Lehrkräfte klagen vor dem OVG gegen Mehrarbeit – Auftakt einer Klagewelle?

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MAGDEBURG. Seit mehreren Monaten müssen Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt eine Stunde mehr pro Woche unterrichten, um dem Personalmangel in Schulen entgegenzuwirken – nun gehen zwei Lehrer juristisch dagegen vor. Offensichtlich mit Unterstützung der GEW: Die hatte angekündigt, die Landesregierung mit einer Klagewelle überziehen zu wollen. Diese rollt jetzt augenscheinlich an.

Das Gericht hat zu entscheiden. Foto: Shutterstock

Zwei Normenkontrollverfahren seien seit dem 14. August beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt anhängig, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Sie zielten darauf ab, Regelungen zur Einführung eines Langzeitarbeitskontos für Lehrkräfte und zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften im Schuldienst für unwirksam zu erklären. «Die Antragsteller sind der Auffassung, dass diese Regelung mit höherrangigem Recht unvereinbar ist, weil bei der Anordnung der Vorgriffsstunde ohne Ausnahme sowohl gegen beamtenrechtliche als auch arbeitsrechtliche Grundsätze verstoßen werde», erklärte die Gerichtssprecherin.

Die sogenannte Vorgriffsstunde ist eine Maßnahme des Landes Sachsen-Anhalt, die zuletzt stetig gesunkene Unterrichtsversorgung zu verbessern. Lehrer unterrichten eine Stunde mehr pro Woche und können die Zeit auf einem Langzeitarbeitskonto ansammeln, um sie später für eine längere Auszeit oder einen früheren Eintritt in den Ruhestand nutzen. Sie können sich die Stunden aber auch auszahlen lassen. Kürzlich stellte Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) fest, dass die Maßnahme Wirkung entfalte. Das neue Schuljahr habe mit einer schulformübergreifenden Unterrichtsversorgung von rund 95,5 Prozent und damit mit einem besseren vorläufigen Wert als noch das vorige Schuljahr begonnen.

Laut Oberverwaltungsgericht hat das Bildungsministerium nun bis Ende September Zeit für eine Stellungnahme. Offen ist, wann juristische Klarheit geschaffen wird. «Eine Entscheidung wird nicht vor November 2023 erwartet; ein genauer Zeitpunkt kann leider nicht mitgeteilt werden», so die Sprecherin.

«Es ist eine Missachtung der Arbeit, die bisher geleistet wurde», so hatte Sachsen-Anhalts GEW-Vorsitzende Eva Gerth im April erklärt und dabei angekündigt, es würden Normenkontrollverfahren am Oberverwaltungsgericht in Magdeburg vorbereitet, um die Rechtmäßigkeit der geänderten Verordnung mit der Einführung der Vorgriffsstunde durch Musterklagen prüfen zu lassen. Gleichzeitig soll in diesem Zusammenhang eine Überprüfung der durch die EU festgelegten wöchentlichen Höchstarbeitsgrenze erfolgen und die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen eingefordert werden. Im Rahmen dieser Klage soll die Landesregierung dann dazu gebracht werden, eine Studie in Auftrag zu geben, durch die die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Lehrkräften ermittelt wird.

Ansatzpunkte für weitere Klagen lassen sich laut GEW finden, «weil Personalräte in ihrem Informationsrecht behindert und von den Beteiligungsrechten bei der Planung, Vorbereitung und Umsetzung der Vorgriffsstunde ausgeschlossen wurden. Dazu kommt nach unserer Auffassung eine massive Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten.» Die GEW-Mitglieder der Stufenvertretungen würden danach versuchen, Mitbestimmungsverfahren zu der Einführung der Verordnung und deren Umsetzung zu erwirken. Dazu würden die Personalräte in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht klagen, so hieß es. «Gleichzeitig bereiten wir Musterklagen in Einzelfällen vor», erklärte die GEW seinerzeit. News4teachers / mit Material der dpa

Bildungsministerium bekommt es (vorerst) nicht hin, Lehrern die Mehrarbeit auszuzahlen

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34 Kommentare
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Ute a.D.
26 Tage zuvor

woanders wird flexibel gearbeitet oder es gibt die 4 Tage Woche und hier wird mehr gearbeitet?

GriasDi
26 Tage zuvor
Antwortet  Ute a.D.

Woraus entnehmen Sie das? Solange die Arbeitgeber nicht nachweisen können, wieviele Stunden eine Lehrkraft arbeitet (und das können die nicht, weil es sie nicht juckt) ist eine Arbeitszeiterhöhung Willkür und schon von einigen Gerichten gekippt worden.

Timo Gen Z
26 Tage zuvor
Antwortet  GriasDi

ist doch in präsenz…..dann noch Freistunden deswegen und Fahrtwege.
Da kommt einiges dazu.

Andere stehen später auf, klappen den Laptop auf und gehen brunchen 😀

ginny92
26 Tage zuvor
Antwortet  Timo Gen Z

Dazu die 60-120 Minuten Vorbereitung, bei Fachfremden Unterricht gerne auch mal länger, eine Jahrgangesteamsitzung oder Fachkonferenz mehr …..

Ariel
26 Tage zuvor
Antwortet  ginny92

also im home office ist meist schon früher Schluss, sieht ja keiner und irgendwo eine Tür muss nicht aufgehalten werden oder mal eine Extraarbeit gemacht werden. 8 Stundentage werden effizient zu 4 und Wochenendschrubben geht schon donnerstagmiddag

Rainer Zufall
26 Tage zuvor

Wir haben schwere Zeiten vor uns, daher kann ich die zusätzlichen Stunden nachvollziehen. Wenn das Land aber will, dass die Lehrkräfte mitziehen, braucht es besseres als ein Stundenkonto!
Fragen Sie mal die Polizei, wann die ihre Überstunden abbauen werden…

Carsten
26 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Wer ist denn „wir“ und wer ist „wir“ nicht ?

Alex
26 Tage zuvor

Da frage ich mich doch, warum die GEW damals nicht auch gegen die Vorgriffsstunde in NRW vorgegangen ist.

Max
26 Tage zuvor
Antwortet  Alex

Ist sie es nicht?

Unterstützte die GEW in NRW nicht die Klagen auf A13? Das verlor man zwar, aber es soll ja nun doch kommen. Sie könnten auch mal ein bisschen dankbar sein. Alleine hätten Sie das nicht geschafft!

Alex
25 Tage zuvor
Antwortet  Max

Was genau hat jetzt A13 mit der damaligen Vorgriffsstunde zu tun?
Aber zur Erinnerung: ursprünglich war die VS damals zeitlich befristet. Als sie auslief, wurde von der Landesregierung in den Weihnachtsferien mal eben beschlossen, die Stundenzahl dauerhaft um diese eine Stunde zu erhöhen. Damals habe ich weder von der GEW noch von irgendeiner anderen Gewerkschaft irgendwelche Unterstützung der LK erlebt, das wurde einfach geschluckt.

Hornveilchen
25 Tage zuvor
Antwortet  Alex

Sind Sie denn in der GEW? Ist vielleicht keiner da bei Ihnen in der GEW? Wer genau soll dann für Sie protestieren?

Freiya
25 Tage zuvor
Antwortet  Hornveilchen

Es gibt durchaus noch andere Gewerkschaften, z.B. den VBE

Fragezeichen
25 Tage zuvor
Antwortet  Alex

Hattest du als GEW-Mitglied, das interessiert mich, den Vorschlag gemacht, gegen die Vorgriffsstunde etwas zu unternehmen und niemand ist diesem Vorschlag gefolgt? Mit welcher Begründung denn? Oder von wem erwartest du, dass er sich für deine Interessen einsetzt?

Silberfischchen
26 Tage zuvor
Antwortet  Alex

Und wie beteiligst du dich an den „Arbeitskämpfen“? Gibt es da noch mehr als die Kritik an den anderen, die nichts tun (so wie du)?

Alex
25 Tage zuvor
Antwortet  Silberfischchen

Ich wusste gar nicht, dass wir uns so gut kennen, dass wir uns duzen.

Hornveilchen
25 Tage zuvor
Antwortet  Alex

Ach, so ähnlich fragte ich soeben auch. Eine Antwort ist das aber nicht? Was genau tun Sie, außer bitterböse Kommentare zu schreiben?

Oberkrämer
25 Tage zuvor
Antwortet  Hornveilchen

Das werden wir nicht erfahren, denn außer bitterbösen Kommentaren, warum die GEW nicht mehr für Alex, Marc usw. tut, ist da nichts, was Alex, Marc und andere GEW-Kritiker tun. Nichts! Gar nichts.

Fakten sind Hate
25 Tage zuvor
Antwortet  Alex

Sis wurden doch zurückgezahlt. Weil sie sich damals bewährt haben, dürfen seitdem alle Folgegenerationen diese Extrastunde freiwillig abarbeiten.

447
26 Tage zuvor

Gut, dass geklagt wird. So oder so wird das Klarheit schaffen.

Karl Heinz
26 Tage zuvor
Antwortet  447

Hoffentlich!

Wäre aber auch nicht ganz das erste Mal, dass Gerichte dem Einzelfall stattgeben, aber keine allg. Rechtsverletzung anerkennen…
…oder gleich ganz im Sinne der Regierung/Verwaltung argumentieren.

„Im Rahmen dieser Klage soll die Landesregierung dann dazu gebracht werden, eine Studie in Auftrag zu geben, durch die die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Lehrkräften ermittelt wird.“
Noch eine Studie?
Wer bezahlt die?
Wer zieht dann daraus welche Schlussfolgerungen?
Und wer setzt dann wann irgendwas daraus um?

Mika
25 Tage zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Dumm nur, dass die Vorschrift zur Arbeitszeiterfassung nichts von Durchschnitten einer Berufsgruppe sagt, sondern es um die individuelle aktuelle Erfassung der Arbeitszeit jedes Einzelnen geht. Macht halt nen Unterschied, ob ich Klassen mit 30 oder 20 Schülern habe…
Die Bestimmung von Durchschnitten bringt rechtlich gesehen nichts!

Max
26 Tage zuvor

Ich glaube nicht, dass diese Klagen etwas bringen, denn in vielen anderen Bundesländern sind 28 Wochenstunden an Grundschulen usus. Warum soll dann in Sachsen-Anhalt nicht erlaubt sein, was anderswo gang und gäbe ist?

Alex
25 Tage zuvor
Antwortet  Max

Wenn die Landesregierung tatsächlich die Personalvertretungen und die Verbände / Gewerkschaften nicht beteiligt hat, liegt ein Verfahrensfehler vor. Gegen den soll geklagt werden.

Küstenfuchs
25 Tage zuvor
Antwortet  Max

Sie sollten sich mich den Arbeitszeiten von Beamten ein wenig mehr beschäftigen, würden Sie solche wenig schlauen Fragen nicht stellen. https://praxistipps.focus.de/arbeitszeit-wie-viele-stunden-beamte-arbeiten-muessen_163438

Mika
25 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Gibt genug angestellte Lehrkräfte, die genauso wie die Beamten verbraten werden!

Hornveilchen
25 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ich wüsste auch gerne, was falsch daran ist, dass Grundschullehrer in vielen Bundesländern 28 Stunden bei Vollzeit unterrichten?! Beamte nicht?

Oberkrämer
25 Tage zuvor
Antwortet  Hornveilchen

Das frage ich mich auch gerade. Müssen Beamte an Grundschulen z.B. in Berlin keine 28 Stunden unterrichten?

Silberfischchen
26 Tage zuvor

Ich glaube nicht an die Klagewelle. Irgendwie droht die GEW andauernd mit sowas und es passiert dann fast nichts. Irgendwo drohte sie doch auch kürzlich eine Protestwelle an, aber wer soll das machen, das Protestieren? Jeder wartet „auf die anderen“ und nörgelt am Ende, dass „die GEW“ nichts tut.

Torsten
24 Tage zuvor

Wann wird endlich einheitlich gehandelt?
Wieso wird um eine Stunde Mehrarbeit diskutiert, vor Gericht gezogen und weshalb mischt sich die GEW da ein?
Endlich mal deutschlandweit einheitliche Vorgaben! Heißt, jeder Lehrer und jede Lehrerin arbeitet in jedem Bundesland in Vollzeit die gleiche Anzahl von Stunden und dafür gleich entlohnt!
Wann wird endlich damit aufgehört, dass in Deutschland jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen und Verordnungen als die besten Lösungen für sich in Anspruch nimmt!?
Liebe Entscheidungsträger, setzt euch endlich mal an einen Tisch und entwickelt einheitliche Vorgaben für Lehramtstudierende und Lehrer/Lehrerinnen.
Und plötzlich wird man merken, dass sich keiner über den anderen beschwerden kann.

Marhat
24 Tage zuvor
Antwortet  Torsten

Das ist nicht gewollt!

Fakten sind Hate
24 Tage zuvor
Antwortet  Torsten

Was würde denn das gleiche Gehalt unabhängig von der Dienststelle bringen? Der Münchener Lehrer verballert doch bereits knapp 50% seine Gehalts für die Miete.
Die Brennpunktschulelehrer im Ruhrgebiet können sich sicherlich auch schönere Wohnorte und einfachere Schüler vorstellen.

Fragezeichen
24 Tage zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Bekommen denn bayrische Lehrer ein Gehalt in Abhängigkeit von ihrem Wohnort? Wäre mir neu. Der Lehrer im bayrischen Wald oder in Oberfranken hat ja vermutlich nicht die Mietkosten wie der Münchner Lehrer. Bekommt der also weniger? Müsste er ja. (Ihre Argumentation!)

Antonia
24 Tage zuvor
Antwortet  Fragezeichen

Das ist doch wirklich so…Der Lehrer mit Familie bekommt in München doch noch einen Zuschuss, weil er in München lebt. Da ist doch jede Gemeinde in Kategorien eingeteilt worden und das wurde sogar rückwirkend bezahlt. Münchener Lehrer haben da richtig viel Geld bekommen, da sie in der höchsten Stufe waren.
Ich weiß aber gerade nicht, wie der Zuschlag heißt (ich habe nämlich die Nachzahlmonate mal 0€ bekommen, also immer noch 0 und nicht ein paar tausend Euro wie in München).

Fragezeichen
24 Tage zuvor
Antwortet  Torsten

Genau. Sehe ich auch so.