BREMEN. Die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte in Bremen muss nicht in diesem Sommer starten. Das geht aus der heutigen Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts hervor, wie „Radio Bremen“ berichtet. Demnach hatte der Personalrat Schulen mit einem Antrag versucht, eine frühere und flächendeckende Einführung der Zeiterfassung zu erzwingen – ohne Erfolg.
Die Entscheidung befeuert eine bundesweite Debatte um die Arbeitszeit von Lehrkräften. Die Notwendigkeit zur Arbeitszeiterfassung wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Jahr 2022 sowie durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019 angestoßen. Diesen zufolge sollen Arbeitnehmer*innen – auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit vollständig dokumentieren.
Bremens Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD) sieht sich auch in der Verantwortung, die Arbeitszeiterfassung für Lehrer*innen zu ermöglichen, warnte zuletzt aber davor, „vorschnell und unter Zeitdruck zu entscheiden“ (News4teachers berichtete). Zunächst soll eine Lösung im Rahmen einer Pilotphase ab dem Schuljahr 2026/2027 getestet werden.
Senat muss Schlichtungsstelle nicht folgen
Dem Personalrat Schulen geht das nicht schnell genug. Er fordert die Einführung der Erfassung bereits zum Sommer 2025. Laut „Radio Bremen“ versuchte die Lehrervertretung bereits, dies vor Gericht durchzusetzen. Mit dem Fall beschäftigte sich schließlich eine Schlichtungsstelle, die die Sachlage im Sinne des Personalrats bewertete. Der Senat allerdings berief sich auf sein „Letztentscheidungsrecht“ und folgte dem Beschluss der Schlichtungsstelle nicht. Dagegen klagte der Personalrat – vergeblich. Die zuständige Richterin urteilte, der Senat habe das Recht, von der Empfehlung der Schlichtungsstelle abzuweichen.
Damit bleibt Bremen voraussichtlich bei seiner bisherigen Zeitplanung mit dem Start der Pilotphase im kommenden Jahr. Trotzdem ist der Stadtstaat damit bereits deutlich weiter als die übrigen Bundesländer. Deren Kultusminister*innen sind in Sachen Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften abgetaucht: Seit langem gab es von ihnen keine Stellungnahme mehr dazu. Dabei stehen sie nach den beiden Gerichtsurteilen eigentlich in der Pflicht, sich um das Thema zu kümmern. News4teachers