bildungsministeriums nicht zu beanstanden. Sie sei mit höherrangigem Recht vereinbar. Es handele sich nicht um eine Erhöhung der Regelarbeitszeit für die Lehrer, so der Vorsitzende Richter. Vielmehr sei es eine Arbeitszeitverschiebung, die Unterrichtsstunden würden vorgezogen. Das Ziel des Landes, zusätzliche Unterrichtseinheiten zu generieren, werde erreicht. Auch gegen Arbeitszeitrichtlinien werde aus Sicht des Gerichts nicht verstoßen. Dass Teilzeitkräfte einbezogen werden, hält das Gericht ebenfalls für unproblematisch.
Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Eva Gerth, erklärte seinerzeit, sie sei tief enttäuscht und mit ihr Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen. Die Belastung der Kollegen sei hoch – der Krankenstand der alternden Lehrerschaft werde sich weiter erhöhen. Zu erwarten sei darüber hinaus eine weitere Fluktuation aus dem Beruf, «da Lehrkräfte eben nicht dauerhaft am Limit arbeiten können». Das Thema Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte bleibe. Sie gehe davon aus, dass es viele Einzelklagen an den Arbeitsgerichten geben werde. Gerth verwies auf erhebliche Probleme bei der Auszahlung der geleisteten Vorgriffsstunden.
Auch die Lehrerin der Grundschule Henningen bei Salzwedel wehrte sich einem Bericht des MDR zufolge gegen die vom Bildungsministerium verfügte Zusatzstunde. Von Anfang an habe sie in ihrem Kollegium erklärt, dass sie damit nicht einverstanden sei – und ihre Ablehnung mit den hohen Belastungen im Schuldienst begründet. Zu unterrichten sei nicht mit früheren Zeiten zu vergleichen, sagt die 60-Jährige gegenüber dem Sender: Klassen mit 27, 28 Schülern, Kinder mit unterschiedlichsten Voraussetzungen und Ansprüchen. Manchen Mädchen und Jungen fehle der Wille zu lernen, andere seien in ihrer Aufmerksamkeit und ihren Aufnahmefähigkeiten eingeschränkt.
Manche ihrer Kollegen hätten mit Unverständnis reagiert, andere ihre Bewunderung für ihren Mut ausgedrückt. Auch ein Personalgespräch und eine Abmahnung hätten sie von ihrer Meinung nicht abgebracht. Daraufhin erfolgte die Kündigung aus dem Schuldienst – fristlos. „Durch Ihr Verhalten haben Sie das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber nachhaltig und unwiederbringlich zerstört“, so heißt es in dem Schreiben des Schulamts, das dem Sender vorliegt. News4teachers / mit Material der dpa
Wie wär´s mit Stendal? Oder liegt Stendahl in der Ahltmahrkt in Sacsen-Analt?
@Redaktion
Bitte berichtigen: die Stadt heißt Stendal!
Stimmt, ist korrigiert. Danke für den Hinweis. Herzliche Grüße Die Redaktion
geht doch
Schon ein starkes Stück, wenn man genauer darüber nachdenkt.
Die Kultusministerien betonen ja immer wieder, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften durch das Deputat festgelegt wird (gibt ja keine Arbeitszeiterfassung).
Eine Änderung des Deputats durch das Ministerium ist damit eine einseitige Vetragsänderung durch den Arbeitgeber. (Arbeitsgericht, d.h. die Lehrerin ist nicht verbeamtet). So etwas bedarf eigentlich prinzipiell der Zustimmung des Arbeitnehmers. Alternative: Änderungskündigung. Mit dieser kann man sich aber prinzipiell nicht über geltende Tarifverträge hinwegsetzen, hier den TV-L und des Vorgaben zur Arbeitszeit.
Bei einem privaten Arbeitgeber führen solche Konflikte in der Regel zu einer Abfindung (1 – 1,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr), im konkreten Fall wären das locker 3 Jahresgehälter(!).
Die Kollegin solte Revision einlegen, kann ja nicht sein, dass Lehrkräfte wieder einmal als Arbeitnehmer “zweiter Klasse” behandelt werden! Notfalls bis zum EUGH.
Faktor 1-1,5. Soso. Wir kommen Sie zu dieser Herleitung?
Es geht hier um ein Urteil (!), keinen Vergleich oder eine Einigung. Sie wissen also gar nicht, was diesem Urteil voraus gegangen ist.
Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht. Eine 1a Kündigung sieht Faktor 0,5 vor.
Wie zum Henker kommen Sie also auf 1,5?
Siehe meine Antwort für @Bla.
Das macht Ihren Beitrag nicht sinnvoller. Vielleicht sollten Sie sich über die Hintergründe diese von Ihnen als Vergleich herangezogenen Abfindungen (die – da gebe ich Ihnen Recht – sehr sehr hoch sind) schlau machen, anstatt zu verallgemeinern.
Abfindungen werden nicht gezahlt, wenn sich AN etwas zu Schulden haben kommen lassen.
Wird Umstrukturiert, dann wird als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung gezahlt. Hier gibt es die Möglichkeit der Abfindung nach 1a KSchG – oder die Möglichkeit einer Klage. Ausgang ungewiss. Im vorliegenden Fall hatte die gute Lehrerin sogar Glück, weil es für sie auch anders ausgehen hätte können.
Keine Ahnung, wie Sie sich Ihr Weltbild zusammenschustern. Von Realität ist das aber weit weg.
“Abfindungen werden nicht gezahlt, wenn sich AN etwas zu Schulden haben kommen lassen.”, ich musste kurz lachen, als ich an meinen ehem. Hausleiter eines Handelsunternehmens gedacht habe, der, nachdem er E-bikes, Fernseher etc hat mitgehen lassen, mit 200.000 Euro Abfindung Schweigegeld nach Hause geschickt wurde.
Schade
Aber hier braucht es scheinbar besonders fähige Juristen, um “das Gericht” zu überzeugen.
kleine Überlegung am Rande:
Die VORGRIFFsstunde ist ja zukünftige Arbeitszeit, verlegt ins jetzt.
Müsste die dann nicht auch nach zukünftigen Tarifen entgeldet werden?
Sie wird ja aber nicht einmal nach dem aktuell gültigen Tarif entgeldet, sondern darunter…
Leider wirkt die Gewerkschaft auch hier schwach.
Klagewelle? gab es nicht
Streik? bleibt auch aus
Unterstützung der Politik? sehe ich nicht ernsthaft
Es ist keine Deputatsveränderung: “Es handele sich nicht um eine Erhöhung der Regelarbeitszeit für die Lehrer, so der Vorsitzende Richter.”
Das OVG ist die mittlere Instsnz. Da werden Urteile nicht an der Pommesbude gefällt. Als nächstes kame das Bundesverwaltungsgercht. Dann erst das EuGH. Und das kan dauern. Dann hat die Lehrerin schon einen Bart.
Nöö. die ist Arbeitnehmerin. Als nächstes käme das LAG, dann das BAG. Dass die Verwaltungsgerichte dagegen für alles Ewigtkeiten brauchen, ist bekannt.
Gebe Ihnen da überwiegend recht, aber:
Wie kommen Sie auf die 1-1,5 Monate/bisherigen Beschäftigungsjahr?
Laut Gesetz ist das auf 0,5 Monate/BJ festgelegt. Das würde ich wohl eher “ansetzen”.
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html
Klar ist das nur ein Rahmen … Auch keine Pflicht auf Abfindung. Allerdings wäre wohl eher dieser Rahmen anzusetzen?
Sehen Sie nach, was Bayer, BASF, VW und SAP aktuell langjährig Beschäftigten (> 20 Jahre) an Abfindung bieten, dann haben Sie den Vergleich. Was der Staat hier wieder mit seinen “Kostenfaktoren” abzieht, ist unter jeder Würde!
Gen Z: “Lehramt? Ich bin doch nicht blöd!”
Da der “Goldene Handschlag”, woanders ein Schlag ins Gesicht….
Ich kann übrigens meine Unterrichtsverpflichtung nicht so mir nichts-dir-nichts ändern….
Muss ich beantragen. Wird nicht immer akzeptiert.
Ich habe mal gehört “übereinstimmende Willenserklärung” oder so.
Das entscheidende Wort hier ist wohl Willenserklärung…… Seufz.
Hier ist ein klares rechtliches Arbeitsvergehen erfolgt. Das würde auch in der Privatwirtschaft zu einer verhaltensbedingte Kündigung führen.
Abfindungen sind dann eher üblich wenn ein Unternehmen einen bestimmten Mitarbeiter loswerden will obwohl dieser sich nichts zu Schulden kommen liess. Dann werden die üblichen Schwächen, die jedem Arbeitnehmer passieren ordentlich aufgebauscht. Da solche Gebaren oft keine Kündigung rechtfertigen, werden Aufhebungsverträge geschlossen oder in der Kündigungsschutzklage wird das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet. Auch bei betriebsbedingten Kündigungen wird oft auf Abfindungen gesetzt, da man hiermit die eigentlich erforderliche Sozialauswahl umgehen kann.
„ Hier ist ein klares rechtliches Arbeitsvergehen erfolgt.“
Ist das so? Meines Wissens darf laut TV-L und Beamtenrecht dauerhafte Mehrarbeit nicht angeordnet werden. Der AG hat im Gegenteil sogar dafür zu sorgen, dass Überstunden nicht die Regel sind, da damit dauerhaft über die Leistungsgrenze des AN gegangen wird, was ein Gesundheitsrisiko darstellt. Insbesondere unter Beachtung der Tatsache, dass sämtliche Arbeitszeitstudien für Lehrer ergeben haben, dass diese bereits ferienbereinigt regelhaft über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit für Beamte bzw. Angestellte liegen, ist eine Anordnung dauerhafter Überstunden fragwürdig. Den Verweis auf Arbeitszeitverlagerung finde ich unpassend: auch eine Arbeitszeitverlagerung darf nicht zur Gesundheitsgefährdung führen. Im Extremfall könnte der AG anderenfalls anordnen: wir verlagern das Jahr vor der Rente/ Pension einfach vor. Jetzt arbeiten alle die doppelte Stundenzahl, um das letzte Jahr dürfen sie dann bezahlt freihaben.
Ich hoffe, dass die Klagen vor die nächste Instanz gehen.
„Die genaue Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt. Hält sich ein Arbeitnehmer an diese Vereinbarung, erfüllt er seine Pflicht. Ordnet ein Arbeitgeber an, dass ein Mitarbeiter mehr arbeitet, als er vertraglich muss, überschreitet der Arbeitgeber sein Weisungsrecht. Es besteht natürlich die Möglichkeit, Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis um die Verrichtung von Überstunden zu bitten, doch eine Pflicht, dieser Bitte nachzukommen, besteht nicht. Wie so häufig kann dies in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag abweichend geregelt sein.“
Quelle:
https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/ueberstunden-im-arbeitsrecht-mehrarbeit/#:~:text=Darf%20ein%20Arbeitgeber%20Mehrarbeit%20anordnen,Vereinbarung%2C%20erf%C3%BCllt%20er%20seine%20Pflicht.
So genau in der Tiefe habe ich mich jetzt nicht mit dem Urteil beschäftigt. Erstmal gehe ich davon aus, dass das Gericht in diesem Fall in der Kündigungsschutzklage sorgfältig gearbeitet hat und die von Ihnen genannten Punkte (auch die Ausführungen im Link) berücksichtigt hat und hier eine Verfehlung der Arbeitnehmerin festgestellt hat. Sollte das falsch sein ist es Sache des Anwalts, hier noch weitere juristische Schritte einzuleiten. Ob man jetzt einfach die Arbeitszeit so heraufsetzen kann? Meiner Meinung geht das nur mit einer Änderungskündigung oder vertraglichen Zusatzvereinbarung.
Meine Aussage bezog sich auf Fälle, wo (wie auch immer) eine einwandfreie vertragliche Verfehlung nachgewiesen wird. In diesen Fällen braucht der Arbeitgeber auch keine Abfindung zu zahlen. Nur in den meisten Fällen ist es eben nicht so klar ob hier eine eindeutige Verfehlung des Arbeitnehmers vorliegt und dann werden solche Arbeitsverhältnisse oft mit Zahlung einer Abfindung beendet.
“Es handele sich nicht um eine Erhöhung der Regelarbeitszeit für die Lehrer, so der Vorsitzende Richter. Vielmehr sei es eine Arbeitszeitverschiebung, die Unterrichtsstunden würden vorgezogen. “
Und wer garantiert, dass die nächsten Landesregierungen nicht mit einem weiteren Trick noch mehr Stunden “vorziehen”, Ausgleib am Sankt Nimmerleinstag?
Auch das Justizwesen leidet bekanntermaßen unter massivem Personalmangel. Wo bleibt das Arbeitzeitkonto für Richter und Staatsanwälte? Ausgleich dann in 10 Jahren oder so…
Ich erinnere wieder an die “temporäre” Arbeitszeiterhöhung für Lehrer in Berlin, eingeführt 2003, 2014 wurde aus “temporär” – so isses! Die jungen Kollegen kennen es nicht mehr anders, die älteren haben es wohl vergessen oder sich damit abgefunden. Läuft!
Auch hier möchte ich sagen, starke Gewerkschaften könnten sich zur Wehr setzen, bei den jüngsten Streiks ging es auch um das Stundendeputat, aber die Unterstützung seitens der Lehrer geht fast gegen Null.
Dann muss man das tatsächlich alles hinnehmen und sich damit abfinden.
Wie ist das eigentlich mit einer “Minderung der Arbeitszeit” von Seiten des Angestellten?
Also bspw. würde die Stunde Mehrarbeit drauf kommen und ich beantrage dann einfach eine Teilzeit? Klar … Der Staat würde dies in dem Fall ggf. ablehnen. Aber so rein theoretisch? Mathematisch würde das ja wohl irgendwie ausgehen?
Wie ist es, wenn ich bereits in Teilzeit arbeite oder zuvor schonmal “präventiv” eine Stunde runtergehe? Dann die wird die Stunde danach eben wieder draufgepackt?
Also die Vorgriffsstunde ist immer die erste gegebene Stunde in der Woche. Das heißt, wenn man beispielsweise krank ist, dann fällt die Vorgriffsstunde aus. Hat man vorher theoretisch um eine Stunde reduziert, würde man bei Krankheit der gesamten Woche also eine Minusstunde bekommen, da die Vorgriffsstunde nicht erteilt wurde. Das wurde tatsächlich so geregelt. Die Schulleitung muss also für jede Lehrkraft die tatsächliche Anzahl an geleisteten Vorgriffsstunden ermitteln, da diese aufgrund von Krankheit unterschiedlich hoch ausfallen können. Das passiert an unserer Schule händisch.
Das wundert mich auch an dem Urteil – so könnte ja jede Art von Begrenzung unterlaufen werden…wieso nicht 2 Stunden mehr? Oder 5? Ist doch “XYZ-Krise” und/oder “die Kiiiiiiinnnnndaaah!”.
Jetzt klingt eine Stunde/Woche erstmal nach echt nicht viel, besonders für jemanden, der in schlechten Zeiten an die 240 Plusstunden hatte. Ich schätze, da fehlt mir Kontext?
Das ist bei meiner Bank nicht anders. Die “Information” zur Gebührenerhöhung inkludiert die Bitte um Zustimmung. Im Betreff steht der fettgedruckte Hinweis, dass bei fehlender Zustimmung keine Grundlage für die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung bestünde….
Verbraucherzentrale prüft bereits!
Als finanziell interessierter Laie wundere ich mich – und suche mir ‘ne andere Bank.
Scheinbar tun das über 90% der Kunden nicht – die Frechheiten sind also kein Wunder, sondern…(hier kommtbes wieder:)…geliefert wie bestellt.
Eine Unverschämtheit. Woanders fordern sie erneut 7-10 % mehr Lohn und erwarten die Weihnachtsprämie bei eh nur 32 Stunden Wochen und das noch im homeoffice.
Und hier wird so ein Theater gemacht.
So finden wir keinen Nacbhwuchs mehr!!!
Gen Z: “Lehramt? Ich bin doch nicht blöd!”
Harte Fakten:
“Homeoffice: Knapp die Hälfte der Dell-Mitarbeiter lehnt Rückkehr ab
Dell-Mitarbeiter sollten sich zwischen Hybridarbeit und Homeoffice entscheiden. Trotz beruflicher Nachteile will offenbar fast die Hälfte nicht ins Büro zurück.
…
Als Grund, sich trotz der Nachteile für das Homeoffice zu entscheiden, nannten befragte Mitarbeiter unter anderem finanzielle Vorteile, weil Kosten für das Pendeln und die Verpflegung am Arbeitsplatz entfallen, und die gewonnene Flexibilität, um Arbeit, Familie und sonstiges Privatleben unter einen Hut zu bekommen.”
https://www.heise.de/news/Homeoffice-Knapp-die-Haelfte-der-Dell-Mitarbeiter-lehnt-Rueckkehr-ab-9773307.html
Und Lehrerlein pendelt wie immer 5 Tage pro Woche trotz immer weiter steigender Sprit bzw. E-Auto-Preise (Strafzölle auf China-Importe, nix “Dienstwagen”) übers Land, um sich anschließend zuhause abends und am Wochende noch in das selbstbezahlte “Homeoffice” zu setzen und fleißig zu korrigieren, Unterricht vor- und nachzubereiten und mit der Elternschaft zu kommunizieren… uups, schon wieder 46 Stunden pro Woche um…
Gen Z: …
Woanders mobilisieren Gewerkschaften auch Massen im Arbeitskampf, bei den Lehrern ist es immer nur eine kleine Minderheit. DAS ist der Unterschied.
Hoffentlich wird die GEW das Ganze mit den Lehrkräften durch alle Instanzen durchklagen.
Eine ganz andere Frage bleibt, warum der Personalrat der Kündigung zugestimmt hat. Das ist ein absolutes Unding in Gewerkschaftskreisen und IMMER zu vermeiden. Der Personalrat gehört abgewählt; diesess Verhalten hat auswirkungen auf mögliche Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber.
Das Problem ist halt der §44 TV-L, der ein blanko check für den Arbeitgeber ist; dieser ist aus dem Tarifvertrag herauszustreiken. Es bleibt bis dahin nur die Arbeitszeiterfassung auf breiter Front einzuklagen, den Dienstvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften folgend 35h am Wochenende nicht zu arbeiten und natürlich die 11h Ruhezeit nicht zu vergessen.
Personalvertretungen im schulischen Bereich sind Witznummern und die GEWerkschaft ist alles, nur keine klassische “Industriegewerkschaft”, eher eine Ansammlung von Ideologen und verhinderter Bildungspolitiker: Wer hat Inklusion, Ganztag usw. bei der Einführung bejubelt trotz aller Warnungen, dass die dazu notwendigen Ressourcen (Personal, Räume usw.) NIE kommen werden?
Jetzt soll es wieder die Gewerkschaft richten, aber wenn die Gewerkschaft um Unterstützung bittet, nämlich Teilnahme an ihren Aktionen (Streiks), dann lassen sie 90% der angestellten Lehrer in Stich und gehen brav zur Arbeit. (Die verbeamteten auch, klar, die dürfen ja nicht streiken und würden es genauso wenig.)
Aber nun ruft man wieder nach der Gewerkschaft!
Ich rufe nicht nach der Gewerkschaft; die hat nur macht, wenn sich alle Kollegen beteiligen. Ich rufe nach der Solidarität der Kollegen. Die müssen es richten.
Dieser Paragraph ist herauszustreiken? Wer soll denn das machen? Es nimmt doch jetzt schon fast kein Lehrer an Streiks teil.
Oder sollen das wieder die ominösen Anderen für Sie machen?
Schritt 1 geht an alle Kollegen, die das interessiert; dies sollte auch die Beamten kümmern.
–> Meldet euch bei euren Interessenvertretung; das baut wie bei großen Unterschriftenaktionen ein Moment auf.
Damit gibt es dann etwas, was ggf. auch die Ver.di bei den Tarifverhandlungen nicht übesehen kann.
Das ist die Theorie. In der Praxis wqllen immer alle, dass die anderen ihre Probleme lösen.
Tja, weil wir doch schon damit beschäftigt sind, sämtliche Probleme der Gesellschaft zu lösen. Da bleibt für die eigenen Probleme keine Zeit mehr!
Das der PR zustimmt ist ungewöhnlich, sollte aber anregen nachzudenken, warum er zugestimmt hat. Ich war selbst jahrelang in unserem Schul-PR und wir hatten auch Kollegen bei denen wir zugestimmt hätten. Man erfährt immer wenig von der Frau als Lehrerin und Kollegin. Ich stelle die Behauptung auf, das alle froh sind, dass die aus dem Schuldienst entfernt wurde. Solche gibt es auch immer, die mehr Problem als Lösung sind und warum dann nicht zustimmen? Meine Spekulation ist zumindest genauso seriös wie Ihr einprügeln auf den PR. Man war nicht dabei aber wenn ein Gericht zu der Überzeugung kommt, der Entlassung zuzustimmen, dann muss da schon einiges im Argen liegen. Leider erfährt man in Artikeln nie die genaue Geschichte
Blödsinn. Das Gericht hat die Entscheidung nicht aufgrund der Möglichkeit oder Tatsache getroffen, dass die Kollegin evtl. ungeeignet wäre. Ihre Spekulationen sind mehr als unseriös. Und sowohl bei Einstellungen als auch Entlassungen im staatlichen Schuldienst ist lediglich der Hauptpersonalrat, nicht jedoch die Mitarbeitervertretung der einzelnen Schulen maßgeblich einzubeziehen. Ob „alle froh sind, dass die aus dem Schuldienst entfernt wurde“ spielt also genau gar keine Rolle in dem Fall.
Es ist befremdlich, dass der HPR zugestimmt hat. Aus meiner aktiven Zeit in einem äquadaten Gremium weiß ich jedoch, dass da mitunter ziemlicher Druck „von oben“ aufgebaut wird.
Land kündigt Lehrerin wegen Lehrermangel. Das wird helfen.
War es richtig zu klagen? Ja.
War es dumm, trotz Abmahnung vorerst nicht die Mehrarbeit zu leisten? Ja.
Liebe @Redaktion,
Im Headliner muss es “zu Recht” heißen.
(“Zurecht” wird in anderen Zusammenhängen verwendet.)
Sie haben recht/Recht 🙂 Ist korrigiert. Danke für den Hinweis. Herzliche Grüße Die Redaktion
Liebe Mary-Ellen, und Headliner möge doch bitte einfach Titel heißen. Wir verstehen hier alle Deutsch.
Stimmt auch wieder. Vergessen aber viele. Wer diese Texte auf Englisch lesen möchte, kann den Google-Übersetzer nutzen. Aber dann alles auf Englisch. 🙂
Dass Sie hier bei “news4teachers” kommentieren, ohne am Eigennamen dieses Magazins für Lehrkräfte Anstoß zu nehmen….Respekt
Ich entschuldige mich demütigst.
(Arbeite in der Medienbranche
(äh…dem – bereich) und dort wird der “Titel” im Arbeitsalltag so bezeichnet.)
Mein Post ging direkt an die @Redaktion, vermute, sie hat es schon verstanden…
Eigentlich habe ich große Sympathie für Kolleg*innen, die sich mit dem System anlegen. Hier würde ich aber für eine pragmatische Lösung plädieren: krankschreiben lassen.
“Der Ehrliche ist der Dumme” (Ulrich Wickert)
Leider eher ein Privileg der Beamten, da diese auch Langzeit ohne finanzielle Einbußen ausfallen können.
Das ist ein berechtigter Hinweis, aber auch hier gilt eine pragmatische Betrachtung: sie läge immer noch höher als aktuell. (Ich kann mich täuschen.)
bei/ nach Langzeiterkrankung leider häufig doch, zB nach Amtsarzt durch begrenzte Dienstfähigkeit, wenn jemand Dienstunfähigkeit vermeiden möchte.
„krank schreiben“ lassen vergrault nur die Kollegen; damit ist das leider keine Lösung.
Die Lösung ist m.E. leider Solidarität / Dienst nach Vorschrift. Unser Dienstherr nimmt mit der Deputatserhöhung billigend in Kauf, dass die Qualität leiden wird (https://www.gew-thueringen.de/beamtinnen/arbeitszeit). Also muss Sie leiden.
Man nehme ein wenig Arbeitszeiterfassung, beachte das Arbeitsschutzgesetz und Frage den Vorgesetzten (Schulleiter), was liegenbleiben / priorisiert werden soll, weil ja alles nicht zu schaffen ist. Solange man keine Anweisung hat arbeitet man nach eigenem bestem Wissen und Gewissen.
Ganz wichtig eine große Prise Solidarität; möglichst viele Kollegen müssen mitmachen.
Das greift dann auch die Presse Auf und es passiert ggf. etwas – man darf ja träumen.
Alles korrekt. Lehrer sind nach meiner Erfahrung, u.a. als Personalrat, bedauerlicherweise keine kollegiale Wesen, wenn es um “gemeinsame Sache machen gegen den Dienstherren” geht.
Krankschreibung? Man kann auch einfach seinen Unterricht und seine Arbeitsbelastung bezüglich Korrekturen dahingehend vereinfachen, dass man sich selbst etwas entlastet. Notfalls kann man ja auch Stundenreduzierung beantragen.
Beantragen und bekommen sind leider 2 sehr unterschiedliche Dinge.
Dem geschilderten Verfahren nach zu urteilen hat sie das ja noch nicht einmal versucht, sondern ist von Anfang an auf Widerstand gegangen.
Auch das wäre eine Idee gewesen, ja. Aber ich kann die Kollegin verstehen. Ich will nicht wissen, wieviel Sch**** sie fressen musste und jetzt sagt: Schluss. Irgendwann ist Schluss.
Na ja, das Land ordnet für alle 1 wöchentliche Stunde Mehrarbeit an. Wie hoch ist wohl die Chance, einen entsprechenden Teilzeitantrag genehmigt zu bekommen? Der kommt doch quasi ungelesen zurück.
Selbst wenn sie durchkommt, hat man die Gehaltseinbußen. Wenn man jetzt annimmt, man stellt den Teilzeitantrag mit einer Stunde und der geht durch, arbeitet man genau so viel wie vorher, aber für weniger Geld.
Ich vermute, der Kollegin geht es vor allem ums Prinzip und sie ist finanziell so abgesichert, dass sie es auf die Kündigung ankommen lassen konnte.
Eine Stunden- und damit Gehaltsreduzierung beantrage ich in dem Moment, wenn meine tatsächliche Arbeitszeit für eine volle Stelle ferienbereinigt bei 40h liegt. Vorher sollte ich das warum tun? Um für über 40h/Woche ein Teilzeitgehalt zu beziehen?
Krank nach Ansage ist auch ein Kündigungsgrund…
Das möge man GEEICHTSFEST beweisen.
Praktisch unmöglich.
Das die Gerichte die Handlanger unserer Politikelite sind, welche es nicht geschafft hat seit fast einem viertel Jahrhundert den Lehrer- und Erziehermangel nicht beheben, in dem man den Job attraktiv macht und außerordentlich gut bezahlt ist klar. Vielleicht wollten die Richter auch nicht Ihre Pension verlieren, wenn der Dienstherr Befangenheit o.ä. beanstandet.
Abgesehen davon, dass eine Mehrstunde auch mehr Vor- und Nachbereitung bedeutet.
Sind Erkrankungseffekte meist nicht Linear mit der Belastung oder Arbeitszeit korreliert.
Wenn man kaputt ist einfach krankschreiben lassen. Überlastungsanzeigen schreiben und den Arbeitgeber verklagen, wenn man 3 Wochen am Stück mehr als 45 Stunden arbeiten muss un sein Pensum zu erfüllen oder einfach nur eine Kopiervorlage nach der anderen bei den Schülern durchziehen mit der Bemerkung: Ich fördere Euch so, wie mein Arbeitgeber mich respektiert.
Lass die Kinder spüren, dass dein Job Scheiße ist. Gewöhne Ihnen an, dass Bürgergeld die stressfreie Alternative zur Arbeit ist, da der Nettounterschied bei drei Kindern und 1000 € Warmmiete gerade mal 1000 € beträgt (Das kriegt man auch lässig mit 2 Rage Schwarzarbeit pro Woche kompensiert). Du musst dich nicht mit den Kindern abplacken, nicht mit den Eltern, nicht mit den Schulleitern und vor allem nicht mit den Wasserköpfen oben in der Senatsverwaltung, die den ganzen Scheiß beschließen ohne an die Folgen zu denken.
Wenngleich ich inhaltlich einige Überschneidungen sehe, finde ich die Art und Weise dieser Schreibweise und Ausdrucksweise doch sehr stammtischmäßig. Dafür ist das Thema doch zu wichtig.
Da hatten viele schon zu früh frohlockt, aber es war doch klar, dass eine einzelne Lehrerin sich nicht einfach weigern kann, eine Stunde, die sie laut Dienstherrn leisten soll, nicht abzuleisten. Wie konnte man das glauben? Und in Sachsen-Anhalt war das Stundendeputat ja auch noch geringer als anderswo. Wie wollte man da argumentieren, das sei ungerecht?
Sowas können nur Gewerkschaften als Ganzes angehen, aber denen folgt ja kaum ein Lehrer – egal ob angestellt oder verbeamtet. Und die Beamten dürfen nicht, das wissen wir, aber sie wollen alle verbeamtet sein.
Die Kündigung ist nachvollziehbar und auch gerechtfertigt. Massive Arbeitsverweigerung kann vom Dienstherrn nun mal nicht toleriert werden. Die Lehrerin hat nun kurz vor ihrer Pensionierung alles verloren, wahrscheinlich auch nur deswegen, weil es ihr ums Prinzip ging und sie möglicherweise schlecht beraten war.
Als Lehrer hat man Möglichkeiten, seinen Unterricht, seine Vorbereitungen, seine Korrekturen variabel zu gestalten. Wenn man sich überlastet fühlt, dann muss man dort halt effektiver vorgehen und z. B. nicht jede Woche eine Lernkontrolle schreiben lassen.
Die Lehrerin war angestellt.
Sie haben viel Meinung, die Sie hier äußern. Viel Ahnung konnte ich noch nicht erkennen. Befassen Sie sich doch mal mit dem Thema „Arbeitszeitstudien für Lehrkräfte“. Auch das Thema „Anordnung dauerhafter Mehrarbeit“ wäre spannend.
Mit freundlichen Grüßen, Mika
Es ist irrelevant, ob sie Angestellte oder Beamte war. Arbeitsverweigerung muss nun einmal mit Kündigung geahndet werden. Statt auf Krawall zu gehen, hätte sie sich selbst durch effektivere Gestaltung ihrer Arbeit entlasten können.
Wenn jeder seine Arbeitszeit selbst gestaltet und die angeordneten Stunden verweigert, dann entsteht Chaos. Das Gericht hat deswegen auch so richtig entschieden.
Sie schrieben: „ Die Lehrerin hat nun kurz vor ihrer Pensionierung alles verloren“
Nein, sie hat überhaupt nichts verloren, jedenfalls keine Rentenansprüche, da sie eben nicht verbeamtet ist.
Zu Ihren anderen Anmerkungen bzgl. Arbeitsverweigerung habe ich weiter oben etwas geschrieben, worauf ich hiermit verlinke:
https://www.news4teachers.de/2024/06/lehrerin-verweigert-mehrarbeit-und-wird-gekuendigt-zurecht-urteilt-das-arbeitsgericht/#comment-603577
Naja, Sie haben sich mit ihren Äußerungen auch noch nie mit Ruhm bekleckert. Sind Sie nicht die, die anderswo meinte, in Ostdeutschland sind alle angestellten Lehrer Seiteneinsteiger? Völlig an der Realität vorbei.
Dass die Frau keine Beamtin ist und also doch nicht ihre Pension verliert, ist ein kleines Nebendetail. Sie bliebe übrigens deswegen auch nicht ohne Rente. Die ist natürlich nicht so üppig, weswegen ja alle verbeamtet werden wollen und immer schön den Mund halten.
„ Sind Sie nicht die, die anderswo meinte, in Ostdeutschland sind alle angestellten Lehrer Seiteneinsteiger?“
Na den Post von mir zeigen Sie mir mal! Ich bin als Lehrkraft mit zweiten Staatsexamen im stufenübergreifenden Lehramt selbst angestellt: mit einem solchen Post hätte ich mir die Ausbildung ja selbst aberkannt.
Aber immer erst mal versuchen, den anderen zu diskriminieren, nicht wahr?
Passt zum Rest Ihrer Posts in diesem Forum.
Es muss „diskreditieren“ anstelle von „diskriminieren“ heißen.
„Justitia ist nun mal nicht blind.“
Gesetze und Rechtssprechung sollen helfen, den Pöbel an seinen Platz zu verweisen.
Unser Rechtssystem funktioniert!
Ich halte es für eine schlechte Idee Fachkräfte in Zeiten des Fachkräftemangels komplett zu kündigen, nur weil sie sich keine Überstunden zutrauen, denn guess what, dann bleibt noch mehr Arbeit auf der Strecke als die verlorenen Überstunden, der Beruf verliert Attraktivität für Neubewerber und die, die schon da sind und auch bleiben wollen, fühlen sich auch gesundheitlich bedroht und diskriminiert.
Nun leistet diese Lehrkraft gar keine Arbeitsstunden mehr. Da könnte man der zuständigen Landsverwaltung zurecht folgendes sagen : “Hör auf dich selbst zu hauen”. Aufgrund des mangelndeln Verstandes jedoch vollkommen sinnlos. Da wird sich schön bis zur kompletten Bewusstlosigkeit selbst in die Fresse gegegeben. Da scheinen ein par echte Vollprofis wichtige Entscheidungsträger zu sein. #KranplätzeMüssenVerdichtetSein
Da haut die Landesverwaltung aber die KuK, nicht sich selbst. Gäbe es eine Rückkopp
im Sinne von, wenn nur 90% Unterrichtsversorgung besteht, bekommt die Verwaltung nur 90% Gehalt, wäre das was anderes.
Die Kündigung ist natürlich das beste Mittel bei Lehrkräftemangel.
Allerdings wusste die Kollegin, worauf sie sich einließ, und dass es so kommen könnte.
Manchmal ist es für einen persönlich vielleicht besser, die Faust in der Tasche zu machen.
Und wenn ich persönlich nicht mehr kann, dann bleibt halt Arbeit liegen, wird kein zweiter Test geschrieben, mache ich weniger Differenzierungsaufgaben… Die Leidtragenden sind auf jeden Fall die Kinder, aber das ist ein politisches Problem, das ich mir nicht dauerhaft anziehen sollte, denn sonst werde ich darüber krank. Und damit ist dann auch wieder niemandem geholfen.
Die Mehr- und Minderzeiten an Schulen in Sachsen Anhalt werden in der Regel nicht durch die Lehrer gezählt und eingefordert. Die Schulleitung dokumentiert diese, hauptsächlich durch den Vertretungsplan.
Es geht ja nicht nur um eine einzige Stunde Mehrarbeit, sondern um vielen Stunden zusätzlicher Arbeit, die dadurch möglich sind. Wenn man in einer Klasse, die man sowieso unterrichtet, eine Stunde mehr Übungszeit bekäme, könnte man das vielleicht verkraften.
Ich bekam durch die Vorgriffsstunde in Rheinland-Pfalz einen zusätzlichen Grundkurs Englisch aufgebürdet aufgrund folgender Rechnung: eine Stunde war bei meiner Unterrichtsverteilung übrig geblieben, dazu kam die Vorleistungsstunde, den dreistündigen Grundkurs kürzte man auf zwei Wochenstunden und schon durfte ich viele Wochenenden extra leisten, zusätzlich zur Abitur-Vorbereitung im Leistungskurs.
Das sollten Anwälte in ihren Klageschriften vor den Verwaltungsgerichten vorbringen, denn die Richter sehen nur die eine Stunde, nicht aber die tatsächliche Mehrarbeit, die diese Stunde mit sich bringen kann.
P. S. Oben sollte es “Wochenstunden” heißen, nicht “Wochenenden”, denn diese waren normalerweise mit Korrekturen ausgefüllt.