BERLIN. Die Bundesländer Hessen und Bayern haben bereits angekündigt, nach der Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz Parteimitglieder in ihrem Staatsdienst zu überprüfen. Die Gewerkschaft der Polizei in Berlin fordert eine einheitliche Linie aller Bundesländer zu Mitgliedern der nun als rechtsextremistisch eingestuften AfD bei den Sicherheitsbehörden.
Am Freitag war bekanntgeworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat (News4teachers berichtete). Lehrkräfte mit AfD-Parteibuch sind keine Seltenheit; führende Mitglieder wie Björn Höcke oder Dennis Hohloch sind Lehrer von Beruf. Es werde geprüft, inwieweit diese Einstufung „Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat“, sagte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) der „Bild“–Zeitung. „Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“
„Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gegenüber „Bild“. „Jeder Fall ist hier ein Fall zu viel. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten innerdienstlich und außerdienstlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“, so Hermann. „Kann jemand, der der AfD angehört, noch Lehrer sein für unsere Kinder oder als Polizistin in der bayerischen Polizei mitarbeiten?”, hatte er im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk bereits tags zuvor infrage gestellt.
Der CDU-Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter sprach sich im Zweifel für Entlassungen aus. Dem „Handelsblatt“ gegenüber forderte er ein entschlossenes Vorgehen gegen AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst. Der Verfassungsschutz sei das Frühwarnsystem für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. „Deshalb könnte und sollte die Hochstufung der Partei Auswirkungen auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben, denn eine Mitgliedschaft in der AfD ist damit nicht vereinbar.“ Im Einzelfall müsste eine Entlassung aus dem Staatsdienst erfolgen.
„Ich erwarte eine Austrittswelle aus der Partei, weil sich Beamte fragen müssen, ob die Mitgliedschaft nicht ihre Karrieren gefährdet”
Bei der Entlassung von AfD-Mitgliedern aus dem Staatsdienst sollte man mit den Personen beginnen, die politische Ämter innehätten und damit nicht nur passive Mitglieder seien, sondern aktiv für die nun als rechtsextrem eingestufte Partei einträten, erklärte der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Marco Wanderwitz (ebenfalls CDU), gegenüber der „Zeit“. „Ich erwarte eine Austrittswelle aus der Partei, weil sich Beamte fragen müssen, ob die Mitgliedschaft nicht ihre Karrieren gefährdet”, sagte Wanderwitz.
Die Einstufung soll auch bei der nächsten Innenministerkonferenz besprochen werden. Dazu soll auch ein Vertreter des Verfassungsschutzes eingeladen werden. Über den Umgang mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst solle sich die Innenministerkonferenz im Juni austauschen, „um abseits des föderalistischen Flickenteppichs einen einheitlichen Umgang zu fahren“, sagte Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei.
Die GdP habe seit Jahren einen Unvereinbarkeitsbeschluss. „Die Einstufung durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem kann aus unserer Sicht durchaus Auswirkungen für sämtliche Beamte haben, denn sie unterliegen nicht nur der Neutralitäts-, sondern auch der Verfassungstreue- sowie Wohlverhaltenspflicht und haben sich mit ihrem Diensteid zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekannt“, fügte Jendro hinzu. „Die Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei steht dem entgegen.“
Verlieren AfD-Staatsbedienstete nun tatsächlich ihren Job? Der Kölner Anwalt und Arbeitsrechtler Jens Usebach schreibt dazu auf anwalt.de: „Parteimitgliedschaft allein ist durch Art. 21 GG geschützt, solange kein ausdrückliches Bundesverfassungsgerichts-Verbot vorliegt.“ Aber: Die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ bringe eine „Beweiserleichterung“ mit sich. Heißt: „Disziplinarvorgesetzte dürfen ohne weiteren Nachweis von der Verfassungsfeindlichkeit der AfD ausgehen.“ Das bedeute konkret: „Die Übernahme von Ämtern, die Organisation von Wahlkampagnen, öffentliche Werbung für rechtsextreme Programme begründen eine ‚aktive Tätigkeit‘ für eine verfassungsfeindliche Partei und kann ein Dienstvergehen darstellen.“ News4teachers / mit Material der dpa
Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers heiß diskutiert (Auszug):
Landtagswahlen: Was Schulen mit den AfD-Erfolgen zu tun haben (ein Kommentar)
