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GEW scheitert ein zweites Mal mit Klage für Corona-Schutz in Schulen

MÜNCHEN. Die GEW ist mit dem Versuch, den außerhalb der Schulen geltenden Arbeitsschutz für Lehrkräfte gerichtlich durchzusetzen, jetzt auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Der hat die Beschwerde der Gewerkschaft gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom November zurückgewiesen. Die Richter hatten seinerzeit gar nicht in der Sache geurteilt. Sie gingen davon aus, dass die GEW überhaupt nicht klageberechtigt ist – was nunmehr bestätigt wurde.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

„Die Position der GEW ist klar: In einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite muss eine Gewerkschaft die Möglichkeit haben, sich effektiv für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitglieder einzusetzen. Deshalb muss der Antrag der GEW, gemäß den Empfehlungen des RKI auch an Schulen einen Mindestabstand von 1,5 Metern bei einem Inzidenzwert größer 50 zu ermöglichen, zugelassen werden! Daher wird die Bildungsgewerkschaft GEW die Ablehnung des Verwaltungsgerichts nicht akzeptieren und hat den Fachanwalt Rainer Roth beauftragt, Beschwerde gegen die Ablehnung einzulegen“, so kündigte die Gewerkschaft im Dezember an.

„Bereits im Dezember hat sich gezeigt, dass der Weg, ausschließlich auf Präsenzunterricht – ohne Abstand – zu setzen, gescheitert ist”

Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geurteilt – und der GEW die Klagebefugnis für ihre Mitglieder abgesprochen. Ruth Brenner, GEW-Mitglied im Hauptpersonalrat, kommentiert: „Ja, wir haben alles versucht, bis hin zu einer Klage gegen den Freistaat Bayern. Diese ist nun, mit der Begründung wir hätten kein Recht für unsere Mitglieder den Gesundheitsschutz einzuklagen, abgelehnt worden. Obwohl immer wieder betont wird, dass wir uns ‘in einer epidemischen Notlage mit nationaler Tragweite’ befinden. Wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts und fordern endlich adäquate Lösungen seitens der Politik.“

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Seit Schuljahresbeginn habe die GEW in Presseerklärungen, Offenen Briefen, auf politischem Weg und schließlich auch mit Hilfe einer Klage alles getan, um deutlich zu machen, dass die Einhaltung der RKI-Regeln an den Bildungseinrichtungen das Gebot der Stunde sei. Nur so hätte aus Sicht der Bildungsexperten das Infektionsgeschehen eingedämmt und Schulschließungen verhindert werden können. Der Gewerkschaft ging es nach eigenen Angaben vor allem darum, den Gesundheitsschutz für Kinder, Jugendliche, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte bei gleichzeitigem Erfüllen des Bildungsauftrags zu gewährleisten.

„Bereits im Dezember hat sich gezeigt, dass der konzeptlose Weg, ausschließlich auf Präsenzunterricht – ohne Abstand – zu setzen, gescheitert ist. Die Schulen müssen nun geschlossen bleiben und auf Distanzunterricht umstellen. Seit dieser Woche verkündet Ministerpräsident Markus Söder zudem die Tragepflicht von FFP2-Masken im Einzelhandel und dem ÖPNV – was ist mit den Schulen und Kitas? Die GEW fordert seit Monaten FFP2-Masken für Bildungseinrichtungen“, so heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Gewerkschaft.

Die geht mit den Entscheidungsträgern der Politik hart ins Gericht. Bisher habe vor allem das Kultusministerium „auf der ganzen Linie“ versagt: Seit einem Jahr rudere Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) planlos von einer Maßnahme in die Nächste; es lägen zwar Konzepte vor, „diese interessieren aber niemanden, vom Desaster Digitalisierung ganz zu schweigen“.

“Söder und Piazolo könnten ihre Fehler korrigieren, indem sie die Empfehlungen des RKI für die Schulen künftig beachten“

Florian Kohl, stellvertretender GEW-Vorsitzender in Bayern, ergänzt: „Seit Monaten reagiert die Politik mit Maßnahmen auf das Virus, die nicht nachvollziehbar sind und keine Wirkung zu zeigen scheinen. Klare Konzepte fehlen. Jetzt gibt es den von der Kultusministerkonferenz gemeinsam erarbeiteten Stufenplan. Ich erwarte, dass Söder und Piazolo schnell ein bayerisches Konzept zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes liefern. Sie könnten ihre Fehler korrigieren, indem sie dabei die Empfehlungen des RKI beachten.“

Die GEW wiederholt daher ihre Kritik: Auch wenn der Gesundheitsschutz aufgrund geschlossener Schulen aktuell für viele Kolleginnen und Kollegen gewährleistet sei, müssen Konzepte erstellt und auch umgesetzt werden, die den Wechsel vom Distanzunterricht hin zu einem Präsenzunterricht in kleinen Gruppen möglichst schnell garantieren. News4teachers

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