
Als die Schulleitungen der Neusser Schulen im vergangenen Jahr ihre gemeinsame Erklärung vorbereiteten, war die Botschaft unmissverständlich: Gebetsräume an Schulen sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Der Wunsch nach einer klaren Position war durch konkrete Vorfälle befeuert worden – insbesondere durch eine als „Scharia-Polizei“ bekannt gewordene Gruppe von vier Oberstufenschülern an einer Gesamtschule der Stadt. Diese hatten unter anderem Geschlechtertrennung im Unterricht gefordert, Frauen zur Verschleierung gedrängt und offen ihre Ablehnung der Demokratie bekundet. Die Schule schaltete die Polizei ein.
In diesem angespannten Kontext war auch der Wunsch einzelner Schüler nach einem Gebetsraum geäußert worden – für viele Schulleiter offenbar ein Dammbruch. Um dem Druck zu begegnen, wollten sie ein gemeinsames Zeichen setzen: keine religiösen Sonderräume. Doch dazu kam es nicht. Laut WDR zogen die Schulen ihre geplante Erklärung auf Druck des Schulministeriums in Düsseldorf zurück.
Der Grund wird jetzt deutlich: Es gibt solche Räume bereits dutzendfach an Schulen im Land. Die einfach zu verbieten, würde wohl zu Konflikten mit Schülerinnen und Schülern führen.
„Die Schule ist ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit“
Eine offizielle Erhebung dazu gibt es nicht. Das musste Schulministerin Dorothee Feller (CDU) jetzt auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hin einräumen. In einer aktuellen Abfrage, so Feller, hätten allerdings 176 Schulen in NRW angegeben, dass sie Gebetsräume zur Verfügung stellten – darunter 61 Gymnasien und 44 Grundschulen.
Das Schulministerium setze weiterhin auf „Eigenverantwortung“ der Schulen. Eine landesweite Regelung sei nicht geplant. Feller betont in ihrer schriftlichen Antwort an die SPD: „Die Schule ist ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit.“ Das Grundgesetz garantiere die ungestörte Religionsausübung – und damit das individuelle Gebet, wenn es den Schulfrieden nicht störe.
Der Landesregierung sei nicht bekannt, dass Interessenverbände aktiv an Schulen mit Handreichungen für die Einrichtung oder Nutzung von Gebetsräumen Werbung machten, so Feller. Ohnehin dürften grundsätzlich keine schulfremden Druckschriften auf dem Schulgrundstück an Schüler verteilt werden. News4teachers / mit Material der dpa
