BERLIN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet. Der Druck auf Parteimitglieder im Staatsdienst – also auch auf Lehrerinnen und Lehrer mit AfD-Parteibuch – wird damit steigen.

„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. „Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes“, heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes.
Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde, erklärten die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems. Dies sei maßgeblich für die nun getroffene Einschätzung.
Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
Nachdem Medien im Februar 2021 über eine mutmaßliche Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall berichtet hatten, musste der Verfassungsschutz auf Geheiß des Kölner Verwaltungsgerichts noch rund ein Jahr warten, bis er diese Einschätzung publik machen und die Partei entsprechend beobachten konnte. Im Mai 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Der Rechtsstreit geht noch weiter.
Auch bei einer Beobachtung als Verdachtsfall ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel bereits erlaubt. Zu diesen zählt etwa der Einsatz von sogenannten V-Leuten – das sind Menschen mit Zugang zu internen Informationen. Auch Observationen oder Bild- und Tonaufnahmen sind erlaubt. Bei Auswahl und Einsatz der Mittel muss allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.
Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel. Mit einem Parteiverbot hat die Beobachtung durch das BfV zwar vordergründig nichts zu tun. Denn dieses kann nur von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Eines der drei Verfassungsorgane könnte sich aber durch die neue Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes ermutigt fühlen, einen solchen Antrag zu stellen.
Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ließ schon im vergangenen Jahr erkennen, dass die Einstufung wohl Konsequenzen für Parteimitglieder im Staatsdienst haben dürfte. Söder erklärte seinerzeit, AfD-Mitglieder sollten nicht ohne Weiteres im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Es müsse die Frage „als erstes geklärt werden“, ob es überhaupt vereinbar sei, dass jemand bei der AfD und zugleich im öffentlichen Dienst sei. „Wir haben da eine ganz klare Haltung dagegen und sagen die auch deutlich.“
„Hinzukommen müssten weitere Aspekte, wie insbesondere Übernahme von Funktionen innerhalb der Partei, verfassungsfeindliche Äußerungen oder sonstiges Verhalten, das eine verfassungsfeindliche Gesinnung aufzeigt”
Widerspruch kam allerdings vom bayerischen Beamtenbund. Solange die AfD nicht für verfassungswidrig erklärt wurde (was letztlich nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann), dürften ihre Mitglieder aus dessen Sicht nicht vom Beamtenverhältnis ausgeschlossen werden. Und selbst wenn: „Hinzukommen müssten weitere Aspekte, wie insbesondere Übernahme von Funktionen innerhalb der Partei, verfassungsfeindliche Äußerungen oder sonstiges Verhalten, das eine verfassungsfeindliche Gesinnung aufzeigt”, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Rainer Nachtigall. Würden solche Aspekte später zu Tage treten, stehe die gesamte Palette des Dienstrechts, von Disziplinarverfahren bis hin zur Entfernung aus dem Dienst, zur Verfügung.
Nachtigall betonte, dass der öffentliche Dienst bereits jetzt gegen Radikalisierung – egal welcher Art – gut gerüstet sei. „Die Verfassungstreue ist Voraussetzung jeglicher Einstellung und wird auch vor der Übernahme ins Beamtenverhältnis intensiv überprüft – in Teilen auch durch Regelanfragen beim Verfassungsschutz“, sagte er. Gleichzeitig finde bei der Einstellung aber immer eine Abwägung aller betroffenen Interessen statt. „Grundsätzlich erfolgt die Verbeamtung unabhängig von politischen Anschauungen. Die Grenze zeigt aber die Verfassungstreue auf, für die jeder Beschäftigte – unabdingbar und verlässlich – Gewähr bieten muss.“ Gleichwohl sind Lehrkräfte mit AfD-Parteibuch keine Seltenheit; führende Mitglieder wie Björn Höcke oder Dennis Hohloch sind Lehrer von Beruf.
Über die Frage, ob AfD-Mitglieder im Staatsdienst toleriert werden müssten, wurde in der Vergangenheit schon häufiger diskutiert. Für Beamtinnen und Beamte gelten andere Regeln als für alle übrigen Arbeitnehmer. Sie sind laut Grundgesetz der Verfassungstreue verpflichtet. Die AfD wehrt sich seit Jahren dagegen, dass ihr mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen zugeschrieben werden.
„Für Mitglieder, die im Staatsdienst insbesondere als Beamte tätig sind, bedeutet dies noch nicht automatisch, dass sie wegen fehlender Treue entlassen werden müssen“, schreibt der Verfassungsrechtler Chan-jo Jun zur aktuellen Einstufung auf Linkedin. „In die nötige Prüfung fließt auch ein, ob das Mitglied die verfassungsfeindlichen Positionen trägt und kennt.“
Allerdings stellt der Jurist fest: „Die beamtenrechtlichen Treuepflichten dürften mit einer Mitgliedschaft kollidieren. Das neue Disziplinarrecht führt dazu, dass die gerichtliche Prüfung jetzt nachgelagert ist, was die Verfahren beschleunigen könnte.” Hintergrund: Am 1. April 2024 trat eine Reform des Disziplinarrechts des Bundes in Kraft. Damit können Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Künftig werden alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, durch Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde ausgesprochen. Das bis dato übliche, langwierige verwaltungsgerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt.
Chan-jo Jun: „Bis gestern war es noch wesentlich leichter, sich darauf zu berufen, dass nur Teile der Partei verfassungsfeindlich sind und dass ein verfassungsmäßiger Teil existiert und für die Gesamtpartei prägend ist. Mitglieder und Anhänger sollten sich von den Anwälten ihres Vertrauens verbindlich beraten lassen.“ News4teachers / mit Material der dpa
Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers heiß diskutiert (Auszug):
Endlich!
Ich finde es einfach nicht mehr hinnehmbar, dass diese Partei in den sozialen Medien Hass, Hetze und Unwahrheiten verbreiten darf. Vielleicht kann man mit dieser Einstufung auch dagegen etwas tun.
“Hass und Hetze” ist ein populärer Begriff, der sich näher zu beleuchten lohnt.
Hass ist ja erstmal ein Gefühl, in Worte gefasst eine Formulierung des Gefühls.
Es stellt sich nun so dar das Hass, zumindest das zum Ausdruck bringen desselben, nun sanktioniert werden kann, oder zumindest eine der Sünden darstellt, welche der Zeitgeist hervorgebracht hat.
Sehr weit verbreitet ist es ja noch immer zwischen positiven und negativen Gefühlen zu unterscheiden, in dem Sinne das eine Wertung erfolgt. Also z.B. Ärger oder Trauer sind negativ, Freude und Zufriedenheit sind positiv.
Allerdings um den Preis, das eben die sogenannten negativen Gefühle nicht angenommen und integriert werden. Sie werden negiert, abgespalten, mit der Folge, dass das, was unser Nervensystem uns durch sie vermitteln möchte, ebenfalls negiert wird.
Der negierte abgespaltene Teil ist nicht Weg, sondern er bleibt, im Unbewussten und findet seinen Weg ins Außen, durch Projektion.
Um es etwas anschaulicher werden zu lassen. Kennen sie ” Monster High “– Puppen? Das ist Kinderspielzeug für Mädchen, Puppen, die alle wie unterernährte Emos aussehen. Eine heißt z.B. Draculara, und ist die Tochter von Dracula, dem Vampir. Ihre Haare sind auf der einen Seite schwarz, auf der anderen Pink gefärbt. Ich glaube nicht das es auf der Verpackung steht, aber die unterschwellige Botschaft, die darin steckt, ist möglicherweise, das das Püppchen etwas von abspalten musste. Nämlich das Papa gar nicht so lieb ist, sondern ein gefährlicher Irrer. Das Püppchen ist nichts ganzes, es ist ein Teil. Vielleicht, weil sich die Kinder darin wiedererkennen?
Dazu als Antwort ist hier nachfolgend ein Podcast für Schüler zur Meinungsfreiheit
eingestellt. Ist die Meinungsfreiheit bei uns in Gefahr?
Hier ist die Rede von Ralf Stegner im Bundestag und den menschenverachtenden Zitaten verschiedener AfD-Politiker
Bing-Video
Originalton AfD-Frontmann Höcke : „P.S.: Man kann den Angestellten des VS nur dringend raten, sich eine neue Arbeit zu suchen. Am Ende wird es wie immer in der Geschichte heißen: Mitgehangen – mitgefangen.“
Höcke hatte sich über die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ empört und darauf verwiesen, dass Trumps Außenminister Marco Rubio Deutschland vorwirft, eine „getarnte Tyrannei“ zu sein. Zur Einordnung: Deutschland steht beim anerkannten Demokratieindex der Zeitschrift „The Economist“ auf Platz 13 von 167 Staaten. Die USA auf Platz 28.
In dieser Nachricht im Internet droht Höcke den Mitarbeitern des Verfassungsschutz mit Vergeltung. Außerdem will er diese Mitarbeiter
des Verfassungsschutz einschüchtern.
Originalton Höckes im wieder von ihm gelöschten Tweet :
„P.S.: Man kann den Angestellten des VS nur dringend raten, sich eine neue Arbeit zu suchen. Am Ende wird es wie immer in der Geschichte heißen: Mitgehangen – mitgefangen.“
Hass durch gezielt gesteuertes Lachen hat die A*D im Bundestag perfektioniert und als Stilmittel der Verhöhnung Andersdenkender, hier die demokratischen Parteien, neu im Bundestag etabliert.
ww.msn.com/de-de/nachrichten/politik/hass-durch-lachen-afd-methode-im-bundestag-enthüllt/ar-AA1EPIen?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=6a424564284546bfbd74c907ae0437f0&ei=8
Hass durch Lachen: AfD-Methode im Bundestag enthüllt
Die Rhetorik, eigentlich ist es Propaganda, dieser rechtsextremen Partei
hat mehrere Elemente, die inzwischen systematisch zur Anwendung kommen.
Ziele sind :
“1.Das Verhältnis der AfD zum Journalismus ist spätestens seit 2015 ambivalent.
Nach Ansicht von Hillje folgt es jedoch einem klaren Kalkül: „Die AfD verteufelt die unabhängigen Medien als ‚Systempresse‘, gleichzeitig braucht sie sie als Bühne für ihre Inszenierungen, Provokationen und Abgrenzungen zum politischen Feind.“
Für letzteres eigenen sich vor allem Formate, in denen AfD-Vertreter ihre Botschaften praktisch ungefiltert verbreiten können: (Live)-Interviews oder Auftritte in Talkshows.
Bei Medienformaten, in denen die AfD keine unmittelbare Kontrolle über die Inhalte hat, etwa bei Berichten über Parteitage, agiert die Partei restriktiv. Etwa durch den Ausschluss bestimmter Medien und/oder Journalisten.
2.Um volle Kontrolle über die eigenen Botschaften zu haben und unabhängig von der Berichterstattung etablierter Medien zu sein, hat die AfD inzwischen ein Netzwerk aus eigenen Kanälen in den sozialen Medien aufgebaut: Instagram, Tiktok, Twitter, Youtube, Facebook, Telegram.
391.000 Abonnenten hat der Youtube-Kanal der AfD-Fraktion insgesamt.
3.„Wir gegen die“ – dieses von Populisten überall auf der Welt genutzte Schema verwendet auch die AfD. Das ist die Unterscheidung zwischen uns hier und denen dort. Wir hier sind die Guten, die Richtigen, die immer schon da waren, die das Recht haben, sich auch aggressiv zu verteidigen. Die anderen sind grundsätzlich Bedrohung.
Um ein Gemeinschaftsgefühl nach innen zu schaffen, werden die eigene Anhängerschaft und potenzielle Wähler direkt angesprochen – „wir“, „unser“, „uns“ – und immer wieder äußere Feindbilder konstruiert.
Die anderen, die Gegner, das sind Migranten, die Medien, die Regierung, demokratischen Parteien und zivilgesellschaftliche Gruppen wie beispielsweise Klimaaktivisten – zusammengefasst: alle, die nicht das Gesellschaftsmodell und die kulturellen Vorstellungen vertreten, wie sie in die AfD vertritt.
4.Letztlich zielt die Kommunikationsstrategie der AfD auf eine extreme Polarisierung des öffentlichen Diskurs. Dies gelingt unter anderem durch die konfrontative Gegenüberstellung von „Wir gegen die anderen“. So macht die AfD etwa inzwischen „Klimaschutz zum Kulturkampf, indem sie die Klimapolitik als Bedrohung für den vermeintlich typisch deutschen Lebensstil an die Wand malt.
Dabei bedient sich die AfD zumeist keiner sachlichen Argumente, sondern oft vereinfachender affirmatorischer Behauptungen, falscher Fakten, Falschnachrichten und negativer Schlagworte mit denen provoziert und Emotionen wie Wut und Empörung aktiviert werden sollen: Die anderen Parteien wollen Deutschland zugrunde richten, die „Ökodiktatur“ etablieren, eine „Umvolkung“ herbeiführen, das deutsche Volk abschaffen. Ziel der Kommunikation ist nicht ein diskursiver Austausch, sondern die Delegitimierung des politischen Gegners. Dessen Existenzberechtigung wird in Zweifel gezogen und negiert.”
Die Kommunikationsstrategie und Rhetorik der AfD
Hier ist ein Link zum Gutachten des Verfassungsschutz über die A*D “Gesichert rechtsextremistisch”: Magazin stellt AfD-Gutachten ins Netz
Nun können es alle lesen: Das steht im AfD-Gutachten
Hinsichtlich der möglichen Quelle, des Magazin Cicero und der Plattform “Nius”, des Lecks verwies die „Taz“ darauf, dass Anwälte der AfD das Gutachten bereits erhalten hätten, nachdem sie eine Eilklage gegen die Einstufung eingereicht hatten. Kurz danach hätten die beiden Medien es publiziert.
Leak befeuert AfD-Verbotsdebatte
Nun da die A*D auf Grund ihrer über Jahre hin entwickelten,
inzwischen innerparteilich vorherrschenden Hass- und Hetzunkultur
gegen so von ihren Funktionsträgern auf allen Ebenen so bezeichneten
“Passdeutschen” und moslemischen Migranten (Messermänner, Kopftuchfrauen etc.)
seit Jahren sich in einer Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz
befindet, dessen Unabhängigkeit und dessen Bedeutung für den Erhalt
der Demokratie sie in Frage stellt, sieht man im verlinkten Artikel,
dass das Vertrauen der deutschen Bevölkerung in diese unabhängige
Bundesbehörde größer ist, als es diese völkischen, diverse Menschen
ausgrenzenden Menschenhasser sich das wohl wünschen.
Nach Einstufung der AfD als rechtsextremistisch: Rund die Hälfte der Bürger hat Vertrauen in Verfassungsschutz
Da steht in der Meldung der dpa :
“Die AfD kritisiert den Verfassungsschutz, der zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums gehört, im Zusammenhang mit ihrer Beobachtung als parteipolitisch instrumentalisiert.
Die AfD werde als Oppositionspartei „öffentlich diskreditiert und kriminalisiert“, hatten die Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel nach der Hochstufung erklärt. (dpa)”
Die A*D begibt sich wieder einmal in eine ihr nicht zustehende Opferrolle,
die ihr auf Grund ihrer systematischen Tätigkeit als Hasstreiberin gegen Menschen
mit einem arabisch-moslemische Migrationshintergrund nicht zusteht.
Wie wird die Afd nun damit umgehen? Sie muss es ja klug angehen. Erstens, nach dem Vorbild von Alice Weidel, wird es Sinn machen, sich nicht gegen das Urteil zu verwehren, sondern es gut zu finden = “Und wenn es dann Remigration heißen soll, dann heißt es Remigration !”
Damit erklärt man das Urteil gar nicht zur Schande, sondern wie ein Lob, das andere nur nicht verstehen. Dies bewirkt optimale Beeinflussung Afd-Afffiner Wähler und eine Relativierung des Begriffes” rechtsextrem”. Dann ist man ja schon rechtsextreme, wenn man nur nicht möchte, dass… Und schon sind alle entschuldigt und der Verfassungsschutz dumm und vor allem vom Feind manipuliert und finanziert.
Als zweites kann man dann das Urteil nutzen, um sich als Opfer zu generieren und sich mit benachteiligten Gruppen und großen Denkern vergleichen, die gejagt und ausgeschlossen wurden und ihre Meinung nicht frei sagen durften.
Schauen wir mal, was jetzt kommt und setzen dann ein q. e. d. dahinter.
Ganz so entspannt und klug werden sie wohl nicht damit umgehen.
https://www.stern.de/politik/deutschland/afd-will-sich-juristisch-gegen-rechtsextremismus-einstufung-wehren-35688120.html?
Sollte ja relativ schnell gehen, die Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall war ja schon mit offensichtlichem Unsinn zur Verzögerung gespickt, nicht mit Argumenten.
Ein Zitat des AfD-Bundestagsabgeordneten Brandtner aus dem von Ihnen verlinkten Artikel sagt schon sehr viel über dessen Verhältnis zu dieser unabhängig tätigen Bundesbehörde. Da steht, dass der Verfassungsschutz weisungsgebunden und nicht unabhängig handelt : “Diese Entscheidung des weisungsgebundenen Verfassungsschutzes ist inhaltlich völliger Blödsinn, hat mit Recht und Gesetz überhaupt nichts zu tun und ist eine rein politische im Kampf der Kartellparteien gegen die AfD.”
“[…] AfD-Mitglieder sollten nicht ohne Weiteres im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Es müsse die Frage ‘als erstes geklärt werden’, ob es überhaupt vereinbar sei, dass jemand bei der AfD und zugleich im öffentlichen Dienst sei. ‘Wir haben da eine ganz klare Haltung dagegen und sagen die auch deutlich.'”
Infolge dieser Einstufung des Bundesverfassungsschutzes, sollte dies auch so sein, s. auch Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 7 Abs. 1 Nr. 2; 33 Abs. 1 Satz 3; 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG.
Warum der bayerische Beamtenbund meint, dass weitere Aspekte hinzukommen müssten, erschließt sich (auch infolge einer Rechtsexegese und bspw. unter Wahrung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit nicht) allerdings nicht. Mithin ist Rechtsextremismus verfassungswidrig, die Einstufung durch den Bundesverfassungsschutz ist hier hinreichend, es bedarf diesbgl. keines Entscheides des BVerfG, damit der Dienstherr aktiv werden kann (und sollte); sollte ich hier etwaige Hürden des Disziplianrrechts o.ä. übersehen (nicht mein Steckenpferd), bitte ich um Korrektur. Interferiert ggf. § 12 BeamtStG bei Bestandsbeamtent (resp. das Disziplinarrrecht)?
Bin ja nicht vom Fach, aber ich denke, die Kolleg*innen müssen sich (endlich) zwischen der Parteizugehörigkeit oder ihren Grundpflichten als Beamt*innen entscheiden.
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html
Warten wir es ab, was die Gerichte daraus machen.
Bei Fr. Poettinger ist Ihnen die Mitgliedschaft in einer gesichert extremistischen Gruppierung nicht hinreichend für entsprechende Konsequenzen… ja was nun? Werden Sie sich mit gleichem Verve für AfDler einsetzen, die (jetzt hoffentlich komsequent) nicht zum Ref im ÖD zugelassen oder evtl. aus dem Dienst entfernt werden, wenn im Einzelfall nicht weitere Aspekte hinzukommen (resp. werden Sie diese Aspekte ignorieren)?
“Warten wir es ab, was die Gerichte daraus machen.”
Das Gleiche schrieb ich auch zu Frau Pöttinger. Das diese Mitglied einer Partei wäre, welche die Demokratie abschaffen und Menschen nach Blut und Rasse einzuteilen bzw. abzuwerten beabsichtigt, ist mir neu.
Die AfD wurde ja nicht als gesichert rechtsextrem eingeschätzt, weil sie andere Leute kennt.
Aber hey, höchstwahrscheinlich ging der bay. Verfassungsschutz genau so gründlich vor und sammelte über Jahre beweise über konkrete Handlungen 😉
[Tippfehler korrigiert]
Sie messen also mit zweierlei Maß, untergraben einseitig den Verfassungsschutz und relativieren einseitig Extremismus – q.e.d.; case closed.
Ich teile die Meinung des bay. Verfassungsschutzes in Bezug auf Frau P. nicht, da er zu ihr keine Einschätzung abgab und der Gruppe, in der sie ist, ausschließlich Kontakte und keine Taten vorwarf. Ob Leute zu kennen eine Handlung ist (augenroll), wird das Gericht ja befinden.
Es steht aber in keinem Verhältnis zu den Handlungen der AfD und deren Einschätzung als Rechtsextreme.
Ich bin heute zu gut gelaunt, um über die Tatsache zu reden, dass verschiedene Dienste verschiedene Ansichten haben können.
Lasst uns lieber darin baden, wie scheißedumm die AfD und ihre Wähler*inne sind: Aus der ganzen Opferhaltung entsteht jetzt ein Haltungsschaden! 😀
Wenn denen kein Amboss auf den Kopf fällt und sie plötzlich denken können, will die AfD gegen die Einschätzung klagen!!
Dann ist es nicht mehr die Einschätzung des Verfassungsschutzes, sondern die eines Gerichts, welche die AfD als rechtsextrem einstuft. Die gehen Ihren Weg zum Parteiverbot selbst ein Stück – freiwillig!
Meine Fresse, wäre es schön, wenn die wahrhaftig so blöde sind! Jetzt müssen wir deren Wahlhelfer Spahn und Kretschmer unter irgendeinem Vorwand im Besenschrank einschließen und können diese rechtsextreme Bande endlich verbieten!
…
Ist ne CDU-Regierung, also sollten wir ca. 5 Jahre Geduld mitbringen und ein paar Zeitungen in der Besenkammer auslegen 😉
s.o./s.u.
Ist schon schwierig was zu schreiben, wenn es gehen die AfD geht, hm? 😉
Aber ich frage mich, ob Frau P. aufgeklärt wurde, als Ihre Gruppe ein Verdachtsfall war… Dann hätte sie vom Gericht erfahren, was die Gruppe extremistisch macht (oder auch nicht) und ggf. etwas dagegen unternehmen können.
Anders als die Faschos der AfD! Die habe SS-Relativierer Krah in den Bundestag katapultiert das entsetzliche Treffen zur Deportation anderer und andersdenkender in den Wahlkampf aufgenommen!
Aber hier sind nicht die USA, die rechtsextreme Scheiße wird hier registriert! 😀
So wie Sie rain zufällig immer alles Belastende zum Fall der Fr. Poettinger ‘überlesen’, so ‘überlesen’ Sie auch hier (wie immer), dass ich recht unmissverständlich was gg. die AfD schrieb (und immer geschriebrn habe), hm? Und das, obwohl Sie auf entsprechrnde Kommentare, wie hier z.B., sogar selbst reagierten. Beachtlich. Mithin: Ich schrieb doch, dass ich im Rainermodus bin (lediglich ohne die roten Heringe etc.).
Sie haben mir unendwegt nicht geantwortet, welche Handlungen/ Taten Frau P. bzw. der Gruppe zur Last gelegt werden, welche diese als extremistisch einstufen – mit Ausnahme, dass die andere Gruppen kennen.
Ihre Kreislogik, dass Frau P. Extremistusch ist, weil der bay. Verfassungsschutz es sagt, beantwortet meine Frage nicht.
Dass Sie eine Einzelperson mit einer Partei vergleichen. Dass AfD-ler unfassbar viele tatsächliche Handlungen und Aussagen vorweisten, NACHDEM ein Gericht denen erklärt hat, was sie rechtsextremistisch macht und wo sie sich ändern müsste (wenn sie das wollte).
Dass Sie das massive Ungleichgewicht zwischen einer angehenden Referendarin und einer riesigen Partei, mit tausenden Unterstützern, russischem Geld und Trollfabriken “übersehen”,
DAHER gewinnen Sie vielleicht ihre Irritation, warum ich Frau P. nicht mit einer politischen Partei gleichsetze 🙂
Ich hoffe, ich konnte dieses Mal die Unterschiede (die ich sehe) verständlicher erklären.
Rainer, ich habe unentwegt Ihr sealioning und Ihre invincible ignorance bemüht. Sie kennen die Fakten, Sie leugnen sie aktiv, Sie devalvieren aktiv den Verfassungsschutz und Sie betreiben Bigotterie.
“Dass Sie eine Einzelperson mit einer Partei vergleichen”
Äääh… wt…?! Das taten Sie doch (Sie fantasierten, die Gruppe “Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München” kenne wie eine Perspn “andere Leute” etc.), ich vergleiche korrekterweise Einstufungen von Gruppierungen durch den Verfassungsschutz und Konsequenzen für Mitgliedschaften in diesen miteinander. Ansosnten verstehen Sie nach wie vor nicht den Unterschied Ergebnisberichten und den dahinterstehenden Gutachten…
¯\_(ツ)_/¯
“Poettinger ist Mitglied der Gruppe “Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München”, die Bayerns Verfassungsschutz als linksextrem einstuft.” (Quelle BR)
Hmmm, klingt doch, als wäre das was Ähnliches. Aber vielleicht habe ich ja keine Ahnung. Und wie schon aus meinen bisherigen Äußerungen hier im Forum abzuleiten ist, habe ich keinerlei Mitgefühl mit der AfD. Aber “Beweise” haben wir im konkreten Fall auch noch nicht gesehen.
Doch, haben “wir” – in Gestalt von Gerichten im Namen des Volkes. Die haben sowohl die Einstufung der Bundespartei als “rechtsextremistischer Verdachtsfall” wie auch die Einstufung einzelner Landesverbände der Partei als “gesichert rechtsextremistisch” bestätigt. Gerne hier nachlesen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1083988
Das ist durchaus ein Unterschied zum Fall Poettinger.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Soweit ich weiß, ist das Gutachten noch immer unter Verschluss. Das wird sich ändern, wenn die AfD vor Gericht geht. Genau so, wie im Fall Poettinger.
Im übrigen bin ich sehr wohl der Meinung, dass es diese Beweise gibt. Mir ging es (wie so oft) um das Messen mit zweierlei Maß bei einigen Foristen.
Jetzt warten wir also weiterhin darauf, dass dieser Gruppe und Frau P. tatsächliche Handlungen nachgewiesen werden, außer andere Leute zu kennen 😉
Aber im Ernst, das Amt schickte P. ja einiges an Papier und wir können annehmen, dass sie sich selbst nicht medial wirksam zu belasten beabsichtigte.
Auf der anderen Seite argumentierte das Ministerium zu keinem Zeitpunkt, dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes vorhanden und ausreichend wäre.
*Spitze verkneifen!!* -___-
Es wird jetzt alle vom Dinosaurier hauen, aber ich warte ab, was die Expert*innen beim Gericht entscheiden werden – wobei ich prinzipiell zunächst den Schwächeren die Daumen drücke
Und genau das passiert im Falle der AfD jetzt auch, wenn sie vor Gericht geht.
Die AfD ist eine Partei, Frau Poettinger ist eine Person.
Bei der AfD sahen wir bei deren Klage gegen den Verdachtsfall, dass sie keinerlei Gegenargumente hatte UND was sie hätte tun müssen, um nicht mehr so eingeschätzt zu werden.
Ich bin nicht vom Fach, daher wüste ich wirklich gerne:
Was hat die AfD seit dem letzten Urteil unternommen, um numicht mehr als rechtsextremistischen Verdachtsfall zu gelten?
DARUM warte ich bei Frau P. auf die Entcheidung der Fachleute und habe bei der AfD eine durchaus stärkere Einschätzung, aber immer unter dem Vorbehalt, dass die Expert*innen vor Gericht da mehr wissen als wir und am Ende entscheiden werden 😉
Ob in diesem Zusammenhang auch das
umfangreiche(s) Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist,
doch noch veröffentlicht wird?
Um etwas zu bewirken, was über Spekulationen und Wünsche hinausgeht, müssen die Verfassungsschützer doch darlegen, wie sie zu ihrer Einschätzung gelangen. Das Gutachten hat 1100 Seiten
… u.a aus der Nichtveröffentlichung des Gutachtens zur Einstufung der Gruppe “Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München” leitet Rainer bisher ab, dsss der Verfassungsschutz nichts vorzuweisen habe. Es wird ‘interessant’, sollte er hier in-/konsequent sein. Das soll aber auch Rainermanier meinerseits genug sein; BTT.
“Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei.”, so Sinan Selen und Dr. Silke Willems, Vizepräsidentinnen des Bundesamtes für Verfassungsschutz.”
Es schien wohl nicht alleine auszureichen, dass die AfD andere Leute kennt 😉
Aber ja, vielleicht erfahren wir ja noch etwas zu Frau P. Daher gehe ich nicht davon aus, dass das Ergebnis schon feststeht, sondern, warte ab – wie es alle halten sollten, die nicht vom Fach sind 😉
Sie sind also inkonsequent resp. messen mit zweierlei Maß unter (wiederholter) relativierender Negativverklärung des Ergebnisberichts der älteren Einstufung (Sie wissen, dass die Begründung für die Einstufung der Gruppe “Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München” nicht “andere Leute kennt” lautet, was auch immer das bei einer Gruppe überhaupt bedeuten soll…). Das war der Vorwurf. Danke für die vollumfängliche Bestätigung. Müssen wir nicht weiter diskutieren, ich halte Sie nur für auch diese Diskussion für ‘unqualifiziert’, that’s all.
BTT.
Ich habe das nicht ganz verstanden – jaja Leseschwäche.
Was ist der Vorwurf an das Offene Antikapitalistische Klimatreffen München, außer Menschen aus anderen Gruppen zu kennen?
Ich will nicht ausschließen etwas übersehen zu haben.
Ihr sealionining i.V.m. Ihrer invincible ignorance ist sooo ermüdend und enervierend. Aber hier: https://www.bige.bayern.de/infos_zu_extremismus/linksextremismus/parteien_und_szene/gewaltorientierte_szene/index.html (> “Antikapitalistische Linke München (AL-M)” > strg+f “Offenen Antikapitalistischen Klimatreffen München”); “in maßgeblicher Weise beteiligt” ist kategorisch und im Wesentlichen gravierend anders als lediglich “Menschen aus anderen Gruppen zu kennen]” – wissen Sie ja selbst, Sie zitieren ja andernorts von dort und es wurde Ihnen immer und immer und immer wieder erläutert und unter die Nase gehalten, woraufhin Sie immer und immer und immer wieder Unsinn der Marke “Menschen aus anderen Gruppen zu kennen” abgelassen haben (vulgo: lügen). Geschenkt, dass Sie zudem ignorieren, dass es sich hier nicht um das Gutachten, sondern eine Zusammenfassung der Einstufungen handelt (was Ihnen im Fall der Einstufung der AfD druch den Verfassungsschutz hinreichend ist… da fordern Sie auch keine Akteneinsicht oder tun so, als gäbe es kein Gutachten, dass hinter der öffentlichen Kundmachung stünde). Also: Doppelmoral; case weiterhin) closed.
Und btw, bzgl. der Vehauptung, es müssten noch weitere Aspekte hinzukommen:
Die so oder so zum Ausdruck gebrachte Gesinnung erscheint (zum Glück) hinreichend, s.
https://www.tagesschau.de/inland/polizei-extremismusverdacht-102.html – und bevor jmd. der üblichen Verdächtigen hier die Polizei wieder per se “untergraben” will: Wir haben ca. 330.000 Polizisten hierzulande (s. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/09/PD20_N057_742.html), wir reden also von 0,06 %…
Dazu passend:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-reaktionen-einstufung-verfassungsschutz-100.html
[Tippfehler korrigiert]
Und btw, bzgl. der Behauptung, es müssten noch weitere Aspekte hinzukommen:
Die so oder so zum Ausdruck gebrachte Gesinnung erscheint (zum Glück) hinreichend, s.
https://www.tagesschau.de/inland/polizei-extremismusverdacht-102.html – und bevor jmd. der üblichen Verdächtigen hier die Polizei wieder per se “untergraben” will: Wir haben ca. 330.000 Polizisten hierzulande (s. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/09/PD20_N057_742.html), wir reden also von 0,06 %…
Dazu passend:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-reaktionen-einstufung-verfassungsschutz-100.html
“Sie äußern sich rechtsextrem oder hängen Verschwörungsideologien an”
“Jeder Fall ist hier ein Fall zu viel. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten innerdienstlich und außerdienstlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.”
Das muss auf Sie mysteriös wirken…
Hermann argumentiert gar nicht, dass Leute zu kennen Grund genug für die Rechtsextremismuseinstufung sei.
Viel mehr redet der Innenminister von “Verhalten”… sehr seltsam (augenroll)
Was hat Ihr Beitrag auch nur entfernt mit dem Beitrag zu tun, auf den Sie antworten? Haben Sie überhaupt gelesen, was in den Links steht?
Aber gut zu wissen, dass Ihrer Meinung nach ein Mitglied der SS bspw. nicht rechtsextrem wäre, wenn er keine Taten begangen hat… interessant. Und Unsinn.
“oder hängen Verschwörungsideologien an”
Kooomisch… als ob eine ‘Tat’ auch schon eine Weltanschauung sein könnte… komisch, komisch, komisch…
Das muss auf Sie mysteriös wirken…
“Ob in diesem Zusammenhang auch das
umfangreiche(s) Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist,
doch noch veröffentlicht wird?”
Das ist das Wunderbare: Die AfD ist doof, also so richtig! 😀
Die wissen ja schon seit ihrer “Klage” (Clownshow zum Zeitgewinn) gegen den Verdachtsfall, was rechtsextremistisch ist – und änderten nichts.
Jetzt wollen die angeblich allen Ernstes gegen die neue Beruteilung klagen (!!)
Das bedeutet, dass das Gericht sich auf den alten (damals bestätigten) Fakten orientieren kann und ein neues Urteil fällt, welches einen weiteren Schritt zur Prüfungbdes AfD-Verbots darstellt, da nun auch interne Abläufe und Kommunikation herangezogen werden.
Wir dürfen gespannt sein: Hat sich die Partei seit dem letzten Mal vom Faschisten Höcke, SS-Verharmloser Krah und anderen Rechtsextremen distanziert?
Wir dürfen gespannt sein, ob die AfD wirklich so doof sein wird, aber hey, Opferrolle verpflichtet 😀
BTW: Schön, dass Sie mittlerweile den Paragraphen 33 BeantStG auch für sich entdeckt haben, nachdem ich Ihnen diesen immer wieder präsentierte. Oben finden Sie noch mehr ‘Lektüretipps’ für solche Belange. Haben Sie evtl. eine Antwort auf meine Frage?
Welche Frage?
Ggf. ist – seit Wochen! – meine Antwort: Abwarten, bis die Expert*innen vor Gericht eine Entscheidung treffen.
Meines Wissens hat die Gruppe, in der Frau P. ist, bisher keine komplette Clownshow veranstaltet, um den Verdachtsfall anzufechten (wurden die darauf überhaubt hingewiesen?), daher bin in bei Frau P. Prozess deutlich offener bezüglich des Ausgangs, als bei der rechtsextremen AfD
Tipp: Fragesätze werden oftmals durch ein Fragezeichen angezeigt.
“Haben Sie evtl. eine Antwort auf meine Frage?”
Schade, dass Sie mal wieder mehr Zeit fürs Kommentieren aufwenden, als inhaltlich zu antworten. Ich rate einfach mal darauf los und vertraue darauf, dass Sie zufällig eine andere Frage meinten. In jedem Fall würde ich mich über eine Rückmeldung in angemessenem Ton freuen 🙂
“Interferiert ggf. § 12 BeamtStG bei Bestandsbeamtent (resp. das Disziplinarrrecht)?”
Dazu antwortete ich.
https://www.news4teachers.de/2025/05/der-verfassungsschutz-stuft-die-afd-als-gesichert-rechtsextremistisch-ein-druck-auf-lehrkraefte-mit-afd-parteibuch-duerfte-steigen/#comment-685877
“Werden Sie sich mit gleichem Verve für AfDler einsetzen, die (jetzt hoffentlich komsequent) nicht zum Ref im ÖD zugelassen oder evtl. aus dem Dienst entfernt werden, wenn im Einzelfall nicht weitere Aspekte hinzukommen (resp. werden Sie diese Aspekte ignorieren)?”
Diesbezüglich bleibe ich dabei, dass mir das Kennen andere Leute nicht als Grund genug erscheint, eine Gruppe/ Partei als extremistisch einzuschätzen. Die Einstufung der AfD beruht auf deren Handlungen. Dass Beamt*innen jetzt ausscheiden sollten, baute ich auf Ihrer Logik ein, dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes ohne Gerichtsurteil ausreichen würde, Menschen vom Dienst auszuschließen. Ja, hier ging ich einfach davon aus, dass Sie keine Staatsfeinde in wichtigen Ämtern haben wollten.
Wie gefühlt endlos betone ich also, dass die exhten Expert*innen vor Gericht diese Entscheidung fällen werden, nicht unsere Meinungen dazu. Frau P. drücke ich als Kolleg*in die Daumen, da mir keine Handlungen bekannt sind, welche sie als linksextrem darstellen.
Die AfD zeigt tagtäglich durch Handlung und Sprache, dass Sie die Erkenntnisse vom Urteil zum Verdachtsfall ignoriert/ nicht auf die Kette kriegt.
Aber ja, BEIDE sollten klagen, im Besonderen die AfD! 🙂
So, ich glaube, das waren Ihre Fragen (?)
Ich kann mich allerdings nicht erinnern, behauptet zu haben, es benötige weitere Aspekte für die Einschätzung des bay. Verfassungsschutzes. Die nahmen ja die Einschätzung (nur?) aufgrund dessen vor. Meine Meinung ist, dass ich da gespannt bin, ob das Gericht dem und der Konsequenz für Frau P. folgen wird.
“Die AL-M war maßgeblich an der Organisation der Proteste gegen den G7-Gipfel beteiligt.”
Proteste sind meines Wissens nicht extremistisch.
Aber die kennen ja auch andere Leute und treffen sich mit denen.
Bin so gespannt, welche linksextremistischen Handlungen (!) der bay. Verfassungsschutz vor Gericht vorlegen wird – im Internet schreibt er ja nicht viel dazu… Oder Sie schreiben mal etwas Konkretes, welche Handlungen vorliegen, welche die Gruppe linksextrem macht 🙂
“Schade, dass Sie mal wieder mehr Zeit fürs Kommentieren aufwenden, als inhaltlich zu antworten.”
Selbstgespräch? Obwohl.. SIe scheinen ja (nach meinem Hinweis) einige der Sätze, die mit einem Fragezeichen enden, bei erneutem Lesen entdeckt und als Fragesätze identifizert zu haben. Immerhin.
“Dazu antwortete ich.”
Sie antworteten. Sie boten aber keine Antwort.
Nicht schlimm, muss ja nicht sein.
“Diesbezüglich bleibe ich dabei, dass mir das Kennen andere Leute nicht als Grund genug erscheint, eine Gruppe/ Partei als extremistisch einzuschätzen.”
Sie zelebireren also unbeirrt Ihre Falsch- und Fehlinformationen, Ihre invincible ignorance und Ihr sealioning (s. meine Erläuterungen 13 Stunden vor Ihrem Kommentar: https://www.news4teachers.de/2025/05/der-verfassungsschutz-stuft-die-afd-als-gesichert-rechtsextremistisch-ein-druck-auf-lehrkraefte-mit-afd-parteibuch-duerfte-steigen/#comment-686450)? Okay. Könnte man auch simpel als Extremismusrelativierung bezeichnen…
“Die Einstufung der AfD beruht auf deren Handlungen.”
Sie kennen das Gutachten doch gar nicht, sondern akzeptieren die Einstufung bona fide, ausschl. basierend auf der Pressemitteilung des Bundesverfassungsschutzes. Entsprechend ist es bestenfalls Willkür, dass Sie die Einstufung seitens des bayerischen Bundesverfassungsschutzes negieren.
Es ist aber schön, dass Sie, der Sie ja ‘kurioserweise’ bislang immer behaupteten, dass “Haltung” resp. Gesinnung, Ideologie etc. keine “Taten” i.e.S. seien, im Fall der AfD korrekt konstatieren, dass deren “Einstufung […] auf deren Handlungen [beruht]”, während das BfV z.B. das “vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis” etc. als ausschlaggebend erachtete… fast so, als würde hier im iInklang mit den Gesetzestexten und der h.M. in der rechtswissenschaftlichen Literatur eine entsprechende Gesinnung, Ideologie etc. bei der Feststellung der (fehlenden) Treue zur fdGO entsprechende “Taten” darstellen… kooooooooomisch. Der Rückschluss: Auch die Eisntufung der Gruppe “Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München” basiert auf Erfüllung entsprechender (inhärenter) Tatbestandskriterien (und Sie sind entsprechend inkonsequent, bestenfalls).
“Diesbezüglich bleibe ich dabei, dass mir das Kennen andere Leute nicht als Grund genug erscheint, eine Gruppe/ Partei als extremistisch einzuschätzen.”
Also reicht Ihnen bei der AfD nicht, dass der Verfassungsschutz sie als gesichert rechtsextrem einstuft, “denke[n]” aber gleichzeitig u.a., dass “die Kolleg*innen […] sich (endlich) zwischen der Parteizugehörigkeit oder ihren Grundpflichten als Beamt*innen entscheiden” müssen… also reicht Ihnen dies doch. Was denn nun?
Währenddessen denken Sie offensichtlich, dass eine Fr. Poettinger sich partout nicht zwischen ihrer entsprechenden Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufen Gruppe und ihren Grundpflichten als potenzielle Beamte entscheiden muss (und jetzt rezitieren Sie bitte nicht den Unsinn, dass sich Fr. Poettinger Lippenbekenntnis zu Demokratie und Verfassung bekannt hätte, das machen die AfDler ja auch, einmal ungeachtet dessen, dass ein entsprechendes Bekenntnis einerseits mit ihren Mitgliedschaften, Äußerungen und Selbstzuschreibungen andererseits kollidiert).
Sie schadronieren immer unpassend von “Haltung” etc., Ihre ist jedenfalls nicht stringent/kohärent (resp. scheint in ‘guten’ und ‘schlechten’ Extremismus o.ä. zu differenzieren).
“Dass Beamt*innen jetzt ausscheiden sollten, baute ich auf Ihrer Logik ein, dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes ohne Gerichtsurteil ausreichen würde, Menschen vom Dienst auszuschließen”
Sie verstehen bedauerlicherweise nicht, dass ein Gerichtsbeschluss hier für entsprechendes Walten der Verwaltung erstmal nicht notwendig ist, wieso aber der Dienstherr dennoch gut beraten ist, sich rechtlich entsprechend abzusichern, insb. was bereits verbeamtete Personen betrifft, was nicht nur ein rechtliches Problem darstellt, sondern auch ein praktisches, je nach Dichte entsprechender Personen in entsprechenden Positionen. Mithin kann mit entsprechendem Vorlauf etc. auch noch Druck ausgeübt werden, bevor das scharfe Schwert eines ohnehin überlasteten Apparates gezückt und evtl. über Jahre gschwungen werden muss. Willkommen in der Realpolitik, die Sie mit Ihrem Fehlschluss komplett negieren, dass es erst eines Gerichtsbeschlusses bedürfe, um entsprechend verwalterisch tätig zu werden.
“da mir keine Handlungen bekannt sind, welche sie als linksextrem darstellen.”
Doch, sind Ihnen bekannt, z.B. die Mitgleidschaft in einer linksextremen Gruppierung (s.o.), ide Selsbtbezeichnung als “Marxistin” (https://www.news4teachers.de/2025/02/poettinger-kaempft-vor-gericht-um-ihr-referendariat-gew-unterstuetzt-das/#comment-669875), der Aufruf zu polit. Gewalt (s. https://x.com/Gert_Woellmann/status/1891103937119367236). Ist Ihnen alles bekannt und mehrfach iimmer wieder minutiös erläutert worden.
“Die AL-M war maßgeblich an der Organisation der Proteste gegen den G7-Gipfel beteiligt.”
Sie sollten schon kenntlich machen, dass das Zitat vom bayerischen Verfassungsschutz ist, nicht von mir. Und natürlich ignorieren Sie raaaiiin zufällig, was der bayerische Verfassungsschutz der AL-M tatsächlich vorwirft, suchen stattdessen eine nicht tatbestandserhebliche Randbemerkung raus:
Die AL-M ist “eine revolutionär-kommunistisch ausgerichtete postautonome Gruppierung”, die “marxistisch-leninistische und trotzkistische Ideologieelementen mit dem Ziel, den demokratischen Verfassungsstaat zu beseitigen und durch ein kommunistisches System zu ersetzen” etc. – kooomisch, dass Sie das immer ‘vergessen’…
“Sie antworteten. Sie boten aber keine Antwort.”
Es ist nicht meine Aufgabe, eine Antwort zu geben, die Menschen wie Ihnen, die sich jahrelang nicht trauen, zu irgendeinem Thema echte Haltung zu zeigen, eine zufriedenstellende Antwort zu liefern. XD
“meine Erläuterungen 13 Stunden vor Ihrem Kommentar”
Ihre “Erläuterung” ist ein Link auf die Seite ohne zu schreiben, was über das Kennen anderer Leute hinausgehen würde. Da Sie sich immer noch nicht fähig oder willens erweisen, Ihrem Widerspruch einen Inhakt folgen zu lassen, beende ich das Lesen Ihrer Antowort.
Melden Sie sich, wenn Sie eine Handlung nachweisen können, die über das Kennen anderer Gruppen hinausgeht und verschonen Sie mich mit kindlicher Kreislogik.
Ich freue mich darauf, wenn Sie mit Argumenten und Quellen in einen ernsthaften Kontakt treten möchten.
LG
Und wieder win Ablenkungsmanöver Ihrerseits. *gääähn*
Zu Absatz 1:
Sie winden sich hier immerum das Antworten, um Netiquette und Co. und bemühen dazu Ihren imaginierten Unsinn von “Haltung” und Co., demnach Ihnen eine Antwort des Ggü. nicht “zufriedenstellen[d]” ist, wenn diese sachlich-nüchtern, intersubjektivierbar bis obkjektiveebar, elaboriert, daten-, fakten- und argumentbasiert ist, statt Ihre “Haltung” zu sein, die all dies nicht ist. Tja…
Zu Absatz 2 und 3:
Wir haben verstanden, dass Sie ganz aktiv Extrenisnus relativieren, ja sogar negieren – ‘lustig’, dass Sie aus Ihrer instrumentalisierten Bigotterie heraus eimen “Widerspruch” unterjuben wollen… nur welchen?! 😉
Zu Absatz 4:
Diese Hoffnung hat Ihnen ggü. wohl niemand nehr hier.
Kurz:
Sie antworteten. Sie boten aber keine Antwort. Wie immer.
Melden Sie sich, wenn Sie eine Handlung nachweisen können, die über das Kennen anderer Gruppen hinausgeht
Mit welcher Motivation arbeiten Sie sich weiterhin an diesen Beiträgen ab ? Tipp: Einfach ignorieren spart Nerven nebst Energie & Zeit .
Richtig so!
Warum sich auch mit Fakten und Argumenten auseinandersetzen?! Falsch- und Fehlinformationen, Relativierungen und Co. formulieren sich leichter, wenn man “[e]infach ignorier[t]” (beantwortet aber die Ftage, woher Rainer seine Likes bezieht)… nachher verschüttet noch jmd. Bier an Ihrem Stammtisch…*rolleyes*
Gute Frage.
Ich glaube, irgenwo hoffe ich, dass am anderen Ende irgendein Argument erfolgen könnte, ein Fehler wie es scheint…
Es fühlt sich aber auch irgendwie falsch an, “Rechter Spinner” zu rufen und die Tür zuzuschlagen -__-
Was empfehlen Sie?
Wo Aufklärung über Linksextremismus von roten Heringen schwingrnden Extremismusrelativieren und -negierern als Verhalten “[r]echter Spinner” diffamiert wird, da ist der Diffamierende offensichtlich ein linksextremismusaffiner Spinner, der die Welt in Rainer und die Rechten einteilt. *gääähn*
Immer fleissig versuchen abzulenken, Rainer, vielleicht klaptt ‘s ja….
q.e.d.
Na endlich!
Oi, welch Überraschung.
Garantiert geben Lehrkräfte nun ihre Parteimitglieschaft auf, da sie sich selbstverständlich von Rechtsextremist*innen distanzieren. Ich meine, die fordern ja bei einem Terroranschlag eine DIstanzierung von Unbeteiligten, wie verlogen und falsch wären die, jetzt keine Konsequenzen zu ziehen?
Aber (weiterhin abwarten), die Prüfung auf ein Parteienverbot ist nochmal eine eigene Baustelle. Erfreulicherweise geben andere bereits unabhängige Rechtsgutachten in Auftrag – da scheint jemand zu ahnen, dass die demokratischen Parteien wieder nichts anstoßen werden ^^
Meiner Meinung nach sollte das Verbotsverfahren lieber früher als später durchgezogen werden, damit der Eiertanz sein Ende hat.
Na denn
https://innn.it/afdverbot
Nein, erst klagen diese Hetzer von der A*D gegen diese Beurteilung durch den Bundesverfassungsschutz, und danach sind dann die Aussichten größer,
dass diese Partei mit einem vorherrschend ethnisch-abstammungsgemäßem Volksverständnis, das nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar ist, und deren verfassungsfeindliche Bestrebungen gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen , diese von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen anstrebt, deutlich größer.
Mit diesem verfassungsfeindlichen Bestreben werden diese Personengruppen
mit einem Migrationshintergrund einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung ausgesetzt.
Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.
“Nein, erst klagen diese Hetzer von der A*D gegen diese Beurteilung durch den Bundesverfassungsschutz”
Wäre echt nett, wenn die so scheißedumm sind 🙂
Die werden ähnlich nichts an den Tisch bringen, wie bei der Klage gegen den Verdachtsfall – geistloses Ausbremsen.
Die echten Probleme werden sich bei opportunistischen, populistischen Umfallern ergeben, welche sich nicht trauen, die Gesellschaft vor Rechtsextremen zu schützen.
Der Mann aus Sachsen, den ich seit seinem Schneeschaufeln nicht respektieren kann, schrieb bereits etwas unproduktives,
Jens-lass mit Rechtsextremen arbeiten-Spahn glaubt wohl ernsthaft davon träumen zu können, ehemalige AfD-Wähler*innen – Rechtsextreme! – einsammeln zu können!
Oh, was oder wer hat nur die Wählerschaft an rechtsextreme Positionen herangeführt? Wahrscheinlich die Grünen (kein Smiley, denn sowas wird gesagt werden).
Aber Hoffnung: Demokratiefreundliche Anwälte (jup, soweit ist es gekommen) prüfen bereits ein Verbotsverfahren.
Dieses wird dann mit 60 Millionen Unterschriften der Politik in die Hand gegeben mit dem Versprechen, dass nichts schiefgehen kann. Wenn dann nochmal drei Jahre vergehen, kommen vielleicht zufällig Pokitiker*innen auf den Plan, welche die Denokratie vor Nazis schützen wollen.
UND ZACK! ist die AfD verboten 😀
(Sehe die Situation erheblich positiver, aber Menschen wie Spahn und Blut-und-Boden-Weimar verzögern die Angelegenheit garantiert noch ein Weilchen)
Und wieder erschallen die schrillen Geräusche der sich in eine unberechtigte Opferrolle versetzenden rechtsextremen Partei.
Auf Grund der Pressemitteilung des Bundesamt für Verfassungsschutz,
dass die AfD in Folge der gesammelten Erkenntnisse rechtsextremistisch ist, “hat diese Partei vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Köln eine Klage und einen Eilantrag eingereicht (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25) und will dem Inlandsnachrichtendienst gerichtlich untersagen lassen, dass er sie so führt, einordnet und behandelt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in Köln seinen Sitz.”
AfD reicht Klage gegen Hochstufung ein | tagesschau.de
“Schon gegen die Einstufung als Verdachtsfall hatte die AfD geklagt. Nach einem langen Rechtsstreit unterlag sie im vergangenen Jahr vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und legte dagegen Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht ein.”
Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz – und wies damit die Berufung der Partei zurück.
Da arbeiten nicht wenige dran.
https://freiheitsrechte.org/spende-afd-gutachten
(SOLLTEN sich die Verantwortlichen nicht trauen und Unterstützung brauchen, Ihren verdammten Job zu machen) 😉
“Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.
Das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) haben mit Urteilen von März 2022 beziehungsweise von Mai 2024* die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigt, weil zahlreiche Anhaltspunkte für von der AfD ausgehende Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgelegen haben. Diese Anhaltspunkte haben sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.
Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.”
Und jetzt warten wir noch die nächste Klage der AFD ab, und dann – wird der Stecker gezogen.
Und die Wähler dieser Partei bleiben dann wo ?
Das ist das Problem. Zurück zur CDU oder SPD gehen die nicht.
…..Oder bleiben wie jetzt schon AfD-nah in ihrer jeweiligen Partei.
Insofern war das Statement des Verfassungsschutzes sehr wichtig. Wenigstens ist das ungehinderte Verstreuen von Nazi-Parolen – und gesten und die Verharmlosung von braunnahen Symbolen und Worten erschwert.
In den FC St: Pauli treten diese Bürger wohl eher nicht ein,
denn der Verein ist denen zu kultig und migrationsfreundlich.
Live im TV: St.-Pauli-Boss sorgt für AfD-Aufreger
Na logisch, FC St. Pauli wird auch weiterhin nazifreie Zone bleiben.
Wo liegt das Problem ?
Beurteilt wurde von einer unabhängig prüfenden staatlichen Behörde ,
hier dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dass diese Partei rechtsextremistisch ist.
Das ist Rainer im Fall der Fr. Poettinger nicht ginreichend, dort unzätergräbt er lieber den bayerischen Verfassungsschutz.
Das Amt für Verfassungsschutz führt nicht das Kennen anderer Leute als Grund an.
Oder haben Sie da inzwischen mehr gehört? XD
Die AfD-Mitglieder dagegen lieferten und liefern tatsächliche Handlungen und Aussagen, welche die Einschätzung bekräftigen.
Im Gegensatz zu Frau P. wissen wir ja seit dem ERFOLGTEN GERICHTSPROZESS zum Verdachtsfall, dass der Vorwurf nicht daraus besteht, andere Leute zu kennen
Aaah… ein Strohmann i.V.m. Ihrem berüchtigten Textunverständnis.
Ist dem so?
Melden Sie sich, wenn Sie eine Handlung nachweisen können, die über das Kennen anderer Gruppen hinausgeht
s.o./s.u.
q.e.d.
Wo sind denn die Wähler der NSDAP nach dem Krieg geblieben ?
Die waren doch auch nicht alle weg, deren Anteil war doch noch sehr viel größer, als dies heute der Fall ist.
Nein, diese Partei macht die menschenverachtende Ausgrenzung von Menschen mit einem muslimisch-arabischen oder türkischen Migrationshintergrund zu einem Feindbild der deutschen Gesellschaft. Und da wird dann richtig in der Öffentlichkeit gehetzt und von Messermännern und Massenvergewaltigern als kultureller Bestandteil dieser Gesellschaften schwadroniert. Es ist entsetzlich unerträglich, sich diesen menschenverachtenden Hass anzuhören.
Sie bleiben am rechten Rand, wo sie schon immer standen.( siehe Mitte-Studien)
Die Hauptsache ist aber, dass sie ihre rechtsextremen Forderungen nicht umsetzen können, weil sie keine Vertretung im Parlament haben.
Wir können nicht verhindern, dass Menschen primitive, rechtsextreme Einstellungen haben. Wir können aber verhindern, dass diese Einstellungen politisch umgesetzt werden. Das wäre auch 1933 gut gewesen.
Es bleibt zu hoffen, dass sie sich demokratisch vorwärts bewegen und nicht im Faschismus verhaftet bleiben.
Was man von Geburt an nicht gelernt hat, z.B. menschliche Achtung auch Menschen anderer kultureller Herkunft gegenüber , andere Meinungen zu akzeptieren sofern diese nicht menschenverachtend und ausgrenzend sind,
das lernt man als Erwachsener wohl eher nicht mehr.
Was bedeutet der * hinter 2024?
Bundesamt für Verfassungsschutz – Presse – Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein
AfD laut Verfassungsschutz “gesichert rechtsextremistisch” | tagesschau.de
Ist dieses Urteil der Anfang vom Ende der AfD?
Das Gutachten selbst wird leider nicht veröffentlicht…
Da steht nämlich bestimmt was ganz total anderes drin. Ganz bestimmt.//
Warum auch, Verfassungsrichter und Anwälte werden es sichten.
Und warum sollte der Verfassungsschutz diesem rechtsextremen Wahlverein offenlegen, welche Quellen herangezogen wurden !
Ab jetzt wird dann eben auch noch intensiver ermittelt werden.
Höcke und die anderen schrillen Schreier werden jetzt noch intensiver
begleitet werden.
Da die AfD gegen die Einstufung als gesichert rechtsextrem klagen will, werden sämtliche Argumente dafür öffentlich in einem Gerichtsverfahren behandelt.
Und das Gerichtsverfahren wird wohl so ausgehen wie alle davor: Die Einstufung des Verfassungsschutzes wird bestätigt.
Dann hat sich die AfD allerdings ein Eigentor geschossen. Wenn der Rechtsextremismus der AfD auch gerichtlich bestätigt ist, haben die Kritiker eines Verbotsverfahrens kaum noch Argumente.
Die AfD ist ja davon überzeugt, nicht verboten werden zu können. Daher sollte die AfD das Verbotsverfahren selbst aktiv in die Wege leiten, weil sie ja von einer krachenden Niederlage vor dem Verfassungsgericht ausgehen kann (und damit demokratisch legitimiert ist). Ich persönlich sehe darin kein Problem.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-parteienverbot-interview-dobrindt-100.html
Ein Verbotsverfahren steht nicht zur Debatte.
Selbstverständlich steht es zur Debatte. Herr Dobrindt entscheidet nicht im Alleingang, worüber debattiert wird. Gerne hier nachlesen: https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-einstufung-als-gesichert-rechtsextremistisch-knapp-die-halfte-der-deutschen-ist-fur-afd-verbot-13634560.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Sie haben meinen Link nicht bis zu Ende gelesen. Auch Herr Klingbeil steht dem Verbot skeptisch gegenüber.
Wachen Sie auf, nehmen Sie sich ein Beispiel von Gründungsmitgliedern dieser verfassungsfeindlichen Pareti, die sich nunmehr öffentlich distanzieren.
Hier ist noch ein Artikel über die A*D in Sachsen-Anhalt, die im Magdeburger Landtag einen Antrag zur Etablierung eines “Stolz-Pass” gestellt hat. Da wird ein regelrecht “identitärer Kulturkampf” angestrebt, was “deutsch” ist.
Und nebenbei wollten die auch noch die “Straße des Deutschen Reiches” einführen, und mit der Vergabe von Stempeln und Preisnachlass beim Besuch weiterer deutscher Kulturstädten.
Da sieht man, in welcher Tradition diese Partei steht.
„Stolzpass“, #deutschdenken – AfD-Slogan erinnert Kulturstiftungen an Hitler-Rede von 1938
Wo steht, dass das Gutachten nicht öffentlich einsehbar ist?
Bei der tagesschau zum Beispiel:
Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.
Warum die AfD als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft wird | tagesschau.de
Hier – zum Beispiel: https://www.n-tv.de/der_tag/Innenminister-fordert-Einblick-in-AfD-Gutachten-article25742360.html
Hintergrund ist, dass der Bundesverfassungsschutz seine Quellen schützen will. Fakt ist aber, dass das Gutachten richterlich überprüft werden wird und dann natürlich auch der AfD zur Verfügung gestellt werden muss. Bis dahin kann sich die Öffentlichkeit ein Bild von der AfD anhand des (zunächst auch als Verschlusssache geltenden) Gutachtens von 2021 machen, mit dem der Bundesverfassungsschutz die – mittlerweile ja auch richterlich bestätigte – Einstufung der Partei als “rechtsextremistischer Verdachtsfall” begründet hat. Das gibt es hier: https://netzpolitik.org/2025/verdachtsfall-rechtsextremismus-wir-veroeffentlichen-das-1-000-seitige-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/#2021-02-22_BfV_AfD_Folgegutachten
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Eine komplette Offenlegung des Gutachtens sei vorerst nicht geplant, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.
https://www.fr.de/politik/gutachten-fuer-afd-verbotsverfahren-linke-will-vollstaendigen-einblick-ins-geheim-zr-93711355.html?
Beatrix von Storch BLAMIERT Sich Im ARD Komplett Und ZERLEGT Die AfD Gleich Mit!
Ist jetzt die Frage beantwortet, warum diese Partei in den Umfragen an der CDU vorbeizieht ?
Für mich nicht.
Für mich auch nicht.
Solche Fragestellungen wie @ Carstens sind aber durchaus interessant und sagen möglicherweise viel;)
Die sogenannten Mitte-Studien haben seit Jahrzehnten ergeben, dass etwas 20 bis 25 Prozent der Deutschen rechtsextreme Einstellungen haben.
Wundert es da, dass sie eine rechtsextreme Partei wählen?
” Auch Björn Höcke, Landeschef der AfD in Thüringen, schaltete sich ein. Auf der Plattform X zitierte er zunächst den US-Außenminister Marco Rubio, der die Einstufung aus Washington heraus kritisiert hatte: „Der US-amerikanische Außenminister äußert sich deutlich zur Zerstörung der deutschen Demokratie durch den Geheimdienst: Das ist keine Demokratie – es ist Tyrannei in Verkleidung.“
Höcke legte in seinem Beitrag noch einen Satz nach, der für Empörung sorgte: „P.S.: Man kann den Angestellten des VS (Verfassungsschutz, Anm. der Red.) nur dringend raten, sich eine neue Arbeit zu suchen. Am Ende wird es wie immer in der Geschichte heißen: Mitgehangen – mitgefangen.“
Höcke tobt nach AfD-Einstufung – dann macht er einen Rückzieher – news38.de
Ganz wichtige vollkommen restlos entlarvende Hoecke-Aktion.
Danke @ AvL – für die Hervorhebung
Der H.Hoecke hockt immer noch auf hohem Ross, – feige ist er trotzdem.
Erst tönen, dann trumpmäßig und wie einst ” Führende ” drohen und dann feige zurückrudern.
Ich bleibe dabei: chasst Hoecke, sonst nimmt uns doch keiner mehr im Sk/PuG- U ernst.
Wie soll ich begründen, dass der immer noch Lehrer ist ?
Verfassungsschutz: AfD ist “gesichert rechtsextrem” | Und jetzt? | #analyse
Wie schön!
Eine absolut rassistische, menschen- und frauenverachtende Partei wird deutschlandweit als das klargestellt, was ihr Kern schon immer war.
Ja, ein Verbot dauert noch.
Ja, Opferpose der AfD, wie bei uneingeschränkt allen Anlässen – Rechtsextreme und so!
Aber endlich nicht mehr so tun müssen, als gäbe es anständige Parteimitglieder oder Wähler*innen – die treten ja jetzt garantiert aus 😉
Es ist ein sprachlicher Befreuungsschlag: Die Menschen, die das noch wählen/ dort verbleiben, sind beschissene Rechtsextremist*innen!
Die von der A*D verhalten sich im parlamentarischen Umgang miteinander so wie ein ungezogenes Kind in einer Schulklasse, das ständig andere ärgert, andere herunter macht,
diese beschimpft , bestimmte Mitschüler wegen ihrer Herkunft ausgrenzt und anschließend bei der Gruppenarbeit sich beschwert, dass niemand es in seiner Lerngruppe aufnehmen will.
Wer möchte, kann sich das Gutachten im Volltext durchlesen:
https://netzpolitik.org/2025/verdachtsfall-rechtsextremismus-wir-veroeffentlichen-das-1-000-seitige-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/#2021-02-22_BfV_AfD_Folgegutachten_A
Vielen Dank!
Oweh! Da steht gar nicht drin, dass das Kennen anderer Anlass genug sei, jemanden als extremistisch eintzuschätzen
…
Sind Sie Unfassbar wirklich dankbar? 😀
Oweh! Als hätte man ahnen können, dass Sie jetzt ex post facto das Gutachten heranziehen, um Ihre ex ante formulierte Willkür zu rationalisieren, bei der Sie die die Einstufung des bayerischen Verfassungsschutzes und diejenige des Bundesverfassungsschutzes bri gleicher Ausgangslage mit zweierlei Maß messen…
… wobei, machen Sie ja hier nichtmal, Sie rezitieren nur Ihren Unsinn, wobei Sie aber sehr genau wissen, dass (a) die Zusammenfassung des bayer. Verfassungsschutzes davon schreibt, dass die Gruppe der Fr. Poettinger von der AL-M maßgeblich(!) beeinflusst(!) ist und (b) dass es sich nur um eine kursorische Ergebnisdarstellumg handelt… Ihre invincible ignorance ist extrem.
Danke für diesen Link.
Wer gibt denn bei Anstellung seine Parteimitgliedschaft an?
Wie das bei Verbeamtung läuft- keine Ahnung.
In den frühen 90er Jahren gab es eine Stasi-Überprüfung. Die musste jeder Ostdeutsche durchlaufen, der im ÖD arbeiten wollte. Für meine Forschungsarbeiten habe ich damals diese Schleuse passiert. Ahoi
Den Verfassungsschutz mit der Stasi zu vergleichen sagt schon viel aus,
in welchem Verhältnis man zu den Institutionen unserer freiheitlichen und
wehrhaften Demokratie steht.