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Gärtner stellt eigenmächtig Weihnachtsbaum in Kita-Gelände auf – Hausfriedensbruch

HAMBURG. Die Story klingt zunächst absurd. Weil ein Gärtner vergangenes Jahr zur Weihnachtszeit einen Weihnachtsbaum auf dem Gelände einer Hamburger Kita aufgestellt hat, ist er nun vom Amtsgericht Hamburg wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden. Allerdings: Die Kita hatte sich explizit gegen einen Weihnachtsbaum ausgesprochen – und der Gärtner das eingezäunte Gelände ungefragt betreten. Vorausgegangen war ein aufhetzender Artikel in der „Bild“-Zeitung.

Nicht nur unerwünscht, auch strafrechtlich relevant: die Kita-Weihnachtsbaum-Aktion des verurteilten Gärtners aus dem Hamburger Raum. Symbolbild: Shutterstock

Im vergangenen Dezember machte eine Hamburger Kita Schlagzeilen, nachdem die Bild-Zeitung behauptet hatte, die Einrichtung streiche Weihnachten – im Sinne der Religionsfreiheit. Die Story verbreitete sich rasend schnell mit der Folge, dass sich Kita und Beschäftigte plötzlich persönlichen Beleidigungen und Bedrohungen gegenübersahen. Allerdings stimmte der Artikel der Bild-Zeitung nicht (News4teachers berichtete).

Über die Homepage des Trägers dementierte die Kita die Vorwürfe und erklärte damals: „Auch in diesem Jahr gibt es in allen Finkenau Einrichtungen (auch in der Kita Mobi) wieder viele weihnachtliche Bräuche wie Adventskalender, Adventskränze, Weihnachtsbäume und in einigen Kitas sind sogar Wichtel eingezogen. Zudem gibt es Dekoration wie Tannenzweige, Kugeln und Lichterketten. Dies sind nur einige Beispiele dafür, wie unsere Einrichtungen die schöne Vorweihnachtszeit für die Kinder erlebbar machen. Wie bei uns seit über 47 Jahren üblich, entschieden die Teams (gemeinsam mit den Kindern), wie sie die Einrichtung schmücken wollen. In der Kita Mobi, die seit 10 Jahren besteht, habe es seither mindestens dreimal einen Weihnachtsbaum gegeben“ – vergangenes Jahr nur eben nicht.

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Tannenbaum in der Nacht heimlich aufgestellt

Der 53-jährige Betreiber einer Baumschule hatte die Entscheidung der Kita aber nicht akzeptieren wollen und nachts heimlich einen Weihnachtsbaum auf dem umzäunten Gelände der Einrichtung aufgestellt, samt Baumschmuck und Geschenken. „Wir finden, dass alle Kinder das Recht auf einen Weihnachtsbaum haben. Ein Weihnachtsbaum steht in unseren Augen für Wärme und Gemeinschaft während der besinnlichen Zeit“, erklärte er damals gegenüber der Bild-Zeitung. Für diese Aktion soll er Medienberichten zufolge nun eine Strafe von 3.000 Euro zahlen. Die Kita hatte im Nachgang Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt.

„Die Rechtslage ist relativ simpel. Es gab ein Tor. Es ist nicht gewünscht, dass einfach jeder dieses Gelände betritt. Und das ist zu akzeptieren“, urteilte die Richterin. Die Entscheidung der Kita gegen den Baum sei dem Angeklagten bekannt gewesen. Sein Anwalt argumentierte dagegen, dass das Tor nicht abgeschlossen gewesen sei und kein Schild auf ein Betretungsverbot hingewiesen habe. Er verglich die Aktion mit dem Einwerfen von unerwünschter Werbung. Außerdem behauptete der Anwalt, aus Zeitungsberichten entnommen zu haben, dass der Kita die finanziellen Mittel für einen Baum fehlten. Diese Argumentation wies die Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte ursprünglich angeboten, den Strafbefehl gegen eine Zahlung von 500 Euro einzustellen. Der Gärtner hatte dies jedoch abgelehnt, der Fall landete vor Gericht.

Unerlaubtes Betreten des Kita-Geländes führte zum Verfahren

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Gärtners kündigte an, über Rechtsmittel nachzudenken. Eine Sprecherin des Gerichts betonte, dass sich das Verfahren allein auf das unerlaubte Betreten des Kita-Geländes bezieht. Hätte der Angeklagte den Baum vor dem Zaun aufgestellt, wäre kein Verfahren nötig gewesen. News4teachers

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