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Kultusminister spielen Verstecken: Arbeitszeit-Erfassung für Lehrkräfte? Unmöglich – wegen “besonderer Anforderungen”!

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BERLIN. Trotz eindeutiger Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verweigern die meisten Bundesländer weiterhin die Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften – und verstecken sich hinter der Kultusministerkonferenz. Aktuell Brandenburg und das Saarland. Beide Bildungsministerien berufen sich auf angeblich „besondere Anforderungen“ des Lehrerberufs und pochen auf eine Ausnahmeregelung. Für die Lehrerverbände ist das eine durchsichtige Verzögerungstaktik.

Aus den Augen… (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Die Haltung vieler Kultusministerien zur Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften ist seit Jahren dieselbe: Sie lehnen ab – und verweisen auf die gemeinsame Linie der Kultusministerkonferenz (KMK), wonach für Lehrkräfte eine Ausnahme von der gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gelten soll. So teilte das Bildungsministerium Brandenburg jetzt auf Anfrage der Märkischen Allgemeinen mit, man „beabsichtige nicht, einen Sonderweg zu gehen, indem es eine Arbeitszeiterfassung für den außerunterrichtlichen Bereich im Land Brandenburg initiiert“. Forderungen der GEW wurden damit abgebügelt.

„Die Länder winden sich“, kommentiert GEW-Landeschef Günther Fuchs.

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Auch das Saarland folgt aktuell dieser Linie. Das Bildungsministerium erklärte gegenüber dem Saarländischen Rundfunk (SR), man unterstütze die KMK-Position, wonach für Lehrkräfte eine Ausnahmeregelung bei der geplanten verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung angestrebt werde. Begründung: Der Lehrerberuf weise besondere Anforderungen und Arbeitszeitstrukturen auf.

„Sechs Jahre nach dem EuGH-Urteil und nach einer Pandemie, in der andere Branchen mobiles Arbeiten gelernt haben, welches für Lehrkräfte schon immer Realität war, gibt es keine Ausreden mehr“

Das offizielle Bild von Unterrichtszeiten und Wochenstunden steht im krassen Gegensatz zum Alltag vieler Lehrkräfte. „Unterricht bis 12.00 Uhr und dann Feierabend“ – dieses Vorurteil hält sich hartnäckig. Tatsächlich füllen Korrekturen, Unterrichtsvorbereitung, Elterngespräche, Konferenzen und Verwaltungsaufgaben die Nachmittage, Abende und oft auch Wochenenden. Erfasst wird diese Arbeit bislang nicht. Die Folge: strukturelle Überlastung.

Der saarländische Philologenverband hat schon vor Jahren detailliert ermittelt, wie groß die Lücke zwischen offizieller Arbeitszeit und Realität ist. Grundlage war eine verbandseigene Erhebung unter Gymnasiallehrkräften, bei der alle Tätigkeiten – vom Unterricht über Korrekturen bis zu Elterngesprächen – über einen längeren Zeitraum dokumentiert wurden. Das Ergebnis: Eine Vollzeitkraft am Gymnasium kommt im Schnitt auf 46 bis 48 Arbeitsstunden pro Woche. „Und das ist ein Mittelwert – viele liegen deutlich darüber“, betont Verbandschef Marcus Hahn gegenüber dem SR.

Diese Zahlen decken sich mit wissenschaftlichen Befunden. Ein Gutachten im Auftrag der Deutschen Telekom Stiftung, das die gängigen Arbeitszeitmodelle in den Ländern analysierte, kam zu dem Schluss, dass das seit Jahrzehnten praktisch unveränderte Deputatsmodell „erhebliche Mängel“ aufweist. Es berücksichtige nur die reine Unterrichtsverpflichtung und bestimmte Zusatzfunktionen – also bestenfalls ein gutes Drittel der tatsächlichen Arbeitsrealität. Korrekturen, Vor- und Nachbereitung, außerunterrichtliche Verpflichtungen, Elterngespräche, Aufsichten und die in den letzten Jahren massiv angewachsenen Verwaltungsaufgaben bleiben unberücksichtigt.

Das Gutachten beschreibt die Folgen deutlich: Lehrkräfte arbeiten regelmäßig über das beamtenrechtlich zulässige Maß hinaus – eine „chronische Überlastung“ sei die logische Konsequenz. Hinzu komme, dass Überstunden in der Regel nicht erfasst, geschweige denn ausgeglichen werden. Für die GEW ist dies seit langem ein unhaltbarer Zustand. „Sechs Jahre nach dem EuGH-Urteil und nach einer Pandemie, in der andere Branchen mobiles Arbeiten gelernt haben, welches für Lehrkräfte schon immer Realität war, gibt es keine Ausreden mehr“, so Saar-GEW-Landeschef Max Hewer.

Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig: Der Europäische Gerichtshof (2019) und das Bundesarbeitsgericht (2022) verpflichten Arbeitgeber, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen. Die meisten Unternehmen setzen dies längst um. Doch die Kultusministerien ignorieren die Vorgaben – obwohl das Bundesarbeitsministerium der KMK schriftlich bestätigte, dass die Pflicht auch für Lehrkräfte gilt.

Die offizielle Blockade erklärt sich aus politischem Kalkül: Würden Lehrkräfte ihre tatsächliche Arbeitszeit dokumentieren, würde der immense Personalmangel sichtbar. „Dann würde deutlich, dass wir 20.000 bis 25.000, vielleicht bis zu 30.000 zusätzliche Lehrkräfte brauchen“, sagte der frühere Berliner Staatssekretär Mark Rackles (der das Telekom-Gutachten erstellte).

„Die Überlastung ist keine Ausnahme, sondern Alltag – mit Elterngesprächen am Abend, Korrekturen in der Nacht und Unterrichtsvorbereitungen am Wochenende“

Doch die Phalanx der Verweigerer beginnt zu bröckeln. Bremen kündigte im Mai als erstes Bundesland einen Modellversuch zur Erfassung der Lehrer-Arbeitszeit für 2026 an – und erkennt damit den grundsätzlichen Anspruch an. Nun zeigt sich auch Berlin gesprächsbereit. Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hat nach einer alarmierenden Arbeitszeit-Studie unlängst den Dialog mit der GEW gesucht. Diese Studie, erstellt von der Universität Göttingen, belegt: Berliner Lehrkräfte leisten im Schnitt 100 Stunden pro Jahr mehr als tariflich vorgesehen, ein Drittel überschreitet regelmäßig die 48-Stunden-Grenze (News4teachers berichtete).

„Die Überlastung ist keine Ausnahme, sondern Alltag – mit Elterngesprächen am Abend, Korrekturen in der Nacht und Unterrichtsvorbereitungen am Wochenende“, so GEW-Landeschefin Martina Regulin. Hochgerechnet ergibt sich ein Mehrarbeitsvolumen von mehr als zwei Millionen Stunden – rechnerisch wären über 1.300 zusätzliche Vollzeitstellen nötig.

Neben politischem Druck formiert sich nun auch juristische Gegenwehr. In Baden-Württemberg hat eine Gymnasiallehrkraft – unterstützt vom Philologenverband – Klage gegen das Land eingereicht (News4teachers berichtete auch darüber). Ziel: Gerichtlich feststellen zu lassen, dass die in der Arbeitszeitverordnung festgelegte Deputatszahl systematisch zu einer Überschreitung der zulässigen Wochenarbeitszeit führt. Grundlage sind jahrelange Zeitaufzeichnungen. „Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Arbeitsrealität anerkannt und endlich gehandelt wird“, sagt Verbandsvorsitzende Martina Scherer.

Die Klage könnte zum Präzedenzfall werden – und damit die Strategie der Kultusminister, das Thema auszusitzen, ins Wanken bringen. Denn die Argumente sind gut dokumentiert: Von Korrekturen über Elterngespräche bis zu Verwaltungsaufgaben summieren sich Tätigkeiten, die das Deputatsmodell gar nicht abbildet, aber in Summe zu systematischer Überlastung führen.

Dass Bremen und Berlin inzwischen Bewegung signalisieren, zeigt: Die gemeinsame KMK-Linie ist nicht mehr unangreifbar. Die Verweigerung von Ländern wie Brandenburg und dem Saarland dürfte bald nicht mehr haltbar sein – politisch wie juristisch. Philologen-Landeschef Marcus Hahn gegenüber dem SR: „Der Arbeitgeber muss wissen, wie die konkrete zeitliche Belastungssituation jedes einzelnen Bediensteten aussieht.“ News4teachers 

Die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte wird kommen – und Schule revolutionieren

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