Vorgriffstunde für Lehrkräfte hält vor Gericht stand – Landesregierung ist erleichtert, GEW “tief enttäuscht”

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MAGDEBURG. An Schulen fehlen viele Lehrkräfte. Um den Unterrichtsausfall zu verringern, müssen die vorhandenen Lehrer in Sachsen-Anhalt seit einem Jahr länger vor den Klassen stehen. Das Oberverwaltungsgericht hält das für rechtens. Die GEW und die klagenden Lehrkräfte zeigen sich darüber «bestürzt». Die anderen Bundesländer, allesamt auch vom Lehrkräftemangel betroffen, werden mit Interesse auf den Fall blicken.

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Im Kampf gegen den hohen Unterrichtsausfall lässt Sachsen-Anhalt die Lehrkräfte seit fast einem Jahr eine Stunde pro Woche länger unterrichten – diese sogenannte Vorgriffstunden-Regelung hat nun vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt standgehalten. Am Donnerstag lehnte das Gericht in Magdeburg die Normenkontrollanträge einer verbeamteten Lehrerin aus Magdeburg und eines angestellten Lehrers aus Haldensleben ab. Sie hatten die seit knapp einem Jahr geltende Regelung kippen wollen.

Aus Sicht des Gerichts ist die entsprechende Verordnung des Bildungsministeriums nicht zu beanstanden. Sie sei mit höherrangigem Recht vereinbar. Es handele sich nicht um eine Erhöhung der Regelarbeitszeit für die Lehrer, so der Vorsitzende Richter Oliver Becker. Vielmehr sei es eine Arbeitszeitverschiebung, die Unterrichtsstunden würden vorgezogen. Das Ziel des Landes, zusätzliche Unterrichtseinheiten zu generieren, werde erreicht. Auch gegen Arbeitszeitrichtlinien werde aus Sicht des Gerichts nicht verstoßen. Dass Teilzeitkräfte einbezogen werden, hält das Gericht ebenfalls für unproblematisch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ist nicht zugelassen. Es ist aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich, die Hürden dafür sind laut einem Gerichtssprecher höher als bei einer Revision.

Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Eva Gerth, sagte, sie sei tief enttäuscht und mit ihr Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen. Die Belastung der Kollegen sei hoch – der Krankenstand der alternden Lehrerschaft werde sich weiter erhöhen. Zu erwarten sei darüber hinaus eine weitere Fluktuation aus dem Beruf, «da Lehrkräfte eben nicht dauerhaft am Limit arbeiten können». Das Thema Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte bleibe. Sie gehe davon aus, dass es viele Einzelklagen an den Arbeitsgerichten geben werde. Gerth verwies auf erhebliche Probleme bei der Auszahlung der geleisteten Vorgriffsstunden.

Die Beamtin und der angestellte Lehrer, die sich als GEW-Mitglieder mit der anwaltlichen Vertretung von Rechtsanwalt Thomas Neie aus Leipzig gegen die Änderung der Arbeitszeitverordnung gewehrt haben, zeigten sich mit dem Ausgang des Verfahrens enttäuscht. «Die katastrophale Unterrichtsversorgung im Land Sachsen-Anhalt kann offensichtlich einfach dadurch beseitigt werden, dass die Unterrichtsverpflichtung aller Lehrkräfte per Dekret erhöht wird», so die Klägerin Anke Prellwitz. «Man muss sich nicht wundern, wenn junge Lehrkräfte nicht nach Sachsen-Anhalt kommen, angesichts der derzeitigen Beschäftigungsbedingungen hierzulande.»

«Mit der Einführung der Vorgriffsstunde haben wir in Sachsen-Anhalt ein wirksames Instrument gefunden, um die Unterrichtsversorgung deutlich zu verbessern»

Bildungsstaatssekretär Jürgen Böhm sagte nach der Urteilsverkündung: «Es ist ein guter Tag für die Bildung im Land.» Mit der Vorgriffsstunde komme ein Volumen zusammen, das 500 Vollzeitkräften entspreche. Laut Ministerium fehlen etwa 1000 Lehrer im Land. Bei den Abrechnungen der Stunden gebe es noch «Verwaltungsproblemchen», an denen man arbeite. Auch Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) begrüßte die Entscheidung. «Mit der Einführung der Vorgriffsstunde haben wir in Sachsen-Anhalt ein wirksames Instrument gefunden, um die Unterrichtsversorgung deutlich zu verbessern.»

Die zusätzlichen Stunden können sich die Lehrkräfte vergüten lassen oder sie auf einem Arbeitszeitkonto ansparen, um sie ab dem Schuljahr 2033/34 abzubauen. Von der Regelung sind Lehrkräfte ab 62 und befristet angestellte Lehrkräfte ausgenommen.

Das Land reagierte mit der Zusatzstunde auf den Lehrermangel und das hohe Maß an Unterrichtsausfall. Für Grundschullehrkräfte bedeutet die Neuregelung 28 statt bislang 27 Unterrichtsstunden, für Sekundarschul- und Gymnasiallehrkräfte 26 statt 25 Unterrichtsstunden pro Woche.

Der Vorsitzende Richter hatte bei der Erörterung am Donnerstagvormittag erklärt, die Vorgriffstunde sei keine Erfindung des Landes Sachsen-Anhalt. Vergleichbare Modelle habe es schon in anderen Bundesländern gegeben. Er verwies auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013, das das Modell als Verteilung der Arbeitszeit sah.

Die Lehrkräfte hatten in die Erörterung am Vormittag unter anderem argumentiert, die genauen Bedingungen für den späteren Abbau der angesammelten Überstunden seien nicht klar genug geregelt. Das Gericht hingegen befand, die wesentlichen Modalitäten stünden ausreichend fest.

«Im Zusammenhang mit dem höheren Alter vieler Lehrkräfte muss klar sein, dass deren Arbeitskräftepotential nicht unendlich ausgebeutet werden kann»

Die GEW Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung weiterhin auf, mit ihr in Gespräche einzutreten, um die Folgen der zusätzlichen Stunde für die Beschäftigten abzumildern beziehungsweise über die Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften zu reden.

«Eine zwanghafte Erhöhung der Arbeitszeit hat Grenzen. Im Zusammenhang mit dem höheren Alter vieler Lehrkräfte muss klar sein, dass deren Arbeitskräftepotential nicht unendlich ausgebeutet werden kann. Vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung aufgefordert, die Arbeitsbedingungen aller Lehrkräfte durch Entlastung und Entbürokratisierung weiter zu verbessern. Es ist auch dringend notwendig, endlich die gesamte Arbeitszeit der Lehrkräfte zu erfassen», so teilte die Gewerschaft mit. Die GEW Sachsen-Anhalt werde selbstverständlich ihre Mitglieder bei individuellen Klagen gegen eine zu hohe Arbeitsbelastung durch die Vorgriffsstunde unterstützen. News4teachers / mit Material der dpa

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JoS
8 Monate zuvor

Ich bin gespannt, wann endlich die ersten Klagen gegen die Nichtumsetzung des Urteils zur individuellen Arbeitszeiterfassung kommen. Oder laufen da schon welche?

Canishine
8 Monate zuvor

Wie schnell das doch geht und wie langsam bei der Arbeitszeiterfassung.
Angenommen, man ist so Mitte 50 und leistet 8 Jahre lang jeweils eine Vorgriffsstunde, kann man dann in den letzten beiden Jahren vor der Pension jeweils 4 Stunden weniger arbeiten? Oder muss man sich einen Teil (zum welchem Tarif?) auszahlen lassen?
Kann ich mir auch jetzt zwei Stunden mehr bezahlen lassen und dann später auf Gehalt verzichten?

Realist
8 Monate zuvor
Antwortet  Canishine

Auszahlen lassen heißt dann dank steuerlicher Progression ca. 18€ netto pro Unterrichtsstunde. Mindestlohn liegt bei 12,41€. Da hat sich das Studium so richtig gelohnt.

Zeitlicher Ausgleich wird die nächsten 15 Jahre kaum möglich sein, vermute ich. Alle über Mitte 40 werden damit ver…

So!?
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

“Für Grundschullehrkräfte bedeutet die Neuregelung 28 statt bislang 27 Unterrichtsstunden, für Sekundarschul- und Gymnasiallehrkräfte 26 statt 25 Unterrichtsstunden pro Woche.”
Genauso war es in NRW auch und nach sieben Jahren mit der Vorgriffsstunde wurde einfach die Wochenarbeitszeit für alle GS LuL auf 28 erhöht. Seit ca. 25 Jahre arbeiten wir also kostenlos eine Stunde mehr und bei der Erhöhung der Klassengrößen von durchschnittlich 24-25 SuS auf durchschnittlich 28-29 SuS an unserer Schule nun auch 10-20% mehr als Klassenleitung. Danke für nichts.

gehtsnoch
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

18 € netto (45 Min.) vs. 12,41 € brutto (60 Min.) …

Canishine
8 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Richtig, aber auch 45 Min. + Vor- und Nachbereitung, grob vielleicht 45*1,5=67,5 Min.

Realist
8 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Witzig. Diese “Vorgriffstunden” werden nicht vor-/nachbereitet, da nimmt man nicht an Konferenzen, Elterngesprächen, Gesprächen mit Kollegen über Schüler usw. teil, schreibt keine Klassenarbeiten?

Lieber erst einmal über das Berufsbild eines Lehrers informieren, statt hier Unsinn zu posten…

Auf den Mindestlohn zahlen Sie übrigens knappe 3 Euro an Steuern und Sozialabgaben, bekommen dafür aber komplette Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung…

ulschmitz
8 Monate zuvor
Antwortet  Canishine

Das Problem ist: Wie geht eine SL in einem Bundesland damit um. Da gibt es Fälle, dass der angedachte Demnächst-Pensionäre im letzten Schulhalbjahr den SL darauf aufmerksam machen muss, dass die Vorgriffsstunde noch zurückzugeben ist – hatte der glatt “vergessen”. Nach längeren Jahren in der Pension stellte sich dann zufällig heraus, es wäre die Dienstpflicht der Schulleitung gewesen, ab Mitteilung des Pensionszeitpunktes sofort dafür zu sorgen, dass die Vorgriffsstunde im neuen Stundenplan berücksichtigt wird.

Lessi
8 Monate zuvor
Antwortet  ulschmitz

Da freut sich doch der AG.

Berufspädagoge
8 Monate zuvor

Die “Übergriffstunde” ist die schlechteste Werbung, die Sachsen-Anhalt für die Lehrkräftesuche machen konnte. Die verantwortlichen Ministerien der anderen Bundesländer werden sehr aufmerksam auf dieses Urteil schauen, um per Anordnung mit ihren Leibeigenen selbst verschuldete Probleme kurzfristig zu lösen.

Dil Uhlenspiegel
8 Monate zuvor

Dann wären allmählich alle Zeichen vollends gesetzt, die Zukunft ist klar.

PS: Neue gesucht.

Autobahnabfahrt
8 Monate zuvor

Ist das nicht der Fall, in dem die sich weigernde Lehrerin zunächst vor Gericht gewonnen hatte? Ich blicke da nicht mehr durch. Da gab es doch hier viel Jubel und von wenigen der Hinweis, dass sei noch nicht endgültig. Ist es ja jetzt auch nicht unbedingt. Wenn ich es richtig verstehe, ist der Rechtsweg noch nicht beendet.

Allerdings sollte auch jetzt wieder darauf hingewiesen werden, dass es um 28 Wochenstunden geht oder 27,5 (?), also was anderswo bereits seit Langem üblich ist.

Lasst uns bitte alle überall in Deutschland für eine Absenkung der Stundenzahl eintreten. In Berlin streikten Lehrer mehrfach für bessere Arbeitsbedingungen. Vielleicht 10% der angestellten Lehrer machten mit. Kann also doch nicht so schlimm sein an den Schulen.

dickebank
8 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Stendal mit “h” – welcher Rechtschreibreform, die mir entgangen zu sein scheint, ist das denn entsprungen?

Doreen Josi
8 Monate zuvor

Gibts doch nicht.
Hier sowas und woanders wird bald eine 35 Std Woche durchgezogen, was bei anderen Konzernen seit zig Jahren schon läuft.

Was soll das?
Dann kündigen bald wie in NRW zu viele und suchen sich attraktive Stellen.

Der Markt gibt es derzeit her

Federfuchs
8 Monate zuvor
Antwortet  Doreen Josi

Das ist doch Legendenbildung. Bei den Beamten kündigt kaum jemand.

447
8 Monate zuvor
Antwortet  Federfuchs

Stimmt, da gibt es effektivere Wege.

Blau
8 Monate zuvor
Antwortet  Federfuchs

Es braucht aber halt neue Lehrkräfte. Dir sind ja noch nicht verbeamtet

dickebank
8 Monate zuvor
Antwortet  Federfuchs

320 Beamte (m/w/d) und 610 Tarifbeschäftigte, das sind 132 mehr als in 2022.
Jede dritte Lehrkraft, die aufgehört hat, ist unter 40 gewesen.

Die Verteilung auf die einzelnen Altersgruppen sieht folgendermaßen aus:
Altersgruppe 31 bis 40: 259, davon allein 145 im Beamtenstatus;
Altersgruppe 41 bis 50: 186;
Altersgruppe 51 bis 60: 200;
über 60: 211
und unter 30: 74

(Angaben laut MSB NRW)

PS In NRW gibt es für verbeamtete Lehrkräfte im Falle der Kündigung keine Altersgeldregelung, es wird lediglich der AG-Anteil für die Dauer der Beschäftigungszeit an die DRV gezahlt.

dauerlüfterin
8 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Keine Altersgeldregelung. Das ist hart (und meines Erachtens eigentlich auch nicht mehr zeitgemäß). In Hessen gibt es eine.

Alex
8 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Die wissen schon, warum. Mit Altersgeldregelung würden viel mehr Leute mit spätestens 60 hinschmeißen.

Realist
8 Monate zuvor

Die Politik hat es vermasselt, den Lehrkräfteberuf attraktiver zu machen. Seit mehr als 15 Jahren existieren die Warnungen vor dem Lehrkräftemangel! Aber es wurde ignoriert, schöngerechnet, der Kopf in den Sand gesteckt…

Und jetzt sollen es die Kollegen vor Ort ausbauden! Gerichtlich gedeckt. Ein Skandal!

Karl Heinz
8 Monate zuvor

Wasser auf die Mühlen all jener, die ohnehin der Meinung sind, das Regierung und Justiz “unter einer Decke stecken”.
Ich kenne nun nicht die Argumentation der Kläger*innen.
Bin aber mal gespannt, ob die GEW sich berät und Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreicht…

Resultat:
Unzufriedenheit wächst weiter.
Kommunalwahlen im Sommer.
Bundestagswahlen in ca. 18 Monaten…
Herzlichen Glückwunsch

447
8 Monate zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Das Amazon-Gesetz gilt ungebrochen.

Karl Heinz
8 Monate zuvor
Antwortet  Karl Heinz

etwas ausführlicher zur Urteilsbegründung:
Document (sachsen-anhalt.de)

und
GEW Sachsen-Anhalt: Enttäuschende Entscheidung im Normenkontrollverfahren zur „Vorgriffsstunde“ – Presseportal Magdeburg (magdeburg-klickt.de)

“Eine frühere Rechtsprechung aus Niedersachsen wird damit vom Gericht nicht aufgegriffen, in der jede Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung ohne vorherige Erfassung und Entlastung der Arbeitszeit für unrecht erklärt wurde.”

In der Begründung ist immer nur von Beamten die Rede.
Was aber ist mit Angestellten?

Und hätte eine andere Begründung ggf. mehr Erfolg gehabt?

Carsten
8 Monate zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Vielleicht kann man die Rechtsprechung aus Niedersachsen zum BVerwG bringen.
Vielleicht fragen sich auch irgendwann die Magdeburger Richter, warum ihre Enkel keine ausgebildeten Kräfte mehr vor der Nase haben.

Schotti
8 Monate zuvor

An dem Urteil erkennt man, dass zumindest in diesem Bereich der Justiz Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist. Es ist durch mehrere Studien offiziell bewiesen, dass die Arbeitszeiten höher als gesetzlich erlaubt sind. Zudem haben höchste Gerichte die Messung der Arbeitszeit angeordnet. Beide Urteile dazu ignoriert das Gericht hier einfach so. Ein eindeutiges Beispiel für staatliche Willkür. Man kann nur allen Kollegen in Sachsen-Anhalt dazu raten, sich bei Überlastung dauerhaft krank zu melden.

447
8 Monate zuvor
Antwortet  Schotti

Nicht dauerhaft!

Fristen penibel einhalten!

Spirale
8 Monate zuvor
Antwortet  Schotti

An deinem Kommentar erkennt man, dass du keine Ahnung von der Materie und dem Urteil hast.

Das Gericht ist zu der Auffassung gelangt, dass die sog. Vorgriffstunde keine Arbeitszeitverlängerung sondern eine Arbeitszeitverschiebung ist. Die Klagenden konnten also keine Verlängerung nachweisen, sonst hätte das Urteil anders ausgesehen.

Warum dann Menshhen wie du Skandalen, dass Deutschlsnd kein Rechtsstaat mehr sei, erschließt sich mir nicht.

“Es ist durch mehrere Studien offiziell bewiesen … beide Urteile ignoriert das Gericht huer eibfach so.”

Du konstruierst hier ein Argument, welches keines ist. Es gab Studien, ja. Die sind zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Menge gekommen. Das tun Studien meistens. Was an den Studien jetzt offiziell sein soll, erschließt sich mir nicht. Das die falschen Schlüsse seitens der Arbeitgeber (nicht Justiz!) gezogen werden, hat aber mit dem hier verhandelten Gegenstand nichts zu tun. Das Gericht konnte diese Aspekte also gar nicht berücksichtigen.

“Staatliche Willkür”
lol

447
8 Monate zuvor
Antwortet  Spirale

Man kann vor lauter “Faktencheckerei” auch den Wald leugnen und sagen: “Dies ist eine Falschbehauptung. Dort steht kein Wald, es handelt sich aufgrund der Baumart und Baumdichte um einen Forst, der aus einer höheren Anzahl einzelner Holzgewächse besteht.”

Die “Vorgriffsstunde” ist eine Lüge.
Der Name ist schon gelogen.
Da man niemals diese Stunden zurückkriegen und auch nicht bezahlt bekommen wird, ist es schlicht eine unbezahlte Mehrarbeit.
Und sonst nix.

Ein Gericht das eine solche Rechtsauslegung stützt sabotiert NATÜRLICH Gerechtigkeit und letztlich auch “Recht” als Gesamtkonstrukt.

Wenn Sie das anders sehen – überweisen Sie mir doch bitte recht zügig ein “Vorgriffsgehalt” – so 2051 herum kriegen Sie das wieder, ich schwör!

ulschmitz
8 Monate zuvor
Antwortet  447

Vielleicht sollte man in allen LEhrerzimmern mal den Text vom Bethmann-Holweg aushängen, wo er meint, leider sei wegen des I Weltkrieges eine Stundenerhöhung für – hier – GYM-Kräfte dringend geboten, aber nur zeitlich befristet auf maximalst 24 Wochenstunden. Das muss sich eine/r mal vorstellen.

mama51
8 Monate zuvor
Antwortet  447

Die „Vorgriffsstunde“ ist eine Lüge.
Der Name ist schon gelogen.
Da man niemals diese Stunden zurückkriegen und auch nicht bezahlt bekommen wird, ist es schlicht eine unbezahlte Mehrarbeit.
Und sonst nix.

Was soll ich sagen?
In Hessen hat das seinerzeit mit der Rückgabe, begonnen vor ca. 15 Jahren, tatsächlich gut geklappt:

Man konnte wählen:
…wer 10 Jahre 1 Stunde mehr gearbeitet hatte konnte ein halbes Jahr früher in Pension gehen, oder
…anteilig an den Jahren, auch weniger als zehn, sich das Geld auszahlen lassen, natürlich versteuert! 🙁 oder
… anteilig an den Jahren (bei mir waren das 5) jedes Schuljahr eine Stunde weniger arbeiten. DAS habe ich gewählt!

Es lief erstaunlich gut!

Realist
8 Monate zuvor
Antwortet  mama51

In Hessen hat das seinerzeit mit der Rückgabe, begonnen vor ca. 15 Jahren, tatsächlich gut geklappt:”

Vor 15 Jahren gab es auch keine so eklatanten Lehrermangel und die Babyboomer waren noch weit davon entfernt, in Rente zu gehen…

Vor 15 Jahren hatten wir auch keine hohe Inflation. Sind deshalb die aktuellen TV-L-Ergebnisse ok?

447
8 Monate zuvor
Antwortet  mama51

Das wäre erfreulich. Gut, dass es für Sie geklappt hat.

Das Gegenbeispiel wäre dann der Umgang mit Überstunden bei der Polizei…
… oder der Frage, wieso Stundenplaner angewiesen sind, möglichst immer BIS, aber möglichst nie ÜBER die “Bagatellgrenze” zu gehen.

Ich persönlich habe leider kein Vertrauen darin, von “Vorgriffsstunden” etwas zu sehen.

Denn eine Krise/Notlage/sonstwas wird es immer geben.

JoS
8 Monate zuvor
Antwortet  mama51

Ach ja? Soweit ich weiß arbeiten Beamte in Hessen doch immer noch eine Stunde mehr was sich auch im Deputat niederschlägt.

Tim Bullerbü
8 Monate zuvor
Antwortet  mama51

In Niedersachsen haben wir 10 Jahre lang 2 Stunden mehr gemacht ( “Arbeitszeitkonto”) und danach, als abgebaut werden sollte, hieß es “eine Stunde mehr für alle”- das war der Grund für die breite und erfolgreiche Protestbewegung der Schulpersonalräte.
Die Politik versäumt es seit Jahren/ Jahrzehnten, den Beruf attraktiver zu machen.
Und daher kommt es zu diesen schäbigen Auspress- “Lösungen”.
Aber die Lehrkräfte sind nicht mehr bereit, das so hinzunehmen.
Und das ist gut so.
Die ” Flucht” in die Krankheit ist den KuMi schnuppe. Die Statistik stimmt, nichts anderes ist wichtig.
Die Lösung kann nur im gemeinsamen Protest liegen, nicht in der individuellen Rückzugstaktik.

Tim Bullerbü
8 Monate zuvor
Antwortet  mama51

Vor 15 Jahren hatte ich noch Klassen mit 24 und Oberstufenkurse mit 15 Schüler/innen.
Vor 15 Jahren gab es fürs Kollegium noch 72 Entlatungsstunden, jetzt sind es 14.
Vor 15 Jahren hatten wir noch Förderunterricht, vor 15 Jahren…beliebig fortzusetzen.

Hans Malz
8 Monate zuvor
Antwortet  mama51

In NRW hat das auch gut geklappt … für den Arbeitgeber. Das ist jetzt einfach eine reguläre Stunde im Deputat … verrückt.

Schotti
8 Monate zuvor
Antwortet  Spirale

Es ging ganz klar um eine Arbeitszeiterhöhung und nicht um eine Verschiebung, denn sonst hätte der Dienstherr ja benannt, an welcher Stelle statt dessen weniger gearbeitet werden muss. Hat er aber nicht. Ob das Gericht das jetzt Verschiebung nennt, ist völlig egal. Jeder Kollege hier weiß, dass das nicht stimmt und eine Lüge ist. Eine Unterrichtstunde mehr pro Woche bedeutet mehr Arbeit. Nach der Logik des Richters können Teilzeitkräfte ja ruhig mal volle Bezüge verlangen. Sie arbeiten ja nicht weniger Stunden, sondern haben lediglich ihre Stunden verschoben.

Die Studien habe ich offiziell genannt, weil die Kultusministerien diese in Auftrag gegeben haben und die kamen allesamt zu ähnlichen Ergebnissen, nämlich das bereits jetzt viel zu viele Stunden gearbeitet werden.

Tim Bullerbü
8 Monate zuvor
Antwortet  Spirale

Nein, alle Studien der letzten Jahre zum Thema Arbeitszeit sind zu demselben Ergebnis gekommen.
Die Arbeitszeit der Lehrkräfte überschreitet das gesetzlich festgelegte Maß.

OMG
8 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Was aber auch ein Grund für das Urteil sein könnte: Denn der Arbeitgeber behauptet, dass die Arbeitszeit nicht überschritten wird und eben deshalb ist es auch sein Recht, dass die Arbeitszeit nach seinem Ermessen verschoben werden kann.
Das Urteil wäre anders gefallen, wenn eine Arbeitszeitverletzung seitens des AGs schon belegt wäre. Dann wäre auch eine Verschiebung eben nicht möglich.
Wichtig wäre also, dass die Arbeitszeit auch für Lehrkräfte gemessen werden kann. Dann wäre zumindest hier eine klare Datenlage.

LehrerBW
8 Monate zuvor

Finde ich ehrlich gesagt gut.
Ich würde gerne für mehr Geld mehr unterrichten

Blau
8 Monate zuvor

Wir haben auch zu wenig Lokführer. Und die müssen deshalb bald weniger arbeiten. Blöd ist, wer so noch Lehrkraft wird

Dejott
8 Monate zuvor

Jeder der in den Lehrberuf einsteigt muss wissen, dass ihn ein völlig überhitztes System erwartet.
Überalterte Strukturen, Personalmangel-der schlimmer wird, je niedriger die Schulform ist, Probleme von und mit Kindern die Jahr für Jahr steigen…..
Ich selbst würde mir diese Stunde immer auszahlen lassen, da ich Probleme hätte, dem Land zu vertrauen. Wer weiß, ob die Vorgriffsstunde dann noch existiert, wenn man sie braucht.
Zusätzlich droht einem im Osten ein Dienstherr von der AFD.

Wutbürger
8 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Wer der Dienstherr wäre, wäre mir egal. Tendenziell würde ich da inzwischen sogar sagen, dass die Arbeitsbedingungen besser werden, weil das Laissez-faire endlich zurückgedrängt werden würde und die Lehrer nicht mehr als Fussabtreter benutzt werden dürften.

Dejott
8 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

Ein rechtsextremer Dienstherr wird zuallererst seine Untergebenen auf Linie bringen wollen. Was glauben Sie?

Wutbürger
8 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Passiert das nicht aber jetzt schon?

Wutbürger
8 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Schauen Sie sich an, was Nancy Faeser in letzter Zeit auf den Weg gebracht hat und jetzt wieder mit Lisa Paus. Ich halte diese beiden Personen für hochgradig gefährlich für die Demokratie und ich finde auch nicht, dass ich damit übertreibe.

447
8 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

Erschreckend, aber vermutlich wahr.

Realist
8 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

AfD-Meldeportale für Lehrer schon wieder vergessen?

Wutbürger
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Nein, so, wie ich mich erinnere, hatte es zum Ziel die Neutralität der Lehrer sicherzustellen, oder nicht?

Und überlegen Sie sich, welche Meldeportale es noch alles gibt. Haben Sie sich da auch aufgeregt?

Natürlich kann man sich darüber aufregen (ich lehne diese prinzipiell ab), aber dann sollte man sich so ehrlich machen und das bei allen gleich kritisieren.

Tim Bullerbü
8 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

Mir wäre es nicht egal.

Ani
4 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

Wie kann die Arbeitssituation besser werden, wenn die AfD gewählt wird, aber das Personal trotzdem geringer als in allen Jahren zuvor sein wird?

Dejott
8 Monate zuvor

Ursprünglich unterrichtete der Biologielehrer Biologie. Als es keine mehr gab, kam der Biologe. Nach ihm der Oberförster. Nach ihm der Gärtner. Nach ihm derjenige, der einen Garten hat. Danach wird das Fach mit anderen Naturwissenschaften zusammen gelegt und der Prozess beginnt von vorn. Merkt keiner, dass es immer schwieriger wird, Menschen vor die Klasse zu bekommen.

Enjoy your chicken Ted
8 Monate zuvor

Geniale Werbeidee, Sachsen-Anhalt! So wirbt man viele neue Lehrkräfte an, Hut ab!

Sofia
8 Monate zuvor

Hätte sich die GEW in der Vergangenheit mehr um die schulische Realität und ihre Verbesserung eingesetzt statt um das Erreichen ideologischer Ziele, brauchte sie heute nicht so “tief enttäuscht” zu sein.

ulschmitz
8 Monate zuvor
Antwortet  Sofia

Sie spechen ein großes Wort gelassen aus. WAs man mitunter so unter der Hand hört zum VErhalten der GEWler:innen z.B. im Hauptpersonalrat….

Ragnar Danneskjoeld
8 Monate zuvor

Ich finde es bedauerlich, dass das Gericht die immer noch nicht umgesetzte Arbeitszeiterfassung nicht mit ins Urteil hat einfließen lassen. So bitter das Urteil nun aber ist, so sehr haben es die Kolleg*innen in Sachen-Anhalt auch selbst in der Hand. Jetzt sollte die GEW direkt dazu aufrufen, anderweitig Arbeitszeit einzusparen. Weihnachtsmärkte, Projekt- und Sporttage, Schulentwicklungsgedöns, Grillfeste, Ausflüge, etc. Und falls sie es nicht tut, sollten die Kollegien von selbst aus intern querschießen. Es liegt immer auch in unserer Hand.

Realist
8 Monate zuvor

Jetzt sollte die GEW direkt dazu aufrufen, anderweitig Arbeitszeit einzusparen. Weihnachtsmärkte, Projekt- und Sporttage, Schulentwicklungsgedöns, Grillfeste, Ausflüge, etc.”

Gab es alles schon. Hat alles nicht lange gehalten, nach spätestens einem halben Jahr scheren die erster Lehrer aus, der “traurigen Kinderaugen” wegen. Leider reduzieren viele Lehrkräfte lieber freiwillig ihre Stundenzahl und verzichten damit auf Gehalt als für realistische Arbeitsbedinungen einzutreten…

Ragnar Danneskjoeld
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Ja, ich erinnere mich dunkel. Lustigerweise sind die ausscherenden Kolleg*innen dann jene, welche als erste krankheitsbedingt vertreten werden müssen. Man kann aber auch für sich überlegen, wie man reduziert, ohne deputatstechnisch zu reduzieren. Ich schreibe z.B. seit anderthalb Jahren weniger Klassenarbeiten und Vokabeltests. Da geht immer was.

Tim Bullerbü
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Widerspruch. In Niedersachsen waren wir damit erfolgreich. Die Stunde wurde wieder zurückgenommen.
Die Schulpersonalräte müssen sich organisieren!!!

Fräulein Rottenmeier
8 Monate zuvor

Das können tatsächlich auch die Kollegien für sich erledigen. Unter der Überschrift „System verschlanken – Arbeitsaufkommen reduzieren“ wäre es doch ein nettes kleines Projekt, umsetzbare Vorschläge zu sammeln und umzusetzen.
Das würde anfangen bei Projekten, die nicht allzu wichtig sind, unnötige und zeitfressende Meetings, Online LKs und DBs, Rasterzeugnisse statt Text, einheitliche Dokumentationsformen am besten in Formularfunktion, Elternabende mit sinnvollen und zeitlich genau umrissenen Themen, Verlagerung von Treffen mit außerschulischen Partnern in die Arbeitszeit (als bis max 16 Uhr), E-Mail statt ewig lange Telefonate, klar geregelte Sprechstunden anbieten, kein Emailverkehr am Wochenende, Elterngespräche niemals länger als 30 Minuten, Nutzung von online Buchung bei Elternsprechtagen (erspart übrigens extrem viel Zeit), uswusf….
Da geht echt was, muss man nur mal sammeln….

Karl Heinz
8 Monate zuvor

Bin da ganz bei Ihnen

Hege allerdings meine Zweifel, dass dies in meinem Kollegium (inkl. SL) umzusetzen ist. Fest eingefahrene Strukturen und Routinen bricht man leider auch nicht mit guten Ideen auf…

Fräulein Rottenmeier
8 Monate zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Ja, die etablierten Strukturen müssen hinterfragt werden. Das muss in mehreren Schritten passieren. Zunächst guckt jeder auf seinen Teller, dann auf den fremden Teller und dann ins Gesamtsystem. Es wird jeweils der Ist-Zustand festgestellt und dann auf den Prüfstand gestellt jeweils immer unter dem Blickwinkel der Verschlankung. Ich denke, wenn das Ziel klar ist, braucht es nicht viel, um alle Kollegen zu überzeugen.
Am Ende braucht es Ideen der Umsetzung und zum Schluss jagt man jeden Punkt durch die Widerstandabfrage, legt einen Zeitraum des Probierens fest….
Große Veränderungen (Rasterzeugnisse) dauern natürlich länger in der Umsetzung als kleine Veränderungen (Jegliche Meetings, LKs, Elternabende mit einem Zeitplan zu versehen)….
Aber wo ein Wille ist….wie gesagt, da geht viel….
Wir betreiben dies seit Jahren und bei jeder neuen Aufgabe überlegen wir immer, wie wir das möglichst Zeit- und arbeitssparend umsetzen können und ob die neue Aufgabe überhaupt sinnvoll ist.
Inzwischen haben wir sehr viele Arbeitsstrukturen geschaffen, die wirklich schlank sind….die auch im Team auf mehrere Schultern verteilt sind….auch das entlastet ungemein.
Zugegeben, das Schaffen von solchen Strukturen kostet auch Zeit, entlastet aber dann aber auch nachhaltig.
Beispiel: wir haben vor Jahren Rasterzeugnisse eingeführt. Das war zeitaufwendig, aber brachte nach der Einführung sofort eine Arbeitsersparnis und den weiteren Vorteil der Vergleichbarkeit. Allgemeine Zufriedenheit mit den Rasterzeugnissen, aber da es sich um Tabellen handelte, war die ganze Formatierung Gülle und auch das Personalisieren….und ausdrucken immer noch aufwändig….
Im Herbst haben wir dann die Rasterzeugnisse so umgestellt, dass diese direkt im Schülerverarbeitungsprogramm erstellt werden und von da aus direkt ausgedruckt werden können. Diese Umstellung hat etwa 100 Stunden gedauert (meine Zeit). Nun können sich die Kollegen ins Programm einloggen, ihre Kreuzchen von jedem Endgerät ihrer Wahl an jedem Ort ihrer Wahl machen. Ich drucke dann mit einem speziellen Programm die ganzen Zeugnisse aus. Das geht Zack, Zack….die Umstellung hat sich jetzt bereits gelohnt für alle und wird die Zeit, die es gekostet hat, bald wieder wett gemacht haben….

447
8 Monate zuvor

Tolle Leistung, sowas ist wirklich gut.
Hoffentlich wurd ihr Einsatz wenigstens vor Ort gewürdigt!

Fräulein Rottenmeier
8 Monate zuvor
Antwortet  447

Ja sicher….es laufen nur noch glückliche Kolleginnen rum…. 🙂
Nun, da es sich um eine echte Win-Win-Situation handelt, hat noch niemand gemeckert.
Es ist übrigens für alle Schulen in NRW möglich, daher mein Beispiel….man benötigt kein kostenintensives Zeugnisprogramm.
Ein klitzekleinerer Nachteil hat dies, denn die Formatierung sprich der Look des Zeugnisses ist sehr eingeschränkt und nun ja ein bisschen altbacken….

447
8 Monate zuvor

Leider muss ich Ihrem ‘möglich’ entschieden wiedersprechen (auch wenn Sie eigentlich richtig liegen) – der Blockierer sitzt meistens im SL-Büro und in den Köpfen der “Mehrmehrmehr machen SuS und Eltern sind die kings”-Kollegen.

Die einen aus Karrieregeilheit (Schleimen nach oben und bei den Eltern) – die anderen aus Co-Abhängigkeit (Elter/SuS ‘gefallen’ wird zur Stütze des Selbstbildes.)

Um so schöner, wenn Sie das bei sich / Ihrer Schule durchbrochen haben.

Egvina
8 Monate zuvor

Für all das braucht man aber auch eine SL wie Sie, die ein Auge auf die Überlastung des eigenen Kollegiums hat und bereit ist, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Entlastung zu schaffen.
Ich kenne das leider genau gegenteilig. Noch was drauf und noch was drauf…

Erbnachlass
8 Monate zuvor

,,Die zusätzlichen Stunden können sich die Lehrkräfte vergüten lassen oder sie auf einem Arbeitszeitkonto ansparen, um sie ab dem Schuljahr 2033/34 abzubauen. Von der Regelung sind Lehrkräfte ab 62 und befristet angestellte Lehrkräfte ausgenommen.”
So, so! Kann ich das Abbummeln ab 2033/34 auch vererben? Vielleicht bringt mich der Job ja noch früher ins Grab. 😉

Ernst G Freund
8 Monate zuvor

Ich leistete in NRW eine Vorgriffsstunde. Sechs Jahre lang. Ende 90er hinein ins 3. Jahrtausend. Insgesamt etwa ein Fünftel eines Jahres.
Kurz vor der Rückerstattung in “zeitlicher” Form bin ich dienstunfähig erkrankt.
Blieb also nur die monetäre Form. Antrag gestellt. Antrag abgelehnt. Ein Anwalt zerschlug alle Illusionen vor Gericht den geleisteten Gegenwert in Geld in Höhe von circa 11000 Euro zu erklagen. Allenfalls den Überstundenzuschlag. Das wären dann 4000 Euro gewesen. Gewesen. Besser als nix. Klage eingereicht. 2 Jahre bis zur 1. Instanz. Nada. Nothing.
Auf die 2. Instanz-Zulassung nochmal 2 Jahre gewartet. Fall zu uninteressant. Also keine 2. Instanz.
1. Instanz rechtskräftig nach 4 Jahren!
Geleistet: circa 220 Überstunden.
Gegenwert: 11000 Euro.
Bekommen: 0 Euro.
In Worten: null!
Danke für gar nichts.

Nur nebenbei: Regiert wurde NRW während der Zeit meiner Klage – in der Summe – von einer “schwarzen” Ampel.
Sie können es eben.

Realist
8 Monate zuvor
Antwortet  Ernst G Freund

Sehen Sie es positiv. Sie haben einen wichtigen Dienst für das Land und die zukünftigen Gernerationen geleistet und der Dank des Dienstherrn ist Ihnen sicher. Spätestens in Form einer schönen Urkunde zur Pensionierung!

Enjoy your chicken Ted
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Und neben der Urkunde kommt noch die nette Frage, ob Sie nicht noch freiwillig verlängern wollen! Leuchtende Kinderaugen und so…

447
8 Monate zuvor
Antwortet  Ernst G Freund

Ich habs geahnt.

Finagle
8 Monate zuvor

Ich meine, klar: auf dem Papier mögen das in Summe 500 Lehrkräfte mehr sein, aber real haben wir diese zusätzlichen Stunden verteilt. Wenn also einer Schule eine Mathematiklehrkraft in sechs Klassen mit je vier Wochenstunden für insgesamt 24 Mathematik Stunden in Klassen 7-10 fehlt, setzt sie jetzt einfach 24 verschiedene Lehrkräfte für jeweils eine Stunde pro Woche ein? … also pro Klasse/Kurs vier verschiedene Lehrer pro Woche für den Mathematikunterricht einer Klasse? Ist das jetzt ernsthaft der Lösungsansatz? Man erkläre mir bitte, dass ich da etwas und was ich da missverstanden habe! Oder kann es sein, dass das eine einzig statistische Lösung ist?

dickebank
8 Monate zuvor

Im falle der angestellten Lehrkraft verstehe ich das Urteil vor dem Hintergrund der tarifvertraglichen Arbeitszeitregelungen für den ÖD nicht. Die angestellten Lehrkräfte sind doch bereits verpflichtet Mehrarbeit zu leisten. Im Gegensatz zu den Arbeitszeitregelungen für Beamte und Angestellte im ÖD des Landes in anderen Bereichen haben verbeamtete und angestellte Lehrkräfte ohne Lohnausgleich doch schon jetzt die gleiche Deputatsverpflichtung.

Des weiteren stellt sich doch die Frage, ob eine zusätzliche Unterrichtsstunde zu einer Überschreitung der maximalen wöchentlichen Arbeitzeit führt, die aber nicht verlässlich angegeben werden kann, da die Länder gegen das Urteil zur Erfassung der Arbeitzeit versoßen.

Nach meinem Ermessen ist das OVG in ST der Klagebegründung nicht gefolgt und hat diese in seinem Urteil entkräftet.

Karl Heinz
8 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

bisher ausführlichster Einblick in das Urteil
Verpflichtung der Lehrkräfte zur Erteilung einer zusätzlichen wöchentlichen Pflichtstunde (Vorgriffsstunde) ist rechtmäßig – DATEV magazin (datev-magazin.de)

Mittlerweile scheint mir die Klage handwerklich nicht all zu solide Vorbereitet gewesen zu sein

Kristine
8 Monate zuvor

Das hatten wir im Saarland vor ca 20 Jahren schon mal. Das Ergebnis war, dass ich nach 2 Jahren nicht mehr konnte und auf Teilzeit gegangen bin. Letztes Jahr bin ich in Pension gegangen und habe nie wieder mehr als 20 Stunden gemacht. Wird in Sachsen am Ende auch nicht anders sein.

Riesenzwerg
8 Monate zuvor
Antwortet  Kristine

Ja – es wird übersehen, dass “eine Stunde mehr” durchaus eine neue/weitere Klasse mit “herausfordernden” SuS sein kann, was mehr Gespräche etc. erfordert.

Es wird auch übersehen, dass es sich um ein neues Fach handeln kann, in das es man sich einarbeiten muss.

Es wird weiterhin übersehen, dass eine Materialfindung und -sichtung Zeit kostet (die ja nicht erfasst wird).

Es wird auch übersehen, dass der Unterricht vor- und nachbereitet wird. Und zwar j e d e Stunde.

Es wird auch übersehen, dass der Leistungszuwachs überprüft werden muss. Dazu wird ein Test, eine Klassenarbeit, … erstellt und korrigiert.

Und es wird gehofft, dass nach zehn Jahren alle aus dem Schuldienst raus und darüber so erleichtert sind, dass sie weder klagen noch was sagen.

Was ist mit Kollegen unter 62? So etwa 61? Kann da nach zehn Jahren die Vorgriffstunde noch zurückgeben werden?

Dieser Job wird immer mehr zu einem sehr vollen Leeramt.

Sammy
4 Monate zuvor

Ich habe im Schuljahr 2023/24 39 Vorgriffsstunden geleistet. Davon wurde noch nicht 1 Cent bezahlt. Frau Freußner stellt sich aber hin und erzählt, dass man nur immer ein Vierteljahr im Rückstand ist. Falls wir jetzt eine Zahlung erhalten sollten, dann sind es die Stunden, die wir bis Dezember gegeben haben.
Man weist hier immer nur an, aber eine Wertschätzung unserer Arbeit, so was kennt Frau Feuer nicht.

Ron
4 Monate zuvor

Ja cool. Es gibt eh Lehrermangel, sie hat sehr bald wieder einen Job und die alte Schule eine Lehrkraft weniger. Toll gelaufen.