„Der Mangel an Lehrkräften, insbesondere im Grundschulbereich, ist Ergebnis der jahrelangen Abwertung des Lehrerinnen- und Lehrerberufs und der zusätzlichen finanziellen Schlechterstellung des Grundschullehramts“, erklärte der Vorsitzende der GEW Hessen, Jochen Nagel. „Deshalb werden die Notmaßnahmen des Kultusministeriums dieses erhebliche Problem auf Dauer nicht lösen können.“
Zanächst sei –„mit äußerst mäßigem Erfolg“ – versucht worden, Lehrkräfte im Ruhestand für den Unterricht zu reaktivieren. Jetzt zeige auch eine ausgeschriebene Weiterbildungsmaßnahme für das Grundschullehramt nicht das erwartete Resultat. Dieses Angebot richte sich an Gymnasiallehrkräfte mit Überhangfächern –´Fächern also, für die es aktuell keinen Bedarf in den Schulen gibt –, und die deshalb kein Einstellungsangebot erhalten hatten. Wie die GEW berichtet, konnten von 200 möglichen Weiterbildungsplätzen um Start der Maßnahme gerade einmal die Hälfte besetzt werden.
„Dass dies im Wesentlichen auf die niedrigere Besoldung in den Grundschulen zurück zu führen ist, zeigt auch ein Vergleich mit der Weiterbildungsmaßnahme für Förderschulen. Bei diesem, mit A 13 besoldeten Lehramt, konnten alle der 80 angebotenen Stellen besetzt werden“, erklärt die Gewerkschaft. Ihr Landeschef meint: „Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung endlich erkennt: an einer Besoldung aller Grundschullehrkräfte nach A 13 (statt nach A 12) führt kein Weg vorbei. Ich fordere deshalb die Landesregierung nachdrücklich dazu auf, endlich diesen Schritt zu gehen.“
Berlin hat als erstes Bundesland angekündigt, zumindest neue Grundschullehrkräfte nach A13 honorieren zu wollen. In Schleswig-Holstein hatte die CDU vor der Wahl angekündigt: „Grundschullehrer wollen wir einheitlich mit der Besoldungsgruppe A13 bezahlen“. Nach dem Wahlsieg ist das Vorhaben allerdings ins Stocken geraten. Zum Versprechen findet sich im Koalitionsvertrag auf Seite 14 zwar noch ein Bekenntnis: „Unser Ziel ist es, die Grundschullehrkräfte mit A 13 zu besolden.“ Die Umsetzung allerdings wird an die Kultusministerkonferenz (KMK) delegiert (die gar nicht für Besoldungsfragen von Landesbediensteten zuständig ist) – und damit auf die lange Bank geschoben. „Als Konsolidierungsland können wir jedoch keine Vorreiterrolle einnehmen. Wir werden uns in der Kultusministerkonferenz für eine bundesweit einheitliche Regelung einsetzen. Unabhängig davon werden wir die Besoldung der Grundschulleitungen erhöhen“, so heißt es.
Enttäuschung auch in NRW
Auch in Nordrhein-Westfalen herrscht Enttäuschung an den Grundschulen, obwohl Schwarz-Gelb unter dem designierten Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) einen „Masterplan Grundschule“ verfolgen will. Der beinhalte unter anderem eine Vertretungsreserve und kleinere Klassen bei Inklusion und Integration – was zentralen Forderungen des VBE entspreche, wie VBE-Vorsitzender Udo Beckmann betont. Er kritisiert aber: „Die dafür notwendigen Lehrkräfte dafür wird man nicht finden, wenn weiterhin die Frage der gerechten Bezahlung ausgeklammert wird.“ Die entscheidende Forderung A13/E13 für alle Lehrkräfte finde im Koalitionsvertrag keine Beachtung. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus
